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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13   

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https://dejure.org/2014,25974
OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13 (https://dejure.org/2014,25974)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.05.2014 - 3 L 354/13 (https://dejure.org/2014,25974)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 3 L 354/13 (https://dejure.org/2014,25974)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Gebührenerhebung bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr durch die Polizei

  • rechtsportal.de

    SOG LSA § 13 ; SOG LSA § 36 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Gebührenerhebung bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr durch die Polizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Gebühren für eine polizeiliche Maßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Gebührenerhebung bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr durch die Polizei

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 37.90

    Fehlalarmgebühr - Gebührentatbestand, Gesetzesauslegung, Bestimmtheitsgrundsatz,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13
    Das trifft, wenn die Polizei zum Schutz individueller Rechtsgüter alarmiert wird, unabhängig davon zu, ob der Polizeieinsatz für den Betroffenen konkret nützlich ist oder nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.1991 - 8 C 37.90 -, juris).

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass einfachgesetzliche Regelungen, die ungeachtet der Beteiligung (selbst überwiegender) öffentlicher Interessen eine Gebührenpflicht begründen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.1991, a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 08.10.2011 - 3 A 379/10 -, juris).

  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13
    Ein wegen Ermessensnichtgebrauchs rechtswidriger Verwaltungsakt kann daher vom Gericht nicht geheilt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.01.1999 - 6 B 133.98 -, juris).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13
    Eine - hier nicht einschlägige - Ausnahme hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich in den Fällen angenommen, in denen sich wegen einer im materiellen Recht begründeten Verlagerung des maßgeblichen Zeitpunkts der Beurteilung der Sach- und Rechtlage von der behördlichen zur gerichtlichen Entscheidung hin aufgrund nachträglich eingetretener Umstände erstmals die Notwendigkeit einer Ermessensausübung ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2011 - 1 C 14.10 -, juris zu § 53 AufenthG).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13
    Eine Ergänzung der Ermessenserwägungen ist daher nur zulässig, wenn die nachträglich angegebenen Gründe schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, diese Heranziehung keine Wesensänderung des angefochtenen Verwaltungsakts bewirkt und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.06.2013 - 8 C 46.12 -, juris).
  • VGH Bayern, 13.11.2006 - 19 CS 06.2383
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13
    Es stellt keine zulässige bloße Ergänzung bereits angestellter Ermessenserwägungen dar, wenn völlig neue Ermessensgesichtspunkte ins Feld geführt werden, die bei der ursprünglichen behördlichen Entscheidung ersichtlich keine Rolle spielten (vgl. VGH München, Beschl. v. 13.11.2006 - 19 CS 06.2383 -, juris).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13
    § 114 Satz 2 VwGO schafft lediglich die prozessualen Voraussetzungen dafür, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, nicht hingegen dafür, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmals ausübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder doch in ihrem Wesensgehalt) ausgewechselt werden (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 8 C 4.10 -, juris; Urt. v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, juris und Urt. v. 05.09.2006 - 1 C 20.05 -, juris).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13
    § 114 Satz 2 VwGO schafft lediglich die prozessualen Voraussetzungen dafür, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, nicht hingegen dafür, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmals ausübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder doch in ihrem Wesensgehalt) ausgewechselt werden (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 8 C 4.10 -, juris; Urt. v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, juris und Urt. v. 05.09.2006 - 1 C 20.05 -, juris).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13
    § 114 Satz 2 VwGO schafft lediglich die prozessualen Voraussetzungen dafür, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, nicht hingegen dafür, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmals ausübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder doch in ihrem Wesensgehalt) ausgewechselt werden (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 8 C 4.10 -, juris; Urt. v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, juris und Urt. v. 05.09.2006 - 1 C 20.05 -, juris).
  • OVG Hamburg, 24.11.1997 - Bf III 35/97

    Gebührenpflicht; Fehlalarm; Überfallmeldeanlage; Einbruchmeldeanlage; Gefahr für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13
    Ob, wie das Verwaltungsgericht meint, eine Gebührenerhebung nur dann zulässig ist, wenn eine Verwaltungsleistung erbracht wird, die neben einem öffentlichen Interesse auch privaten Belangen gilt und daher die Kosten ausschließlich öffentlichen Interessen dienender Amtshandlungen auf den Bürger nicht abgewälzt werden dürfen (vgl. hierzu: OVG Hamburg, Urt. v. 24.11.1997 - Bf III 35/97 -, juris), kann im vorliegenden Fall offen bleiben, da die von der Beklagten auch im Berufungsverfahren herangezogene Tarifstelle 60 Ziffer 5 als allein maßgeblich angesehene Rechtsgrundlage jedenfalls im vorliegenden Fall nicht einschlägig ist.
  • OVG Sachsen, 08.10.2011 - 3 A 379/10

    Zur Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung in Fällen des nur möglichen, aber nicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass einfachgesetzliche Regelungen, die ungeachtet der Beteiligung (selbst überwiegender) öffentlicher Interessen eine Gebührenpflicht begründen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.1991, a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 08.10.2011 - 3 A 379/10 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7679/91
  • VG Magdeburg, 28.03.2017 - 1 A 1108/14

    Klage gegen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit einer "Facebook-Party"

    Diese Bestimmungsfaktoren legen die Gebührenhöhe nicht eindeutig fest, sondern es verbleibt der Behörde bei der Festsetzung innerhalb des jeweils vorgegebenen Gebührenrahmens ein Ermessensspielraum (OVG LSA, Urt. v. 14.05.2014 - 3 L 354/13 -, juris).
  • VG Magdeburg, 11.04.2019 - 7 A 337/17

    Kostenersatz für einen Polizeieinsatz wegen eines unzulässig parkenden

    Mit dem Begriff "Inanspruchnahme" wird vielmehr auf Regelungen der Leistungsverwaltung verwiesen (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.05.2014 - 3 L 354/13 - zitiert nach juris).

    Dies ist jedoch nach § 114 S. 2 VwGO unzulässig (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.05.2014, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 L 15/17

    Zugrundelegen eines unzutreffenden Gebührenrahmens (unrichtige

    Eine ermessensfehlerfreie Gebührenfestsetzung ist nicht möglich, wenn die Behörde den vorgegebenen Gebührenrahmen, innerhalb dessen das Festsetzungsermessen zu betätigen ist, fehlerhaft nicht zugrunde gelegt hat (so bereits OVG LSA, Urteil vom 14. Mai 2014 - 3 L 354/13 -, juris).

    Eine ermessensfehlerfreie Gebührenfestsetzung ist von vornherein nicht möglich, wenn die Behörde den vorgegebenen Gebührenrahmen, innerhalb dessen das Festsetzungsermessen zu betätigen ist, fehlerhaft nicht zugrunde gelegt hat (vgl. Urteil des Senates vom 14. Mai 2014 - 3 L 354/13 -, juris).

  • VG Gelsenkirchen, 10.09.2021 - 7 K 5946/16

    Verwaltungsgebührenrecht

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil 14. Mai 2014 - 3 L 354/13 -, juris; Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris, Rdnr. 5 f.; OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2017 - 9 B 384/17 -, juris, Rdnr. 7 f.
  • VG Magdeburg, 19.08.2015 - 7 A 655/13

    Gewährte Prozesskostenhilfe gegen Kostenbescheid wegen Facebook-Party

    Im Weiteren spricht vieles dafür, dass entgegen der Auffassung der Beklagten die Rechtslage hinsichtlich des abgeänderten Bescheides in gleicher Weise zu beurteilen ist wie im Urteil der Kammer vom 5. November 2013 (7 A 125/12 MD, nachgehend OVG LSA, Urt. v. 14.05.2014 - 3 L 354/13 -, juris).
  • VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17

    Anordnung einer Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG,

    Es stellt keine zulässige, bloße Ergänzung bereits angestellter Ermessenserwägungen dar, wenn völlig neue Ermessensgesichtspunkte ins Feld geführt werden, die bei der ursprünglichen behördlichen Entscheidung ersichtlich keine Rolle spielten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.05.2014, Az.: 3 L 354/13, Rn. 27; VGH München, Beschluss vom 13.11.2006, Az.: 19 CS 06.2383, Rn. 7 - Fundstelle: juris).
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