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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 88/16   

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OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 88/16 (https://dejure.org/2017,39096)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.10.2017 - 4 L 88/16 (https://dejure.org/2017,39096)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 4 L 88/16 (https://dejure.org/2017,39096)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anmeldung; Berichtigung; Bestimmung; Dritte; Freiheit : Wahl; Geheimheit : Wahl; Gültigkeit : Wahl; Hauptwohnung; Kandidatenaufstellung; Kommunalwahl; Mandatsrelevanz; Partei; Stadtratswahl; Stimmzettel; Versammlungsleiterin; eidesstattliche Versicherung; Wahlanfechtung; ...

  • rechtsportal.de

    Gewährleistung der Geheimheit der Wahl bei der Bestimmung der Wahlbewerber durch die Parteien; Verdeckte Kennzeichnung der Stimmzettel; Anforderungen an politische Parteien für die Bestimmung der Bewerber für Kommunalwahl; Elementare demokratische Mindestregeln bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährleistung der Geheimheit der Wahl bei der Bestimmung der Wahlbewerber durch die Parteien; Verdeckte Kennzeichnung der Stimmzettel; Anforderungen an politische Parteien für die Bestimmung der Bewerber für Kommunalwahl; Elementare demokratische Mindestregeln bei der ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wiederholungswahl des Stadtrates der Hansestadt Stendal gültig

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Wiederholungswahl des Stadtrates der Hansestadt Stendal gültig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 410
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 88/16
    Wahlfehler können nicht nur von den amtlichen Wahlorganen (§ 8a Abs. 1 KWG LSA) begangen werden, sondern auch von Dritten, soweit sie unter Bindung an wahlgesetzliche Anforderungen kraft Gesetzes Aufgaben bei der Organisation einer Wahl erfüllen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 -, BVerfGE 89, 243 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 8. Dezember 2009 - Vf. 47-III-09 -, NVwZ-RR 2010, S. 213 ; SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 169 ).

    Die Kandidatenaufstellung bildet die Nahtstelle zwischen den von den Parteien und Wählergruppen weitgehend autonom zu gestaltenden Angelegenheiten ihrer inneren Ordnung und dem auf die Bürger bezogenen Wahlrecht (vgl. BVerfGE 89, 243 , zur Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl; für die Kandidatenaufstellung zur Landtagswahl ebenso BayVerfGH, Entscheidung vom 8. Dezember 2009 - Vf. 47-III-09 -, NVwZ-RR 2010, S. 213 ; SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 169 ).

    Die innerparteiliche Kandidatenaufstellung dient vielmehr lediglich der Vorbereitung der Wahl der Vertretungen und ist zugleich ein Akt der innerparteilichen Autonomie, die es zu wahren gilt (vgl. BVerfGE 89, 243, 253).

    Da die einmal durch Wahl hervorgebrachten Volksvertretungen wegen der diesen zukommenden Funktionen größtmöglichen Bestandschutz verlangen, ist es geboten, die Erheblichkeit von Wahlfehlern, die Dritte verwirklichen können, eng und strikt zu begrenzen (vgl. BVerfGE 89, 243 ).

    Ein in diesem Sinne erheblicher Wahlfehler ist grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn die Parteien rechtlich mögliche und ihnen zumutbare organisatorische Maßnahmen unterlassen haben, um Wahlrechtsverstöße zu verhindern (vgl. BVerfGE 89, 243 ).

    Verstößt das parteiinterne Wahlbewerberauswahlverfahren in einer in diesem Sinne erheblichen Weise gegen demokratische Mindestregeln, macht allein dieser Verstoß die Zulassungsentscheidung fehlerhaft (vgl. BVerfGE 89, 243 ).

    § 17 PartG schreibt den Parteien bei der Aufstellung von Bewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen geheime Abstimmungen vor und überträgt die weitere Regelung an erster Stelle den Wahlgesetzen (vgl. BVerfGE 89, 243 ).

    Durch das gesetzlich festgelegte Erfordernis der geheimen Abstimmung bei der Kandidatenaufstellung soll das freie Wahlvorschlagsrecht der Wahlberechtigten gewährleistet werden (vgl. BVerfGE 89, 243 ).

    Aus dem Zweck der Bestimmung der Wahlbewerber, die personale Grundlage einer demokratischen Wahl zu schaffen, ergibt sich jedoch, dass § 24 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA nicht allein die geheime Abstimmung verlangt, sondern darüber hinaus die Einhaltung eines Kernbestandes an Verfahrensgrundsätzen, ohne den ein Kandidatenvorschlag schlechterdings nicht Grundlage eines demokratischen Wahlvorgangs sein kann (vgl. BVerfGE 89, 243 ).

    Die Grundsätze der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit der Wahl beziehen sich deshalb auch auf das Wahlvorschlagsrecht (vgl. BVerfGE 89, 243 ).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Verfassungs- und Obergerichte zur Erheblichkeit von Wahlfehlern (vgl. BVerfGE 89, 243 ; SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 169 ; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1997 - 8 B 92/97 -, juris, Rn. 4; eingehend Hahlen , in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl. 2017, § 49 Rn. 14).

  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 88/16
    Wahlfehler können nicht nur von den amtlichen Wahlorganen (§ 8a Abs. 1 KWG LSA) begangen werden, sondern auch von Dritten, soweit sie unter Bindung an wahlgesetzliche Anforderungen kraft Gesetzes Aufgaben bei der Organisation einer Wahl erfüllen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 -, BVerfGE 89, 243 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 8. Dezember 2009 - Vf. 47-III-09 -, NVwZ-RR 2010, S. 213 ; SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 169 ).

    Die Kandidatenaufstellung bildet die Nahtstelle zwischen den von den Parteien und Wählergruppen weitgehend autonom zu gestaltenden Angelegenheiten ihrer inneren Ordnung und dem auf die Bürger bezogenen Wahlrecht (vgl. BVerfGE 89, 243 , zur Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl; für die Kandidatenaufstellung zur Landtagswahl ebenso BayVerfGH, Entscheidung vom 8. Dezember 2009 - Vf. 47-III-09 -, NVwZ-RR 2010, S. 213 ; SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 169 ).

    Solange diese elementaren Standards nicht unterschritten werden, gebührt der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parteienautonomie selbst dann der Vorrang vor konkurrierenden verfassungsrechtlichen Prinzipien des staatlichen Wahlverfahrens, wenn - wie bei der Bestimmung der Bewerber auf Wahlvorschlägen - der Übergangsbereich vom rein innerparteilichen in den staatlichen Bereich betroffen ist (vgl. SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 169 ).

    Auf die geheime Abstimmung kann nicht von Seiten der Partei verzichtet werden (vgl. SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 169 ; Hahlen , in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl. 2017, § 21 Rn. 27).

    Die für staatliche Wahlen zur Sicherung des Wahlgeheimnisses vorgeschriebenen besonderen Schutzvorrichtungen wie Wahlkabinen und Wahlurnen (vgl. § 34 KWG LSA, §§ 41, 42 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt - KWO LSA) sind nicht notwendig (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 8. Dezember 2009 - Vf. 47-III-09 -, NVwZ-RR 2010, S. 213 ; SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 169 ; Hahlen , in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl. 2017, § 21 Rn. 27).

    Die Geheimheit der Wahl war damit gesichert (vgl. SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 169 ).

    Selbst wenn - wie der Kläger meint - die entsprechenden Äußerungen des Wahlleiters verkürzend und einseitig gewesen sein sollten, wäre dies unerheblich, weil die Gültigkeit der Wahl hiervon nicht betroffen sein könnte (vgl. hierzu auch SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 169 ).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Verfassungs- und Obergerichte zur Erheblichkeit von Wahlfehlern (vgl. BVerfGE 89, 243 ; SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 169 ; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1997 - 8 B 92/97 -, juris, Rn. 4; eingehend Hahlen , in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl. 2017, § 49 Rn. 14).

  • VerfGH Bayern, 08.12.2009 - 47-III-09

    Wahlprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 88/16
    Wahlfehler können nicht nur von den amtlichen Wahlorganen (§ 8a Abs. 1 KWG LSA) begangen werden, sondern auch von Dritten, soweit sie unter Bindung an wahlgesetzliche Anforderungen kraft Gesetzes Aufgaben bei der Organisation einer Wahl erfüllen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 -, BVerfGE 89, 243 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 8. Dezember 2009 - Vf. 47-III-09 -, NVwZ-RR 2010, S. 213 ; SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 169 ).

    Die Kandidatenaufstellung bildet die Nahtstelle zwischen den von den Parteien und Wählergruppen weitgehend autonom zu gestaltenden Angelegenheiten ihrer inneren Ordnung und dem auf die Bürger bezogenen Wahlrecht (vgl. BVerfGE 89, 243 , zur Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl; für die Kandidatenaufstellung zur Landtagswahl ebenso BayVerfGH, Entscheidung vom 8. Dezember 2009 - Vf. 47-III-09 -, NVwZ-RR 2010, S. 213 ; SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 169 ).

    Die für staatliche Wahlen zur Sicherung des Wahlgeheimnisses vorgeschriebenen besonderen Schutzvorrichtungen wie Wahlkabinen und Wahlurnen (vgl. § 34 KWG LSA, §§ 41, 42 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt - KWO LSA) sind nicht notwendig (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 8. Dezember 2009 - Vf. 47-III-09 -, NVwZ-RR 2010, S. 213 ; SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 169 ; Hahlen , in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl. 2017, § 21 Rn. 27).

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 8. Dezember 2009 - Vf. 47-III-09 -, NVwZ-RR 2010, S. 213 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.1996 - 2 L 375/95
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 88/16
    Dies setzt die Aufhebung der die (Un-)Gültigkeit der Wahl feststellenden Wahlprüfungsentscheidung voraus (vgl. OVG LSA, Urteil vom 20. November 1996 - 2 L 375/95 -, juris, Rn. 15; Urteil vom 16. Oktober 2003 - 2 L 291/00 -, juris, Rn. 31; Beschluss vom 14. Juni 2005 - 4 L 125/05 -, juris, Rn. 5).

    Richtiger Klagegegner ist gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i. V. m. § 53 Abs. 2 Satz 1 KWG LSA die Vertretung (vgl. OVG LSA, Urteil vom 20. November 1996 - 2 L 375/95 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 6. März 2007 - 4 L 138/05 -, juris, Rn. 28).

  • VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15

    Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl (Stichwahl)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 88/16
    Die melderechtliche Anmeldung ist lediglich ein (widerlegbares) Indiz für das Innehaben einer Wohnung (eingehend zum Begriff des Wohnens Strelen , in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl. 2017, § 12 Rn. 16; vgl. auch VG Magdeburg, Urteil vom 6. Mai 2015 - 9 A 498/15 -, Rn. 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05

    Zur Einstufung eines mit einem Alten- und Pflegeheim bebauten Grundstücks als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 88/16
    Das Wohnen in diesem Sinne wird u. a. durch die Merkmale des Ausruhens, der Feierabend- und Wochenendbeschäftigung, aber auch des aktiven Kräftesammelns ausgefüllt (vgl. OVG LSA, Urteil vom 23. März 2006 - 4 L 281/05 -, juris, Rn. 27).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 4 L 364/08

    Zu verschiedenen Wahlfehlern bei einer Bürgermeisterwahl und deren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 88/16
    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt grundsätzlich vor, wenn eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende, also nicht nur theoretische, Möglichkeit besteht, dass sich der Wahlfehler auf das konkrete Wahlergebnis ausgewirkt haben kann (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 4 L 364/08 -, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 88/16
    Ist das im Einzelfall eingesetzte Mittel aber objektiv untauglich, den Wähler zu dem angesonnenen Verhalten zu nötigen, liegt eine Verletzung der Freiheit der Wahl und damit ein Wahlfehler nicht vor (vgl. BVerfGE 66, 369 ).
  • BVerwG, 24.06.1997 - 8 B 92.97

    Voraussetzungen für die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 88/16
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Verfassungs- und Obergerichte zur Erheblichkeit von Wahlfehlern (vgl. BVerfGE 89, 243 ; SaarlVerfGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 169 ; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1997 - 8 B 92/97 -, juris, Rn. 4; eingehend Hahlen , in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl. 2017, § 49 Rn. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.1978 - 7 A 75/78

    Handschriftlich auszufüllende Stimmzettel bei Bürgermeisterwahl

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 88/16
    Darüber hinaus lässt sich eine solche Rückschlussmöglichkeit auch bei handschriftlich auszufüllenden Stimmzetteln umgehen, indem der Teilnehmer seine Handschrift verstellt oder in Druckbuchstaben schreibt (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 10. Juli 1978 - 7 A 75/78 -, DÖV 1980, S. 61 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2003 - 2 L 291/00

    Verteilung der Sitze bei verbundenem Wahlvorschlag von Einzelbewerbern

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2007 - 4 L 138/05

    Toleranzgrenze für die Festlegung der Wahlbereichsgrößen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2005 - 4 L 125/05

    Wahl des Kreistages des Burgenlandkreises ungültig

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2021 - 10 OB 28/21

    Direktwahl; Hauptverwaltungsbeamte; Wahlanfechtung; Wahleinspruch; Wahlprüfung

    Dementsprechend sind in Verwaltungsgerichtsverfahren betreffend die Prüfung einer Kommunalwahl regelmäßig auch die Gewählten als Beigeladene beteiligt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 5.6.2012 - 8 B 24.12 -, juris Rn. 1, und Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 1; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 4 L 88/16 -, juris Rn. 22; Hessischer VGH, Urteil vom 12.6.2003 - 8 UE 2250/02 -, juris Rn. 2; OVG Brandenburg, Urteil vom 18.10.2001 - 1 A 200/00 -, juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.3.2017 - 1 S 1652/16 -, juris Rn. 1).
  • VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 130/17

    Organstreitverfahren des Abgeordneten Andreas Wild erfolglos - Ausschluss aus der

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Gefahr der Identifizierung der Abstimmenden im vorliegenden Fall gering war, weil die Stimmzettel nur mit "ja" oder "nein" gekennzeichnet werden mussten und die Abstimmenden ihre Schrift bei diesen Wörtern leicht verstellen konnten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 4 L 88/16 -, juris Rn. 37).
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