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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2013 - 2 L 118/10   

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https://dejure.org/2013,1705
OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2013 - 2 L 118/10 (https://dejure.org/2013,1705)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.01.2013 - 2 L 118/10 (https://dejure.org/2013,1705)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - 2 L 118/10 (https://dejure.org/2013,1705)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 1 S 3 AufenthG 2004, § 22 Abs 1 Alt 2 AufenthG 2004, § 43 Abs 1 VwGO
    Feststellung der Rechtswidrigkeit ausländerbehördlicher Maßnahmen - Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aus dem Ausland zu bestimmtem Zweck - Ermessensentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigtes Interesse von Ausländern an der Feststellung der Rechtswidrigkeit ausländerbehördlicher Maßnahmen vor der Ausreise im Falle des Begehrens einer Aufenthaltserlaubnis aus dem Ausland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigtes Interesse von Ausländern an der Feststellung der Rechtswidrigkeit ausländerbehördlicher Maßnahmen vor der Ausreise im Falle des Begehrens einer Aufenthaltserlaubnis aus dem Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit ausländerbehördlicher Maßnahmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Feststellungsbedürfnis hinsichtlich angeblich unzureichender Aufklärung über Rechtsfolgen freiwilliger Ausreise

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 11 N 62.08

    Ausländerrecht; Türkei; Visum (nationales Visum oder Schengenvisum) zur Eingehung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2013 - 2 L 118/10
    Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) ist, dass der Ausländer den Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erstrebt, der von den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen über die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht erfasst wird und dessen Bereich gesetzlich nicht bereits abschließend geregelt worden ist (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 17.12.2009 - OVG 11 N 62.08 -, Juris, RdNr. 6, m.w.N.).(Rn.46).

    Voraussetzung ist insoweit, dass der Ausländer den Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erstrebt, der von den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen über die Erteilung eines Aufenthaltstiels nicht erfasst wird und dessen Bereich gesetzlich nicht bereits abschließend geregelt worden ist (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 17.12.2009 - OVG 11 N 62.08 -, Juris, RdNr. 6, m.w.N.).

  • BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07

    Bundesnachrichtendienst; Bundesverwaltungsgericht; erstinstanzliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2013 - 2 L 118/10
    Feststellungsfähig sind auch vergangene Rechtsverhältnisse, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung hat (BVerwG, Urt. v. 23.01.2008 - 6 A 1.07 -, BVerwGE 130, 180 [184], RdNr. 26).

    Auch die Art des mit der Klage gerügten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, kann die Anerkennung eines Feststellungsinteresses erfordern, wenn sich die unmittelbare Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der die Entscheidung des Gerichts kaum zu erlangen ist (BVerwG, Urt. v. 23.01.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2013 - 2 L 118/10
    Ein Feststellungsinteresse kann unabhängig vom Vorliegen anhaltender Wirkungen auch bei (tiefgreifenden) Grundrechtseingriffen vorliegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.1999 - 1 B 36.99 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6, m.w.N.; Sodan, a.a.O., RdNr. 98 ff.).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2013 - 2 L 118/10
    Rechtliche Beziehungen eines Beteiligten zu einem andern haben sich dann zu einem bestimmten konkretisierten Rechtsverhältnis verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits überschaubaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urt. v. 23.01.1992 - 3 C 50.89 -, BVerwGE 89, 327 [329]).
  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 A 36.86

    Gebot der Wahrung von Belangen der Versicherten - Genehmigungspflichtige

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2013 - 2 L 118/10
    Ein berechtigtes Interesse setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass die begehrte Feststellung geeignet ist, die Position des Klägers in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht zu verbessern (BVerwG, Urt. v. 26.01.1996 a.a.O., S 272; Urt. v. 30.01.1990 - 1 A 36.86 -, BVerwGE 84, 306 [309]), m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Erteilung einer fiktiven

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2013 - 2 L 118/10
    Es bedarf hier keiner Vertiefung, unter welchen Voraussetzungen eine Verletzung von öffentlich-rechtlichen Nebenpflichten einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage überhaupt zugänglich ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 09.03.1990 - 4 B 145.88 -, Juris, RdNr. 24, m.w.N).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 3.04

    Schleppen von Kraftfahrzeugen; Ausnahmegenehmigung für das Schleppen von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2013 - 2 L 118/10
    Als Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO werden gemeinhin die rechtlichen Beziehungen angesehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis mehrerer Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - 3 C 3.04 -, NvwZ-RR 2005, 711).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2013 - 2 L 118/10
    Damit rügen sie eine Verletzung der den Ausländerbehörden gegenüber Ausländern obliegenden Hinweis-, Beratungs- und Auskunftspflichten (§ 82 Abs. 3 AufenthG, § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i.V.m. § 25 Abs. 1 VwVfG) (vgl. hierzu Funke-Kaiser in: GK zum AufenthG II - § 82 RdNr. 54 f) und begehren der Sache nach die Feststellung der Verletzung einer Nebenpflicht aus einem Verwaltungsrechtsverhältnis (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.12.1995 - 8 C 37.93 -, NJW 1997, 71 [76]), das nach der Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die Klägerin zu 1 zwischen ihr und der Beklagten fortbestand.
  • VG Karlsruhe, 30.06.2021 - 9 K 568/21

    Kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen des Besuchs einer

    § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG bestimmt wiederum, dass in begründeten Fällen eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden kann, das heißt - gemäß dem Wortlaut - wenn der Ausländer den Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erstrebt, der von den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung der im Aufenthaltsgesetz überhaupt nicht vorgesehen ist bzw. dessen Bereich gesetzlich nicht bereits abschließend geregelt worden ist (vgl. zu § 7 Abs. 1 AuslG a.F. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 C 41.93 -, BVerwGE 100, 287-300, Rn. 45; vgl. zu § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG Hamburgisches OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 3 Bs 235/10 -, juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 05. Dezember 2018 - OVG 3 B 8.18 -, juris Rn. 38 und vom 17. November 2016 - OVG 2 B 13.16 -, juris Rn 25 sowie Beschluss vom 17. Dezember 2009 - OVG 11 N 62.08 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Januar 2013 - 2 L 118/10 -, juris Rn. 46; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 10 CS 07.2733 -, juris Rn. 4; vgl. auch Ziffer 7.1.3 AVV-AufenthG; Bergmann/Dienelt/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 7 Rn. 12; BeckOK AuslR/Maor, 29. Ed. 1.4.2021, AufenthG § 7 Rn. 10).
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