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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2018 - 1 L 68/18   

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https://dejure.org/2018,27447
OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2018 - 1 L 68/18 (https://dejure.org/2018,27447)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.08.2018 - 1 L 68/18 (https://dejure.org/2018,27447)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. August 2018 - 1 L 68/18 (https://dejure.org/2018,27447)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgabe eines Zulassungsscheins durch früheren Zeitsoldaten - Terminsverlegung wegen Terminskollision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2018 - 2 L 103/17

    Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung und rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2018 - 1 L 68/18
    Bei Ablehnung eines Antrags auf Verlegung eines Termins, zu dem das Gericht ordnungsgemäß geladen hat, kommt eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur in Betracht, wenn ein erheblicher Grund für eine Verlegung im Sinne von § 227 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 173 Satz 1 VwGO vorgelegen hat und dem Gericht unterbreitet worden ist (vgl. etwa OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 2 L 103/17 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

    In Fällen, in denen ein Rechtsanwalt an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, ist grundsätzlich die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft und gegebenenfalls die Heranziehung eines anderen Rechtsanwalts im Wege der Unterbevollmächtigung zumutbar (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2018, a. a. O. Rn. 13; SächsOVG, Beschluss vom 14. April 2015 - 1 A 406/14 -, juris Rn. 13, jew. m. w. N.; s. zur Unterbevollmächtigung bei Vertretung des Beteiligten durch einen Einzelanwalt auch BSG, Beschluss vom 30. September 2015 - B 3 KR 23/15 B -, juris Rn. 12; SächsOVG, Beschluss vom 3. April 2018 - 5 A 179/17.A -, juris Rn. 5).

    Dies gilt allerdings nur, wenn die Einarbeitung eines Vertreters in den Prozessstoff möglich und zumutbar ist; daran kann es fehlen, wenn die Einarbeitungszeit zu kurz oder der Prozessstoff zu umfangreich ist oder die Rechtsmaterie Spezialkenntnisse erfordert (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2018, a. a. O.; SächsOVG, Beschluss vom 14. April 2015, a. a. O.).

    Der weitere Einwand des Klägers, es habe sich nicht um ein besonders eilbedürftiges Verfahren gehandelt, geht bereits im Ausgangspunkt fehl, weil eine Terminsverlegung gemäß § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 227 Abs. 1 ZPO nur aus erheblichen Gründen in Betracht kommt und im Übrigen gegen eine Terminsverlegung stets das Beschleunigungs- und Konzentrationsgebot (vgl. etwa § 87 Abs. 1, § 87b VwGO) spricht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2018, a. a. O. Rn. 19).

  • OVG Sachsen, 14.04.2015 - 1 A 406/14

    Verlegungsantrag, Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2018 - 1 L 68/18
    In Fällen, in denen ein Rechtsanwalt an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, ist grundsätzlich die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft und gegebenenfalls die Heranziehung eines anderen Rechtsanwalts im Wege der Unterbevollmächtigung zumutbar (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2018, a. a. O. Rn. 13; SächsOVG, Beschluss vom 14. April 2015 - 1 A 406/14 -, juris Rn. 13, jew. m. w. N.; s. zur Unterbevollmächtigung bei Vertretung des Beteiligten durch einen Einzelanwalt auch BSG, Beschluss vom 30. September 2015 - B 3 KR 23/15 B -, juris Rn. 12; SächsOVG, Beschluss vom 3. April 2018 - 5 A 179/17.A -, juris Rn. 5).

    Dies gilt allerdings nur, wenn die Einarbeitung eines Vertreters in den Prozessstoff möglich und zumutbar ist; daran kann es fehlen, wenn die Einarbeitungszeit zu kurz oder der Prozessstoff zu umfangreich ist oder die Rechtsmaterie Spezialkenntnisse erfordert (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2018, a. a. O.; SächsOVG, Beschluss vom 14. April 2015, a. a. O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2018 - 1 L 68/18
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2018 - 1 L 68/18
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2018 - 1 L 68/18
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und unter anderem konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.03.1992 - 2 C 9.91

    Wahlrecht eines früheren Zeitsoldaten - Gebrauchmachen vom Zulassungsschein oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2018 - 1 L 68/18
    Das Verwaltungsgericht hat es diesbezüglich zu Recht als ausreichend angesehen, dass der Kläger im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an den Vorbereitungsdienst nach bestandener beamtenrechtlicher Laufbahnprüfung zum 1. August 2013 zum Beamten auf Probe ernannt und nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit zum 1. April 2014 als Beamter angestellt wurde, weil ihm erst das Bestehen der Laufbahnprüfung die weiteren Eingliederungsschritte ermöglicht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1992 - 2 C 9.91 -, juris Rn. 15, 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2010 - 4 L 138/10

    Aufklärungspflichtverletzung und Darlegungsanforderungen bei der Geltendmachung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2018 - 1 L 68/18
    Im Hinblick darauf, dass das Verwaltungsgericht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entscheidet, kann die Rüge einer fehlerhaften Sachverhalts- oder Beweiswürdigung - wie der Kläger sie im Zulassungsantrag erhebt - ernstliche Richtigkeitszweifel an der angegriffenen Entscheidung nur dann begründen, wenn die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts augenscheinlich nicht zutreffen oder etwa gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweisen; allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des vorliegenden Tatsachenmaterials oder das Ziehen anderer Schlussfolgerungen rechtfertigt die Zulassung der Berufung hingegen nicht (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 N 24.11 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2015 - 14 ZB 14.2830 -, juris Rn. 12, und vom 20. April 2016 - 15 ZB 14.2686 u. a. -, juris Rn. 28, jew. m. w. N.; s. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 -, juris Rn. 7, und vom 28. Februar 2012 - 1 L 159/11 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2012 - 5 N 24.11

    Einbürgerung; Ausschluss der -; Sicherheitsbedenken; tatsächliche Anhaltspunkte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2018 - 1 L 68/18
    Im Hinblick darauf, dass das Verwaltungsgericht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entscheidet, kann die Rüge einer fehlerhaften Sachverhalts- oder Beweiswürdigung - wie der Kläger sie im Zulassungsantrag erhebt - ernstliche Richtigkeitszweifel an der angegriffenen Entscheidung nur dann begründen, wenn die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts augenscheinlich nicht zutreffen oder etwa gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweisen; allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des vorliegenden Tatsachenmaterials oder das Ziehen anderer Schlussfolgerungen rechtfertigt die Zulassung der Berufung hingegen nicht (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 N 24.11 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2015 - 14 ZB 14.2830 -, juris Rn. 12, und vom 20. April 2016 - 15 ZB 14.2686 u. a. -, juris Rn. 28, jew. m. w. N.; s. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 -, juris Rn. 7, und vom 28. Februar 2012 - 1 L 159/11 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2012 - 1 L 159/11

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung wegen Beweiswürdigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2018 - 1 L 68/18
    Im Hinblick darauf, dass das Verwaltungsgericht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entscheidet, kann die Rüge einer fehlerhaften Sachverhalts- oder Beweiswürdigung - wie der Kläger sie im Zulassungsantrag erhebt - ernstliche Richtigkeitszweifel an der angegriffenen Entscheidung nur dann begründen, wenn die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts augenscheinlich nicht zutreffen oder etwa gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweisen; allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des vorliegenden Tatsachenmaterials oder das Ziehen anderer Schlussfolgerungen rechtfertigt die Zulassung der Berufung hingegen nicht (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 N 24.11 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2015 - 14 ZB 14.2830 -, juris Rn. 12, und vom 20. April 2016 - 15 ZB 14.2686 u. a. -, juris Rn. 28, jew. m. w. N.; s. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 -, juris Rn. 7, und vom 28. Februar 2012 - 1 L 159/11 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13

    Therapietandem mit Elektrohilfsmotor

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2018 - 1 L 68/18
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 -, juris Rn. 26, und vom 17. November 2016 - 9 B 51.16 -, juris Rn. 10; OVG LSA, Beschluss vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2014 - 6 A 2287/13

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen künftigen Antrag auf Zulassung der

  • BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14

    Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

  • VGH Bayern, 26.02.2015 - 14 ZB 14.2830

    Wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode

  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 23/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zumutbarkeit eines Terminverlegungsantrags -

  • OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 286/14

    Ernstliche Zweifel; Verfahrensmängel; Sachaufklärung; Beweiswürdigung

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

  • BVerwG, 17.11.2016 - 9 B 51.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Sachsen, 03.04.2018 - 5 A 179/17

    Rechtliches Gehör; Antrag auf Terminsverlegung; Terminkollision;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 2 S 747/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines im Widerspruchsverfahren ohne förmliche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - 9 N 90.18

    Berufungszulassungsverfahren; Abwasserabgabe; Festsetzung; Industriekläranlage;

    Verzögert sich der Beginn einer mündlichen Verhandlung um etwa eine Stunde (Ladung für 12.15 Uhr, Beginn der mündlichen Verhandlung um 13.20 Uhr), begründet dies keinen Gehörsverstoß (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. August 2018 - 1 L 68/18 -, juris Rn. 13).
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