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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12   

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https://dejure.org/2012,3444
OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12 (https://dejure.org/2012,3444)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.01.2012 - 1 L 6/12 (https://dejure.org/2012,3444)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 1 L 6/12 (https://dejure.org/2012,3444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 18 BBesG, Art 33 Abs 2 GG, § 86 Abs 1 VwGO, § 86 Abs 2 VwGO, § 60 VwGO
    Zum Schadensersatz aufgrund Nicht-Beförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung des Amtes eines Leitenden Ministerialrates (Besoldungsgruppe B 3 BBesO ) bei Bewertung des einem Beamten übertragenen Dienstpostens nach der Besoldungsgruppe B 2 BBesO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Schadensersatz aufgrund Nicht-Beförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übertragung des Amtes eines Leitenden Ministerialrates (Besoldungsgruppe B 3 BBesO) bei Bewertung des einem Beamten übertragenen Dienstpostens nach der Besoldungsgruppe B 2 BBesO

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.] ), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163) .

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, a. a. O.) .

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat ( ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386 ).

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht ( OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386 [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12
    Hinsichtlich der Dienstpostenbewertung entscheidet der Dienstherr ebenso wie in Bezug auf die Zuordnung der Planstellen zu den Dienstposten allein im öffentlichen Interesse; ein Beamter besitzt insoweit grundsätzlich keine Ansprüche ( siehe: BVerwG, Urteil vom 21. September 2005 - 2 A 5.04 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 1 L 3/08 -, juris ).

    Die gerichtliche Überprüfung der Dienstpostenbewertung ist wegen des dem Dienstherrn zustehenden Gestaltungsspielraums eingeschränkt ( BVerwG, Urteil vom 21. September 2005, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12
    Der Umfang der Ermittlungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO wird nämlich entscheidend durch das Klagebegehren im Sinne von § 88 VwGO, den Streitgegenstand und vor allem nach dem anzuwendenden materiellen Recht bestimmt ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1992 - 5 B 134.91 -, Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 246; vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 1987 - 7 C 4.85 -, DVBl. 1988, 148; Urteil vom 7. Oktober 1990 - 7 C 55 und 56.89 -, BVerwGE 85, 368 [379 f.] ).

    Die Sachverhaltserforschungspflicht geht mithin nur soweit, als dies für die Entscheidung des Gerichtes erforderlich ist ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 1 B 103.98 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 42; Urteil vom 22. Oktober 1987, a. a. O.; Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 -, NVwZ 1989, 864 ), also wenn und soweit es nach der Rechtsauffassung des Gerichtes ( siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - 1 B 82.92 -, juris ) - selbst wenn diese unzutreffend sein sollte ( so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 -, BVerwGE 70, 216 [221 f.]; siehe auch Urteil vom 24. November 1982 - 6 C 64.82 -, juris ) - hierauf entscheidungserheblich ankommt ( siehe: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984, a. a. O. ).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12
    Es ist ebenfalls bereits grundlegend geklärt, dass es allein der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn obliegt, zu welchem Zeitpunkt er eine Planstelle besetzt oder ob er den Dienstposten unbesetzt lässt ( siehe: BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 2 B 114.07 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 30. Juni 2006 - 1 L 4/06 -, juris [m. z. N.]; Beschluss vom 21. April 2009 - 1 L 33/09 - ).

    Dieser subjektive Anspruch des Beamten besteht aber nur, wenn eine Ernennung vorgenommen werden soll ( so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 25. April 1996, a. a. O. ).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12
    Sonach bleibt die verwaltungsgerichtliche Kontrolle grundsätzlich darauf beschränkt, zu prüfen, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprochen haben und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 28. November 1991 - 2 C 7.89 -, Buchholz 237.7 NWLBG Nr. 9 [m. w. N.] ).

    In einem solchen Fall muss sich die Bewertung des vom Beamten bekleideten Dienstpostens als Missbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn und damit als Manipulation zum Nachteil des Beamten darstellen, d. h. der Dienstherr hat sich dann bei der Bewertung des Dienstpostens nicht von sachbezogenen Erwägungen leiten lassen, sondern solche Erwägungen nur vorgeschoben, um den Beamten weiter auf einem Dienstposten zu verwenden, dem der Dienstherr in Wahrheit selbst nicht eine dem statusrechtlichen Amt entsprechende Bedeutung beimisst ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 28. November 1991, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - 1 L 122/08

    Zur Anforderung des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO an die Bezeichnung und Darlegung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12
    Das weitere, ohne erkennbaren bzw. ausdrücklich ohne Bezug zu einem bestimmten Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 VwGO erfolgte Antragsvorbringen vermag schon dem Grunde nach nicht zur Zulassung der Berufung zu führen ( vgl. etwa: OVG LSA, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 1 L 122/08 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 32/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12
    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt ( OVG LSA, Beschluss vom 19. April 2007 - 1 L 32/07 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 1 L 137/10

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell; Streitwert bei Streitigkeiten über

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12
    Die Kläger legen insofern auch nicht (substantiiert) dar, dass im Rahmen einer Grundsatzberufung noch Veranlassung besteht, sich über die Entscheidung im konkreten Einzelfall hinaus mit ausgelaufenem Recht zu befassen ( vgl. insoweit: BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - 5 B 57.04 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 25. November 2010 - 1 L 137/10 -, juris; Beschluss vom 19. April 2006 - 1 L 256/05 -, JMBl. LSA 2007, 60 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

  • BVerwG, 30.07.2008 - 5 B 59.08

    Ablehnung eines Beweisantrages durch das Berufungsgericht als Verfahrensmangel

  • BVerwG, 07.03.2003 - 6 B 16.03

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts;

  • BVerwG, 02.11.2007 - 7 BN 3.07

    Bewertung des Gefährdungspotentials einer Abwasserleitung in einem

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 1 L 183/07

    Zum Haftungsprivileg bei Beamten gemäß § 32 AO

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die verfassungsrechtlichen

  • BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04

    Gerichtskosten.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 1 L 256/05

    Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage

  • BVerwG, 23.10.2008 - 2 B 114.07

    Anspruch eines Beamten auf eine Beförderung zum Steueroberamtsrat und die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60

    Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer

  • BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nervöse Störungen als Folge des

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

  • BVerwG, 18.06.1993 - 1 B 82.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erteilung einer

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • BVerwG, 23.07.1992 - 5 B 134.91
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

  • BVerwG, 29.10.1998 - 1 B 103.98
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

  • BVerwG, 18.10.1989 - 2 B 75.89

    Wiedereinsetzung - Revision - Versäumung der Beschwerdefrist -

  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 A 5.01

    Amtsgemäße Beschäftigung

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2008 - 1 L 3/08

    Zur Dienstpostenbewertung aus Anlass eines Beförderungsbegehrens

  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97

    Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16

    Berechnung des Erholungsurlaubs

    Der Kläger hält für rechtsgrundsätzlich bedeutsam die Frage, "ob bei der Ermittlung des Urlaubsanspruchs bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage allein auf die sich aus dem regelmäßigen Schichtrhythmus ergebende Verteilung der Arbeitszeit abzustellen ist oder ob darüber hinaus Freistellungsansprüche aus anderen Gründen außerhalb des regelmäßigen Dienstplanes urlaubsmindernd zu berücksichtigen sind." Diese Frage rechtfertigt die Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung schon deshalb nicht, weil sie - soweit sie sich nicht auf ausgelaufenes und mangels gegenteiliger Darlegungen bereits aus diesem Grund nicht (mehr) klärungsbedürftiges Recht bezieht (vgl. hierzu OVG LSA, Beschlüsse vom 25. November 2010 - 1 L 137/10 -, juris Rn. 22, und vom 17. Januar 2012 - 1 L 6/12 -, juris Rn. 27) und soweit sie sich in einem Berufungsverfahren stellen würde - aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung, insbesondere anhand des Normzwecks, ohne Weiteres dahin zu beantworten ist, dass sich die Dauer des Erholungsurlaubs in einem Fall wie dem vorliegenden, der dadurch gekennzeichnet ist, dass den betreffenden Beamten im Hinblick auf die unionsrechtlich zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nach dienstlichen Erfordernissen ungleichmäßig Freischichttage gewährt werden, nicht (allein) nach dem "regelmäßigen Schichtrhythmus" (hier einer Zeitspanne von drei Wochen mit sieben Arbeitsschichten zu je 24 Stunden - sog. Bremer Modell -) bemisst.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2020 - 19 B 1756/19

    Verantwortung der Eltern für eine regelmäßige Unterrichtsteilnahme ihres

    BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 8 B 8.20 -, NVwZ-RR 2020, 949, juris, Rn. 7, vgl. auch Beschluss vom 18. Oktober 1989 - 2 B 75.89 -, NJW 1990, 1806, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2006 - 14 A 428/04 -, NVwZ-RR 2007, 78, juris, Rn. 1; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 L 6/12 -, juris, Rn. 2; Bay. VGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 11 CS 09.2265 -, juris, Rn. 8; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 60 Rn. 19, 109; Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 60 Rn. 11; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 60 Rn. 43 a. E.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 1 L 51/22

    Zielrichtungen der Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes des Bundes und

    Zudem ist substantiiert darzulegen, dass sich der geltend gemachte Verfahrensmangel auf entscheidungserhebliche tatsächliche Feststellungen bezieht und die Entscheidung mithin auf diesen auch beruhen kann (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 1 B 23.22 -, juris Rn. 17 m. w. N.; s. zum Vorstehenden auch OVG LSA, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 L 6/12 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • BSG, 27.11.2020 - B 9 V 21/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung des

    Zwar kann der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer gesetzlichen Verfahrensfrist noch gestellt werden, wenn über den Rechtsbehelf selbst - wie vorliegend - bereits entschieden wurde (vgl BSG Beschluss vom 29.3.2000 - B 2 U 83/00 B - juris RdNr 3; BVerwG Beschluss vom 3.1.1961 - III ER 414.60 - BVerwGE 11, 322; OVG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 17.1.2012 - 1 L 6/12 - juris RdNr 2; OVG Münster Beschluss vom 24.3.2006 - 13 E 240/06 - NVwZ-RR 2006, 852; offengelassen von BFH Beschluss vom 17.4.1985 - I B 19/85 - juris RdNr 8; vgl auch BGH Beschluss vom 7.10.1981 - IVb ZB 825/81 - juris RdNr 5) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12

    Umzug in Zuständigkeitsbereich einer anderen Landesärztekammer

    Mit der gerügten fehlenden oder fehlerhaften Anwendung einer Rechtsvorschrift bzw. dem Einwand, das Verwaltungsgericht habe aus der o. g. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht die gebotenen Schlussfolgerungen gezogen, macht die Klägerin einen Rechtsanwendungsfehler geltend, der nicht divergenzbegründend ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2012 - 1 L 6/12 -, juris) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 6 A 456/15

    Verpflichtung des Prozessbevollmächtigten zur eigenverantwortlichen Prüfung von

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1961- III ER 414.60 -, BVerwGE 11, 322, 323; OVG S.-A., Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 L 6/12 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2010 - 8 LA 226/10 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 60 Rn. 24.
  • OVG Thüringen, 13.08.2019 - 3 ZKO 578/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung nach unanfechtbarem

    Der Wiedereinsetzungsantrag ist gemäß § 60 Abs. 1 VwGO zulässig, da ein solcher auch noch dann gestellt werden kann, wenn - wie hier durch den Senatsbeschluss vom 5. Juli 2019 - über das vom Rechtsmittelführer eingelegte Rechtsmittel bereits unanfechtbar entschieden worden ist (BVerwG, Beschlüsse vom 18.10.1989 - 2 B 75.89 - juris und vom 03.01.1961 - III ER 414.60 - BVerwGE 11, 322; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.01.2012 - 1 L 6/12 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 09.04.2009 - 2 ZB 08.331 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.03.2006 - 13 E 240/06 - juris).
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