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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2017 - 1 L 148/17   

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https://dejure.org/2017,54799
OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2017 - 1 L 148/17 (https://dejure.org/2017,54799)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.12.2017 - 1 L 148/17 (https://dejure.org/2017,54799)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - 1 L 148/17 (https://dejure.org/2017,54799)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13

    Therapietandem mit Elektrohilfsmotor

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2017 - 1 L 148/17
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 39 m. w. N.).

    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 28. April 2014, a. a. O. m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2001 - 12 A 2446/98

    Berücksichtigung von Dienstzeiten bei der Festsetzung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2017 - 1 L 148/17
    Vor diesem Hintergrund kann sich die Klägerin auch nicht unter Verweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 2. Februar 2001 - 12 A 2446/98 - (juris Rn. 53 ff.) darauf berufen, dass eine erweiternde Normauslegung unzulässig sei.

    Es liegt vielmehr bereits nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 26 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 LBesG LSA unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs auf der Hand und bedarf daher keiner grundsätzlichen Klärung, dass nicht unter den Begriff des Absolventen einer Bildungseinrichtung fällt, wer die Ausbildung an dieser Einrichtung noch nicht (einmal) begonnen hat (s. auch OVG NRW, Urteil vom 2. Februar 2001, a. a. O. Rn. 45).

  • BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 25.15

    Geringere Ruhestandsbezüge wegen besonderer persönlicher Nähe zum System der DDR

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2017 - 1 L 148/17
    Das Verwaltungsgericht hat die verschiedenen unter Beweis gestellten Tatsachen - unter anderem zur Mitgliedschaft und Funktion der Klägerin in der SED - zutreffend für rechtlich unerheblich gehalten, weil Gegenstand der Widerlegung der gesetzlichen Vermutung nicht die Nähe der ausgeübten Tätigkeit zum System der Deutschen Demokratischen Republik bzw. die Systemnähe der Klägerin an sich ist, es also gerade nicht auf eine sonstige Systemnähe der Klägerin, sondern allein auf das Absolvieren der Ausbildung an einer der erfassten Bildungseinrichtungen ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 C 25.15 -, juris Rn. 19 zu § 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BBesG).Die gerichtliche Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO verlangt indes nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil deren Ergebnis nach seinem materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, juris Rn. 19 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2017 - 1 L 148/17
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2008 - 1 L 7/08

    Zum ruhegehaltrechtlichen Ausschluss von Zeiten gemäß § 12a BeamtVG (hier:

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2017 - 1 L 148/17
    Warum dieser Ansatz, der der Senatsrechtsprechung zu § 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BBesG entspricht (vgl. Beschluss vom 3. November 2008 - 1 L 7/08 -, juris Rn. 8), der Interessenlage in Konstellationen der vorliegenden Art nicht gerecht werden soll, zeigt die Klägerin nicht auf.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2012 - 1 L 24/12

    Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffes; Auslegung des Begriffs "Zentren" i.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2017 - 1 L 148/17
    Denn abgesehen davon, dass die Klägerin dazu keine bestimmte Rechtsfrage formuliert, genügt der bloße Hinweis auf (vermeintlich) fehlende Rechtsprechung und auf die Möglichkeit, es könnten ähnlich gelagerte Fälle auftreten, nicht zur Darlegung der fallübergreifenden Klärungsbedürftigkeit (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - 1 L 24/12 -, juris Rn. 38).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2017 - 1 L 148/17
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2017 - 1 L 148/17
    Das Verwaltungsgericht hat die verschiedenen unter Beweis gestellten Tatsachen - unter anderem zur Mitgliedschaft und Funktion der Klägerin in der SED - zutreffend für rechtlich unerheblich gehalten, weil Gegenstand der Widerlegung der gesetzlichen Vermutung nicht die Nähe der ausgeübten Tätigkeit zum System der Deutschen Demokratischen Republik bzw. die Systemnähe der Klägerin an sich ist, es also gerade nicht auf eine sonstige Systemnähe der Klägerin, sondern allein auf das Absolvieren der Ausbildung an einer der erfassten Bildungseinrichtungen ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 C 25.15 -, juris Rn. 19 zu § 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BBesG).Die gerichtliche Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO verlangt indes nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil deren Ergebnis nach seinem materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, juris Rn. 19 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2017 - 1 L 148/17
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und unter anderem konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.07.2017 - 2 KSt 1.17

    Anerkennung bestimmter Zeiten als besoldungsrelevante Erfahrungszeiten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2017 - 1 L 148/17
    Dementsprechend richtet sich der Streitwert nach § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG bei dem hier geltend gemachten Anspruch auf wiederkehrende Leistungen aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis der Klägerin nach dem dreifachen Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen, wenn nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 2 KSt 1.17 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 372/17

    Beamtenversorgung; Ruhegehalt; Höchstbetragsausnahme; § 55 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

    Diesen umfangreichen Ausführungen zur Vergleichbarkeit der Stellung eines Absolventen der Fachschule für Staatswissenschaft "Edwin Hoernle" im Vergleich zu einem Absolventen der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften hatte sich die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts C-Stadt bereits mehrfach angeschlossen (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 18.12.2007, 5 A 206/07; juris; Urteil vom 12.11.2013, 5 A 234/12 MD; n.v.; Urteil vom 15.08.2017, 5 A 744/14, n.v.; bestätigt durch OVG LSA, Beschluss vom 15.12.2017, 1 L 148/17; juris; Beschluss vom 22.09.2014, 1 L 137/13 n.v.).
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