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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 65/11   

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OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 65/11 (https://dejure.org/2011,34098)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.06.2011 - 2 M 65/11 (https://dejure.org/2011,34098)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Juni 2011 - 2 M 65/11 (https://dejure.org/2011,34098)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123, AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1, GG Art. 6
    Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, Eltern-Kind-Verhältnis, deutsches Kind, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, familiäre Lebensgemeinschaft, Umgangsrecht, Schutz von Ehe und Familie, Kindeswohl, Ausweisung, unerlaubte ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 65/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse v. 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682, u. v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, InfAuslR 2006, 122, m.w.N.) gewährt Art. 6 GG zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23.01.2006 (- 2 BvR 1935/05 -, nach juris) nochmals betont, dass maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen sei, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit bestehe, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen sei; dabei sei zu berücksichtigen, dass bei einer Vater-Kind-Beziehung der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich werde, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben könne.

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BVerfG, 23.01.2006, a.a.O.).

    Dabei sind die Belange der Eltern und des Kindes im Einzelfall umfassend zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, 23.01.2006 a.a.O., BVerwG, Urt. v. 20.02.2003, - 1 C 13/02 - BVerwGE 117, 380).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn - wie hier - ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, dessen Entwicklung schnell voranschreitet und das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.2006, a.a.O.; Beschl. v. 09.01.2009, - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06

    Aussetzung der Abschiebung bei Anerkennung der Vaterschaft und familiärer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 65/11
    Maßgeblich ist dann, ob zwischen dem Ausländer und seinem Kind aufgrund des gepflegten persönlichen Umgangs ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, das von der nach außen manifestierten Verantwortung für die leibliche und seelische Entwicklung des Kindes geprägt ist (vgl. st. Rspr. d. Senats, Beschl. v. 25.08.2006 - 2 M 228/06 -, m.w.N., nach juris).

    Der Aussetzung der Abschiebung (Duldung) kommt nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.08.2006, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 22.08.2000 - 2 BvR 1363/00

    Ausweisung eines straffällig gewordenen verheirateten Ausländers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 65/11
    Allerdings bewahrt die Existenz eines deutschen Kindes den ausländischen Elternteil unter Bezugnahme auf Art. 6 GG nicht in jedem Fall vor einer Ausweisung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.8.2000 - 2 BvR 1363/00 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 65/11
    Anders als bei älteren Kindern stehen jüngeren Kindern keine Möglichkeiten offen, den Kontakt zu der Bezugsperson anderweitig, etwa brieflich oder telefonisch, weiter aufrecht zu erhalten, so dass bei jüngeren Kindern - wie beim Sohn des Antragstellers - selbst eine verhältnismäßig kurze Zeit der Trennung mit Blick auf Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, nach juris).
  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 65/11
    Dabei sind die Belange der Eltern und des Kindes im Einzelfall umfassend zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, 23.01.2006 a.a.O., BVerwG, Urt. v. 20.02.2003, - 1 C 13/02 - BVerwGE 117, 380).
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 65/11
    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn - wie hier - ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, dessen Entwicklung schnell voranschreitet und das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.2006, a.a.O.; Beschl. v. 09.01.2009, - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 65/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse v. 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682, u. v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, InfAuslR 2006, 122, m.w.N.) gewährt Art. 6 GG zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt.
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 65/11
    Dies gilt insbesondere mit Rücksicht auf die mit dem In-Kraft-Treten des Kindschaftsreehtsreformgesetzes in §§ 1626 Abs. 3, 1684 Abs. 1 BGB zum Ausdruck gekommenen Bedeutung des Umgangsrechts und der Umgangsverpflichtung eines Vaters mit seinem Kind (vgl. - 2 BvR 231/00 -, NVwZ 2002, 849).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 65/11
    In Bezug auf die in der Familie lebenden minderjährigen und heranwachsenden Kinder hat die Familie überdies die Funktion einer Erziehungsgemeinschaft, die von der elterlichen Verantwortung für die leibliche und seelische Entwicklung des Kindes geprägt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.1997 - BVerwG 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13).
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 65/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 27.08.2010, - 2 BvR 130/10 -, m.w.N., nach juris) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
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