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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 56/15   

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https://dejure.org/2017,24416
OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 56/15 (https://dejure.org/2017,24416)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.05.2017 - 2 K 56/15 (https://dejure.org/2017,24416)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 2 K 56/15 (https://dejure.org/2017,24416)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung und Festlegung von Grundzentren in der Planungsregion i.R.d. Daseinsvorsorge; Aufstellung von Regionalplänen; Abwägung der öffentlichen und privaten Belange

  • rechtsportal.de

    Ausweisung und Festlegung von Grundzentren in der Planungsregion i.R.d. Daseinsvorsorge; Aufstellung von Regionalplänen; Abwägung der öffentlichen und privaten Belange

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil ein "Grundzentrum"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausweisung und Festlegung von Grundzentren in der Planungsregion unter Berücksichtigung der Landesentwicklungspläne

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 141
  • BauR 2017, 2041
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 56/15
    Kann ein Antragsteller geltend machen, durch Festsetzungen eines Plans in eigenen Rechten verletzt zu sein, darf der Normenkontrollantrag grundsätzlich nicht deshalb als teilweise unzulässig verworfen werden, weil der Plan nur für teilunwirksam zu erklären ist; der Antragsteller wäre regelmäßig überfordert, müsste er das einem Plan zugrunde liegende Gesamtkonzept nachvollziehen und daraus Erkenntnisse für die Abhängigkeit einzelner Festsetzungen voneinander bzw. über deren objektive Trennbarkeit und den für die Teilbarkeit ebenfalls erheblichen hypothetischen Willen des Plangebers gewinnen (vgl. zum Bebauungsplan: BVerwG, Urt. v. 09.04.2008 - BVerwG 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100 [102], RdNr. 13 in juris, m.w.N.).

    Der Antragsteller kann mit seinem Antrag lediglich dann trotz einer Rechtsverletzung ausnahmsweise mit der Folge der (teilweisen) Unzulässigkeit zu weit greifen, wenn er auch solche ihn nicht berührende Teile des Plans miteinbezieht, die sich schon aufgrund vorläufiger Prüfung offensichtlich und auch für den Antragsteller erkennbar als abtrennbare und selbständig lebensfähige Teile einer unter dem Dach eines einheitlichen Plans zusammengefasste Gesamtregelung darstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.04.2008, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12

    Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 56/15
    Gemäß § 2a Nr. 3 e) LPlG LSA (nunmehr § 4 Nr. 3 e) LEntwG) sind die Zentralen Orte entsprechend ihrer Funktionen besonders zu fördern (vgl. Urt. d. Senats v. 15.05.2014 - 2 K 54/12 -, juris, RdNr. 61).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 15.05.2014 - 2 K 54/12 -, juris, RdNr. 95 ff.) sind diese Vorgaben im LEP LSA 2010 rechtlich unbedenklich und belassen den Regionalen Planungsgemeinschaften bei der Festlegung der Grundzentren im Rahmen der im Ziel Z 39 formulierten Vorgaben genügend Spielraum, um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 56/15
    Unabhängig von der nach § 7 Abs. 4 ROG gebotenen Kennzeichnung (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 18.09.2003 - BVerwG 4 CN 20.02 -, BVerwGE 119, 54 [59], RdNr. 8 in juris) handelt es sich bei dieser Planaussage auch materiell um ein Ziel der Raumordnung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG, das der Träger der Regionalplanung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG bei seinen Planungen zu beachten hat, und nicht nur um einen Grundsatz der Raumordnung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 ROG, der bei Abwägungsentscheidungen lediglich zu berücksichtigen wäre.
  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 56/15
    In einem Regionalplan enthaltene Ziele der Raumordnung sind Rechtsvorschriften im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO; sie können vom Zieladressaten zum Gegenstand einer Normenkontrolle gemacht werden, auch wenn der Landesgesetzgeber für den Regionalplan keine Rechtssatzform vorgibt (BVerwG, Urt. v. 20.11.2003 - BVerwG 4 CN 6.03 -, BVerwGE 119, 217 [220 f.], RdNr. 25 in juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 56/15
    Unnütz wird das Normenkontrollgericht nur dann in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel zu erreichen (vgl. zum Bebauungsplan: BVerwG, Urt. v. 23.04.2002 - BVerwG 4 CN 3.01 -, NVwZ 2002, 1126 [1127], RdNr. 10 in juris, m.w.N.; zum Flächennutzungsplan: Beschl. d. Senats v. 09.12.2015 - 2 K 60/14 -, juris RdNr. 30, m.w.N.).
  • BVerwG, 06.11.2007 - 4 BN 44.07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 56/15
    Voraussetzung dafür wäre, dass die übrigen Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle raumordnerische Funktion erfüllen können und die Antragsgegnerin nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Teilplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. zum Bebauungsplan: BVerwG, Beschl. v. 06.11.2007 - BVerwG 4 BN 44.07 -, juris, RdNr. 3, m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 56/15
    Eine Gemeinde kann die Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar nicht erlassenen, aber in ihrem Gebiet geltenden Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO stets beantragen, wenn sie die Vorschrift als Behörde zu beachten hat; ihre Antragsbefugnis ist nicht davon abhängig, dass die zu beachtende Rechtsvorschrift die Gemeinde in ihrem Recht auf Selbstverwaltung konkret beeinträchtigt (BVerwG, Beschl. v. 15.03.1989 - BVerwG 4 NB 10.88 -, BVerwGE 81, 307 [309], RdNr. 11 in juris).
  • BVerwG, 15.06.2009 - 4 BN 10.09

    Rechtsvorschrift; Vorbehaltsgebiet; Ziele der Raumordnung; Grundsätze der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 56/15
    Der Umstand, dass der Teilplan auch Grundsätze der Raumordnung enthält, die keine Rechtsvorschriften darstellen, soweit sie - wie hier - nicht förmlich als Rechtsverordnung oder Satzung beschlossen oder für verbindlich erklärt worden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.06.2009 - BVerwG 4 BN 10.09 -, NVwZ 2009, 1226, RdNr. 6), steht der Statthaftigkeit des Antrags nicht entgegen.
  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 56/15
    Die den zentralen Orten zugeordneten Verflechtungsbereiche erstrecken sich auf (nicht zentrale) Orte in der Umgebung des zentralen Orts; dagegen geht es - zumindest im Grundsatz - nicht um das Verhältnis mehrerer Versorgungsbereiche innerhalb einer (größeren) Gemeinde (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - BVerwG 4 C 1.08 -, BVerwGE 136, 18 [26], RdNr. 23 in juris).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 56/15
    Einer weiteren Abwägung auf einer nachgeordneten Planungsstufe sind sie nicht zugänglich (BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - BVerwG 4 C 8.10 -, BVerwGE 138, 301 [303], RdNr. 7 in juris).
  • BVerwG, 09.08.2011 - 1 C 4.11
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 36/12

    Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2015 - 2 K 60/14

    Normenkontrolle eines Flächennutzungsplans - abwägungsfehlerhafte Ausweisung von

  • VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 C 2000/12

    Überprüfung der Gültigkeit des Regionalplans Südhessen 201 0/Regionaler

  • OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 3/18

    Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung bei Vorliegen von erheblichen

    Eine Trennbarkeit in diesem Sinne setzt neben der objektiven Abtrennbarkeit der den Antragsteller nicht betreffenden Bestimmungen von der Restregelung auch voraus, dass der Normgeber die Norm auch ohne den den Antragsteller nicht betreffenden Teil erlassen hätte (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.05.2017 - 2 K 56/15 -, juris Rn. 46; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 02.08.2012 - 7 CN 1.11 -, juris Rn. 28, und Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 5/18

    Höhe des Anerkennungsbetrags und der Kostenbeiträge in einer

    Eine Trennbarkeit in diesem Sinne setzt neben der objektiven Abtrennbarkeit der den Antragsteller nicht betreffenden Bestimmungen von der Restregelung auch voraus, dass der Normgeber die Norm auch ohne den den Antragsteller nicht betreffenden Teil erlassen hätte (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.05.2017 - 2 K 56/15 -, juris Rn. 46; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 02.08.2012 - 7 CN 1.11 -, juris Rn. 28, und Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 13).
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