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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06   

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https://dejure.org/2008,12494
OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06 (https://dejure.org/2008,12494)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.11.2008 - 3 L 68/06 (https://dejure.org/2008,12494)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. November 2008 - 3 L 68/06 (https://dejure.org/2008,12494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 60; ; VwGO § 124a Abs. 4 S. 1; ; VwGO § 124a Abs. 4 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in die Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung: Fristwahrung; Gericht, instanziell, zuständig; Wiedereinsetzungsgrund; Verantwortungssphäre des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in die Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht eines Gerichts zur unverzüglichen Vorlage einer Rechtsmittelschrift an einen Richter zur Prüfung der Zuständigkeit des Gerichts und zu einem entsprechenden Hinweis an den Beklagten; Wiedereinsetzung in die Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in die Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06
    Dabei sind an eine Behörde wie die Beklagte zwar keine strengeren, aber auch keine geringeren Anforderungen zu stellen als an einen Rechtsanwalt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.2004 - 5 B 105.04 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 255 und 22.12.2000 - 11 C 10.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 237).

    Denn diese Vorschrift bezweckt in keinem Fall eine Besserstellung der Behörde gegenüber einer anwaltlich vertretenen Privatperson (BVerwG, Beschl. v. 22.12.2000, a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 10.07.2008 - 3 L 163/08 -).

  • BVerwG, 14.02.1992 - 8 B 121.91

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessvertreters

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06
    Zwar darf ein Rechtsanwalt die Berechnung und Beachtung üblicher Fristen in Rechtsmittelsachen, die in seiner Praxis häufig vorkommen und deren Berechnung keine rechtlichen Schwierigkeiten macht, grundsätzlich auf gut ausgebildete und sorgfältig überwachte andere Mitarbeiter übertragen (BVerwG, Beschl. v. 14.02.1992 - 8 B 121.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 176).

    Das gilt etwa für die vom Zivilprozess abweichenden und in ihrer Berechnung daher fehleranfälligen Rechtsmittelfristen in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.02.1992, a. a. O.), aber auch für die Berufungs- bzw. Zulassungsfrist in Verfahren vor den Oberverwaltungsgerichten, deren Berechnung und Beachtung vergleichbare Besonderheiten aufweisen.

  • BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06

    Anforderungen an das Verfahren bei Einreichung einer Rechtsmittelschrift bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06
    Es wäre mit dem Grundsatz nicht vereinbar, dass sich die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, nicht nur am Interesse des Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren kann, sondern auch berücksichtigen muss, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (vgl. BGH, Beschl. v. 18.03.2008 - VIII ZB 4/06 - juris m. w. N.).

    Ein (objektiv) unzuständiges Gericht ist auch nicht verpflichtet, jedes eingehende Schriftstück umgehend daraufhin zu überprüfen, ob darin eine Frist enthalten ist, die eine Weiterleitung an ein anderes Gericht erfordert (vgl. BGH, Beschl. v. 18.03.2008, a. a. O.; OVG Münster, Beschl. v. 05.10.2004 - 9 A 2365/02 - juris).

  • VGH Bayern, 04.07.2006 - 1 ZB 06.1316
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06
    Eine fristwahrende Einlegung beim Oberverwaltungsgericht ist jedoch nicht möglich (vgl. Bayr. VGH, Beschl. v. 04.07.2006 - 1 ZB 06.1316 - juris m. zahlr. w. N.).

    Ein Rechtsanwalt wie auch ein Behördenvertreter muss bei der Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift persönlich prüfen, ob sie an das zuständige Gericht adressiert ist (vgl. Bayr. VGH, Beschl. v. 04.07.2006 - 1 ZB 06.1316 - juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.12.2005 - 2 LA 1242/04 - NJW 2006, 1083; Bayr. VGH, Beschl. v. 21.02.2005 - 4 ZB 04.3204 - juris; BVerwG, Beschl. v. 16.11.1982 - 9 B 14473.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 128).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2008 - 3 L 163/08

    Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen Anhalt verwirft Berufungen in Sachen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06
    Denn diese Vorschrift bezweckt in keinem Fall eine Besserstellung der Behörde gegenüber einer anwaltlich vertretenen Privatperson (BVerwG, Beschl. v. 22.12.2000, a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 10.07.2008 - 3 L 163/08 -).

    Vielmehr erfordern die dortigen Regelungen eine besondere Aufmerksamkeit (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 02.08.2006 - 4 S 2288/05 - NVwZ-RR 2007, 137; OVG LSA, Beschl. v. 10.07.2008 - 3 L 163/08 -).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 - NJW 1995, 3173; vgl. auch BGH, Beschl. v. 28.06.2007 - V ZB 187/06 - FamRZ 2007, 1640) entschieden, dass ein Gericht, bei dem ein mit einem Rechtsmittel angefochtenes Verfahren anhängig gewesen ist, verpflichtet ist, fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, an das zuständige Rechtsmittelgericht weiter zu leiten.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2005 - 2 LA 1242/04

    Adressierung; Berufungszulassung; Berufungszulassungsantrag;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06
    Ein Rechtsanwalt wie auch ein Behördenvertreter muss bei der Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift persönlich prüfen, ob sie an das zuständige Gericht adressiert ist (vgl. Bayr. VGH, Beschl. v. 04.07.2006 - 1 ZB 06.1316 - juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.12.2005 - 2 LA 1242/04 - NJW 2006, 1083; Bayr. VGH, Beschl. v. 21.02.2005 - 4 ZB 04.3204 - juris; BVerwG, Beschl. v. 16.11.1982 - 9 B 14473.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 128).
  • BVerwG, 29.11.2004 - 5 B 105.04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Prozessvertreter einer Behörde;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06
    Dabei sind an eine Behörde wie die Beklagte zwar keine strengeren, aber auch keine geringeren Anforderungen zu stellen als an einen Rechtsanwalt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.2004 - 5 B 105.04 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 255 und 22.12.2000 - 11 C 10.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 237).
  • BGH, 28.06.2007 - V ZB 187/06

    Einreichung eines für das Rechtsmittelgericht bestimmten fristgebundenen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 - NJW 1995, 3173; vgl. auch BGH, Beschl. v. 28.06.2007 - V ZB 187/06 - FamRZ 2007, 1640) entschieden, dass ein Gericht, bei dem ein mit einem Rechtsmittel angefochtenes Verfahren anhängig gewesen ist, verpflichtet ist, fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, an das zuständige Rechtsmittelgericht weiter zu leiten.
  • BVerwG, 10.06.1997 - 11 A 10.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zurechnung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06
    Falls die Unterzeichnerin der Antragsschrift die fehlerhafte Adressierung schlicht "übersehen" haben sollte, stellt dies eine schuldhafte Verletzung der gebotenen Sorgfaltspflicht dar, wobei sich die Beklagte entsprechend § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden des Vertretungsberechtigten zurechnen lassen muss (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid v. 10.06.1997 - 11 A 10.97 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 89; OVG LSA, Beschl. v. 10.07.2008, a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2006 - 4 S 2288/05

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Behördenprivileg; Verschulden;

  • BVerwG, 22.01.2002 - 5 B 105.01

    Verlängerung der Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde - Irrtum über

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2004 - 9 A 2365/02
  • BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 14473.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der

  • VGH Bayern, 21.02.2005 - 4 ZB 04.3204
  • OVG Berlin, 05.08.2004 - 2 N 75.04
  • BGH, 20.07.2015 - NotSt (Brfg) 1/15

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Verlängerbarkeit der Frist für die

    a) Eine Fristversäumung ist dann verschuldet, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 8 ZB 14.1142 Rn. 7 mwN; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. November 2008 - 3 L 68/06 Rn. 6).

    Rechtsirrtümer kommen als Entschuldigungsgrund für eine Fristversäumnis grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 5 B 105/01, Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. November 2008 - 3 L 68/06 Rn. 9; Dietz aaO § 60 Rn. 34 mwN).

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 264/07

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für nicht die Bauvorschriften und

    Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen Prozessbevollmächtigten stellt zwar grundsätzlich ein - der Klägerin gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zurechenbares - schuldhaftes Verhalten dar, da es zu den Obliegenheiten eines Prozessbevollmächtigten gehört, Form und Frist einer Rechtsmittelschrift anhand des Gesetzes und ggf. der dazu ergangenen Rechtsprechung eigenverantwortlich zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.01.2002 - 5 B 105.01 -, juris; ferner OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.11.2008 - 3 L 68/06 -, juris).

    Auch wenn das erkennende Gericht nicht in dem zitierten Wortsinn bereits vorher mit dem Verfahren befasst war und eine generelle gerichtliche Pflicht zur unverzüglichen Weiterleitung von Schriftsätzen zur Fristwahrung abzulehnen sein dürfte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.11.2008 - 3 L 68/06 -, a.a.O. m.w.N.), ist aufgrund des bei der Klägerin erweckten Eindrucks, dass die Berufungsschrift beim zuständigen Gericht eingegangen sei, unter dem Gesichtpunkt eines fairen Verfahrens eine gesteigerte gerichtliche Fürsorgepflicht anzunehmen.

  • BGH, 18.11.2019 - NotZ(Brfg) 10/18

    Gestattung der Führung der Amtsbezeichnung "Notar" mit dem Zusatz "außer Dienst"

    Rechtsirrtümer kommen als Entschuldigungsgrund für eine Fristversäumnis grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juli 2015 - NotSt (Brfg) 1/15, DNotZ 2015, 870 Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 5 B 105/01, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. November 2008 - 3 L 68/06, juris Rn. 9).
  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 11/12

    Verwaltungsverfahren: Öffentliche Bekanntmachung einer aufsichtlichen

    Dabei sind an eine Behörde wie die Klägerin zwar keine strengeren, aber auch keine geringeren Anforderungen zu stellen als an einen Rechtsanwalt (vgl. BVerwG, B. v. 29.11.2004 - 5 B 105.04 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 255 und 22.12.2000 - 11 C 10.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 237; OVG LSA, B. v. 14.11.2008 - 3 L 68/06 -).
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