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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18   

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https://dejure.org/2019,36410
OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18 (https://dejure.org/2019,36410)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.09.2019 - 4 L 90/18 (https://dejure.org/2019,36410)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. September 2019 - 4 L 90/18 (https://dejure.org/2019,36410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86 Abs 5 S 2 Alt 1 SGB 8, § 90 SGB 8, § 102 Abs 1 SGB 10
    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach SGB 8 § 86 Abs 5 S 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tageseinrichtung; Kostenbeitrag; Leistungsträger, vorläufiger; Erstattung; Finanzierungsvereinbarung; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII

  • rechtsportal.de

    Erstattung von übernommenen Kostenbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen; Zuständigkeit bei verschiedenen Wohnsitzen der sorgeberechtigten Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattung von Kostenbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen: Zuständigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 23.10.2018 - 5 C 15.17

    Kein Kostenerstattungsanspruch wegen Unterbringung eines Kindes in einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts finden die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit nach den §§ 86 ff. SGB VIII auch auf Leistungen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege Anwendung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.10.2018 - 5 C 15.17 -, juris, Rn. 9).

    Unter eine einheitliche Leistung fallen alle zur Deckung eines qualitativ unveränderten, kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfs erforderlichen Maßnahmen und Hilfen, sofern sie ohne Unterbrechung gewährt worden sind (BVerwG, Urt. v. 23.10.2018 - 5 C 15.17 -, juris, Rn. 17 ff. sowie Urt. v. 29.01.2004 - 5 C 9/03 -, juris, Rn. 18).

  • BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 34.12

    Kostenerstattung; örtliche Zuständigkeit; bisherige Zuständigkeit; gewöhnlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18
    Selbst wenn diese Normen aber anwendbar seien, bestehe eine Leistungspflicht der Beklagten nicht, da der Kläger unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 2013 (- 5 C 34.12 -) selbst dann zuständiger örtlicher Träger im Sinne des SGB VIII sei, wenn die Kindsmutter nach Beginn der Leistungserbringung ihren gewöhnlichen Aufenthalt gemeinsam mit den Kindern abweichend vom gewöhnlichen Aufenthalt des gemeinsam personensorgeberechtigten Kindsvaters genommen habe.

    Diesem Ergebnis steht nicht die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 2013 (- 5 C 34.12 -, juris) entgegen.

  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 9.03

    Aufenthalt, gewöhnlicher - vor Beginn der Leistung; Eingliederungshilfe für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18
    Unter eine einheitliche Leistung fallen alle zur Deckung eines qualitativ unveränderten, kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfs erforderlichen Maßnahmen und Hilfen, sofern sie ohne Unterbrechung gewährt worden sind (BVerwG, Urt. v. 23.10.2018 - 5 C 15.17 -, juris, Rn. 17 ff. sowie Urt. v. 29.01.2004 - 5 C 9/03 -, juris, Rn. 18).
  • VG Halle, 19.04.2007 - 4 A 832/04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18
    Denn der unbestrittene Umstand, dass die Elternbeiträge einen Bestandteil der Finanzierung von Tageseinrichtungen bilden, bedeutet nicht ohne weiteres, dass die Frage, wer diesen Bestandteil der Finanzierung letztlich zu erbringen hat, ihrerseits der nach § 74a Satz 1 SGB VIII dem Landesgesetzgeber eröffneten Gesetzgebungskompetenz unterfiele (vgl. zur unterschiedlichen Behandlung von einerseits bundesrechtlich determinierten Erstattungsansprüchen nach § 90 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 SGB VIII und andererseits den - landesrechtlichen Finanzierungsregelungen unterworfenen - Ansprüchen auf Erstattung von Landkreispauschalen nach § 17 Abs. 2 des (damaligen) Gesetzes zur Förderung, Betreuung und Bildung von Kindern in Tageseinrichtungen (KiBeG) bzw. auf Erstattung von gezahlten Zuwendungen im Sinne von § 11 Abs. 2 KiFöG LSA in der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Fassung: VG Halle, Urt. v. 19.04.2007 - 4 A 832/04 -, juris, Rn. 46).
  • VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18
    Denn auch wenn diese Norm vorliegend nicht einschlägig ist (vgl. die Ausführungen unter 5.), hat der Kläger durch die Verneinung seiner Zuständigkeit und die Angabe einer Erstattungsnorm hinreichend klar zum Ausdruck gebracht, dass er für den Fall der Zuständigkeit eines anderen Sozialhilfeträgers nur vorläufig leiste (vgl. zur Angabe einer unzutreffenden Erstattungsnorm auch VG Magdeburg, Urt. v. 20.03.2007 - 6 A 346/04 -, juris, Rn. 19).
  • LSG Bayern, 16.01.2018 - L 5 KR 601/15

    Erstattung der Rehakosten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18
    Der Träger der Sozialhilfe darf zudem die Leistung nicht nach außen erkennbar als eigene gewähren (vgl. BSG, Urt. v. 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R -, juris, Rn. 18; BayLSG, Urt. v. 16.01.2018 - L 5 KR 601/15 -, juris, Rn. 25).
  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 50/82

    Vorläufige Sozialleistungen - Erstattungsanprüche der Leistungsträger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18
    Eine solche vorläufige Leistungsgewährung setzt begrifflich voraus, dass der angegangene Leistungsträger zwar zunächst zur Leistung verpflichtet ist, dabei aber entweder in Kenntnis von der Zuständigkeit eines anderen Leistungsträgers leistet oder sich noch im Ungewissen darüber befindet, welcher andere Leistungsträger zuständig ist (vgl. BSG, Urt. v. 28.03.1984 - 9a RV 50/82 -, juris, Rn. 18/19).
  • VG Magdeburg, 04.04.2018 - 6 A 157/17

    Abschließende Regelung des interkommunalen Kostenausgleichs im Falle des § 12c

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 4. April 2018 - 6 A 157/17 MD - aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen,.
  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01

    Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18
    Zum Verhältnis von Erstattungsregelungen zu Finanzierungsregelungen bei übernommenen Kostenbeiträgen äußerte sich der Verwaltungsgerichtshof ebenso wenig wie das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 14. November 2002 (- 5 C 57.01 -).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18
    Der Charakter der Erbringung einer vorläufigen Sozialleistung muss von Anfang an feststehen; die nachträgliche Umdeutung einer erbrachten Leistung in eine vorläufige Sozialleistung kommt nicht in Betracht (vgl. BSG, Urt. v. 22.05.1985 - 1 RA 33/84 -, juris, Rn. 16).
  • OVG Hamburg, 15.05.2019 - 4 Bf 195/17

    Rücknahme der Förderung der Tagespflege in einer von der Großmutter betriebenen

  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 12 ZB 14.26

    Übernahme von Kindergartenbeiträgen nach Trennung der gemeinsam sorgeberechtigten

  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2015 - 12 A 1075/14

    Nichtberücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Festsetzung von

  • BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R

    Kinder- und Jugendhilfe - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2015 - 4 M 41/15

    Verpflichtung eines örtlichen Trägers der Jugendhilfe, einen Platz in einer

  • VGH Bayern, 14.10.2013 - 12 ZB 11.1417

    Sach- und Personalkosten, die ein öffentlicher Träger für die Finanzierung

  • VG Aachen, 07.09.2010 - 2 K 1964/08

    Anspruch eines örtlichen Trägers der Jugendhilfe auf Erstattung von

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