Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2018 - 2 L 114/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17992
OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2018 - 2 L 114/16 (https://dejure.org/2018,17992)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.04.2018 - 2 L 114/16 (https://dejure.org/2018,17992)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. April 2018 - 2 L 114/16 (https://dejure.org/2018,17992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,17992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage einer Gemeinde gegen die Erklärung eines Gebiets des Landkreises Mansfeld-Südharz zum Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz"; Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung auf das Abwägungsergebnis bei einer Unterschutzstellung von Teilen von Natur und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klage einer Gemeinde gegen die Erklärung eines Gebiets des Landkreises Mansfeld-Südharz zum Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz"; Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung auf das Abwägungsergebnis bei einer Unterschutzstellung von Teilen von Natur und ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 692
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 15.07.1994 - 4 B 102.94

    Bergrechtliche Betriebsplanzulassung - Drittbetroffene Gemeinde - Nachbarschutz -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2018 - 2 L 114/16
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 15.07.1994 (BVerwG 4 B 102.94) ausgeführt, es neige dazu, dass die die Zulassung von bergrechtlichen Betriebsplänen regelnden Vorschriften des BBergG zu Gunsten der betroffenen Gemeinden grundsätzlich Drittschutz und damit einen Anspruch auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit vermittelten, wenn die gemeindliche Planungshoheit beeinträchtigt werde; eine Verletzung der kommunalen Planungshoheit sei mithin nicht erforderlich.

    Drittschutz vermitteln nur solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm für die Behörde auch der Rücksichtnahme auf Interessen eines individualisierbaren Personenkreises dienen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.07.1994 - BVerwG 4 B 102.94 -, juris, RdNr. 10, m.w.N.).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung (Beschl. v. 15.07.1994, a.a.O.) angenommen, es spreche viel dafür, dass die die Zulassung des Betriebsplans regelnden Vorschriften - sei es § 54 Abs. 2 oder § 48 Abs. 2 BBergG - hinsichtlich der gemeindlichen Planungshoheit Drittschutz vermittelten, weil § 54 Abs. 2 Satz 1 BBergG die zuständige Behörde verpflichte, vor der Zulassung eines Betriebsplans die Gemeinde zu beteiligen, wenn durch die vorgesehene Maßnahme deren Aufgabenbereich als Planungsträger berührt werde; denn diese Vorschrift diene dazu, etwa entgegenstehende Interessen der Gemeinde möglichst frühzeitig in den Entscheidungsvorgang einfließen zu lassen, um dadurch - wie in der Gesetzesbegründung ausdrücklich betont - die Möglichkeit der Gemeinde zu verbessern, "ihrer Planungshoheit Geltung zu verschaffen".

  • BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88

    Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2018 - 2 L 114/16
    Allerdings unterscheidet sich die Abwägung im Rahmen des Unterschutzstellungsermessens von der umfassenden fachplanerischen Abwägung, da das Entscheidungsprogramm und mithin auch das Abwägungsprogramm durch die fachspezifischen Schutzzwecke des BNatSchG begrenzt ist (BVerwG, Beschl. v. 11.12.2003 - BVerwG 4 CN 10.02 -, juris, RdNr. 17; Urt. v. 16.06.1988 - BVerwG 4 B 102.88 -, juris, RdNr. 3).

    Der danach verbleibende Handlungsspielraum ist von der Sachlage her in erster Linie durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Landschaftsschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt (BVerwG, Beschl. v. 16.06.1988, a.a.O., RdNr. 3), Im Ergebnis bedeutet dies zum einen, dass bei der Unterschutzstellung nicht sämtliche tatsächlichen oder mutmaßlichen Nutzungsinteressen zu berücksichtigen sind; es genügt vielmehr, wenn den Nutzungsinteressen durch ein System von Ausnahme- und Befreiungsregelungen Rechnung getragen wird, das eine nachfolgende Berücksichtigung von Einzelinteressen ermöglicht (Meßerschmidt, a.a.O., m.w.N).

  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2018 - 2 L 114/16
    Ein Tatsachengericht verstößt nicht gegen seine Pflicht zur Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wenn es Tatsachen unaufgeklärt lässt, auf die es nach der von ihm zugrunde gelegten Rechtsauffassung nicht ankommt (BVerwG, Beschl. v. 26.06.1995 - BVerwG 8 B 44.95 -, juris, RdNr. 7; Urt. v. 25.05.1984 - BVerwG 8 C 108.82 - RdNr. 26, m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91

    Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2018 - 2 L 114/16
    Die bloße Möglichkeit, dass in Zukunft eine gleiche oder ähnliche Vorschrift erlassen wird, reicht aber nicht aus (BVerwG, Beschl. v. 10.05.1991 - BVerwG 2 B 50.91 -, juris, RdNr. 2).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 8 B 67.14

    Rückübertragung eines Flurstücks; Ausschluss; Nutzungsänderung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2018 - 2 L 114/16
    Der Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 VwGO verlangt, dass sich das Tatsachengericht im Wege der freien Beweiswürdigung seine Überzeugung von dem entscheidungserheblichen Sachverhalt bildet (BVerwG, Beschl. v. 29.06.2015 - BVerwG 8 B 67.14 -, juris, RdNr. 8).
  • BVerwG, 08.08.2012 - 7 B 28.12

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung einer Übergangsregelung; Altanlage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2018 - 2 L 114/16
    Zwar kann eine grundsätzliche Bedeutung auch dann gegeben sein, wenn eine Vorschrift noch nicht in Kraft getreten ist, jedoch - etwa aufgrund unionsrechtlicher Umsetzungsverpflichtung - mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass eine einer Übergangsvorschrift entsprechende Bestimmung in absehbarer Zeit in Kraft treten wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.08.2012 - BVerwG 7 B 28.12 -, juris, RdNr. 2).
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 108.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision - Anschlußrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2018 - 2 L 114/16
    Ein Tatsachengericht verstößt nicht gegen seine Pflicht zur Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wenn es Tatsachen unaufgeklärt lässt, auf die es nach der von ihm zugrunde gelegten Rechtsauffassung nicht ankommt (BVerwG, Beschl. v. 26.06.1995 - BVerwG 8 B 44.95 -, juris, RdNr. 7; Urt. v. 25.05.1984 - BVerwG 8 C 108.82 - RdNr. 26, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 18.11.2016 - 6 A 489/16
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2018 - 2 L 114/16
    Zwar können sich ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts ergeben (vgl. Beschl. d. Senats v. 15.09.2017 - 2 L 23/16 -, juris, RdNr. 8; HessVGH, Beschl. v. 18.11.2016 - 6 A 489/16.Z -, juris, RdNr. 2; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., § 124 RdNr. 7b, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 2 L 39/15

    Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess - zum Regelungsinhalt einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2018 - 2 L 114/16
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn eine konkrete, aber generalisierbare, aus Anlass dieses Verfahrens zu beantwortende, in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausreichende Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen wird, die um der Einheitlichkeit der Rechtsprechung willen der Klärung bedarf und noch nicht (hinreichend) geklärt worden ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.12.2016 - 2 L 39/15 -, juris, RdNr. 8, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2017 - 2 L 139/15

    Rückbausicherheit für Biogasanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2018 - 2 L 114/16
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. Beschl. d. Senats v. 13.02.2017 - 2 L 139/15 -, juris, RdNr. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2017 - 1 L 39/17

    Zweck der Ausgleichszahlung nach den Art. 5 und 6 sowie der Anhänge II und III

  • BVerwG, 15.12.2017 - 10 B 13.17

    Zur Altersversorgung eines Bezirksschornsteinfegermeisters, der vor dem 1. Januar

  • BVerwG, 04.02.2016 - 6 B 45.15

    Telekommunikation; Entgeltregulierung; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2017 - 2 L 23/16

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 4 K 25/06

    Erforderlichkeit eines Erörterungstermins oder einer Ergebnismitteilung nach NatG

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 KN 57/07

    Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Cuxhavener

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2001 - 8 KN 209/01

    Abwägung; Naturschutzgebiet; Naturschutzgebietsverordnung; Normenkontrollantrag;

  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 11.12.2003 - 4 CN 10.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Landschaftsschutzverordnung; Aufhebung des

  • VG Gießen, 16.05.2022 - 3 L 998/22

    Maskenpflicht in der Universität

    Allerdings verhilft dies dem Eilbegehren nicht zum Erfolg, weil die Antragstellerin daraus keine eigene Rechtsverletzung herleiten kann (vgl. zu dieser Konstellation etwa: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. April 2018 - 2 L 114/16 -, juris, Rdnr. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2019 - 2 L 110/17

    Nachbarklage gegen eine unter Abweichung von Abstandsflächenvorschriften erteilte

    - 2 L 114/16 -, juris, Rdnr. 56).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 138/19

    Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land

    Vielmehr ist den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt, wenn etwaigen Einzelinteressen durch ein System von Ausnahme- und Befreiungsregelungen Rechnung getragen und auf diesem Weg eine Würdigung konkreter Situationen im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung ermöglicht wird (vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - 14 N 14.2400 - a.a.O. Rn. 83; Beschluss des Senats vom 16. April 2018 - 2 L 114/16 - juris Rn. 7; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 22 BNatSchG Rn. 26).
  • VG Arnsberg, 11.02.2019 - 8 K 3527/17

    Verwaltungsgerichtliche Klage gegen die Ausbringung von Wisenten erfolglos

    vgl. Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 23. Aufl. 2018, § 113 VwGO, Rn. 25 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. April 2018 - 2 L 114/16 -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2022 - 2 K 134/19

    Normenkontrolle der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura

    Vielmehr ist den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt, wenn etwaigen Einzelinteressen durch ein System von Ausnahme- und Befreiungsregelungen Rechnung getragen und auf diesem Weg eine Würdigung konkreter Situationen im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung ermöglicht wird (vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - 14 N 14.2400 - a.a.O. Rn. 83; Beschluss des Senats vom 16. April 2018 - 2 L 114/16 - juris Rn. 7; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 22 BNatSchG Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 05.08.2019 - 12 ME 76/19

    Nachbareilantrag gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung

    Dessen Schutz liegt ausschließlich im öffentlichen Interesse, so dass die Unterschutzstellung bezogen auf das Eigentumsrecht des Antragstellers aus Art. 14 Abs. 1 GG ihm keine besondere Rechtsposition vermittelt (für die naturschutzrechtliche Unterschutzstellung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.04.2018 - 2 L 114/16 -, juris, Rn. 11; für eine naturschutzrechtliche Ausbringungsgenehmigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG; für artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG: BayVGH, Urteil vom 14.03.2017 - 22 B 17.12 - juris, Rn. 40; Beschluss vom 25.08.2016 - 22 ZB 15.1334 - juris, Rn. 64).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2022 - 2 K 137/19

    Normenkontrolle der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura

    Vielmehr ist den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt, wenn etwaigen Einzelinteressen durch ein System von Ausnahme- und Befreiungsregelungen Rechnung getragen und auf diesem Weg eine Würdigung konkreter Situationen im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung ermöglicht wird (vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - 14 N 14.2400 - a.a.O. Rn. 83; Beschluss des Senats vom 16. April 2018 - 2 L 114/16 - juris Rn. 7; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 22 BNatSchG Rn. 26).
  • VG Arnsberg, 11.02.2019 - 8 K 3532/17
    vgl. Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 23. Aufl. 2018, § 113 VwGO, Rn. 25 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. April 2018 - 2 L 114/16 -, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht