Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2010 - 4 L 464/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorrang der Bestattungspflicht der Angehörigen vor der Bestattungspflicht der Gemeinde; Rechtfertigung einer Ersatzvornahme ohne vorausgehenden Verwaltungsakt bei Nichteinhaltung der Bestattungspflicht durch die Angehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur den Voraussetzungen einer Ersatzvornahme bei einer Notbestattung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorrang der Bestattungspflicht der Angehörigen vor der Bestattungspflicht der Gemeinde; Rechtfertigung einer Ersatzvornahme ohne vorausgehenden Verwaltungsakt bei Nichteinhaltung der Bestattungspflicht durch die Angehörigen
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 19.11.2008 - 9 A 29/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2010 - 4 L 464/08
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Stade, 27.07.2006 - 1 A 539/05
Ausnahmefälle zur öffentlich- rechtlichen Bestattungspflicht bei Tod eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2010 - 4 L 464/08
Die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Aachen (…Urt. v. 20.08.2007 - 6 K 1554/06 -) und des Verwaltungsgerichts Stade (Urt. v. 27.07.2006 - 1 A 539/05 -) stehen der vom Senat vertretenen Auffassung von vornherein nicht entgegen; denn in den bei diesen Gerichten anhängigen Verfahren hatten die zur Kostenerstattung herangezogenen Angehörigen - anders als in dem hier zu entscheidenden Fall - bereits vor der Bestattung durch die Behörde zu erkennen gegeben, dass sie sich um die Bestattung nicht kümmern werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 19 A 3665/06
Sofortige Bestattung eines aufgefundenen Leichnams kann gegen Menschenwürde …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2010 - 4 L 464/08
Vorher darf die Ordnungsbehörde die Bestattung weder den Angehörigen aufgeben noch selbst vornehmen, weil dies sowohl gegen die Menschenwürde des Verstorbenen aus Art. 1 Abs. 1 GG als auch gegen das Recht der Angehörigen auf Totenfürsorge aus Art. 2 Abs. 1 GG verstoßen kann (vgl. im Einzelnen OVG NW, Urt. v. 29.04.2008 - 19 A 3665/06 -, zit. nach juris). - OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06
Befugnis einer Behörde zur Beisetzung einer Urne vor Ablauf der Monatsfrist des § …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2010 - 4 L 464/08
Insoweit hätte die Beklagte den Kläger zumindest mündlich unter Hinweis auf die Ersatzvornahme auffordern müssen, seiner Bestattungspflicht nachzukommen (NdsOVG, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, zit. nach juris). - VG Aachen, 20.08.2007 - 6 K 1554/06
Inanspruchnahme eines Sohnes für die Kosten der Bestattung seines Vaters; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2010 - 4 L 464/08
Die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Aachen (Urt. v. 20.08.2007 - 6 K 1554/06 -) und des Verwaltungsgerichts Stade (…Urt. v. 27.07.2006 - 1 A 539/05 -) stehen der vom Senat vertretenen Auffassung von vornherein nicht entgegen; denn in den bei diesen Gerichten anhängigen Verfahren hatten die zur Kostenerstattung herangezogenen Angehörigen - anders als in dem hier zu entscheidenden Fall - bereits vor der Bestattung durch die Behörde zu erkennen gegeben, dass sie sich um die Bestattung nicht kümmern werden.
- VG Magdeburg, 26.09.2013 - 9 B 269/13
Bestattungspflicht und Durchsetzung gegenüber dem Pflichtigen
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 BestattG LSA muss jede Leiche bestattet werden, wobei die Erdbestattung oder Einäscherung gemäß § 17 Abs. 2 BestattG LSA innerhalb von 10 Tagen nach Todeseintritt - d.h. im vorliegenden Fall bis zum 25. August 2013 - vorgenommen werden soll (vgl. OVG LSA, B. v. 15.01.2010, 4 L 464/08 zu Regel-Ausnahme-Charakter, juris) und die Urne innerhalb eines Monats nach Einäscherung beizusetzen ist (Absatz 4).In diesen Fällen hat sie die Bestattungspflichtigen festzustellen, die in erster Linie zur Bestattung berechtigt, aber auch verpflichtet sind (OVG LSA, B. v. 15.01.2010, a. a. O. zum Landesrecht in Sachsen-Anhalt;… so auch VG Halle/Saale, Urt. v. 20.11.2009, 4 A 318/09, juris).
Ob der Behörde bei derartigen Konstellationen bis zur Einäscherung oder der Urnenbeisetzung zur Wahrung des bestattungsrechtlichen Subsidiaritätsgrundsatzes (dazu OVG LSA, B. v. 15.01.2010, a. a. O.) weitere Aufklärungspflichten auch nach Erlass eines ordnungsrechtlichen Bescheides obliegen und welche rechtlichen Folgen dies für die Erstattung von Kosten der Ersatzvornahme hat, kann hier dahinstehen.
- VGH Baden-Württemberg, 17.01.2023 - 1 S 3770/21
Heranziehung zu den Kosten für die Benutzung einer Kühlzelle zur Aufbewahrung …
Ergeben sich aus diesen Erkenntnisquellen Hinweise auf etwaige bestattungspflichtige Angehörige des Verstorbenen, hat die Behörde diesen im Rahmen des Zumutbaren nachzugehen (…vgl. OVG NRW, Urt. v. 29.04.2008 - 19 A 3665/06 -, juris Rn. 36 bis 37 zum insoweit vergleichbaren Landesrecht; siehe auch OVG Saarland, Urt. v. 11.06.2010 - 1 A 8/10 -, juris Rn. 51 und OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.01.2010 - 4 L 464/08 -, juris Rn. 4 ff.).Für den Fall, dass die Behörde bestattungspflichtige Angehörige des Verstorbenen vom Todesfall nicht kurzfristig zu benachrichtigen vermag, muss die zuständige Behörde Vorkehrungen dafür treffen, dass ein aufgefundener Leichnam für einen kurzen Zeitraum ordnungsgemäß aufbewahrt werden kann, bis eine Kontaktaufnahme mit bestattungspflichtigen Angehörigen gelingt oder ausgeschlossen werden kann (vgl. OVG NRW, Urt. v. 29.04.2008 - 19 A 3665/06 -, juris Rn. 37 und OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.01.2010 - 4 L 464/08 -, juris Rn. 6).
- VG Magdeburg, 26.08.2014 - 9 A 317/13
Bestattungsrecht: Kostenerstattungspflichtiger für "Notbestattung"
Die Gemeinde darf demzufolge eine Bestattung erst dann vornehmen, wenn diese Personen ihrer insoweit bestehenden Pflicht nicht nachkommen; dies ist Ausdruck des bestattungsrechtlichen Subsidaritätsprinzips (vgl. OVG LSA, B. v. 15.01.2010, 4 L 464/08, JURIS).Allein der drohende Ablauf der Frist aus § 17 Abs. 2 BestattG ist dagegen regelmäßig nicht geeignet, die Bestattung ohne vorausgehenden Verwaltungsakt zu veranlassen (vgl. OVG LSA, B. v. 15.01.2010, a. a. O.).
- VG Magdeburg, 26.11.2012 - 9 A 189/11
Friedhofs- und Bestattungsrecht
Denn ihre Befugnis, die Bestattung im Wege des Verwaltungszwanges selbst zu veranlassen greift erst dann ein, wenn die Bestattungspflichtigen ihrer Pflicht nicht nachkommen, da ihr Handeln insoweit dem bestattungsrechtlichen Subsidaritätsprinzip, als die Bestattung des Leichnams vorrangig den Angehörigen zu Teil wird bzw. obliegt (vgl. OVG LSA, B. v. 15.01.2010, 4 L 464/08, juris), unterliegt.Von entsprechenden Maßnahmen abzusehen bzw. diese zu beschränken, rechtfertigt sich jedenfalls nicht aus der 10-Tages-Frist des § 17 Abs. 2 BestattG LSA, da es sich insoweit lediglich um eine Regelfrist handelt (…dazu VG Magdeburg, Urt. v. 19.11.2008, 9 A 29/08 MD; bestätigt durch OVG LSA, B. v. 15.01.2010, a. a. O.).
- OVG Saarland, 11.06.2010 - 1 A 8/10
Bestattungskosten; Umfang der Ermittlungspflicht bei Notbestattung
so zutreffend OVG Münster, Urteil vom 29.4.2008 - 19 A 3665/06 -, DVBl. 2008, 1067; ferner OVG Magdeburg, Beschluss vom 15.1.2010 - 4 L 464/08 -, jeweils zitiert nach juris. - OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 4 M 213/11
Zu den Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des …
Das Erfordernis einer zwingenden dinglichen Sicherung der Anschlussmöglichkeit ergibt sich schließlich nicht aus den Entscheidungen des Senats vom 2. Dezember 2008 (4 L 348/06) und 28. Februar 2008 (4 L 464/06); denn diesen Entscheidungen lag zugrunde, dass sich der Hauptsammler in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße befand (4 L 348/06) bzw. der Hauptsammler teilweise über das Grundstück eines Dritten verlief (4 L 464/08). - VG Saarlouis, 28.06.2019 - 3 K 1986/18
Zur Haftung und Ermittlungspflicht im Bestattungskostenrecht
so zutreffend OVG Münster, Urteil vom 29.4.2008 - 19 A 3665/06 -, DVBl. 2008, 1067; ferner OVG Magdeburg, Beschluss vom 15.1.2010 - 4 L 464/08 -, jeweils zitiert nach juris. - VG Saarlouis, 16.08.2017 - 3 K 2111/16
Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörigen
so zutreffend OVG Münster, Urteil vom 29.4.2008 - 19 A 3665/06 -, DVBl. 2008, 1067; ferner OVG Magdeburg, Beschluss vom 15.1.2010 - 4 L 464/08 -, jeweils zitiert nach juris. - VG Magdeburg, 27.09.2012 - 9 A 105/11
Kommunalabgaben: Schmutzwasseranschlussbeiträge; dingliche Sicherung
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat sich - soweit bekannt - zuletzt in dem Beschluss vom 27.01.2012 (4 M 213/11; juris) mit den Entscheidungen des Senats vom 02.12.2008 (4 L 348/06; juris) und 28.02.2008 (4 L 464/08 {Notbestattung; gemeint: 4 L 464/06}; n. v.) auseinandergesetzt und erneut ausgeführt, dass, wenn der Hauptsammler in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße liegt bzw. der Hauptsammler auch nur teilweise über das Grundstück eines Dritten verläuft, keine dingliche Sicherung der Anschlussmöglichkeit besteht.