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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14   

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https://dejure.org/2014,41461
OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14 (https://dejure.org/2014,41461)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.11.2014 - 2 M 117/14 (https://dejure.org/2014,41461)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. November 2014 - 2 M 117/14 (https://dejure.org/2014,41461)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    II AufenthG § 60a
    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Inländer, faktischer

  • rechtsportal.de

    Unzumutbarkeit einer Rückkehr eines faktischen Inländers in das Heimatland bei Vorliegen eines längeren (geduldeten) Aufenthalts und von (guten) Deutschkenntnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Faktischer Inländer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzumutbarkeit einer Rückkehr eines faktischen Inländers in das Heimatland bei Vorliegen eines längeren (geduldeten) Aufenthalts und von (guten) Deutschkenntnissen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Längerer Aufenthalt und gute Deutschkenntnisse stellen keine Rückkehrhindernisse dar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Längerer Aufenthalt und gute Deutschkenntnisse stellen keine Rückkehrhindernisse dar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14
    Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK normierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt allerdings bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v. 27.01.2009 - BVerwG 1 C 40.07 -, juris RdNr. 20 ff.).

    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (BVerwG, Urt. v. 27.01.2009 - BVerwG 1 C 40.07 - a.a.O. RdNr. 24).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08

    Zum Abschiebungsschutz für "faktische Inländer"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14
    Zudem ist von Bedeutung, ob der Ausländer ein Alter erreicht hat, in dem ihm ein Hineinwachsen in die Lebensumstände des Staats seiner Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr oder nur unter größten Schwierigkeiten gelingen kann, wobei gerade auch die Kenntnisse der Sprache im Herkunftsland des Betroffenen bzw. dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland in Betracht zu ziehen sind (Beschl. d. Senats v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, juris RdNr. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14
    Ob eine solche Fallgestaltung vorliegt, hängt zum einen von der Integration des Ausländers in Deutschland und zum anderen von seiner Möglichkeit zur (Re-)Integration in seinem Heimatland ab (Beschl. d. Senats v. 02.09.2010 - 2 M 96/10 -, juris RdNr. 11 und Beschl. v. 13.09.2010 - 2 M 132/10 -, juris RdNr. 6).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14
    Von besonderer Bedeutung für die Frage der Verwurzelung ist auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (Beschl. d. Senats v. 23.06.2014 - 2 L 32/13 -, juris RdNr. 8 sowie BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - BVerwG 1 C 3.08 -, juris RdNr. 20 und Urt. v. 26.10.2010 - BVerwG 1 C 18.09 -, juris RdNr. 14; BayVGH, Urt. v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 -, juris RdNr. 43).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14
    Das Maß der Vertrautheit hängt davon ab, in welchem Alter das Heimatland verlassen wurde; hat der Ausländer das Heimatland erst im Erwachsenenalter verlassen und dort einen Schul- oder Hochschulabschluss erworben, spricht dies gegen eine Entwurzelung von den dortigen Lebensverhältnissen (Urt. d. Senats v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, a.a.O. RdNr. 44).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Integration und Möglichkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14
    Von besonderer Bedeutung für die Frage der Verwurzelung ist auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (Beschl. d. Senats v. 23.06.2014 - 2 L 32/13 -, juris RdNr. 8 sowie BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - BVerwG 1 C 3.08 -, juris RdNr. 20 und Urt. v. 26.10.2010 - BVerwG 1 C 18.09 -, juris RdNr. 14; BayVGH, Urt. v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 -, juris RdNr. 43).
  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 10 B 09.731

    Kein de-fakto-Inländer bei unberechtigtem Aufenthalt im Bundesgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14
    Von besonderer Bedeutung für die Frage der Verwurzelung ist auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (Beschl. d. Senats v. 23.06.2014 - 2 L 32/13 -, juris RdNr. 8 sowie BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - BVerwG 1 C 3.08 -, juris RdNr. 20 und Urt. v. 26.10.2010 - BVerwG 1 C 18.09 -, juris RdNr. 14; BayVGH, Urt. v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 -, juris RdNr. 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14
    Hierbei ist den Konventionsstaaten grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Einwanderung in ihr Hoheitsgebiet zulassen wollen (VGH BW, Urt. v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 -, juris RdNr. 26 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10

    Faktischer Inländer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14
    Ob eine solche Fallgestaltung vorliegt, hängt zum einen von der Integration des Ausländers in Deutschland und zum anderen von seiner Möglichkeit zur (Re-)Integration in seinem Heimatland ab (Beschl. d. Senats v. 02.09.2010 - 2 M 96/10 -, juris RdNr. 11 und Beschl. v. 13.09.2010 - 2 M 132/10 -, juris RdNr. 6).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14
    Von besonderer Bedeutung für die Frage der Verwurzelung ist auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (Beschl. d. Senats v. 23.06.2014 - 2 L 32/13 -, juris RdNr. 8 sowie BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - BVerwG 1 C 3.08 -, juris RdNr. 20 und Urt. v. 26.10.2010 - BVerwG 1 C 18.09 -, juris RdNr. 14; BayVGH, Urt. v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 -, juris RdNr. 43).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21

    Abschiebung bei Erkrankung der deutschen Lebenspartnerin und Verlobten eines

    Im Rahmen dieser Schrankenprüfung ist die aus Art. 8 Abs. 1 EMRK folgende Rechtsposition des Ausländers gegen das Recht des Konventionsstaats zur Einwanderungskontrolle im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung abzuwägen (vgl. Beschluss des Senats vom 18. November 2014 - 2 M 117/14 - juris Rn. 5, m.w.N.).
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