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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2017 - 3 M 100/17   

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https://dejure.org/2017,23487
OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2017 - 3 M 100/17 (https://dejure.org/2017,23487)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.06.2017 - 3 M 100/17 (https://dejure.org/2017,23487)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - 3 M 100/17 (https://dejure.org/2017,23487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz im Straßenverkehr aufgrund Konsums von sog. harten Drogen

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz im Straßenverkehr aufgrund Konsums von sog. harten Drogen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2017 - 3 M 100/17
    Die "verfahrensrechtliche Einjahresfrist", die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem von der Antragstellerin zitierten Beschluss vom 9. Mai 2005 (11 CS 04.2526, juris) den Regelungen der Ziffer 9.5 der Anlage 4 zur FeV entnommen hat, setzt das Vorliegen konkreter, substantiiert vorgetragener Anknüpfungspunkte für die Annahme voraus, der Drogenkonsument könnte sich inzwischen als nicht mehr ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr erwiesen haben.

    Beruft dieser sich aber gerade darauf, seit der aktenkundigen Drogenfahrt keine Drogen mehr zu nehmen und abstinent zu sein, so muss sie dies zum Anlass nehmen, den Wahrheitsgehalt der Einlassungen des Betroffenen mit geeigneten Mitteln zu prüfen (vgl. umfassend dazu: BayVGH, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 11 CS 04.2526 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 3 M 68/13 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2013 - 3 M 68/13

    Verfahrensrechtliche Frist für die Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2017 - 3 M 100/17
    Beruft dieser sich aber gerade darauf, seit der aktenkundigen Drogenfahrt keine Drogen mehr zu nehmen und abstinent zu sein, so muss sie dies zum Anlass nehmen, den Wahrheitsgehalt der Einlassungen des Betroffenen mit geeigneten Mitteln zu prüfen (vgl. umfassend dazu: BayVGH, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 11 CS 04.2526 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 3 M 68/13 -, juris).

    Eine auf die bloße Behauptung der Abstinenz gestützte Prüfungspflicht besteht weder für den Antragsgegner noch für das Verwaltungsgericht (OVG LSA, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 3 M 68/13 -, juris).

  • OVG Brandenburg, 22.07.2004 - 4 B 37/04

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaligem Amphetaminkonsum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2017 - 3 M 100/17
    Es obliegt insoweit jedoch dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen, wie etwa die unwissentliche und unwillentliche Aufnahme der nachgewiesenen Drogen (OVG BB, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 4 B 37/04 -, juris).
  • BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12

    Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2017 - 3 M 100/17
    An diesen Grundsätzen hält der Senat weiter fest und sieht sich hieran auch nicht durch die Bedenken gehindert, die das Bundesverfassungsgericht in einem Kammerbeschluss gegen die verwaltungsgerichtliche Praxis geäußert hat, Erkenntnisse, die unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt nach § 81a Abs. 2 StPO gewonnen wurden, bei der Entziehung von Führerscheinen zu verwerten (BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2014 - 1 BvR 1837/12 -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 11 CS 17.601

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Einnahme von Drogen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2017 - 3 M 100/17
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber - wie hier - mindestens einmal sogenannte harte Drogen konsumiert hat (st. Rspr., z. B. Beschluss vom 7. März 2016 - 3 M 73/16 - n. v.; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 24. April 2017 - 11 CS 17.601 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 16 B 656/15 -, juris m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2016 - 16 B 685/16

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums der harten Droge

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2017 - 3 M 100/17
    Denn das Integritätsinteresse der Antragstellerin muss hinter dem Interesse der Allgemeinheit am Schutz vor Fahrzeugführern unter Drogeneinfluss zurückstehen (vgl. Beschluss des Senats vom 1. Juni 2017 - 3 M 60/17 - n. v.; OVG NRW, Beschluss vom 26. September 2016 - 16 B 685/16 - Sächs. OVG, Beschluss vom 6. Januar 2015 - 3 B 320714 -, beide juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2015 - 16 B 656/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums von Amphetaminen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2017 - 3 M 100/17
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber - wie hier - mindestens einmal sogenannte harte Drogen konsumiert hat (st. Rspr., z. B. Beschluss vom 7. März 2016 - 3 M 73/16 - n. v.; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 24. April 2017 - 11 CS 17.601 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 16 B 656/15 -, juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2019 - 3 M 181/19

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Anordnung zur Blutuntersuchung nach § 81a Abs.

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senates (vgl. u. a. Beschluss vom 15. Juni 2017 - 3 M 100/17 -, juris Rn. 4) und der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 11 CS 19.961 -, juris Rn. 12; OVG Saarland, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 1 D 317/18 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 16 B 656/15 -, juris [m. w. N.]) ausgeführt, dass bereits der einmalige Konsum eines Betäubungsmittels i. S. d. § 1 Abs. 1 BtMG - ausgenommen Cannabis - im Regelfall gemäß Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV zur Fahrungeeignetheit führt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 3 M 171/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis; mangelndes Trennungsvermögen zwischen

    Denn im Fahrerlaubnisrecht besteht ein ausdrückliches Beweisverwertungsverbot für Erkenntnisse, die ohne Einholung der gesetzlich vorgeschriebenen richterlichen Anordnung erlangt wurden, nicht (Beschluss des Senats vom 15. Juni 2017 - 3 M 100/17 -, juris Rn. 10).

    Denn das Integritätsinteresse des Antragstellers muss hinter dem Interesse der Allgemeinheit am Schutz vor Fahrzeugführern unter Drogeneinfluss zurückstehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 15. Juni 2017, a. a. O., Rn. 11 und vom 1. Juni 2017 - 3 M 60/17 - n. v.; OVG NRW, Beschluss vom 26. September 2016 - 16 B 685/16 - SächsOVG, Beschluss vom 6. Januar 2015 - 3 B 320714 -, beide juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 3 M 279/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen

    Es obliegt insoweit dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen, wie etwa die unwissentliche und unwillentliche Aufnahme der nachgewiesenen Drogen (Beschluss des Senates vom 15. Juni 2017 - 3 M 100/17 - juris Rn. 5 m.w.N.).
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