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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15   

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OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15 (https://dejure.org/2016,2297)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.01.2016 - 4 L 215/15 (https://dejure.org/2016,2297)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 4 L 215/15 (https://dejure.org/2016,2297)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2423/14

    Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15
    a) Entgegen der Auffassung der Klägerin ist der gemäß den §§ 2 ff. RBStV im privaten Bereich bzw. nach den §§ 5 ff. RBStV im nicht privaten Bereich erhobene Rundfunkbeitrag eine nichtsteuerliche Abgabe, die nicht "voraussetzungslos" erhoben wird, sondern als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konzipiert ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12. März 2015 - 2 A 2423/14 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).

    Eine hinreichende Verbindung zwischen Abgabenlast und Abgabenzweck liegt daher vor (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12. März 2015, a.a.O.; VGH Hessen, Beschl. v. 1. Oktober 2015, a.a.O.; VGH Bayern, Urt. V .

    Durch den Wohnungsbegriff (§ 3 RBStV) werden verschiedene Lebenssachverhalte normativ zusammengefasst und einer einheitlichen Beitragspflicht unterworfen, die sämtliche Möglichkeiten der Rundfunknutzung einschließlich der mobilen und derjenigen in einem privaten Kraftfahrzeug abdeckt und die vorbehaltlich der Befreiungs- und Ermäßigungsregelungen des § 4 RBStV unausweichlich ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12. März 2015, a.a.O.; VGH Bayern, Urt. V. 24. Juni 2015, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11. März 2015 - 4 LA 130/14 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen an, das in seinem Urteil vom 12. März 2015 (a.a.O.; vgl. auch Urt. V. 28. Mai 2015 - 2 A 95/15 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter OVG Niedersachsen, Beschl. v. 23. September 2015 - 4 LA 230/15 -, zit. nach JURIS) insoweit ausgeführt hat:.

    Dass aufgrund dieser Typisierung einer alleinstehenden Person, die mehrere Wohnungen innehat, entsprechend viele Rundfunkbeiträge zu entrichten hat, obwohl sie das Programmangebot selbst nur einmal in Anspruch nehmen kann, ist als unvermeidliche Folge hinzunehmen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12. März 2015, a.a.O., m.w.N.; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 23. September 2015 - 4 LA 230/15 -, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Hessen, 01.10.2015 - 10 A 1181/15
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15
    Das Verwaltungsgericht hat die Klage der Klägerin, mit der sie sich gegen die Heranziehung zu einem Rundfunkbeitrag im privaten Bereich wendet, zu Recht unter Hinweis auf Entscheidungen mehrerer Oberverwaltungsgerichte und Landesverfassungsgerichte mit der Begründung abgewiesen, den von ihr gegen die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags - RBStV - erhobenen Einwänden sei nicht zu folgen (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30. Juni 2015 - 4 L 122/14 -, n.v.; VGH Hessen, Beschl. v. 1. Oktober 2015 - 10 A 1181/15.Z - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 23. Juli 2015 - 4 LA 231/15 - VGH Bayern, Urt. v. 24. Juni 2015 - 7 B 15.252 - VG Magdeburg, Urt. v. 31. März 2015 - 6 A 33/15 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.).

    Eine hinreichende Verbindung zwischen Abgabenlast und Abgabenzweck liegt daher vor (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12. März 2015, a.a.O.; VGH Hessen, Beschl. v. 1. Oktober 2015, a.a.O.; VGH Bayern, Urt. V .

    Auf abweichende Literaturmeinungen kommt es dabei nicht an (so VGH Hessen, Beschl. v. 1. Oktober 2015 - 10 A 1181/15.Z -, zit. nach JURIS).

  • VGH Bayern, 24.06.2015 - 7 B 15.252

    Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ; Rundfunkbeitrag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15
    Das Verwaltungsgericht hat die Klage der Klägerin, mit der sie sich gegen die Heranziehung zu einem Rundfunkbeitrag im privaten Bereich wendet, zu Recht unter Hinweis auf Entscheidungen mehrerer Oberverwaltungsgerichte und Landesverfassungsgerichte mit der Begründung abgewiesen, den von ihr gegen die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags - RBStV - erhobenen Einwänden sei nicht zu folgen (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30. Juni 2015 - 4 L 122/14 -, n.v.; VGH Hessen, Beschl. v. 1. Oktober 2015 - 10 A 1181/15.Z - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 23. Juli 2015 - 4 LA 231/15 - VGH Bayern, Urt. v. 24. Juni 2015 - 7 B 15.252 - VG Magdeburg, Urt. v. 31. März 2015 - 6 A 33/15 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.).

    24. Juni 2015, a.a.O.).

    Durch den Wohnungsbegriff (§ 3 RBStV) werden verschiedene Lebenssachverhalte normativ zusammengefasst und einer einheitlichen Beitragspflicht unterworfen, die sämtliche Möglichkeiten der Rundfunknutzung einschließlich der mobilen und derjenigen in einem privaten Kraftfahrzeug abdeckt und die vorbehaltlich der Befreiungs- und Ermäßigungsregelungen des § 4 RBStV unausweichlich ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12. März 2015, a.a.O.; VGH Bayern, Urt. V. 24. Juni 2015, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11. März 2015 - 4 LA 130/14 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 4 LA 230/15

    Äquivalenzprinzip; Beherbergungsstätte; Ferienwohnung; Kleingarten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen an, das in seinem Urteil vom 12. März 2015 (a.a.O.; vgl. auch Urt. V. 28. Mai 2015 - 2 A 95/15 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter OVG Niedersachsen, Beschl. v. 23. September 2015 - 4 LA 230/15 -, zit. nach JURIS) insoweit ausgeführt hat:.

    Dass aufgrund dieser Typisierung einer alleinstehenden Person, die mehrere Wohnungen innehat, entsprechend viele Rundfunkbeiträge zu entrichten hat, obwohl sie das Programmangebot selbst nur einmal in Anspruch nehmen kann, ist als unvermeidliche Folge hinzunehmen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12. März 2015, a.a.O., m.w.N.; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 23. September 2015 - 4 LA 230/15 -, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15
    Dies folgt aus dem ergänzend heranzuziehenden § 421 BGB (BVerwG, Urt. v. 22. Januar 1993 - 8 C 57.91 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).

    Haften mehrere aus demselben Rechtsgrund - hier die Mitinhaberschaft der Wohnung -, so ist es in der Regel nicht ermessensfehlerhaft, diese nebeneinander auf die geschuldete Summe in Anspruch zu nehmen (OVG Sachsen, Beschl. v. 6. März 2015 - 3 B 305/14 -, zit. nach JURIS).Insbesondere vor dem Hintergrund, dass jedem Inhaber einer Wohnung weitere Mitbewohner bekannt sein dürften, ist es nicht zwingend erforderlich, in dem Beitragsbescheid - unter "Benennung aller Zahlungspflichtigen" - auf die gesamtschuldnerische Haftung eines Beitragsschuldners sowie auf die befreiende Wirkung einer Zahlung hinzuweisen oder die Gründe der Auswahlentscheidung in dem Beitragsbescheid anzugeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Januar 1993, a.a.O., m.w.N.; OVG Sachsen, Beschl. v. 6. März 2015, a.a.O.).

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15
    Sie bezeichnet schon keinen (konkreten) Rechtssatz, den das Verwaltungsgericht aufgestellt haben und mit dem es von einem Rechtssatz in der von ihr allein genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 1986 (BVerfGE 73, 118) abgewichen sein soll.
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97

    Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15
    Soweit die Klägerin vorbringt, es sei zu prüfen, "wie weit der Grundversorgungsauftrag des öffentlich rechtlichen Rundfunks reicht und ob die Gebühren derzeit teilweise jenseits dieses Grundversorgungsauftrags verwendet werden und ob dies Einfluss auf die Höhe des Beitrags haben muss", "ob bei aktueller Betrachtung der öffentlich rechtliche Rundfunk noch verfassungskonforme Einschränkungen der Grundrechte erlaubt" und "welche Programmangebote des öffentlich rechtlichen Rundfunks der Grundversorgung unterfallen, ob und gegebenenfalls welche weiteren Programminhalte jenseits der Grundversorgung beitragsfinanziert angeboten werden dürfen", sind die darin enthaltenen, einer rechtsgrundsätzlichen Klärung zugänglichen Fragen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkgebühr (vgl. BVerfG, Urteile v. 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06 - und v. 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 9. Dezember 1998 - 6 C 13.97 -, zit. nach JURIS) in hinreichender Weise geklärt.
  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15
    Soweit die Klägerin vorbringt, es sei zu prüfen, "wie weit der Grundversorgungsauftrag des öffentlich rechtlichen Rundfunks reicht und ob die Gebühren derzeit teilweise jenseits dieses Grundversorgungsauftrags verwendet werden und ob dies Einfluss auf die Höhe des Beitrags haben muss", "ob bei aktueller Betrachtung der öffentlich rechtliche Rundfunk noch verfassungskonforme Einschränkungen der Grundrechte erlaubt" und "welche Programmangebote des öffentlich rechtlichen Rundfunks der Grundversorgung unterfallen, ob und gegebenenfalls welche weiteren Programminhalte jenseits der Grundversorgung beitragsfinanziert angeboten werden dürfen", sind die darin enthaltenen, einer rechtsgrundsätzlichen Klärung zugänglichen Fragen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkgebühr (vgl. BVerfG, Urteile v. 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06 - und v. 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 9. Dezember 1998 - 6 C 13.97 -, zit. nach JURIS) in hinreichender Weise geklärt.
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15
    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (so BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen, 06.03.2015 - 3 B 305/14

    Heranziehung meherer Beitragsschuldner als Gesamtschuldner, Auswahlermessen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15
    Haften mehrere aus demselben Rechtsgrund - hier die Mitinhaberschaft der Wohnung -, so ist es in der Regel nicht ermessensfehlerhaft, diese nebeneinander auf die geschuldete Summe in Anspruch zu nehmen (OVG Sachsen, Beschl. v. 6. März 2015 - 3 B 305/14 -, zit. nach JURIS).Insbesondere vor dem Hintergrund, dass jedem Inhaber einer Wohnung weitere Mitbewohner bekannt sein dürften, ist es nicht zwingend erforderlich, in dem Beitragsbescheid - unter "Benennung aller Zahlungspflichtigen" - auf die gesamtschuldnerische Haftung eines Beitragsschuldners sowie auf die befreiende Wirkung einer Zahlung hinzuweisen oder die Gründe der Auswahlentscheidung in dem Beitragsbescheid anzugeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Januar 1993, a.a.O., m.w.N.; OVG Sachsen, Beschl. v. 6. März 2015, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2015 - 4 LA 231/15

    Rechtsprechung; Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Verfassungsmäßigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 95/15

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen für das betriebene Zentrallager/Logistikzentrum

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09

    Bestimmung des Beitragssatzes im Abwasserbeitragsrecht

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14

    Befreiung einer Kindertagesstätte von der Rundfunkbeitragspflicht;

  • VG Magdeburg, 31.03.2015 - 6 A 33/15

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 809/06
  • OVG Sachsen, 12.09.2016 - 3 B 166/16

    Rundfunkbeitrag; einstweiliger Rechtsschutz; behördlicher Aussetzungsantrag ;

    Infolgedessen ist insbesondere eine Benennung aller Wohnungsinhaber in dem Beitragsbescheid nicht erforderlich (SächsOVG, Beschl. v. 6. März 2015 - 3 B 305/14 -, juris Rn. 9 f.; OVG LSA, Beschl. v. 20. Januar 2016 - 4 L 215/15 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15

    Ruhen des Verfahrens; Aufhebung von Amts wegen; Rundfunkbeitrag; Steuer

    Infolgedessen ist insbesondere eine Benennung aller Wohnungsinhaber in dem Beitragsbescheid nicht erforderlich (SächsOVG, Beschl. v. 6. März 2015 - 3 B 305/14 -, juris Rn. 9 f.; OVG LSA, Beschl. v. 20. Januar 2016 - 4 L 215/15 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 01.12.2016 - 3 A 718/16

    Rundfunkbeitrag; Bestimmtheit; formelle Rechtmäßigkeit; Verfassungsrecht;

    Infolgedessen ist insbesondere eine Benennung aller Wohnungsinhaber in dem Beitragsbescheid nicht erforderlich (SächsOVG, Beschl. v. 6. März 2015 - 3 B 305/14 -, juris Rn. 9 f.; OVG LSA, Beschl. v. 20. Januar 2016 - 4 L 215/15 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 04.11.2016 - 3 A 665/16

    Rundfunkbeitrag, Zwecksteuer, Kirchensteuer, Grundsätzliche Bedeutung

    Infolgedessen ist insbesondere eine Benennung aller Wohnungsinhaber in dem Beitragsbescheid nicht erforderlich (SächsOVG, Beschl. v. 6. März 2015 - 3 B 305/14 -, juris Rn. 9 f.; OVG LSA, Beschl. v. 20. Januar 2016 - 4 L 215/15 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 03.06.2016 - 3 A 40/16

    Rundfunkbeitrag; Vorteilslast; Wohnung; mehrere Wohnungsinhaber; Bestimmtheit;

    Infolgedessen ist insbesondere eine Benennung aller Wohnungsinhaber in dem Beitragsbescheid nicht erforderlich (SächsOVG, Beschl. v. 6. März 2015 - 3 B 305/14 -, juris Rn. 9 f.; OVG LSA, Beschl. v. 20. Januar 2016 - 4 L 215/15 -, juris Rn. 9).
  • VG München, 10.03.2016 - M 26 K 15.2935

    Rechtmäßige Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen für eine Wohnung

    Die Berufung war nicht zuzulassen, auch nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung, § 124a Abs. 1 Satz 1, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (s. auch OVG RhPf, B.v. 29.10.2014 - 7 A 10820/14 - NVwZ-RR 2015, 38; NdsOVG, B.v. 23. Juli 2015 - Az. 4 LA 231/15 - juris; OVG LSA, B.v. 20.1.2016 - 4 L 215/15 - juris; a. A. BayVGH, s. z. B. U.v. 30.7.2015 - 7 B 15.614 - juris).
  • VG Halle, 18.10.2019 - 6 A 166/18
    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat diesbezüglich bereits in einem Beschluss vom 20. Januar 2016 (Az: 4 L 215/15) Folgendes ausgeführt:.
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