Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2010 - 3 L 426/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31274
OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2010 - 3 L 426/08 (https://dejure.org/2010,31274)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.12.2010 - 3 L 426/08 (https://dejure.org/2010,31274)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 3 L 426/08 (https://dejure.org/2010,31274)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,31274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit des Inhalts einer Genehmigung nach § 16 SchulG LSA für die Qualifizierung einer juristischen Person als Trägerin mehrerer Ersatzschulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Anerkennung von Ersatzschulen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit des Inhalts einer Genehmigung nach § 16 SchulG LSA für die Qualifizierung einer juristischen Person als Trägerin mehrerer Ersatzschulen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Erteilung einer fiktiven

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2010 - 3 L 426/08
    Auch bloße Vorfragen oder unselbstständige Elemente eines Rechtsverhältnisses können nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.03.1990 - 4 B 145.88 - juris).

    Die Feststellungsklage ist kein generelles Instrument, um nach Eintritt der Bestandskraft eines Bescheides eine nachträglich als unbillig empfundene Rechtswirkung dieses Bescheides zu beseitigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.03.1990 - 4 B 145/88 - juris).

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2010 - 3 L 426/08
    Gegenstand der Feststellungsklage muss ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein, d.h. es muss "in Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits überschaubaren Sachverhalt streitig" sein (BVerwG, Urt. v. 28.01.2010, a. a. O.).

    Zugleich soll vermieden werden, dass die für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen normierten speziellen Prozessvoraussetzungen (Vorverfahren, Fristen) unterlaufen sowie die Gerichte mit nicht oder noch nicht erforderlichen Feststellungsklagen belastet werden und dass der Kläger später dann das Gericht unter Umständen ein zweites Mal mit der Streitsache befassen muss, wenn der/die Beklagte nicht freiwillig bereit ist, aus der festgestellten Rechtslage die gebotenen Folgerungen zu ziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 8 C 19.09 - juris m. w. N.).

  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 35.09

    Amtshaftung; Staatshaftung; Amtsträger; Beliehener; Verwaltungshelfer;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2010 - 3 L 426/08
    Ausnahmen von dieser Regel setzen daher eine Entscheidung des Gesetzgebers voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.2010 - 3 C 35.09 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 94/05

    Feststellung der Reichweite immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2010 - 3 L 426/08
    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2008 (7 C 48.07, NVwZ 2009, 650, vorgehend OVG LSA, Urt. v. 16.08.2007 - 2 L 94/05 - juris) die Auffassung vertritt, dass dieser Antrag als "vorbeugender Feststellungsantrag" zulässig sei, ist festzustellen, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einen tatsächlich und rechtlich anders gelagerten Sachverhalt betraf.
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2010 - 3 L 426/08
    Regelungsgehalt der Anerkennung im Sinne des § 17 Abs. 1 SchulG LSA ist hingegen die Verleihung von bestimmten, in § 17 Abs. 3 SchulG LSA genannten Hoheitsrechten an den Träger der genehmigten Ersatzschule (vgl. BVerfG, Entscheidung v. 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195).
  • BVerwG, 23.10.2008 - 7 C 48.07

    Feststellungsklage; Zulässigkeit; Rechtsverhältnis; Klageänderung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2010 - 3 L 426/08
    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2008 (7 C 48.07, NVwZ 2009, 650, vorgehend OVG LSA, Urt. v. 16.08.2007 - 2 L 94/05 - juris) die Auffassung vertritt, dass dieser Antrag als "vorbeugender Feststellungsantrag" zulässig sei, ist festzustellen, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einen tatsächlich und rechtlich anders gelagerten Sachverhalt betraf.
  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 114.81

    Ersatzschule - Öffentliche Schulen - Aufnahmebestimmungen -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2010 - 3 L 426/08
    Art. 7 Abs. 4 GG vermittelt dabei keinen Anspruch auf Anerkennung einer genehmigten Ersatzschule (BVerwG, Urt. v. 18.11.1983 - 7 C 114.81 -, NVwZ 1984, 104).
  • BVerwG, 18.10.1963 - VII C 45.62

    Anspruch auf Aufnahme in eine genehmigte Privatschule - Entscheidungsbefugnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2010 - 3 L 426/08
    Mit der staatlichen Anerkennung wird der private Schulträger als "beliehener Unternehmer" ermächtigt, bestimmte Maßnahmen mit hoheitlicher Gewalt zu erlassen, insbesondere Abschlusszeugnisse zu erteilen, die in ihren rechtlichen Wirkungen denen öffentlicher Schulen gleichkommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1963 - VII C 45.62 - BVerwGE 17, 41).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2010 - 3 L 426/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 8 C 38.09 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2012 - 9 S 2188/11

    Anforderungen an die Anerkennung einer Privatschule als Ersatzschule

    Die nur diesen Schulen verliehenen Befugnisse sind keine Berechtigungen, die nach Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG allen Ersatzschulen zukommen müssen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.11.1969, a.a.O., 201, und vom 11.06.1974 - 1 BvR 82/71 -, BVerfGE 37, 314; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.05.1981, a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 18.11.1983, a.a.O., und vom 13.12.2000 - 6 C 5/00 -, BVerwGE 112, 263; BayVerfGH, Entscheidung vom 17.03.2004 -, Vf. 11-VII-02 -, Juris Rn. 32; OVG LSA, Urteil vom 15.12.2010 - 3 L 426/08 -, Juris Rn. 45; Niehues/Rux, Schul- und Prüfungsrecht, Band 1 Schulrecht, 4. Aufl. 2006, Rn. 1014 ff.; Avenarius, in: ders., Schulrecht, 8. Aufl. 2010, Rn. 15.653; Kösling, Die private Schule gemäß Art. 7 Abs. 4, 5 GG, 2005, S. 205 ff.; Badura, in: Maunz/Dürig , GG, Art. 7 Abs. 4 bis 6 Rn. 116 ; Gröschner, in: Dreier , GG, Band I, 2. Aufl. 2004, Art. 7 Rn. 109; Uhle, in: Epping/Hillgruber , BeckOK GG, Art. 7 Rn. 88; Schmitt-Kammler/Thiel, in: Sachs , GG, 6. Aufl. 2011, Art. 7 Rn. 71).
  • VG Magdeburg, 16.07.2020 - 7 A 74/19

    Gesondertes Anerkennungsverfahren bei der Erweiterung eines bereits bestehenden

    Die Verleihung der Anerkennung nach § 17 Abs. 1 SchulG LSA a.F. knüpft insofern akzessorisch an die vorhandene (bestandskräftige) Genehmigung der Ersatzschule an (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.12.2010 - 3 L 426/08 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2014 - 3 M 439/14

    Ersatzschule; vorläufige Genehmigung einer Grundschule in freier Trägerschaft

    In § 16 SchulG LSA hat der Gesetzgeber mithin die Errichtung und den Betrieb einer Ersatzschule unter ein präventives Verbot mit Genehmigungsvorbehalt gestellt (vgl. Urt. d. Senates v. 15.12.2010 - 3 L 426/08 -, juris, siehe auch: SächsOVG, Beschl. v. 11.07.2012 - 2 B 224/11 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 3 L 342/18

    Anerkennung einer Ersatzschule unter Auflagen; Anwendung von

    Mit der staatlichen Anerkennung wird der private Schulträger als "beliehener Unternehmer" ermächtigt, bestimmte Maßnahmen mit hoheitlicher Gewalt zu erlassen, insbesondere Abschlusszeugnisse zu erteilen, die in ihren rechtlichen Wirkungen denen öffentlicher Schulen gleichkommen (hierzu bereits Urteil des Senates vom 15. Dezember 2010 - 3 L 426/08 -, juris Rn. 45 m. w. N.).
  • VG Potsdam, 21.03.2014 - 12 K 2680/12

    Brandenburger Bildungsministerium zur Anerkennung einer Fachschule in freier

    Da sich die Anerkennungsentscheidung aus Gründen der Akzessorietät (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Dezember 2010 - 3 L 426/08 -, zitiert nach juris) nur auf die jeweils genehmigte Fachschule - hier Fachschule für Sozialwesen - beziehen kann und nicht zugleich auch auf die verschiedenen Bildungsgänge, Berufe und Fachrichtungen, die zwar der Fachschule zugeordnet sind, doch jeweils gesondert zu genehmigen und anzuerkennen sind, kann es auch nicht entscheidungserheblich darauf ankommen, ob die genehmigte Fachschule der Klägerin noch weitere mögliche Bildungsgänge und Fachrichtungen aus dem Bereich Technik und Wirtschaft mit insgesamt neun anderen Fachrichtungen (vgl. § 2 der Verordnung über die Bildungsgänge der Fachschule Technik und Wirtschaft - Fachschulverordnung Technik und Wirtschaft vom 23. Juni 2005) anbietet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht