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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09 (https://dejure.org/2009,18809)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.12.2009 - 1 L 82/09 (https://dejure.org/2009,18809)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 1 L 82/09 (https://dejure.org/2009,18809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 46 Abs. 1 S. 1
    Abgrenzung einer dauerhaften von einer vorübergehend vertretungsweisen Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben zur Beurteilung der Besonderheiten und Auswirkungen auf einen Verwendungszulagenanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung einer dauerhaften von einer vorübergehend vertretungsweisen Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben zur Beurteilung der Besonderheiten und Auswirkungen auf einen Verwendungszulagenanspruch

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 324
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09
    Nach der unter Bezugnahme auf entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe etwa: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei [...] und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m.w.N.]), ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    Dementsprechend stellt sich auch die Übertragung von Aufgaben, die einem höherwertigen Dienstposten zugeordnet sind, der Natur der Sache nach als nur vorübergehend, nämlich mit jederzeitiger Widerrufs- oder Änderungsmöglichkeit, dar; daran vermag der Umstand, dass eine bestimmte Aufgabe oder ein bestimmter Dienstposten ausdrücklich "auf Dauer" übertragen wurde, nichts zu ändern, es sei denn, eine solche Übertragung erfolgt ausdrücklich "unwiderruflich" (siehe etwa: OVG LSA Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 -, veröffentlicht bei [...] [m.w.N.]).

    Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich schließlich nicht wegen der von der Klägerin gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend gemachten Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Beschluss des beschließenden Senates vom 30. Oktober 2007 in dem Verfahren 1 L 164/07.

    Der beschließende Senat hat zwar in seinem Beschluss vom 30. Oktober 2007 in dem Verfahren 1 L 164/07 - wie bereits oben dargelegt - ausgeführt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes grundsätzlich auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt, und dass grundsätzlich jede Verfügung des Dienstherrn, bestimmte Aufgaben bzw. Funktionen wahrzunehmen, stets unter dem - ungeschriebenen - Vorbehalt jederzeitiger Änderung der Aufgabenübertragung oder -zuweisung steht.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG LSA, a.a.O. [m.w.N.]), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 ).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 32/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09
    Nach der unter Bezugnahme auf entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe etwa: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei [...] und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m.w.N.]), ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 32/07 -, veröffentlicht bei [...] [m.w.N.]).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 48.02

    Kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben eines Konrektors durch Lehrerin im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Vorlagebeschluss vom 21. August 2003 (Az.: 2 C 48.02, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 1) entschieden, dass Aufgaben dann "vorübergehend und vertretungsweise" übertragen werden, wenn diese bis zur Besetzung der vakanten Stelle sowie statt der dem Statusamt zugeordneten Aufgaben und anstelle des noch nicht ernannten Amtsinhabers wahrgenommen werden.

    Denn aus den obigen Ausführungen des Senates wie auch den Bemerkungen der Klägerin selbst folgt vielmehr, dass das Bundesverwaltungsgericht die für klärungsbedürftig gehaltene Rechtsfrage bereits dahingehend entschieden hat, dass Aufgaben dann "vorübergehend und vertretungsweise" übertragen werden, wenn diese bis zur Besetzung der vakanten Stelle sowie statt der dem Statusamt zugeordneten Aufgaben und anstelle des noch nicht ernannten Amtsinhabers wahrgenommen werden (siehe: Vorlagebeschluss vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 48.02 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 1, und Urteil vom 7. April 2005 - Az.: 2 C 8.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 2).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09
    Nach der unter Bezugnahme auf entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe etwa: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei [...] und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m.w.N.]), ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386 [m.w.N.]).

  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 8.04

    Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Wahrnehmung über einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09
    Diese Auslegung, der auch die nunmehr ständige Rechtsprechung des beschließenden Senates folgt (a.a.O.), hat das Bundesverwaltungsgericht mit seiner nachfolgenden Entscheidung (Urteil vom 7. April 2005 - Az.: 2 C 8.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 2) fortgesetzt.

    Denn aus den obigen Ausführungen des Senates wie auch den Bemerkungen der Klägerin selbst folgt vielmehr, dass das Bundesverwaltungsgericht die für klärungsbedürftig gehaltene Rechtsfrage bereits dahingehend entschieden hat, dass Aufgaben dann "vorübergehend und vertretungsweise" übertragen werden, wenn diese bis zur Besetzung der vakanten Stelle sowie statt der dem Statusamt zugeordneten Aufgaben und anstelle des noch nicht ernannten Amtsinhabers wahrgenommen werden (siehe: Vorlagebeschluss vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 48.02 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 1, und Urteil vom 7. April 2005 - Az.: 2 C 8.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 2).

  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09
    Die Frage, ob ein Dienstposten einem Beamten "dauerhaft" bzw. "ohne zeitliche Begrenzung" (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: 2 B 117.07 -, und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, jeweils zitiert nach [...]) und damit gerade nicht im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG lediglich "vorübergehend vertretungsweise" übertragen wurde, stellt eine Tatsachenfrage dar, die allein nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu klären ist.

    Im Übrigen handelt es sich - wie bereits ausgeführt - bei der Frage, ob ein Dienstposten einem Beamten "dauerhaft" bzw. "ohne zeitliche Begrenzung" übertragen wurde, um eine Tatsachenfrage, die allein nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu klären und damit einer fallübergreifenden Klärung nicht zugänglich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: 2 B 117.07 -, und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, jeweils zitiert nach [...]).

  • BVerwG, 23.10.2008 - 2 B 114.07

    Anspruch eines Beamten auf eine Beförderung zum Steueroberamtsrat und die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09
    Die Frage, ob ein Dienstposten einem Beamten "dauerhaft" bzw. "ohne zeitliche Begrenzung" (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: 2 B 117.07 -, und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, jeweils zitiert nach [...]) und damit gerade nicht im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG lediglich "vorübergehend vertretungsweise" übertragen wurde, stellt eine Tatsachenfrage dar, die allein nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu klären ist.

    Im Übrigen handelt es sich - wie bereits ausgeführt - bei der Frage, ob ein Dienstposten einem Beamten "dauerhaft" bzw. "ohne zeitliche Begrenzung" übertragen wurde, um eine Tatsachenfrage, die allein nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu klären und damit einer fallübergreifenden Klärung nicht zugänglich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: 2 B 117.07 -, und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, jeweils zitiert nach [...]).

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09
    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren folgt aus §§ 52 Abs. 1, 40, 47 GKG (vgl.: BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 u.a. - Beschluss vom 13. September 1999 - Az.: 2 B 53.99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106; OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2007 - Az.: 1 L 154/07 -).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09
    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren folgt aus §§ 52 Abs. 1, 40, 47 GKG (vgl.: BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 u.a. - Beschluss vom 13. September 1999 - Az.: 2 B 53.99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106; OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2007 - Az.: 1 L 154/07 -).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2007 - 1 L 39/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 25/09

    Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i. V. m. §

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 1 L 256/05

    Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - 1 L 208/06

    Zur Zuständigkeit und passiven Prozessführungsbefugnis im Falle der

  • OVG Sachsen, 20.04.2009 - 2 A 97/08

    Beamtenrecht; Besoldungsrecht; Zulage; Beförderung

  • VG Gelsenkirchen, 23.02.2007 - 1 L 23/07

    Bestenauslese, Beurteilung, Aktualität, Aussagekraft, Zuständigkeit,

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 13.08
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 40/07
  • BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04

    Gerichtskosten.

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