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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18 (https://dejure.org/2018,33976)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.09.2018 - 3 L 166/18 (https://dejure.org/2018,33976)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. September 2018 - 3 L 166/18 (https://dejure.org/2018,33976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kraftstoffdiebstahl; Zustandsverantwortlichkeit; Heranziehung zu den Kosten eines Feuerwehreinsatzes nach einem Kraftstoffdiebstahl; Zur Inanspruchnahme von Fahrzeugeigentümern wegen Verunreinigungen des Bodens mit Kraftstoff oder Öl durch deren Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    Heranziehung des Zustandsverantwortlichen zu den Kosten eines Feuerwehreinsatzes nach einem Kraftstoffdiebstahl am eigenen Fahrzeug; Inanspruchnahme eines Fahrzeugeigentümers wegen Verunreinigungen des Bodens mit Kraftstoff oder Öl durch deren Fahrzeug aufgrund eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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  • VG Halle, 27.08.2010 - 3 A 197/09

    Kostenerstattung für die Beseitigung einer Straßenverunreinigung durch die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18
    Vermochte die Beklagte ihren Darlegungsanforderungen aus den vorstehenden Gründen nicht gerecht zu werden, mag dahinstehen, ob sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis jedenfalls deshalb als zutreffend erweist, weil schon kein Unglücksfall im Sinne des § 1 Abs. 4 BrSchG LSA vorgelegen hat (zu diesem Begriff: OVG LSA, Urteil vom 15. März 2001 - A 2 S 513/98 -, juris Rn. 45; zur Abgrenzung von Unglücksfällen und Notständen: OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 L 177/06 -, juris Rn. 6; zum [Nicht-]Vorliegen eines Unglücksfalls auch VG Halle, Urteil vom 27. August 2010 - 3 A 197/09 -, juris Rn. 20).

    Ebenso kann unentschieden bleiben, ob die Heranziehung der Klägerin als Zustandsstörerin nach § 22 Abs. 4 Nr. 2 BrSchG LSA bereits daran scheitert, dass die beklagte Stadt eine Maßnahme der Gefahrenabwehr in eigener Zuständigkeit nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 StrG LSA wahrgenommen hat (hierzu VG Dessau, Urteil vom 24. September 2002 - 3 A 62/02 -, juris [m. w. N.] und VG Halle, Urteile vom 27. August 2010 - 3 A 197/09 -, juris Rn. 22 sowie vom 17. April 2003 - 3 A 528/99 -, juris Rn. 22 ff.; zur Inanspruchnahme eines Fahrzeugführers für die Beseitigung einer Ölspur auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 3 StrG LSA und der [allerdings offen gelassenen] Frage, ob darüber hinaus ein Tätigwerden der Gemeinde durch die Feuerwehr auf der Grundlage des Brandschutzgesetzes in Betracht gekommen wäre, ebenfalls VG Halle, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 6 A 55/13 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2016 - 13 LB 143/16

    Diebstahl; Ersatzvornahme; Kosten der Ersatzvornahme; Kraftfahrzeug; Kraftstoff;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18
    Das Verwaltungsgericht hat diesen Bescheid aufgehoben und zur Begründung unter Hinweis auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. November 2016 (- 13 LB 143/16 -, juris) ausgeführt, dass in Fallgestaltungen, in denen sich die Gefahr der Verunreinigung des Bodens in dem Zeitpunkt realisiere, in dem der Dieb den Kraftstoff entwende und ihn dabei verschütte, nicht die Eigentümerin des Fahrzeuges auf Kostenerstattung in Anspruch genommen werden könne, sondern allenfalls der Dieb, weil dieser die letzte Ursache für die Kontaminierung des Bodens gesetzt habe.

    Die Entscheidung des Verwaltungsgericht Göttingen (vom 3. Februar 2016, Az.: 4 A 47/14), die durch den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. November 2016 (a. a. O.) abgeändert wurde, liegt dem Senat nicht vor.

  • VG Halle, 18.12.2014 - 6 A 55/13

    Kosten für die Beseitigung eines Ölunfalls

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18
    Ebenso kann unentschieden bleiben, ob die Heranziehung der Klägerin als Zustandsstörerin nach § 22 Abs. 4 Nr. 2 BrSchG LSA bereits daran scheitert, dass die beklagte Stadt eine Maßnahme der Gefahrenabwehr in eigener Zuständigkeit nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 StrG LSA wahrgenommen hat (hierzu VG Dessau, Urteil vom 24. September 2002 - 3 A 62/02 -, juris [m. w. N.] und VG Halle, Urteile vom 27. August 2010 - 3 A 197/09 -, juris Rn. 22 sowie vom 17. April 2003 - 3 A 528/99 -, juris Rn. 22 ff.; zur Inanspruchnahme eines Fahrzeugführers für die Beseitigung einer Ölspur auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 3 StrG LSA und der [allerdings offen gelassenen] Frage, ob darüber hinaus ein Tätigwerden der Gemeinde durch die Feuerwehr auf der Grundlage des Brandschutzgesetzes in Betracht gekommen wäre, ebenfalls VG Halle, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 6 A 55/13 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2007 - 2 L 177/06

    Zur Auslegung des brandschutzrechtlichen Notstandsbegriffs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18
    Vermochte die Beklagte ihren Darlegungsanforderungen aus den vorstehenden Gründen nicht gerecht zu werden, mag dahinstehen, ob sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis jedenfalls deshalb als zutreffend erweist, weil schon kein Unglücksfall im Sinne des § 1 Abs. 4 BrSchG LSA vorgelegen hat (zu diesem Begriff: OVG LSA, Urteil vom 15. März 2001 - A 2 S 513/98 -, juris Rn. 45; zur Abgrenzung von Unglücksfällen und Notständen: OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 L 177/06 -, juris Rn. 6; zum [Nicht-]Vorliegen eines Unglücksfalls auch VG Halle, Urteil vom 27. August 2010 - 3 A 197/09 -, juris Rn. 20).
  • VG Halle, 17.04.2003 - 3 A 528/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18
    Ebenso kann unentschieden bleiben, ob die Heranziehung der Klägerin als Zustandsstörerin nach § 22 Abs. 4 Nr. 2 BrSchG LSA bereits daran scheitert, dass die beklagte Stadt eine Maßnahme der Gefahrenabwehr in eigener Zuständigkeit nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 StrG LSA wahrgenommen hat (hierzu VG Dessau, Urteil vom 24. September 2002 - 3 A 62/02 -, juris [m. w. N.] und VG Halle, Urteile vom 27. August 2010 - 3 A 197/09 -, juris Rn. 22 sowie vom 17. April 2003 - 3 A 528/99 -, juris Rn. 22 ff.; zur Inanspruchnahme eines Fahrzeugführers für die Beseitigung einer Ölspur auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 3 StrG LSA und der [allerdings offen gelassenen] Frage, ob darüber hinaus ein Tätigwerden der Gemeinde durch die Feuerwehr auf der Grundlage des Brandschutzgesetzes in Betracht gekommen wäre, ebenfalls VG Halle, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 6 A 55/13 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - A 2 S 513/98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18
    Vermochte die Beklagte ihren Darlegungsanforderungen aus den vorstehenden Gründen nicht gerecht zu werden, mag dahinstehen, ob sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis jedenfalls deshalb als zutreffend erweist, weil schon kein Unglücksfall im Sinne des § 1 Abs. 4 BrSchG LSA vorgelegen hat (zu diesem Begriff: OVG LSA, Urteil vom 15. März 2001 - A 2 S 513/98 -, juris Rn. 45; zur Abgrenzung von Unglücksfällen und Notständen: OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 L 177/06 -, juris Rn. 6; zum [Nicht-]Vorliegen eines Unglücksfalls auch VG Halle, Urteil vom 27. August 2010 - 3 A 197/09 -, juris Rn. 20).
  • VG Dessau, 24.09.2002 - 3 A 62/02
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18
    Ebenso kann unentschieden bleiben, ob die Heranziehung der Klägerin als Zustandsstörerin nach § 22 Abs. 4 Nr. 2 BrSchG LSA bereits daran scheitert, dass die beklagte Stadt eine Maßnahme der Gefahrenabwehr in eigener Zuständigkeit nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 StrG LSA wahrgenommen hat (hierzu VG Dessau, Urteil vom 24. September 2002 - 3 A 62/02 -, juris [m. w. N.] und VG Halle, Urteile vom 27. August 2010 - 3 A 197/09 -, juris Rn. 22 sowie vom 17. April 2003 - 3 A 528/99 -, juris Rn. 22 ff.; zur Inanspruchnahme eines Fahrzeugführers für die Beseitigung einer Ölspur auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 3 StrG LSA und der [allerdings offen gelassenen] Frage, ob darüber hinaus ein Tätigwerden der Gemeinde durch die Feuerwehr auf der Grundlage des Brandschutzgesetzes in Betracht gekommen wäre, ebenfalls VG Halle, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 6 A 55/13 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1996 - 10 S 2163/95

    Haftung für Altlasten: polizeiliche Inanspruchnahme des Zustandsstörers bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18
    Anlass für entsprechende Ausführungen hätte schon deshalb bestanden, weil allgemein anerkannt ist, dass - erstens - der polizeirechtliche Eigentumsbegriff (im Sinne des § 8 Abs. 2 SOG LSA) mit dem Begriff des Eigentums im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches übereinstimmt (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. April 1983 - Bf II 15/79 -, DÖV 1983, 1016; VGH BW, Urteil vom 30. April 1996 - 10 S 2163/95 -, juris; Martell, SOG LSA, 5. Aufl. 2018, § 8 Rn. 9; Berner/Köhler/Käß, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, 20. Aufl. 2010, Art. 8 Rn. 10; Hornmann, Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, 2. Aufl. 2008, § 7 Rn. 15) und - zweitens - maßgeblich für die Beurteilung der Eigentumsfrage nicht der Zeitpunkt des Entstehens der Gefahr, sondern derjenige des behördlichen Einschreitens ist (Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. April 1983, a. a. O., Rn. 39, m. w. N.; VGH BW, Beschluss vom 5. Oktober 2001 - 8 S 2583/00 -, juris; Hornmann, a. a. O.).
  • OVG Hamburg, 27.04.1983 - Bf II 15/79

    Sturmflut - Ölschaden - Zustandsstörerhaftung, §§ 947, 948 BGB,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18
    Anlass für entsprechende Ausführungen hätte schon deshalb bestanden, weil allgemein anerkannt ist, dass - erstens - der polizeirechtliche Eigentumsbegriff (im Sinne des § 8 Abs. 2 SOG LSA) mit dem Begriff des Eigentums im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches übereinstimmt (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. April 1983 - Bf II 15/79 -, DÖV 1983, 1016; VGH BW, Urteil vom 30. April 1996 - 10 S 2163/95 -, juris; Martell, SOG LSA, 5. Aufl. 2018, § 8 Rn. 9; Berner/Köhler/Käß, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, 20. Aufl. 2010, Art. 8 Rn. 10; Hornmann, Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, 2. Aufl. 2008, § 7 Rn. 15) und - zweitens - maßgeblich für die Beurteilung der Eigentumsfrage nicht der Zeitpunkt des Entstehens der Gefahr, sondern derjenige des behördlichen Einschreitens ist (Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. April 1983, a. a. O., Rn. 39, m. w. N.; VGH BW, Beschluss vom 5. Oktober 2001 - 8 S 2583/00 -, juris; Hornmann, a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2001 - 8 S 2583/00

    Haftung des Zustandsstörers für Maßnahmen ab Eigentumserwerb

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18
    Anlass für entsprechende Ausführungen hätte schon deshalb bestanden, weil allgemein anerkannt ist, dass - erstens - der polizeirechtliche Eigentumsbegriff (im Sinne des § 8 Abs. 2 SOG LSA) mit dem Begriff des Eigentums im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches übereinstimmt (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. April 1983 - Bf II 15/79 -, DÖV 1983, 1016; VGH BW, Urteil vom 30. April 1996 - 10 S 2163/95 -, juris; Martell, SOG LSA, 5. Aufl. 2018, § 8 Rn. 9; Berner/Köhler/Käß, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, 20. Aufl. 2010, Art. 8 Rn. 10; Hornmann, Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, 2. Aufl. 2008, § 7 Rn. 15) und - zweitens - maßgeblich für die Beurteilung der Eigentumsfrage nicht der Zeitpunkt des Entstehens der Gefahr, sondern derjenige des behördlichen Einschreitens ist (Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. April 1983, a. a. O., Rn. 39, m. w. N.; VGH BW, Beschluss vom 5. Oktober 2001 - 8 S 2583/00 -, juris; Hornmann, a. a. O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • VG Karlsruhe, 14.12.2017 - 2 K 5666/16

    Kostenerhebung für die Beseitigung einer Ölspur

  • VGH Bayern, 13.05.1986 - 20 CS 86.338

    Beseitigung der Folgen sog. Altlasten

  • VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.548

    Kostenpflicht für Feuerwehreinsatz wegen Verunreinigung der Fahrbahn durch Öl

  • VG Freiburg, 16.03.2016 - 7 K 821/14

    Heranziehung eines Containertransporteurs zu Feuerwehrkosten nach

  • VG Leipzig, 17.12.2015 - 3 K 534/13
  • VG Berlin, 05.05.2015 - 1 K 271.14

    Heranziehung zu Gebühren wegen eines Einsatzes zur Beseitigung von ausgelaufenen

  • VG Minden, 05.09.2011 - 9 L 405/11

    Hinweis der Behörde auf die Gefahren und das sofortige Handlungsbedürfnis als

  • VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 4648/96

    Haftung des Eigentümers für Kosten des Abschleppens eines gestohlenen und

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

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