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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 K 380/10   

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https://dejure.org/2010,5354
OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 K 380/10 (https://dejure.org/2010,5354)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.10.2010 - 3 K 380/10 (https://dejure.org/2010,5354)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 3 K 380/10 (https://dejure.org/2010,5354)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 9 Abs 2 GG, § 2 Abs 1 VereinsG, § 3 Abs 1 VereinsG
    Erlass eines Vereinsverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Erlasses eines Vereinsverbotes im Falle des Verdachts von Hooligan-Tätigkeiten; Berechtigung eines Mitglieds oder eines Nichtmitglieds zur Anfechtung eines Verbots einer Vereinigung; Vorliegen einesVereins im Sinne der Verbotsbestimmung des § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Verbot der Gruppierung "Blue White Street Elite" aufgehoben

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erlass eines Vereinsverbots

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbot der "Blue White Street Elite" aufgehoben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Erlasses eines Vereinsverbotes im Falle des Verdachts von Hooligan-Tätigkeiten; Berechtigung eines Mitglieds oder eines Nichtmitglieds zur Anfechtung eines Verbots einer Vereinigung; Vorliegen einesVereins im Sinne der Verbotsbestimmung des § ...

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Verbot der Gruppierung "Blue White Street Elite" aufgehoben

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Verbot von rechter Hooligan-Gruppierung in Sachsen-Anhalt aufgehoben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 K 380/10
    Die Klägerin trägt nach der Aufhebung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts vom 23. September 2009 (Az.: 3 K 436/08) und der Zurückverweisung der Sache an das erkennende Gericht durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juli 2010 (Az.: 6 B 20.10) weiterhin vor, dass bereits bestritten werde, dass es sich bei der streitgegenständlichen Gruppierung um einen Verein im Sinne des Art. 9 Abs. 1 GG sowie des § 2 Abs. 1 Vereinsgesetz handele.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in dem die vorangehende Entscheidung des Senats aufhebenden Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - erkannt, dass auch eine Gruppierung wie die Klägerin, die die Merkmale des Vereinsbegriffs im Sinne von Art. 9 Abs. 2 GG und § 2 Abs. 1 VereinsG nicht erfüllt, aber als Verein und deshalb rechtswidrig mit einer vereinsrechtlichen Verfügung belegt wird, diese Verfügung nicht nur in zulässiger Weise, sondern auch in der Sache erfolgreich anfechten, mithin auch im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in einem ihr zustehenden Recht verletzt sein könne.

  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 K 380/10
    Der bloße Wille mehrerer Personen, gemeinsam Straftaten zu begehen, verbindet diese, solange der Wille des Einzelnen maßgeblich bleibt und die Unterordnung unter einen Gruppenwillen unterbleibt, noch nicht zu einer kriminellen Vereinigung (vgl. BGH, Beschl. v. 08.08.2006 - 5 StR 273/06 - NStZ 2007, 31; Beschl. v. 22.03.2001 - GSST 1/00 - BGHSt 46, 321; Urt. v. 01.10.1991 - 5 StR 390/91 - NJW 1992, 1518; Urt. v. 11.10.1978 - 3 StR 105/78 (S) - BGHSt 28, 147; Dessecker, NStZ 2009, 184; Krauß in: Strafgesetzbuch, Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 129 Rdnr. 19 f.).

    Zugleich wird das Verantwortungsgefühl des einzelnen Mitgliedes häufig gemindert, die individuelle Hemmschwelle zum Begehen von Straftaten abgebaut und der Anreiz zu neuen Straftaten geweckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1988 - 1 A 89.93 - BVerwGE 80, 299; BGH, Urt. v. 11.10.1978, a. a. O.).

  • BVerwG, 26.02.2003 - 8 C 1.02

    Urteil ohne mündliche Verhandlung; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 K 380/10
    Eine Bestätigung des angefochtenen Urteils nach § 144 Abs. 4 VwGO wäre, selbst wenn man diese Möglichkeit bei einer Gehörsverletzung bejaht (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 26.02.2003 - 8 C 1.02 - NVwZ 2003, 1129), nach der vom Bundesverwaltungsgericht dargelegten Auffassung zur Rechtsverletzung der Klägerin nicht möglich gewesen.
  • BVerwG, 18.05.1982 - 4 B 20.82

    Notwendigkeit einer grundsätzlichen Klärung im Revisionsverfahren - Beurteilung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 K 380/10
    Im Übrigen setzt auch die Nichtigkeitsfeststellungklage nach § 43 Abs. 1 VwGO wie die Anfechtungsklage nach § 113 Abs. 1 VwGO die persönliche Rechtsbetroffenheit eines Trägers von Rechten durch den nichtigen Verwaltungsakt voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.05.1992 - 4 B 20.82 - juris).
  • BVerwG, 26.03.2004 - 1 B 79.03

    Recht auf Wiederkehr; Ermessensreduzierung auf Null; Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 K 380/10
    Hierzu zählen nicht nur diejenigen Ausführungen in der zurückverweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, welche die Verletzung von Bundesrecht dartun und die Aufhebung des angefochtenen Urteils unmittelbar herbeigeführt haben, sondern auch diejenigen Gründe, die eine Bestätigung des angefochtenen Urteils nach § 144 Abs. 4 VwGO ausgeschlossen haben und damit für dessen Aufhebung ebenfalls ursächlich gewesen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.03.2004 - 1 B 79.03 - juris; Beschl. v. 21.08.1997 - 8 B 151.97 - juris; Beschl. v. 21.03.1986 - 3 CB 30.84 - juris).
  • BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80

    Wehrsportgruppe Hoffmann - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 K 380/10
    Bei solchen, regelmäßigen streng hierarchisch strukturierten Vereinigungen besteht der für das Vorliegen einer Vereinigung notwendige Gruppenkonsens gerade darin, die Funktion einer Führungsperson als (einzigem) Willensbildungsorgan anzuerkennen und sich dessen Weisungen zu unterwerfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.12.1980 - 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 "Wehrsportgruppe Hoffmann").
  • BVerwG, 21.08.1997 - 8 B 151.97

    Nichtzulassung der Revision - Zurückverweisung in Vorinstanz - Verfahrensmangel -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 K 380/10
    Hierzu zählen nicht nur diejenigen Ausführungen in der zurückverweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, welche die Verletzung von Bundesrecht dartun und die Aufhebung des angefochtenen Urteils unmittelbar herbeigeführt haben, sondern auch diejenigen Gründe, die eine Bestätigung des angefochtenen Urteils nach § 144 Abs. 4 VwGO ausgeschlossen haben und damit für dessen Aufhebung ebenfalls ursächlich gewesen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.03.2004 - 1 B 79.03 - juris; Beschl. v. 21.08.1997 - 8 B 151.97 - juris; Beschl. v. 21.03.1986 - 3 CB 30.84 - juris).
  • BVerwG, 19.12.2007 - 9 A 22.06

    Verwaltungsrechtsweg; erweiterte Prüfungskompetenz; Klagebefugnis; Schutznormen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 K 380/10
    Die Anforderungen an diese Sachentscheidungsvoraussetzung dürfen nicht überspannt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2007 - 9 A 22.06 - BVerwGE 120, 138 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 3 CB 30.84

    Umfang der Beweiserbringung durch eine Zeugenaussage - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 K 380/10
    Hierzu zählen nicht nur diejenigen Ausführungen in der zurückverweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, welche die Verletzung von Bundesrecht dartun und die Aufhebung des angefochtenen Urteils unmittelbar herbeigeführt haben, sondern auch diejenigen Gründe, die eine Bestätigung des angefochtenen Urteils nach § 144 Abs. 4 VwGO ausgeschlossen haben und damit für dessen Aufhebung ebenfalls ursächlich gewesen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.03.2004 - 1 B 79.03 - juris; Beschl. v. 21.08.1997 - 8 B 151.97 - juris; Beschl. v. 21.03.1986 - 3 CB 30.84 - juris).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 K 380/10
    Die Anforderungen an diese Sachentscheidungsvoraussetzung dürfen nicht überspannt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2007 - 9 A 22.06 - BVerwGE 120, 138 m. w. N.).
  • BVerwG, 02.03.2001 - 6 VR 1.01

    Berechtigung eines Mitgliedes einer verbotenen Vereinigung zur Anfechtung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2009 - 3 K 436/08

    Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Sachen "Blue White Street Elite"

  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 273/06

    Bildung einer kriminellen Vereinigung (Abgrenzung zur Bande)

  • BVerfG, 30.10.1963 - 2 BvL 7/61

    Verfassungskonforme Auslegung des § 129 StGB - Politische Parteien

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1992 - 1 S 3626/88

    Zum Verbot eines überregionalen Motorradclubs wegen strafgesetzwidrigen

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91

    Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 1 A 4.12

    Vereinsverbot; Anfechtungsklage; Feststellungsantrag (unzulässig); verwertbare

    Nach dieser Vorschrift sind auch nichtrechtsfähige Vereinigungen, denen als Adressat einer belastenden Verfügung zumindest aus Art. 2 Abs. 1 GG ein Recht zustehen kann, ungeachtet ihrer Rechtsform beteiligtenfähig, wobei der Vereinigung auch nach ihrem Verbot und ihrer Auflösung eine auf die Führung der Rechtsverteidigung beschränkte Rechtsstellung verbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 -, juris Rn. 13 ff. m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 3 K 380/10 -, juris Rn. 23).

    Selbst wenn die Merkmale des Vereinsbegriffs im Sinne von Art. 9 Abs. 2 GG und § 2 Abs. 1 VereinsG nicht erfüllt wären, so wäre sie (rechtswidriger Weise) mit einer vereinsrechtlichen Verfügung belegt worden, so dass sie selbst dann im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in einem ihr zustehenden Recht verletzt sein könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2010, a.a.O., Rn. 2 und 10; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2010, a.a.O., Rn. 64).

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2013 - 11 KS 288/12

    Klagebefugnis; Vereinigung; Vereinsverbot

    Insoweit genügt auch ein stillschweigendes Übereinkommen, wenn aus den Umständen des Einzelfalles der Wille zur Vereinsgründung hervorgeht (OVG Hamburg, Beschl. v. 6.10.2000 - 4 Bs 269/00 -, NordÖR 2001, 108, juris, Rn. 20; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.10.2010 - 3 K 380/10 -, juris, Rn. 27, jeweils m.w.N.).

    Eine organisierte Willensbildung, durch die sich der Verein im Sinne des Vereinsgesetzes von bloßen Versammlungen oder ähnlich lockeren Zusammenschlüssen unterscheidet, liegt immer dann vor, wenn der Verein eine vom Willen jedes einzelnen Mitgliedes losgelöste Gesamtwillensbildung besitzt und das Einzelmitglied kraft der Verbandsdisziplin dieser Gesamtwillensbildung unterworfen ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 6.10.2000 - 4 Bs 269/00 -, a.a.O., juris, Rn. 20; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.10.2010 - 3 K 380/10 -, juris, Rn. 27, jeweils m.w.N.; siehe auch: Begründung zu § 1 des Entwurfs des Vereinsgesetzes, BT-Drs. IV/430, S. 10).

  • OVG Sachsen, 08.09.2016 - 3 C 8/14

    Verein; Vereinszweck; G-10-Protokoll; Überwachung der Telekommunikation;

    Auch nach ihrem Verbot und ihrer Auflösung verbleibt der verbotenen Vereinigung eine auf die Führung der Rechtsverteidigung beschränkte Rechtsstellung (vgl. BVerwG, a. a. O. Rn. 13 ff. m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20. November 2013 - 1 A 4.12 -, juris Rn. 24 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20. Oktober 2010 - 3 K 380/10 -, juris Rn. 23).
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