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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09 (https://dejure.org/2009,11242)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.12.2009 - 1 L 83/09 (https://dejure.org/2009,11242)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 1 L 83/09 (https://dejure.org/2009,11242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 46 Abs. 1 S. 1
    Abgrenzung einer dauerhaften von einer vorübergehend vertretungsweisen Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben im Sinne von § 46 Abs. 1 S. 1 Bundesbesoldungsgesetz ( BBesG ); Neubeginn der 18-monatigen Wartefrist des § 46 Abs. 1 S. 1 BBesG infolge Übertragung neuer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung einer dauerhaften von einer vorübergehend vertretungsweisen Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben im Sinne von § 46 Abs. 1 S. 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG); Neubeginn der 18-monatigen Wartefrist des § 46 Abs. 1 S. 1 BBesG infolge Übertragung neuer höherwertiger ...

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09
    Nach der unter Bezugnahme auf entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe etwa: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei [...] und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m.w.N.]), ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    Dementsprechend stellt sich auch die Übertragung von Aufgaben, die einem höherwertigen Dienstposten zugeordnet sind, der Natur der Sache nach als nur vorübergehend, nämlich mit jederzeitiger Widerrufs- oder Änderungsmöglichkeit, dar; daran vermag der Umstand, dass eine bestimmte Aufgabe oder ein bestimmter Dienstposten ausdrücklich "auf Dauer" übertragen wurde, nichts zu ändern, es sei denn, eine solche Übertragung erfolgt ausdrücklich "unwiderruflich" (siehe etwa: OVG LSA Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 -, veröffentlicht bei [...] [m.w.N.]).

    Die in § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG bezeichneten haushaltsrechtlichen Voraussetzungen bedingen, dass die dem konkreten Amt zugeordnete Planstelle nicht besetzt, also vakant ist (Vakanzvertretung); eine bloße - vorübergehende - Verhinderung des Amts- und Stelleninhabers an der Amtsausübung (Verhinderungsvertretung) genügt demgegenüber nicht (siehe: BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - Az.: 2 C 29.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3; OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2008 - Az.: 1 L 208/06 -, veröffentlicht bei [...] = JMBl. LSA 2008, 175; Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 -, JMBl. LSA 2008, 21 = DVBl. 2008, 52 [m.w.N.]).

    Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich schließlich nicht wegen der vom Kläger gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend gemachten Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Beschluss des beschließenden Senates vom 30. Oktober 2007 in dem Verfahren 1 L 164/07.

    Der beschließende Senat hat zwar in seinem Beschluss vom 30. Oktober 2007 in dem Verfahren 1 L 164/07 - wie bereits oben dargelegt - ausgeführt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes grundsätzlich auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt, und dass grundsätzlich jede Verfügung des Dienstherrn, bestimmte Aufgaben bzw. Funktionen wahrzunehmen, stets unter dem - ungeschriebenen - Vorbehalt jederzeitiger Änderung der Aufgabenübertragung oder -zuweisung steht.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG LSA, a.a.O. [m.w.N.]), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 ).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 32/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09
    Nach der unter Bezugnahme auf entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe etwa: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei [...] und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m.w.N.]), ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 32/07 -, veröffentlicht bei [...] [m.w.N.]).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 48.02

    Kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben eines Konrektors durch Lehrerin im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Vorlagebeschluss vom 21. August 2003 (Az.: 2 C 48.02, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 1) entschieden, dass Aufgaben dann "vorübergehend und vertretungsweise" übertragen werden, wenn diese bis zur Besetzung der vakanten Stelle sowie statt der dem Statusamt zugeordneten Aufgaben und anstelle des noch nicht ernannten Amtsinhabers wahrgenommen werden.

    Denn aus den obigen Ausführungen des Senates wie auch den Bemerkungen des Klägers selbst folgt vielmehr, dass das Bundesverwaltungsgericht die für klärungsbedürftig gehaltene Rechtsfrage bereits dahingehend entschieden hat, dass Aufgaben dann "vorübergehend und vertretungsweise" übertragen werden, wenn diese bis zur Besetzung der vakanten Stelle sowie statt der dem Statusamt zugeordneten Aufgaben und anstelle des noch nicht ernannten Amtsinhabers wahrgenommen werden (siehe: Vorlagebeschluss vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 48.02 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 1, und Urteil vom 7. April 2005 - Az.: 2 C 8.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 2).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - 1 L 208/06

    Zur Zuständigkeit und passiven Prozessführungsbefugnis im Falle der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09
    Denn § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG knüpft bezogen auf den Zeitraum von 18 Monaten nach seinem Wortlaut ausdrücklich an die ununterbrochene Wahrnehmung "dieser Aufgaben", nicht hingegen anderer zuvor wahrgenommener Aufgaben an (vgl. schon: OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2008 - Az.: 1 L 208/06 -, veröffentlicht bei [...] = JMBl. LSA 2008, 175).

    Die in § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG bezeichneten haushaltsrechtlichen Voraussetzungen bedingen, dass die dem konkreten Amt zugeordnete Planstelle nicht besetzt, also vakant ist (Vakanzvertretung); eine bloße - vorübergehende - Verhinderung des Amts- und Stelleninhabers an der Amtsausübung (Verhinderungsvertretung) genügt demgegenüber nicht (siehe: BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - Az.: 2 C 29.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3; OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2008 - Az.: 1 L 208/06 -, veröffentlicht bei [...] = JMBl. LSA 2008, 175; Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 -, JMBl. LSA 2008, 21 = DVBl. 2008, 52 [m.w.N.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09
    Nach der unter Bezugnahme auf entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe etwa: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei [...] und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m.w.N.]), ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386 [m.w.N.]).

  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 8.04

    Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Wahrnehmung über einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09
    Diese Auslegung, der auch die nunmehr ständige Rechtsprechung des beschließenden Senates folgt (a.a.O.), hat das Bundesverwaltungsgericht mit seiner nachfolgenden Entscheidung (Urteil vom 7. April 2005 - Az.: 2 C 8.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 2) fortgesetzt.

    Denn aus den obigen Ausführungen des Senates wie auch den Bemerkungen des Klägers selbst folgt vielmehr, dass das Bundesverwaltungsgericht die für klärungsbedürftig gehaltene Rechtsfrage bereits dahingehend entschieden hat, dass Aufgaben dann "vorübergehend und vertretungsweise" übertragen werden, wenn diese bis zur Besetzung der vakanten Stelle sowie statt der dem Statusamt zugeordneten Aufgaben und anstelle des noch nicht ernannten Amtsinhabers wahrgenommen werden (siehe: Vorlagebeschluss vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 48.02 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 1, und Urteil vom 7. April 2005 - Az.: 2 C 8.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 2).

  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09
    Die Frage, ob ein Dienstposten einem Beamten "dauerhaft" bzw. "ohne zeitliche Begrenzung" (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: 2 B 117.07 -, und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, jeweils zitiert nach [...]) und damit gerade nicht im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG lediglich "vorübergehend vertretungsweise" übertragen wurde, stellt eine Tatsachenfrage dar, die allein nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu klären ist.

    Im Übrigen handelt es sich - wie bereits ausgeführt - bei der Frage, ob ein Dienstposten einem Beamten "dauerhaft" bzw. "ohne zeitliche Begrenzung" übertragen wurde, um eine Tatsachenfrage, die allein nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu klären und damit einer fallübergreifenden Klärung nicht zugänglich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: 2 B 117.07 -, und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, jeweils zitiert nach [...]).

  • BVerwG, 23.10.2008 - 2 B 114.07

    Anspruch eines Beamten auf eine Beförderung zum Steueroberamtsrat und die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09
    Die Frage, ob ein Dienstposten einem Beamten "dauerhaft" bzw. "ohne zeitliche Begrenzung" (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: 2 B 117.07 -, und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, jeweils zitiert nach [...]) und damit gerade nicht im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG lediglich "vorübergehend vertretungsweise" übertragen wurde, stellt eine Tatsachenfrage dar, die allein nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu klären ist.

    Im Übrigen handelt es sich - wie bereits ausgeführt - bei der Frage, ob ein Dienstposten einem Beamten "dauerhaft" bzw. "ohne zeitliche Begrenzung" übertragen wurde, um eine Tatsachenfrage, die allein nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu klären und damit einer fallübergreifenden Klärung nicht zugänglich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: 2 B 117.07 -, und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, jeweils zitiert nach [...]).

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09
    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren folgt aus §§ 52 Abs. 1, 40, 47 GKG (vgl.: BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 u.a. - Beschluss vom 13. September 1999 - Az.: 2 B 53.99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106; OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2007 - Az.: 1 L 154/07 -).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

  • VG Gelsenkirchen, 23.02.2007 - 1 L 23/07

    Bestenauslese, Beurteilung, Aktualität, Aussagekraft, Zuständigkeit,

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 25/09

    Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i. V. m. §

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 13.08
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2007 - 1 L 39/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 1 L 256/05

    Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2002 - 3 L 470/00
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 40/07
  • BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04

    Gerichtskosten.

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

  • VG Saarlouis, 23.03.2010 - 3 K 544/09

    Voraussetzungen einer Verwendungszulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung

    (OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2009 - 1 L 83/09 -, zitiert nach JURIS).

    (OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2009 a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 21.08.2003 - 2 C 48.02 -, zitiert nach JURIS, wonach Aufgaben dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn diese bis zur Besetzung der vakanten Stelle sowie statt der dem Statusamt zugeordneten Aufgaben und anstelle des noch nicht ernannten Amtsinhabers wahrgenommen werden).

    (OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2009 a.a.O., Rdnr. 7).

    (OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2009 a.a.O., Rdnr. 8).

  • OVG Saarland, 06.04.2011 - 1 A 19/11

    Keine Zulage für Beamte, die jahrelang die Aufgaben eines im Vergleich zu ihrem

    Nach dessen Auffassung würden im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf weiteres" auf "Dauer" erfolge (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.12.2009 - 1 L 83/09 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 21.8.2003 - 2 C 48.02 -).

    u.a. Beschluss vom 14.12.2009 - 1 L 83/09 -, Juris -.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt

    Sinne bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder auf Grund der zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (OVG LSA, std. Rspr., etwa Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 1 L 83/09 -) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2010 - 1 L 10/10

    Rückforderung von Fördermitteln

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterien in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (OVG LSA, std. Rspr. etwa: B. v. 14.12.2009 - 1 L 83/09).

    "Grundsätzliche Bedeutung" besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (OVG LSA, std. Rspr. etwa: B. v. 14.12.2009 - 1 L 83/09).

  • OVG Thüringen, 30.06.2015 - 2 KO 535/14

    Kein Anspruch auf Verwendungszulage für Fachlehrer an einer Regelschule (BesGr A

    Urteil vom 4. März 2010 - 2 A 347/09 - juris, entgegen der Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt, vgl. etwa Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 1 L 83/09 - juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 1 L 60/11

    Verwendungszulage nach § 46 BBesG - zum Begriff der vorübergehend

    Bestätigung der Senatsrechtsprechung (insbes. Beschluss vom 14.12.2009 - 1 L 83/09 -) zum Tatbestandsmerkmal "vorübergehend vertretungsweise" i. S. d. § 46 Abs. 1 BBesG durch Urteile des BVerwG vom 28.04.2011 (- 2 C 30.09, 2 C 27.10, 2 C 48.10 - juris).

    Zwar stellt die Antragsbegründungsschrift die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts im angefochtenen Urteil, es fehle an einer vorübergehend vertretungsweisen Wahrnehmung des übertragenen Dienstpostens i. S. d. § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG in der für das Land Sachsen-Anhalt bis zum 31. Juli 2007 geltenden Fassung, weil der Klägerin besagter Dienstposten nach durchgeführtem Besetzungsverfahren ohne zeitliche Beschränkung, bei langer Verweildauer und mangels Verwendung der Begriffe "vorübergehend vertretungsweise", mithin dauerhaft übertragen worden sei, unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Senats, insbesondere im Beschluss vom 14. Dezember 2009 (- 1 L 83/09 -) schlüssig infrage.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2010 - 1 L 6/10

    Widerruf eines Subventionsbescheids

    Diese bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrundeliegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (OVG LSA, st. Rsp., etwa B. v. 14.12.2009 - 1 L 83/09).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12

    Umzug in Zuständigkeitsbereich einer anderen Landesärztekammer

    Sinne bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder auf Grund der zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (OVG LSA, std. Rspr., etwa Beschluss vom 14. Dezember - 1 L 83/09) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - 10 L 5/10

    Disziplinarrecht - Dienstpflichtverletzung durch Mitnahme von Havarieware von

    Besondere rechtliche Schwierigkeiten bestehen immer dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerhebliche überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA, std. Rspr., etwa B. v. 14.12.2009 - 1 L 83/09).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 1 L 134/10

    Realitätsnaher Maßstab in Bezug auf Aufteilung von Telefonkosten; keine

    Diese bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder auf Grund der zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (OVG LSA, std. Rspr., etwa Beschl. v. 14.12.2009 - 1 L 83/09).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2010 - 1 L 112/10

    Steuerrecht: Zeitpunkt der rechtlichen Bedeutung von Steuer-Neufestsetzungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 1 L 5/10

    Zuordnung von Mängeln in der Beweiswürdigung und richterlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2010 - 1 L 57/10

    Betriebsprämie: Erwerb von Prämienansprüchen aufgrund des vereinbarten Beginns

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