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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2005 - 2 L 272/02   

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https://dejure.org/2005,19264
OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2005 - 2 L 272/02 (https://dejure.org/2005,19264)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.03.2005 - 2 L 272/02 (https://dejure.org/2005,19264)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. März 2005 - 2 L 272/02 (https://dejure.org/2005,19264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 60; ; VwGO § 124 II 2; ; LSA-DenkmSchG § 10 II 3; ; LSA-DenkmSchG § 10 IV 2; ; LSA-DenkmSchG § 18 II 1; ; LSA-DenkmSchG § 18 II 4

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zumutbarkeit der Erhaltung eines Baudenkmals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übermittlung bestimmter Schriftsätze per FAX; Verschulden des Anwalts bei Fehlübermittlung; Verstoß gegen das Beweisrecht; Denkmaleigenschaft kraft Gesetzes nach Landesrecht in Sachsen-Anhalt; Nachrichtliche Eintragung in das Denkmalverzeichnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1815 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2005 - 2 L 272/02
    Wird ein Aufklärungsmangel behauptet, muss der Rechtsmittelführer nicht nur substanziiert darlegen, hinsichtlich welcher Tatsachen Aufklärungsbedarf bestanden hat und welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären; er muss auch darlegen, dass bereits in der Vorinstanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1998 - BVerwG 6 B 67.98 -, JURIS, m. w. Nachw).

    Ein lediglich schriftsätzlich angekündigter Beweisantrag genügt diesen Anforderungen nicht (BVerwG, Beschl. v. 03.07.1998, a. a. O.; Beschl. v. 06.03.1995 - BVerwG 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwG Nr. 265; OVG LSA, Beschl. v. 06.08.2001 - A 2 S 362/99 -).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2005 - 2 L 272/02
    Anderenfalls ist die Berufung zuzulassen, wenn entscheidungstragende Gründe des Verwaltungsgerichts in ihrer Richtigkeit zweifelhaft sind; dem Berufungsverfahren ist dann die Prüfung vorbehalten, ob das angefochtene Urteil sich aus anderen Gründen als richtig erweist (BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
  • BGH, 07.05.2001 - II ZB 16/00

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2005 - 2 L 272/02
    Ein Verfahrensbevollmächtigter muss zwar bei fristwahrenden Schriftsätzen für eine wirksame Ausgangskontrolle sorgen, insbesondere muss er bei der Übermittlung solcher Schriftsätze per Telefax durch eine entsprechende Büroorganisation sicherstellen, dass ein Einzelnachweis über den Sendevorgang erstellt und auf etwaige Fehler überprüft wird (BGH, Beschl. v. 07.05.2001 - II ZB 16/00 -, zit. bei Juris; Beschl. v. 24.03.1993 - XII ZB 12/93 -, NJW 1993, 226; BFH, Beschl. v. 19.03.1996 - VII S 17/95 -, BFH/NV 1996, 818).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2005 - 2 L 272/02
    Wird von einem Gericht für die Zusendung fristwahrender Schriftsätze der Übermittlungsweg durch das Telefax eröffnet, so dürfen die aus den technischen Gegebenheiten dieses Kommunikationsmittels herrührenden besonderen Risiken nicht auf den Nutzer dieses Mediums abgewälzt werden; dies gilt insbesondere für einen in der Sphäre des Gerichts liegenden Umstand (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 01.08.1996 - 1 BvR 121/95 -, NJW 1996, 2857).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2003 - 1 A 11997/02

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2005 - 2 L 272/02
    Eine Einschränkung der Nutzbarkeit eines Grundstücks durch ein darauf befindliches Kulturdenkmal ist erst dann nicht mehr zumutbar, wenn der Verpflichtete von seinem Grundstück keinen vernünftigen Gebrauch mehr machen kann und er für die sinnvolle private Nutzung auf die Beseitigung des Denkmals angewiesen ist (vgl. OVG RP, Urt. v. 21.08.2003 - 1 A 111997/02 OVG -, BauR 2004, 664).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2001 - A 2 S 362/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2005 - 2 L 272/02
    Ein lediglich schriftsätzlich angekündigter Beweisantrag genügt diesen Anforderungen nicht (BVerwG, Beschl. v. 03.07.1998, a. a. O.; Beschl. v. 06.03.1995 - BVerwG 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwG Nr. 265; OVG LSA, Beschl. v. 06.08.2001 - A 2 S 362/99 -).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2005 - 2 L 272/02
    Angesichts des hohen Ranges des Denkmalschutzes und im Hinblick auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG) muss der Eigentümer es grundsätzlich hinnehmen, dass ihm möglicherweise eine rentablere Nutzung des Grundstücks verwehrt wird; Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums (BVerfG, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 [242]).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1992 - 1 S 2245/90

    Zur Frage der Denkmaleigenschaft einer alten Turnhalle und der Zumutbarkeit ihrer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2005 - 2 L 272/02
    Dabei kommt es grundsätzlich auf eine objektive Wirtschaftlichkeitsberechnung in Bezug auf das Schutzobjekt an (vgl. VGH BW, Urt.v. 29.06.1992 - 1 S 2245/90 -, DVBl 1993, 118).
  • BFH, 19.03.1996 - VII S 17/95

    Ursächlichkeit einer unzulänglichen Fristenkontrolle für eine Fristversäumung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2005 - 2 L 272/02
    Ein Verfahrensbevollmächtigter muss zwar bei fristwahrenden Schriftsätzen für eine wirksame Ausgangskontrolle sorgen, insbesondere muss er bei der Übermittlung solcher Schriftsätze per Telefax durch eine entsprechende Büroorganisation sicherstellen, dass ein Einzelnachweis über den Sendevorgang erstellt und auf etwaige Fehler überprüft wird (BGH, Beschl. v. 07.05.2001 - II ZB 16/00 -, zit. bei Juris; Beschl. v. 24.03.1993 - XII ZB 12/93 -, NJW 1993, 226; BFH, Beschl. v. 19.03.1996 - VII S 17/95 -, BFH/NV 1996, 818).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2005 - 2 L 272/02
    Ein lediglich schriftsätzlich angekündigter Beweisantrag genügt diesen Anforderungen nicht (BVerwG, Beschl. v. 03.07.1998, a. a. O.; Beschl. v. 06.03.1995 - BVerwG 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwG Nr. 265; OVG LSA, Beschl. v. 06.08.2001 - A 2 S 362/99 -).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.1999 - B 2 S 450/99
  • BVerwG, 25.04.2002 - 4 BN 20.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an eine

  • AG Düsseldorf, 22.12.1995 - 32 C 15.364/95
  • BVerwG, 05.02.2003 - 1 B 31.03

    Gesetzliche Fristen zur Erhebung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/93

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

    Das Gericht darf deshalb bei seiner Entscheidung die fachkundigen Stellungnahmen dieser Fachbehörde verwerten (Beschl. d. Senats v. 16.03.2005 - 2 L 272/02 -, JMBl LSA 2006, 134).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2020 - 1 L 103/18

    Aufhebung eines Ablehnungsbescheides zur Aufbauhilfe Hochwasser 2013 und

    Wird ein Aufklärungsmangel behauptet, muss der Rechtsmittelführer nicht nur substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher Tatsachen Aufklärungsbedarf bestanden hat und welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären; er muss auch darlegen, dass bereits in der Vorinstanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. April 2019 - 2 B 52.18 -, juris, m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom 16. März 2005 - 2 L 272/02 -, juris; st. Rspr. d. 1. Senats, vgl. Beschluss vom 13. Mai 2013 - 1 L 86/12 -, juris Rn. 28 ff.; Beschluss vom 31. Juli 2019 - 1 L 69/19 -, juris).

    Das Antragsvorbringen legt nicht schlüssig dar, dass das Verwaltungsgericht im Zeitpunkt seiner Entscheidung Anlass hatte bzw. sich ihm die Notwendigkeit aufdrängen musste, den gutachterlich festgestellten Sachverhalt weiter zu erforschen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2002 - 4 BN 20.02 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 16. März 2005, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    Wird von einem Gericht für die Zusendung fristwahrender Schriftsätze der Übermittlungsweg durch das Telefax eröffnet, so dürfen die aus den technischen Gegebenheiten dieses Kommunikationsmittels herrührenden besonderen Risiken nicht auf den Nutzer dieses Mediums abgewälzt werden; dies gilt insbesondere für einen in der Sphäre des Gerichts liegenden Umstand (zum Ganzen vgl. BVerfG, B.v. 1.8.1996 - 1 BvR 121/95 - NJW 1996, 2857 = juris Rn. 10, 13; OVG LSA, B.v. 16.3.2005 - 2 L 272/02 - juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2006 - 1 LA 11/06

    Denkmalschutzkriterien und Feststellung der Denkmalwürdigkeit eines Gebäudes

    Dem Verwaltungsgericht ist es bei der Entscheidung über die Denkmaleigenschaft eines Objekts nicht verwehrt, auch die fachkundigen Feststellungen des beklagten Landesamtes zu berücksichtigen (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.03.2005, 2 L 272/02, BauR 2005, 1815 (Ls.); OVG Berlin, Urt. v. 18.11.1994, 2 B 10.92, BRS 56 Nr. 215; OVG Lüneburg, Urt. v. 01.10.1987, 6 A 71/86, NVwZ 1998, 1143; Richter/Lund, a.a.O., S. 506 f., Rn. 65).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 2 L 37/13

    Bauaufsichtlicher Verfügung

    Die Tatsache, dass ein Beweisantrag nicht gestellt worden ist, ist nur dann unerheblich, wenn aufgezeigt wird, aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 25.06.2012 - BVerwG 7 BN 6.11 -, Juris RdNr. 7; OVG LSA, Beschl. v. 16.03.2005 - 2 L 272/02 -, Juris RdNr. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2012 - 2 L 117/10

    Isolierte Anfechtung der Zustimmung nach § 79 Abs. 3 BBergG

    Besondere Schwierigkeiten liegen vor, bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, im Tatsächlichen besonders bei wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen, wenn der Sachverhalt schwierig zu überschauen und zu ermitteln ist, im Rechtlichen bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen (vgl. Beschl. des erkennenden Senats v. 16.03.2005 - 2 L 272/02 -, m.w.N., nach juris).
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