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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 1 L 43/09   

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https://dejure.org/2009,10750
OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 1 L 43/09 (https://dejure.org/2009,10750)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.05.2009 - 1 L 43/09 (https://dejure.org/2009,10750)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 1 L 43/09 (https://dejure.org/2009,10750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BRRG § 42 Abs. 1 S. 3 Nr. 3; ; BeamtVG § ... 53 Abs. 1; ; BeamtVG § 53 Abs. 7 S. 1; ; BeamtVG § 53 Abs. 7 S. 2; ; FAO § 3 Abs. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhen von Versorgungsbezügen gemäß § 53 Abs. 1 und 7 Satz 1, 2 BeamtVG (wissenschaftliche und Vortragstätigkeit): Anrechnung; Bezüge; Einkommen; Einkünfte; Ruhen; Tätigkeit, wissenschaftliche; Versorgung; Vortragstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Ruhen von Versorgungsbezügen gemäß § 53 Abs. 1 und 7 Satz 1, 2 BeamtVG (wissenschaftliche und Vortragstätigkeit)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vortragstätigkeit als privilegierte Tätigkeit i.S.v. wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeit gemäß § 42 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG); Anrechnung des Vortrags ungeachtet seines Inhaltes und der äußeren Rahmenbedingungen auf die Versorgung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 850
  • DVBl 2009, 995
  • DÖV 2009, 723
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 1 L 43/09
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 1 L 43/09
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 1 L 43/09
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 1 L 43/09
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 1 L 43/09
    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386 [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2005 - 3 L 544/03
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 1 L 43/09
    Etwaige Mängel in diesen Bereichen stellen indes Verfahrensfehler dar, die nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel am Urteilsergebnis zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren (vgl.: OVG LSA, Beschlüsse vom 17. November 2004 - Az.: 3 L 402/03 - [m. w. N.], vom 6. Oktober 2005 - Az.: 3 L 544/03 -, vom 3. Januar 2006 - Az.: 1 L 9/05 - und vom 5. November 2007 - Az.: 1 L 176/07 -).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 1 L 43/09
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2006 - 1 L 44/05

    Haftung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters als Ehrenbeamter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 1 L 43/09
    Unabhängig davon legt er aber auch einen dahingehenden Verfahrensmangel nicht substantiiert dar (vgl. zu den insoweitigen Darlegungsanforderungen etwa: OVG LSA Beschluss vom 8. März 2006 - Az.: 1 L 44/05 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 2 A 10264/07

    Kürzung des Ruhegehalts eines frühpensionierten Landesbeamten wegen Einkünften

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 1 L 43/09
    Zu Unrecht beruft sich der Kläger in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 10. August 2007 in dem Verfahren 2 A 10264/07 (DöD 2008, 69).
  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 1 L 43/09
    Außerdem bedarf es Darlegungen dazu, dass die aufgeworfenen Fragen für den zu entscheidenden Rechtsstreit entscheidungserheblich sind (vgl.: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senates vom 8. März 2001 - Az.: 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, 552).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 225/18

    Nebentätigkeit eines Polizeibeamten

    Sie erfasst dagegen keine regelmäßigen, wirtschaftlich geprägten oder gewerblichen Tätigkeiten im Bereich der Aus- und Fortbildung, wie sie hier vorliegen (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. August 2007 - 2 A 10264/07 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 1 L 43/09 - BayVGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 ZB 11.1923 -, alle juris).
  • VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 241/18

    Der Verwaltung abträgliche Nebentätigkeit eines Polizeibeamten

    Sie erfasst aber keine regelmäßigen, wirtschaftlich geprägten oder gewerblichen Tätigkeiten im Bereich der Aus- und Fortbildung, wie sie hier vorliegen (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. August 2007 - 2 A 10264/07 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 1 L 43/09 - BayVGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 ZB 11.1923 -, alle juris).
  • VG Frankfurt/Main, 02.05.2013 - 9 K 4940/11

    Anrechnung von Erwerbseinkommen aus Vortragstätigkeit bzw. Unterrichtstätigkeit

    Auf dieser Erkenntnisgrundlage handelte es sich bei der Tätigkeit der Klägers vielmehr um eine solche, die eine systematische Wissensvermittlung zum Inhalt hatte und aus diesem Grund als Lehr- oder Unterrichtstätigkeit zu qualifizieren ist, die, anders als die Vortragstätigkeit, nicht an der Privilegierung durch § 53 Abs. 7 Satz 2 BeamtVG teilhat (Plog-Wiedow, § 66 BBG a.F. Rdnr. 18 a; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 1 L 43/09 - Juris, Rdnr. 11 m. w. N., OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 10. August 2007 - 2 A 10264/07 - Juris).
  • VG Magdeburg, 07.06.2012 - 5 A 141/11

    Beamtenrecht: Ruhen der Versorgung

    Nach dem Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 14.05.2009 (1 L 43/09) unterfallen regelmäßige bzw. gegen Entgelt abgehaltene (gewerbliche) Vorträge nicht der Privilegierung nach § 53 Abs. 7 Satz 2 BeamtVG.
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