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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 1 L 64/11   

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OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 1 L 64/11 (https://dejure.org/2011,26408)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.12.2011 - 1 L 64/11 (https://dejure.org/2011,26408)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 1 L 64/11 (https://dejure.org/2011,26408)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit der objektiven Unrichtigkeit von Angaben für den Ausschluss des Vertrauensschutzes gemäß § 48 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 VwVfG

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 1 L 64/11
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl.: BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des 1. Senates vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl.: BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des 1. Senates vom 23.06.2000, a. a. O.).

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 1 L 64/11
    Außerdem bedarf es Darlegungen dazu, dass die aufgeworfenen Fragen für den zu entscheidenden Rechtsstreit entscheidungserheblich sind (vgl.: BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des 1. Senates vom 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, 552).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 1 L 64/11
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschl. v. 02.10.1961, BVerwGE 13, 90, vom 09.03.1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschl. v. 10.11.1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 1 L 64/11
    Mit bloßen Angriffen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichtes bzw. einem reinen Zur-Überprüfung-Stellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung kann im Übrigen die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 26.09.1995 - 6 B 61.95 -, Der Personalrat 1996, 27; Beschl. v. 24.02.1977 - II B 60.76 -, Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2).
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 1 L 64/11
    Maßgeblich ist allein die objektive Unrichtigkeit der Angaben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1987 - 9 C 255.86 -, juris; Urt. v. 14.08.1986 - 3 C 9.85 -, juris; Hess. VGH, Urt. v. 18.11.1988 - 8 UE 741/84 -, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., § 48 Rdnr. 119).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 1 L 64/11
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschl. v. 21.01.2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschl. v. 17.07.1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 1 L 64/11
    Maßgeblich ist allein die objektive Unrichtigkeit der Angaben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1987 - 9 C 255.86 -, juris; Urt. v. 14.08.1986 - 3 C 9.85 -, juris; Hess. VGH, Urt. v. 18.11.1988 - 8 UE 741/84 -, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., § 48 Rdnr. 119).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 1 L 64/11
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschl. v. 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschl. v. 09.03.1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 1 L 64/11
    Mit bloßen Angriffen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichtes bzw. einem reinen Zur-Überprüfung-Stellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung kann im Übrigen die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 26.09.1995 - 6 B 61.95 -, Der Personalrat 1996, 27; Beschl. v. 24.02.1977 - II B 60.76 -, Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 1 L 64/11
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschl. v. 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschl. v. 09.03.1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11

    Gericht; Präsident; Hausrecht; Gewohnheitsrecht; Hausverfügung; Strafprozess;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

  • VGH Hessen, 18.11.1988 - 8 UE 741/84
  • OVG Saarland, 29.01.2015 - 2 A 466/13

    Zum Begriff des Dienstwagens eines Abgeordneten nach dem saarländischen

    Maßgeblich ist vielmehr allein die objektive Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben.(Vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2011 - 1 L 64/11 - (juris)) Es reicht aus, dass die Ursache für die fehlerhaften Angaben in der Sphäre des Betroffenen liegt.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1987 - 9 C 255/86 - BVerwGE 78, 139; Sachs a.a.O. Rdnr. 156) Hier hat der Kläger dem Beklagten am 29.1.2010 mitgeteilt, dass er ab dem 1.2.2010 keinen Dienstwagen mehr habe.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2019 - 4 L 138/17

    Verrechnung von Abwasserabgaben; Ermittlung des "Vorher"-Werts

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn sie wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 14.12.2011 - 1 L 64/11 -, juris, Rn. 22).
  • VG Ansbach, 20.02.2017 - AN 1 K 16.00001

    Teilweise Rücknahme von Beihilfebescheiden und Rückforderung von

    Denn Art. 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BayVwVfG beruht auf der Erwägung, dass die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, wenn sie auf im Wesentlichen unrichtigen und unvollständigen Angaben des Begünstigten zurückzuführen ist, ihre Ursache nicht in der Sphäre der Verwaltung, sondern in der Sphäre des Begünstigten hat und die Rücknahme deshalb in diesen Fällen dem Prinzip des Vertrauensschutzes nicht widersprechen kann (BVerwG, U.v. 14.8.1986 - 3 C 9.85, BVerwGE 74, 357 und v. 20.10.1987 - 9 C 255.86, BVerwGE 78, 139; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, B.v. 14.12.2011 - 1 L 64/11, juris).
  • VG Magdeburg, 24.07.2012 - 5 A 275/11

    Beihilfeausschluss für Aufwendungen bei persönlicher Behandlung durch nahe

    Ein Verschulden ist hierfür nicht Voraussetzung (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 1 L 64/11 -, zitiert nach juris [m. w. N.]).
  • VG Düsseldorf, 20.03.2015 - 13 K 7737/14

    Doppelter Beihilfeleistung; Rücknahme Beihilfebescheid

    Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 14. August 1986 - 3 C 9.85 -, BVerwGE 74, 357, 364 und 20. Oktober 1987 - 9 C 255.86 -, BVerwGE 78, 139, 142 = juris, Rn. 17 m.w.N.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 1 L 64/11 -, juris, Rn. 13 m.w.N.
  • VG Ansbach, 20.02.2017 - AN 1 K 16.00146

    Rücknahme und Rückforderung von Beihilfe wegen unrichtiger Abrechnungen

    Denn Art. 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BayVwVfG beruht auf der Erwägung, dass die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, wenn sie auf im Wesentlichen unrichtigen und unvollständigen Angaben des Begünstigten zurückzuführen ist, ihre Ursache nicht in der Sphäre der Verwaltung, sondern in der Sphäre des Begünstigten hat und die Rücknahme deshalb in diesen Fällen dem Prinzip des Vertrauensschutzes nicht widersprechen kann (BVerwG, U.v. 14.8.1986 - 3 C 9.85, BVerwGE 74, 357 und v. 20.10.1987 - 9 C 255.86, BVerwGE 78, 139; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, B.v. 14.12.2011 - 1 L 64/11, juris).
  • VG Halle, 14.06.2017 - 6 A 60/14

    Ersatzschulfinanzierung - Förderung der Beschulung von Schülern mit

    Ein Verschulden ist hierfür nicht Voraussetzung (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 1 L 64/11 -, zitiert nach juris [m. w. N.]).
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