Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54801
OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16 (https://dejure.org/2017,54801)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.12.2017 - 1 L 75/16 (https://dejure.org/2017,54801)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - 1 L 75/16 (https://dejure.org/2017,54801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,54801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02

    Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16
    Dies gilt auch für den Vortrag im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23. April 2003 (- 3 C 25.02 -, juris), das die Frage, ob sich ein Verstoß gegen das Willkürverbot aus der Verletzung einer absolut eindeutigen und unmissverständlichen Richtlinienbestimmung ergeben könne, offen gelassen habe.

    Das Antragsvorbringen, das Bundesverwaltungsgericht habe sich im Urteil vom 23. April 2003 (- 3 C 25.02 -, juris) nicht mit der Frage beschäftigt, ob sich ein Verstoß gegen das Willkürverbot aus der Verletzung einer absolut eindeutigen und unmissverständlichen Richtlinienbestimmung ergeben kann, die für unterschiedliche Interpretationen keinen Raum lässt, weil es in dem maßgeblichen Fall eine solche Richtlinienbestimmung nicht gegeben habe, verkennt zum einen, dass das Bundesverwaltungsgericht die Frage aufgeworfen und als naheliegend bezeichnet hat (Rdnr. 19), zum anderen, dass aus ihrer Nichtbeantwortung wegen fehlender Entscheidungsrelevanz kein divergierender abstrakter Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichtes zu der bejahenden Feststellung des Verwaltungsgerichtes im angefochtenen Urteil (S. 5 letzter Abs. der UA) folgt.

    Auf letzteres hat das Bundesverwaltungsgericht im Übrigen auch in seiner Entscheidung vom 23. April 2003 (a. a. O.) abgestellt, indem es auf das durch die dort maßgebliche Richtlinie eröffnete weite Auslegungsspektrum und das Fehlen einer "unmissverständlichen Regelung" verwiesen hat (vgl. Rdnr. 19, a. a. O.).

    Auf genau diese Frage eines Verstoßes gegen das Willkürverbot zielt das Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil mit der von der Beklagten monierten Feststellung auf Seite 5 letzter Absatz der Urteilsausfertigung ab bzw. bezieht sich das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 23. April 2003 (a. a. O.) mit der lediglich aufgeworfenen, aber nicht beantworteten Problematik einer fehlenden Interpretationsmöglichkeit einer Richtlinienbestimmung.

    Zudem weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass die Behörde bei der Entscheidung über eine in ihrem Ermessen stehende Subventionsvergabe "Entscheidungsspielräume und in gewissem Umfang die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften hat" (vgl. Rdnr. 15 in der Entscheidung vom 23. April 2003, a. a. O.).

  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16
    Das in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. Februar 1995 (- 2 C 19.94 -, juris) stellt lediglich darauf ab, dass eine Verwaltungsvorschrift nicht wie eine Rechtsnorm aus sich heraus, sondern gemäß der von ihrem Urheber gebilligten oder doch geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen sei (vgl. Rdnr. 18).

    Zur Frage der Auslegung entgegen des Wortlauts der Richtlinie, noch dazu einer nicht auslegungsfähigen, weil eindeutigen und unmissverständlichen Regelung, verhält sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. Februar 1995 (a. a. O.) nicht.

  • BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11

    Vermögensrecht; vermögensrechtliche Ansprüche; Enteignung; entschädigungslose

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16
    Eine "aktenwidrige" Entscheidung liegt erst vor, wenn der Streitstoff, den das Tatsachengericht seiner Entscheidung zu Grunde legt, von dem tatsächlichen Streitstoff, wie er sich aus den Akten ergibt, zu entscheidungserheblichen Fragen offenkundig abweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 8 C 5.11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2011 - 8 LA 93/11

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderpauschale für einen Belegungsplatz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16
    Hinsichtlich der angeführten Entscheidung des Niedersächsischen OVG (Beschluss vom 7. Oktober 2011 - 8 LA 93/11 -, juris) handelt es sich bereits nicht um die Entscheidung eines Divergenzgerichtes im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, weil hierzu nur das im Instanzenzug übergeordnete Oberverwaltungsgericht, vorliegend das OVG LSA, gehört.
  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16
    Ein "offenkundiger" bzw. "zweifelsfreier" Widerspruch zwischen dem der Entscheidung zu Grunde gelegten und dem aus den Akteninhalt sich ergebenden Streitstoff (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1997 - 4 B 182.97 -, juris) wird mit dem Antragsvorbringen nicht dargelegt.
  • BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16
    Denn die Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens ist einer Voraberörterung mit den Beteiligten entzogen, sie ist vielmehr der Schlussberatung vorbehalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 4 B 50.01 -, juris).
  • BVerwG, 08.06.2009 - 2 B 33.09

    Freiwilliges Ausscheiden aus einem Soldatenverhältnis auf Zeit; Leistungsbescheid

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. Juni 2009 (- 2 B 33.09 -, juris) darauf hingewiesen, dass der Verwaltung bei der Änderung ihrer Ermessenspraxis regelmäßig ein weiter Spielraum zusteht, sie aber auch bei Änderungen nicht im rechtsfreien Raum tätig, sondern gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie etwa an das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot oder an den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 525/02

    Subventionsrecht - Kirchliche, Arbeitsvertrags-Ordnung - KAVO - 46,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16
    Entsprechendes gilt für die angeführte Senatsentscheidung vom 4. Dezember 2003 (- 1 L 525/02 -, juris).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16
    Soweit die Antragsbegründungsschrift auf die erheblich ältere Rechtsprechung des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. April 1979 (- 3 C 111.79 -, juris) verweist und verschiedene Rechtssätze aus dieser Entscheidung (vgl. Rdnr. 24) wiedergibt, ist ebenfalls kein zur erstinstanzlichen Entscheidung kontradiktorisch aufgestellter abstrakter Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichtes schlüssig dargelegt.
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16
    Auch der Vortrag, der Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Oktober 2015 (- 2 BvR 388/13 -, juris) stütze die entsprechende Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes nicht, weil er die Auslegung eines Gesetzes betreffe und diese Regeln auf ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften nicht anwendbar seien, legt weder die Unrichtigkeit der vom Verwaltungsgericht geäußerten Rechtsauffassung noch - sofern letzteres zu bejahen wäre - eine entscheidungserhebliche Auswirkung auf die Richtigkeit des Urteilsergebnisses schlüssig dar.
  • EuGH, 11.11.2015 - C-505/14

    Klausner Holz Niedersachsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 32/07
  • OVG Thüringen, 13.11.2001 - 2 KO 169/00

    Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien; Subventionen;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; verfassungswidrige

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BFH, 10.05.1972 - II 57/64

    Selbstbindung der Verwaltung - Wirkung zugunsten des Steuerpflichtigen - Erlaß -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht