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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 L 533/02   

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https://dejure.org/2005,13742
OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 L 533/02 (https://dejure.org/2005,13742)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.06.2005 - 2 L 533/02 (https://dejure.org/2005,13742)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 2 L 533/02 (https://dejure.org/2005,13742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-BauO § 70 I; ; LSA-BauO § 70 II; ; LSA-BauO § 74 I 1; ; BauGB § 35 I Nr. 6; ; BauGB § 35 III 3; ; ROG § 3 I Nr. 6; ; LSA-DenkmSchG § 10 III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundlagen für die Beschlussfassung eines Raumentwicklungsprogramms; Erfüllung diverser begrifflicher Vorgaben bei der Errichtung; Genehmigung und Versagung der Errichtung von Windkraftanlagen; Abwägung zwischen Geischtspunkten der Raumerschließung und der Denkmalpflege

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 42 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 70, 74 BauO LSA; § 35 BauGB; § 3 Abs. 1 Nr. 6 ROG
    Windenergieanlagen und Denkmalschutz (RA Dr. Christian-W. Otto; Neue Justiz 12/2005, S. 565-566)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 565
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 L 533/02
    Der Beklagte verweist zur Begründung auf sein bisheriges Vorbringen und trägt ergänzend vor: Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - 4 C 5.04 - vom 27.01.2005 könne die Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung mit der Begründung versagen, dem Bauvorhaben stehe ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung als unbenannter öffentlicher Belang im Sinne von § 35 BauGB entgegen.

    Diesem Erfordernis ist erst dann genügt, wenn ein Planungsstand erreicht ist, der die Prognose nahe legt, dass die ins Auge gefasste planerische Aussage Eingang in die endgültige Fassung des Raumordnungsplans finden kann (BVerwG, Urt. v. 27.01.2005 - BVerwG 4 C 5.04 -, BauR 2005, 373).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 K 144/01

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für nichtig erklärt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 L 533/02
    Das REP ist bereits deshalb nichtig, weil dort Eignungsgebiete ohne hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage festgelegt worden sind (vgl. zu allem und zur weiteren Begründung: Urt. d. Sen. v. 11.11.2004 - 2 K 144/01 -, ZNER 2004, S. 370).

    Auch dieser Abwägungsfehler führt zur Nichtigkeit der Änderung des regionalen Entwicklungsprogramms für den Regierungsbezirk Dessau durch Beschluss der Landesregierung vom 21.03.2000 (vgl. Urt. d. Sen. v. 11.11.2004, a. a. O., und Urt. d. VG Dessau v. 09.03.2005 - 1 A 2032/03 DE - ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 K 341/00

    Diabas-Abbau hat keinen Vorrang vor Naturschutz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 L 533/02
    Entscheidend ist aber, dass § 35 Abs. 1 BauGB die Beeinträchtigung eines Baudenkmals in der Jetzt-Zeit verbietet und nicht eine jahrzehntelange währende Dauerbeeinträchtigung voraussetzt (vgl. Urt. d. Sen. v. 21.11.2003 - 2 K 341/00 -, zu einer vergleichbaren Problematik).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1985 - 6 A 54/83
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 L 533/02
    Dies ist bereits dann der Fall, wenn die besondere künstlerische, geschichtliche oder städtebauliche Bedeutung des Baudenkmals durch das privilegierte Außenbereichsvorhaben geschmälert wird (vgl. NdsOVG, Urt. v. 05.09.1985 - 6 A 54/83 -, BRS 44 Nr. 124, m. w. N.; Schmaltz, a. a. O., § 35 RdNr. 85).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 L 533/02
    Bei der Abwägung zwischen dem privaten Interesse an der Verwirklichung eines Vorhabens und den öffentlichen Belangen ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber die nach § 35 Abs. 1 BauGB bevorrechtigten Vorhaben in planähnlicher Weise dem Außenbereich zugewiesen und durch die Privilegierung zum Ausdruck gebracht hat, dass sie dort in der Regel, d. h. vorbehaltlich einer näheren Standortbestimmung, zulässig sind (BVerwG, Urt. v. 20.01.1984 - BVerwG 4 C 43.81 -, BVerwGE 68, 311; Urt. v. 22.05.1987 - BVerwG 4 C 57.84 -, BVerwGE 77, 300; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., 2002, § 35 RdNrn. 6 und 45).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 L 533/02
    Bei der Abwägung zwischen dem privaten Interesse an der Verwirklichung eines Vorhabens und den öffentlichen Belangen ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber die nach § 35 Abs. 1 BauGB bevorrechtigten Vorhaben in planähnlicher Weise dem Außenbereich zugewiesen und durch die Privilegierung zum Ausdruck gebracht hat, dass sie dort in der Regel, d. h. vorbehaltlich einer näheren Standortbestimmung, zulässig sind (BVerwG, Urt. v. 20.01.1984 - BVerwG 4 C 43.81 -, BVerwGE 68, 311; Urt. v. 22.05.1987 - BVerwG 4 C 57.84 -, BVerwGE 77, 300; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., 2002, § 35 RdNrn. 6 und 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2001 - 8 S 1306/01

    Raumbedeutsamkeit eines Vorhabens iSd BauGB § 35 Abs 3 S 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 L 533/02
    Da bei jeder Errichtung eines neuen Bauwerks Raum im Sinne einer In-Anspruch-Nahme eines Stücks der Erdoberfläche beansprucht wird (BT-Drucks. 13/6392 S. 81 zu § 3 Abs. 1 Nr. 6 ROG 1998), muss ein Vorhaben, das als raumbedeutsam angesehen werden soll, jedenfalls eine über den unmittelbaren Nahbereich hinausgehende Auswirkung aufweisen (VGH BW, Beschl. v. 24.07.2001 - 8 S 1306/01 -, NuR 2001, 699, unter Bezugnahme auf Dürr, a. a. O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 L 456/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 L 533/02
    Die zwei hier zu beurteilenden mit einer Nabenhöhe von 77, 9 m und einem Rotordurchmesser von 44, 0 m hohen Windenergieanlagen sind angesichts ihrer vertikalen Ausdehnung und ihrer weitreichenden Sichtbarkeit in der vorwiegend flachen und lediglich durch die 20-kV-Freileitung durchkreuzten Landschaft raumbedeutsam (vgl. Urt. des Sen. v. 12.12.2002 - 2 L 456/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2000 - 8 S 318/00

    Zulassung eines Windparks - Eingriff in Landschaft und Natur - Abwägung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 L 533/02
    Keinesfalls ist jedoch durch § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB bestimmt, dass sich die Privilegierung gegenüber sämtlichen Belangen mit der Folge durchsetzen kann, dass Windenergieanlagen an jeder beliebigen Stelle im Außenbereich zulässig sind (OVG LSA, Urt. v. 19.09.1999 - A 2 S 88/98 -); vielmehr gilt auch für sie der Grundsatz der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs (VGH BW, Urt. v. 19.04.2000 - 8 S 318/99 -, NuR 2000, 514).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 L 533/02
    Die Raumbedeutsamkeit einer Einzelanlage kann sich insbesondere aus ihren Dimensionen (Höhe, Rotordurchmesser), aus ihrem Standort oder aus ihren Auswirkungen auf bestimmte Ziele der Raumordnung (Schutz von Natur und Landschaft, Erholung und Fremdenverkehr) ergeben (BVerwG, Urt. v. 13.03.2003 - BVerwG 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33-48).
  • BVerwG, 11.12.1975 - IV C 41.74

    Rücknahme einer Revision

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.1999 - A 2 S 88/98
  • VG Dessau, 19.04.2005 - 1 A 2032/03
  • BVerwG, 02.08.2002 - 4 B 36.02

    Voraussetzungen für eine Grundsatzrevision; Privilegierung von Windenergieanlagen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - 2 L 6/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagung einer immissionsschutzrechtlichen

    Der öffentliche Belang "Denkmalschutz" steht einem privilegierten Vorhaben etwa dann entgegen, wenn das privilegierte Außenbereichsvorhaben den landschaftsprägenden Eindruck eines benachbarten Baudenkmals stört; weil die besondere künstlerische, geschichtliche oder städtebauliche Bedeutung des Denkmals durch das Vorhaben geschmälert wird (Urt. d. Senats v. 16.06.2005 - 2 L 533/02 - JMBl LSA 2006, 117, m.w.N.).

    Insofern unterscheidet sich - worauf bereits das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - der hier zu beurteilende Sachverhalt entscheidend von demjenigen, der dem Urteil des Senats vom 16.06.2005 (2 L 533/02 - JMBl LSA 2006, 117) zugrunde lag.

  • VG Sigmaringen, 15.10.2009 - 6 K 3202/08

    Windkraftanlagen und Denkmalschutz; Umgebungsbereich einer Kulturlandschaft

    Die "störende" Wirkung der Windenergieanlagen träte dabei auch deshalb in hervorgehobener Weise zu Tage, weil die umgebende oberschwäbische Landschaft von technischen Anlagen dieser Art und Größe bislang weit gehend frei gehalten wurde (im Landkreis B. wurde bislang - soweit ersichtlich - lediglich ein Windrad errichtet), sodass die von der Klägerin geplanten Anlagen im hier zu beurteilenden Landschaftskontext trotz aller insoweit zu verzeichnenden Bewusstseinsveränderungen in der Gesellschaft auch weiterhin als Fremdkörper betrachtet würden (vgl. dazu auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.06.2005 - 2 L 533/02 -).

    Durch ihre Größe und Kennzeichnung sowie durch die Rotation geraten sie aber gleichwohl in den Blickfang des Betrachters und führen einen Maßstabsverlust im von der Kirche und ihrem Erscheinungsbild als Denkmal geprägten Landschaftsgefüge herbei (vgl. zu ähnlichen Erwägungen OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.06.2005 - 2 L 533/02 -).

    Vor diesem Hintergrund ist in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten worden, der Belang des Denkmalschutzes stehe einem Vorhaben nicht erst dann entgegen, wenn das Vorhaben das Denkmal geradezu zerstöre, sondern schon dann, wenn das Außenbereichsvorhaben den landschaftsprägenden Eindruck eines benachbarten Baudenkmals störe (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2003 - 8 S 1644/03 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.06.2005 - 2 L 533/02 -, JMBl. LSA 2006, 117).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 12 LC 70/07

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Frage

    Teilweise wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Belangen des Denkmalschutzes um einen eigenständigen bodenrechtlichen Begriff des Baugesetzbuches handele, der neben den nach § 29 Abs. 2 BauGB zu beachtenden landesrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Denkmälern selbstständige Bedeutung habe (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 16.6.2005 - 2 L 533/02 -, JMBl ST 2006, 117; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 35 Rn. 95), wobei diese in einer Auffangfunktion mit eigenständigem städtebaurechtlichen Regelungswert und in der Gewährleistung eines Mindestmaßes an Schutz erblickt wird (vgl. Söfker, a.a.O., Rn. 75; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl., § 35 Rn. 95; kritisch demgegenüber Bracher, in: Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 7. Aufl., Rn. 2184: dem Bund fehle die Gesetzgebungskompetenz für einen eigenständigen bundesrechtlichen Denkmalschutz).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11309/05

    Zulässige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Errichtung

    Befindet sich wie hier ein Bauvorhaben nicht im Nahbereich des Denkmals, so sind die Belange des Denkmalschutzes durch eine optische Einwirkung beeinträchtigt, wenn das Denkmal ein wichtiger Bestandteil des Landschaftsbildes ist und insoweit eine entsprechende, optische Fernwirkung erzielt, die maßgeblich für seine Bedeutung ist (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 3. Juli 2002 - 8 A 10228/02.OVG-; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2005 - 2 L 533/02 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04

    Windenergieanlagen

    Die zwei hier zu beurteilenden Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 65 m und einem Rotordurchmesser von 43, 7 m würden angesichts ihrer vertikalen Ausdehnung und ihrer weitreichenden Sichtbarkeit in der vorwiegend flachen und lediglich durch Freileitungen durchkreuzten Landschaft erheblich auf den Raum und seine Landschaft einwirken (vgl. Urteile des Senats vom 12.12.2002 - 2 L 456/00 - und vom 16.06.2005 - 2 L 533/02 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2021 - 2 R 9/21

    Widerspruch einer Gemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Vertiefung, ob mit der Errichtung der streitgegenständlichen WEA eine erhebliche Beeinträchtigung des Baudenkmals Schloss M. verbunden wäre (vgl. Urteil des Senats vom 16. Juni 2005 - 2 L 533/02 - juris Rn. 55 ff.).
  • VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 38/10

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid über die raumordnungsrechtliche

    Der öffentliche Belang "Denkmalschutz" steht einem privilegierten Vorhaben entgegen, wenn das Außenbereichsvorhaben den landschaftsprägenden Eindruck eines benachbarten Baudenkmals stört (vgl. OVG LSA, Urteil vom 16. Juni 2005 - 2 L 533/02 - Juris).
  • VG Köln, 14.07.2009 - 2 K 2249/08

    Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines

    Dies wird bestätigt durch die Entscheidung des OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.06.2005 (Az.: 2 L 533/02), auf die der Beklagte hinweist.
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