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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07   

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OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07 (https://dejure.org/2007,3485)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.07.2007 - 1 L 114/07 (https://dejure.org/2007,3485)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 1 L 114/07 (https://dejure.org/2007,3485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BBesG § 46 Abs. 1 S. 1; ; BBesG § 46 Abs. 2 S. 1; ; BHO § 49; ; LSA-BG § 15 Abs. 1; ; LSA-LHO § 49; ; LSA-LVO § 10 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997): Amt, höherwertiges; Aufgaben, höherwertige; Beförderungssperren; Dienstposten, höherwertiger; Dienstpostenbewertung; Divergenz, keine; Frist; Fristablauf; Laufbahnvorschriften; Übertragung, vorübergehend, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Gewährung einer Verwendungszulage bei vorübergehender und vertretungsweiser Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens; Abhängigkeit des Anspruchs auf Zahlung einer Verwendungszulage von der Möglichkeit zur Beförderung eines Beamten; Vorhandensein ...

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (57)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07
    Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23, 32, 40/07 - Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -).

    Vielmehr ist nach der - unter Bezugnahme auf entsprechende anderweitige Rechtsprechung ergangenen - Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; siehe auch nachfolgend: Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -) bereits geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt (vgl. auch: BAG, Urteil vom 17. Mai 2001 - Az.: 8 AZR 692/00 -, zitiert nach juris.web [offen lassend]; OVG Berlin, Urteil vom 11. September 2001 - Az.: 4 B 10.00 -, NVwZ-RR 2002, 593).

    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht auch insoweit unter Bezugnahme auf die Entscheidung des beschließenden Senates vom 6. Juni 2006 in dem Verfahren 1 L 35/06 (a. a. O.) seiner Entscheidung zutreffend zugrunde gelegt, dass am 1. Oktober 2001 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorgelegen haben.

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtes (Beschluss 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, a. a. O., und nachfolgend: Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -) ist nämlich geklärt, dass die "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen"' für eine rechtmäßige Vergabe der Planstelle immer dann vorliegen, wenn der Haushaltsgesetzgeber dem Dienstherrn die Möglichkeit an die Hand gibt, in Übereinstimmung mit dem Stellenplan zum Haushaltsplan über eine Planstelle zu verfügen.

    Insbesondere hat der beschließende Senat bereits mit dem vorgenannten Beschluss vom 6. Juni 2006 in dem Verfahren 1 L 35/06 festgestellt, dass eine Divergenz im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. November 1994 in dem Verfahren Az.: 6 P 39.93 (BVerwGE 97, 78) nicht besteht, da sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht mit der hier allein streitentscheidenden Bestimmung des § 46 (Abs. 1 Satz 1) BBesG befasst, sondern vielmehr mit personalvertretungsrechtlichen Fragestellungen.

    Dies hätte vorliegend nicht nur nahe gelegen, sondern hätte sich dem Beklagten im Hinblick auf die vom Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich in Bezug genommene Rechtsprechung des Senates (Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386) und der darin angeführten weiteren ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung aufdrängen müssen.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07
    Dies erfordert, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - Az.: 11 B 799/97 -, DVBl. 1997, 1344; VGH Hessen, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Az.: 13 UZ 2357/98 -, DVBl. 1999, 119; OVG LSA, a. a. O.), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).

  • VG Gelsenkirchen, 23.02.2007 - 1 L 23/07

    Bestenauslese, Beurteilung, Aktualität, Aussagekraft, Zuständigkeit,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07
    Vielmehr ist nach der - unter Bezugnahme auf entsprechende anderweitige Rechtsprechung ergangenen - Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; siehe auch nachfolgend: Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -) bereits geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt (vgl. auch: BAG, Urteil vom 17. Mai 2001 - Az.: 8 AZR 692/00 -, zitiert nach juris.web [offen lassend]; OVG Berlin, Urteil vom 11. September 2001 - Az.: 4 B 10.00 -, NVwZ-RR 2002, 593).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtes (Beschluss 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, a. a. O., und nachfolgend: Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -) ist nämlich geklärt, dass die "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen"' für eine rechtmäßige Vergabe der Planstelle immer dann vorliegen, wenn der Haushaltsgesetzgeber dem Dienstherrn die Möglichkeit an die Hand gibt, in Übereinstimmung mit dem Stellenplan zum Haushaltsplan über eine Planstelle zu verfügen.

    Der Senat hat bereits in seinen - dem Beklagten als seinerzeitigen Beteiligten bekannten - Beschlüssen vom 19. April 2007 in den Verfahren 1 L 23/07, 1 L 32/07 und 1 L 40/07 geklärt, dass der angeführten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt als der vom Verwaltungsgericht - wie hier - zugrunde gelegte Fall einer vakanten, dem maßgeblichen Dienstposten konkret zugeordneten höherwertigen Planstelle.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 32/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07
    Vielmehr ist nach der - unter Bezugnahme auf entsprechende anderweitige Rechtsprechung ergangenen - Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; siehe auch nachfolgend: Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -) bereits geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt (vgl. auch: BAG, Urteil vom 17. Mai 2001 - Az.: 8 AZR 692/00 -, zitiert nach juris.web [offen lassend]; OVG Berlin, Urteil vom 11. September 2001 - Az.: 4 B 10.00 -, NVwZ-RR 2002, 593).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtes (Beschluss 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, a. a. O., und nachfolgend: Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -) ist nämlich geklärt, dass die "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen"' für eine rechtmäßige Vergabe der Planstelle immer dann vorliegen, wenn der Haushaltsgesetzgeber dem Dienstherrn die Möglichkeit an die Hand gibt, in Übereinstimmung mit dem Stellenplan zum Haushaltsplan über eine Planstelle zu verfügen.

    Der Senat hat bereits in seinen - dem Beklagten als seinerzeitigen Beteiligten bekannten - Beschlüssen vom 19. April 2007 in den Verfahren 1 L 23/07, 1 L 32/07 und 1 L 40/07 geklärt, dass der angeführten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt als der vom Verwaltungsgericht - wie hier - zugrunde gelegte Fall einer vakanten, dem maßgeblichen Dienstposten konkret zugeordneten höherwertigen Planstelle.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 40/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07
    Vielmehr ist nach der - unter Bezugnahme auf entsprechende anderweitige Rechtsprechung ergangenen - Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; siehe auch nachfolgend: Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -) bereits geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt (vgl. auch: BAG, Urteil vom 17. Mai 2001 - Az.: 8 AZR 692/00 -, zitiert nach juris.web [offen lassend]; OVG Berlin, Urteil vom 11. September 2001 - Az.: 4 B 10.00 -, NVwZ-RR 2002, 593).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtes (Beschluss 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, a. a. O., und nachfolgend: Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -) ist nämlich geklärt, dass die "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen"' für eine rechtmäßige Vergabe der Planstelle immer dann vorliegen, wenn der Haushaltsgesetzgeber dem Dienstherrn die Möglichkeit an die Hand gibt, in Übereinstimmung mit dem Stellenplan zum Haushaltsplan über eine Planstelle zu verfügen.

    Der Senat hat bereits in seinen - dem Beklagten als seinerzeitigen Beteiligten bekannten - Beschlüssen vom 19. April 2007 in den Verfahren 1 L 23/07, 1 L 32/07 und 1 L 40/07 geklärt, dass der angeführten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt als der vom Verwaltungsgericht - wie hier - zugrunde gelegte Fall einer vakanten, dem maßgeblichen Dienstposten konkret zugeordneten höherwertigen Planstelle.

  • BVerwG, 04.12.2006 - 2 B 57.06

    Anspruch eines im Vertretungspool arbeitenden Lehrers auf Übernahme in ein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07
    Zwar kann sich die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache auch daraus ergeben, dass die angefochtene Entscheidung von der Rechtsprechung anderer Obergerichte bzw. Fachgerichte abweicht als den in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO (abschließend) aufgeführten (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 9. Februar 2005 - Az.: 3 L 182/02 - vgl. im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG zudem: BVerfG, NJW 1993, 184; siehe ferner BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1984 - Az.: 8 B 121.83 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 225, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - Az.: 2 B 57.06 -, zitiert nach juris.web).

    Denn in einem solchen Fall handelt es sich nicht um eine abweichende Beurteilung derselben Rechtsfrage, sondern um völlig unterschiedliche rechtliche Bewertungen, die nicht miteinander verglichen werden und somit auch keine vom Rechtsmittelgericht zu klärende Grundsatzfrage enthalten können (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - Az.: 2 B 57.06 -, zitiert nach juris.web).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, und Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997, NVwZ 1997, 122; OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 1998 - Az.: A 1 S 134/97 -, JMBl. LSA 1998, 29).

    Denn in beiden Fällen wird mit der Zulassung des Rechtsmittels bezweckt, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - Az.: 5 ER 625.90 -, Buchholz 310 VwGO § 132 Nr. 294; Beschluss vom 17. Januar 1996 - Az.: 6 B 39.94 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342; Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, DÖV 1998, 117).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.1998 - A 1 S 134/97

    Irak, Nordirak, Kurden, Interne Fluchtalternative, Existenzminimum,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, und Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997, NVwZ 1997, 122; OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 1998 - Az.: A 1 S 134/97 -, JMBl. LSA 1998, 29).

    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Berufungsgerichts, die angegriffene Entscheidung von Amts wegen zu überprüfen, denn der Gesetzgeber hat dem Rechtsmittelführer für das der Berufung vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO - in der hier maßgeblichen Fassung - auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 1998 - A 1 S 134/97 -, JMBl. LSA S. 29).

  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 8.04

    Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Wahrnehmung über einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07
    Damit knüpft das Gesetz an den Ablauf einer Frist und stellt materiell-rechtlich auf einen bestimmten Zeitpunkt - nicht einen Zeitraum (ab dem ...) - entscheidungserheblich ab (siehe auch: Clemens/ Millack/Engelking/Lantermann/Henkel, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Band II, § 46 BBesG Anm. 1; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 7. April 2005 - Az.: 2 C 8.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 2 [Am ... hatte die Klägerin die Funktion ... ununterbrochen ausgeübt]).

    Soweit - wie hier in § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 LVO LSA - Wartefristen ("Beförderungssperren") bestimmt werden, sind diese auch im Rahmen des laufbahnrechtlichen Vorbehaltes in § 46 Abs. 1 BBesG zu berücksichtigen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 7. April 2005 - Az.: 2 C 8.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 2).

  • LG Mainz, 21.06.2000 - 3 S 371/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07
    Stets muss es sich dabei allerdings ebenfalls um eine Divergenz in Bezug auf allgemeine (abstrakte) Rechtssätze handeln, während die (bloße) schlichte fehlerhafte Rechtsanwendung nicht zulassungsbegründend ist (OVG LSA, a. a. O., und Beschluss vom 31. August 1999 - Az.: A 3 S 371/99 -).

    Dagegen reicht es nicht, dass das Beschwerdegericht die Divergenz womöglich selbst feststellen könnte (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 9. Februar 2005, a. a. O., Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Az.: A 3 S 284/99 -, Beschluss vom 31. August 1999, a. a. O.; vgl. zudem: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Juni 1993 - Az.: A 16 S 976/93 -, VBlBW 1994, 73 [74]; OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - Az.: Bs VI 158/96 -).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1997 - 11 B 799/97

    Darlegungspflicht; Zulassungsründe; Vertretungszwang; Rechtsmittelzulassung;

  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BVerwG, 20.02.1964 - IV CB 10.64
  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97

    Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2001 - 5 L 556/00

    Abweichung; Beamter; Divergenz; Grundsatzfrage; Grundsatzrüge; grundsätzliche

  • BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60

    Rechtsmittel

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.01.2006 - 1 L 181/05

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93

    Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - A 16 S 976/93

    Berufungszulassung in Asylsachen: Anforderungen an die Darlegung einer

  • BVerwG, 18.12.1990 - 5 ER 625.90

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 14 S 594/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

  • OVG Niedersachsen, 04.06.1996 - 12 L 833/96

    Asyl: Dreimonatsfrist für Folgeantrag;; Asylfolgeantrag; Dreimonatsfrist;

  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 B 121.83

    Erteilung einer Bescheinigung über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

  • OVG Niedersachsen, 09.09.1997 - 7 M 4301/97

    Öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs; Sexuelle Selbstbefriedigung;

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • VGH Hessen, 09.07.1998 - 13 UZ 2357/98

    Zulassung der Berufung: Darlegung des Zulassungsgrundes der besonderen

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

  • OVG Sachsen, 11.06.1998 - 3 S 69/98

    Gerichtliche Amtsermittlungspflicht; Verstoß; Zulassungsgrund; Verfahrensmangel;

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 B 106.04

    Besoldungsgruppe; Dienstposten; Höherwertiges Amt; Zulage.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1997 - 12 A 2047/97

    Darlegung ernstlicher Zweifel; Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2004 - 2 M 212/03

    Konkurrentenstreit, Dienstposten, Anordnungsgrund, Tarifautomatik

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1998 - 11 B 816/98

    Zulassung der Beschwerde; Zulassungsantrag; Richtigkeit der Entscheidung des VG;

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 48.02

    Kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben eines Konrektors durch Lehrerin im

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 20.97

    Revisionsbegründung - Anforderungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2007 - 1 L 39/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

  • BVerwG, 31.03.2005 - 2 B 83.04

    Ausscheiden einer gesundheitlich amtsärztlich für geboten erachteten heimatnahmen

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

  • OVG Hamburg, 27.01.1997 - Bs IV 2/97

    Zulassung der Beschwerde; Rechtsmittelzulassungsantrag; Zulassungsgrund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1997 - 11 B 2005/97

    Ernstliche Zweifel; Auslegung; Richtigkeit einer Entscheidung; Erfolg; Mißerfolg

  • OVG Berlin, 11.09.2001 - 4 B 10.00

    Gewährung einer Zulage wegen Wahrnehmung der Funktionen eines höherwertigen

  • OVG Hamburg, 14.01.1997 - Bf IV 2/97
  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23, 32, 40/07 - Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -) mit Abgrenzung vom Urteil des 3. Senates vom 6. Februar 2002 - Az.: 3 L 470/00 - zur planstellenbezogenen sog. "Topfwirtschaft".

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 - Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils unter Bezugnahme auf entsprechende höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung]), die sich das Verwaltungsgericht ausdrücklich zu eigen gemacht hat, ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben vielmehr unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihnen bestimmte Aufgaben übertragen oder übertragene Aufgaben nicht wieder entzogen werden; Beamte wie Angestellte sind prinzipiell aus jedem sachlichen Grund umsetzbar (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386, und Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m. w. N.]).

    Dies ist im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen des Senates (siehe zusammenfassend: OVG LSA, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [m. z. N.]) im Übrigen auch nicht ersichtlich.

    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des beschließenden Senates geklärt, dass eine Divergenz der Senatsrechtsprechung, auf die sich vorliegend die angefochtene verwaltungsgerichtliche Entscheidung bezieht, zu dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 11. Januar 2007 (Az.: 5 LC 318/05) gerade nicht besteht (siehe zuletzt: OVG LSA, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [m. w. N.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 1 L 232/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung einer Zulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997), insbesondere zur "vorübergehend vertretungsweise" Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens (Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung: Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23, 32, 40/07 - Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 -).

    Insoweit hat der beschließende Senat bereits mit Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az.: 1 L 114/07, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]) geklärt, dass die Regelungen der LVO LSA laufbahnrechtliche Voraussetzungen im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG darstellen und soweit - wie in § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 LVO LSA - Wartefristen ("Beförderungssperren") bestimmt werden, diese auch im Rahmen des laufbahnrechtlichen Vorbehaltes in § 46 Abs. 1 BBesG zu berücksichtigen sind, ohne dass es auf die nach § 10 Abs. 3 Satz 2 LVO LSA dem Landespersonalausschuss eröffnete Möglichkeit, auf Antrag der obersten Dienstbehörde Ausnahmen zuzulassen, ankommt.

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe zuletzt: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei juris und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils unter Bezugnahme auf entsprechende höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung]), die sich das Verwaltungsgericht ausdrücklich zu eigen gemacht hat, ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    Vielmehr hat der beschließende Senat bereits mehrfach ausgeführt (siehe Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei juris, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -, veröffentlicht bei juris), dass der angeführten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt als der vom Verwaltungsgericht - wie hier - zugrunde gelegte Fall einer vakanten, dem maßgeblichen Dienstposten konkret zugeordneten höherwertigen Planstelle.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - 1 L 208/06

    Zur Zuständigkeit und passiven Prozessführungsbefugnis im Falle der

    Soweit in § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 LVO LSA Wartefristen ("Beförderungssperren") bestimmt werden, sind diese auch im Rahmen des laufbahnrechtlichen Vorbehaltes in § 46 Abs. 1 BBesG zu berücksichtigen (Aufrechterhaltung von: OVG LSA Beschluss vom 20.07.2007 - Az.: 1 L 114/07 -, Beschluss vom 29.01.2008 - Az.: 1 L 232/07 -).

    Eine solche ist auch nicht - fiktiv - zu unterstellen, da § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG auf das Vorliegen der tatsächlichen Beförderungsreife abstellt ( siehe zum Vorstehenden auch: OVG LSA, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -, JMBl. LSA 2007, 271 und veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 29. Januar 2008 - Az.: 1 L 232/07 -, veröffentlicht bei juris ).

  • OVG Sachsen, 20.04.2009 - 2 A 97/08

    Beamtenrecht; Besoldungsrecht; Zulage; Beförderung

    Zu diesem Schluss komme auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, zuletzt im Beschluss vom 20.7.2007 (Az.: 1 L 114/07).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 6.08

    Zur nachträglichen dreijährigen Befristung von Berufungszusagen an

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Streitakte, die den Kläger betreffende Personalakte der Beklagten und die Akten des Verwaltungsgerichts Cottbus 1 K 1663/01 (OVG 5 B 7.08), 1 K 3/04 (OVG 5 B 8.08), 1 L 390/06 (OVG 5 S 52.07),1 L 258/06 (OVG 5 S 53.07), 1 L 114/07 (OVG 5 S 65.07), 1 K 1115/96, 1 M 7/99 (1 E 4/00), 1 L 1156/00 (1 B 71/01), 1 M 2/02 (1 E 98/02), 260/02 (1 B 401/02), 1 L 584/03 (1 B 368/03), die - soweit wesentlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2012 - 1 L 36/12

    Entschädigung aufgrund Verstoßes gegen § 74 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004

    Denn eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil die Antragsschrift aus sich heraus verständlich sein muss und die Zulassungsgründe unter substantiiertem Vorbringen konkret aufgezeigt werden müssen ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1980 - 8 B 54.80 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 187; OVG LSA, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 1 L 84/10 -, juris; Beschluss vom 20. Juli 2007 - 1 L 114/07 -, juris = JMBl. LSA 2007, 271 [m. w. N.] ).
  • OVG Bremen, 13.05.2020 - 2 LB 308/19

    Verjährung des Anspruchs auf Verwendungszulage nach § 46 BBesG a.F. - Einwendung;

    Das OVG Berlin (Urt. v. 11.9.2001, - 4 B 10.00, juris Rn. 24 - 31) und das OVG Sachsen- Anhalt (Beschl. v. 6.6.2006 - 1 L 35/06, juris Rn. 15 ff.; Beschl. v. 19.4.2007 - 1 L 32/07, juris Rn. 5; Beschl. v. 20.4.2007 - 1 L 39/07 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 20.7.2007 - 1 L 114/07, juris Rn. 6; Beschl. v. 30.10.2007 - 1 L 164/07, juris Rn. 6) vertraten ausdrücklich eine dem Kläger günstige Rechtsauffassung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 7.08

    Hochschulrecht - Berufungsvereinbarung mit einem Vorbehalt des Haushaltsrechts -

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Streitakte, die den Kläger betreffende Personalakte der Beklagten und die Akten des Verwaltungsgerichts Cottbus 1 K 2269/03 (OVG 5 B 6.08), 1 K 3/04 (OVG 5 B 8.08), 1 L 390/06 (OVG 5 S 52.07),1 L 258/06 (OVG 5 S 53.07), 1 L 114/07 (OVG 5 S 65.07), 1 K 1115/96, 1 M 7/99 (1 E 4/00), 1 L 1156/00 (1 B 71/01), 1 M 2/02 (1 E 98/02), 260/02 (1 B 401/02), 1 L 584/03 (1 B 368/03), die - soweit wesentlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
  • OVG Sachsen, 20.02.2018 - 2 A 535/16

    Zulage ; Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens; Dienstpostenbewertung

    Zu der Frage, ob eine Zulagengewährung nach § 46 BBesG auch bei dauerhafter vertretungsweiser Übertragung höherwertiger Aufgaben in Betracht komme, gab es zwar divergierende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa - bejahend - OVG LSA, Beschlüsse v. 20. Juli 2007 - 1 L 114/07 - und v. 29. Januar 2008 - 1 L 232/07 - OVG Berlin, Urt. v. 11. September 2001 - 4 B 10.00; VG Leipzig, Urt. v. 5. Juni 2008 - 3 K 132/08 -, alle juris; sowie - verneinend - OVG Schl.-H., Urt. v. 19. Juli 2007 - 3 LB 28/06 - SächsOVG, Urteile v. 20. April 2009 - 2 A 97/08 - , v. 1. Juni 2010 - 2 A 577/09 - und v. 4. März 2010 - 2 A 347/09 -, alle juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2008 - 1 L 57/08

    Zu einem vom Beamten begehrten Widerruf von gewährtem Sonderurlaub unter Fortfall

    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil die Antragsschrift aus sich heraus verständlich sein muss und die Zulassungsgründe unter substantiiertem Vorbringen konkret aufgezeigt werden müssen (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1980 - Az.: 8 B 54.80 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 187; OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -, JMBl. LSA 2007, 271 und veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - 1 L 84/10

    Rechnungen der Ehefrau des wegen eines Dienstunfalls erstattungsberechtigten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2009 - 1 L 47/09

    Zur Verminderung des Ruhegehaltes gemäß § 14 Abs. 3 BeamtVG bei vorangegangener

  • OVG Sachsen, 22.02.2017 - 2 A 495/15

    Verjährungsbeginn; Unsichere oder zweifelhafte Rechtslage

  • VG Koblenz, 20.03.2008 - 2 K 1419/07

    Gewährung einer Zulage nach § 46 Abs 1 BBesG

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