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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - 2 K 258/06   

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OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - 2 K 258/06 (https://dejure.org/2008,3993)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.02.2008 - 2 K 258/06 (https://dejure.org/2008,3993)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 2 K 258/06 (https://dejure.org/2008,3993)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB a.F. § 1 Abs. 6; ; BauNVO § 1 Abs. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Überplanung einer Wohnbebauung: Eigentum; Erforderlichkeit; Fremdkörperfestsetzung; Funktionslosigkeit; Gebot der Konfliktbewältigung; Genehmigungsverfahren; Prognose; Unabsehbar; Überplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Normenkontrolle, Bebauungsplan, Überplanung einer Wohnbebauung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtschutz gegen einen eine Fläche als Gewerbegebiet überplanenden Bebauungsplan; Erfordernis von aus rechtlicher oder tatsächlicher Sicht in nächster Zeit unmöglichen Bebauungsplänen bzw. bauplanerischen Festsetzungen für die Regelung des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Normenkontrolle, Bebauungsplan, Überplanung einer Wohnbebauung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 768 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (35)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2007 - 7 D 64/06

    Unwirksam einer Planänderung bei fehlerhaftem Ursprungsplan; Fehlen der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - 2 K 258/06
    Bei einer Festsetzung nach § 1 Abs. 10 BauNVO handelt es sich um eine anlagenbezogene Festsetzung im Sinne einer Einzelfallregelung, bei der der an sich abstrakte Normencharakter des Bebauungsplans verlassen wird und sich die Festsetzungen konkret auf bestimmte vorhandene Nutzungen beziehen (vgl. OVG NW, Urt. v. 07.05.2007 - 7 D 64/06.NE - Juris; Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl., § 1 RdNr. 133; Ziegler in: Brügelmann, BauNVO, § 1 RdNrn. 407, 414.).

    Daraus folgt, dass die Beschaffenheit der Anlagen im Zeitpunkt der Festsetzung dokumentiert sein muss (Ziegler, a. a. O.) und dass sich aus den textlichen oder zeichnerischen Festsetzungen zum erweiterten Bestandsschutz zweifelsfrei ergibt, auf welche konkret vorhandenen Anlagen sich die Festsetzungen beziehen (OVG NW, Urt. v. 07.05.2007, a. a. O.).

    Darüber hinaus muss die festgesetzte Maßnahme im Bebauungsplan eindeutig bestimmt sein, so dass die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts grundsätzlich nicht ausreicht, wobei allerdings die Festsetzung anhand des objektiven Willens des Plangebers auszulegen ist, soweit dieser wenigstens andeutungsweise in der Planbegründung zum Ausdruck gekommen ist (vgl. OVG NW, Urt. v. 07.05.2007, a. a. O.; Söfker, a. a. O. BauNVO § 1 RdNr. 114).

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - 2 K 258/06
    Nicht erforderlich sind Bebauungspläne bzw. bauplanerische Festsetzungen, deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856; Urt. v. 21.03.2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144 [147]).

    Das private Grundeigentum gehört deshalb selbstverständlich in hervorgehobener Weise zu den abwägungserheblichen privaten Belangen (BVerwG, Urt. v. 21.03.2002, a. a. O., S. 148, m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - 2 K 258/06
    Nicht erforderlich sind Bebauungspläne bzw. bauplanerische Festsetzungen, deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856; Urt. v. 21.03.2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144 [147]).

    Eine Straßenplanung ist grundsätzlich nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach Inkrafttreten des Plans ausgeschlossen erscheint (BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, BVerwGE 120, 239).

  • BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07

    Verletzung von Bauplanungsrecht durch einen aus tatsächlichen oder rechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - 2 K 258/06
    Aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen mit der Realisierung einer planerischen Festsetzung auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls (BVerwG, Beschl. v. 14.06.2007 - 4 BN 21.07 -, Juris).

    Ob dieser Zeitrahmen auch auf andere Festsetzungen in einem Bebauungsplan übertragen werden kann, hat das BVerwG offen gelassen (vgl. Beschl. v. 14.06.2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - 2 K 258/06
    Eine organische Siedlungsstruktur verlangt zwar grundsätzlich, dass die vorhandenen Gebäude zum regelmäßigen Aufenthalt von Menschen geeignet sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.09.1992 - 4 C 15.90 -, BRS 54 Nr. 65).
  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91

    Vorabprüfung der Enteignungsvoraussetzungen bei Aufstellung und rechtlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - 2 K 258/06
    Dabei ist in die Abwägung einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betroffenen wie eine Teilenteignung auswirken kann und dass der Bestandsschutz daher ein den von Art. 14 Abs. 3 GG erfassten Fällen vergleichbares Gewicht zukommt (BVerfG, Beschl. v. 22.09.1999 - 1 BvR 565/91 -, DÖV 1999, 777).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 KN 532/01

    Abwägung; Bebauungsplan; Eigentum; Erforderlichkeit; Erforderlichkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - 2 K 258/06
    Gerade wenn die Überplanung von Wohngrundstücken die Eigentümerbefugnisse in starkem Maß einschränkt, ist die Gemeinde gezwungen, das Eigentum bei der Aufstellung des Bebauungsplanes in hervorgehobener Weise zu berücksichtigen (vgl. NdsOVG, Urt. v. 15.12.2003 - 1 KN 532/01 -, Juris).
  • VGH Bayern, 02.06.2006 - 1 N 03.1546

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan für ein Sondergebiet für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - 2 K 258/06
    Das setzt eine zutreffende Beurteilung des planungsrechtlichen "Status" der überplanten Grundstücke voraus, weil das Gewicht der Eigentumsbelange bei einer Lage im Innenbereich oder in einem Baugebiet größer ist als bei einer Außenbereichslage (BayVGH, Urt. v. 02.06.2006 - 1 N 03.1546 -, Juris; vgl. auch OVG MV, Urt. v. 25.08.2004 - 3 K 3/02 -, NordÖR 2004, 441).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - 2 K 258/06
    Eine bandartige und zudem einzeilige Bebauung widerspricht den Anforderungen an eine organische Siedlungsstruktur jedenfalls dann nicht, wenn sie auf die Funktion und den Nutzungszweck der Bebauung zurückgeht und darin ihre Rechtfertigung findet (BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22).
  • BVerwG, 08.11.2006 - 4 BN 32.06

    Anforderungen an eine hinreichende Bezeichnung der Divergenzrüge - Kriterien für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - 2 K 258/06
    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener auf der Ebene der Vorhabenszulassung letztlich ungelöst bleiben (BVerwG, Beschl. v. 08.11.2006 - 4 BN 32.06 -, Juris).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - 10 D 43/03

    Überplanung einer vorhandenen Gemengelage

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2004 - 3 K 3/02
  • BVerwG, 30.10.2007 - 4 BN 38.07

    Baugebiet; Erweiterung; Änderung; Nutzungsänderung; Erneuerung; Gebietscharakter;

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1971 - X A 994/70
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00

    Abwägung; Baugebiet; bauliche Anlage; bebautes Gebiet; Bebauungsplan;

  • BVerwG, 25.05.1976 - 4 B 185.75

    Begriff des Ortsteils - Voraussetzung der organischen Siedlungsstruktur

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung;

  • BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06

    Bebauungspläne als Inhalts- und Schrankenbestimmung der Eigentumsgarantie;

  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - 10 D 10/04

    Zufahrt zu Gewerbegebiet durch reines Wohngebiet

  • VGH Bayern, 03.03.2003 - 15 N 02.593

    Veränderungssperre zur Verhinderung eines atomaren Zwischenlagers für die

  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 BN 15.04

    Abweichung einer Gemeinde von Stellungnahmen des Staatlichen

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Die textliche Festsetzung § 2 bildet dies im Ansatz nach, allerdings mit der für § 1 Abs. 10 BauNVO eigentümlichen Besonderheit, dass es sich um anlagenbezogene Festsetzungen im Sinne einer Einzelfallregelung handelt, bei der der an sich abstrakte Normencharakter des Bebauungsplans verlassen wird und sich die Festsetzungen konkret auf bestimmte vorhandene Nutzungen beziehen (OVG Magdeburg, Urt. v. 21.2.2008 - 2 K 258/06 -, juris, Leitsatz in NVwZ-RR 2008, 768).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2020 - 2 K 68/18

    Normenkontrolle gegen die Verlängerung einer Veränderungssperre; Feststellung

    Ein zeitlicher Prognosehorizont von mindestens etwa 20 Jahren entzieht allerdings der Planung eines Gewerbegebiets regelmäßig eine realistische Grundlage und macht ihre Verwirklichung unabsehbar, denn für die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird im Allgemeinen ein zeitlicher Prognosehorizont von 10 bis 15 Jahren zugrunde gelegt (Urt. d. Senats v. 21.02.2008 - 2 K 258/06 -, juris, RdNr. 30; BayVGH Urt. v. 03.03.2003 - 15 N 02.593 -, BauR 2003, 1691, RdNr. 30 in juris, m.w.N.).

    Das setzt eine zutreffende Beurteilung des planungsrechtlichen "Status" der überplanten Grundstücke voraus, weil das Gewicht der Eigentumsbelange bei einer Lage im Innenbereich oder in einem Baugebiet größer ist als bei einer Außenbereichslage; gerade wenn die Überplanung von Wohngrundstücken die Eigentümerbefugnisse in starkem Maß einschränkt, ist die Gemeinde gezwungen, das Eigentum bei der Aufstellung des Bebauungsplanes in hervorgehobener Weise zu berücksichtigen (Urt. d. Senats v. 21.02.2008, a.a.O., RdNr. 37, m.w.N.).

    Bei der Überplanung eines (teilweise) bebauten Gebiets durch einen Bebauungsplan erfordert die Ermittlung aller abwägungsrelevanten Gesichtspunkte eine erkennbare Bestandsaufnahme (Urt. d. Senats v. 21.02.2008, a.a.O., RdNr. 38 in juris; OVG NW, Urt. v. 07.03.2006 - 10 D 10/04.NE -, ZfBR 2007, 64, RdNr. 56 in juris).

  • OVG Hamburg, 27.04.2016 - 2 E 20/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan, mit dem (u.a.) ein Sumpfwald-Biotop als

    Ein Prognosehorizont von ca. 20 Jahren entziehe der Planung eines Gewerbegebiets regelmäßig eine realistische Grundlage und mache ihre Verwirklichung unabsehbar (vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 21.2.2008, 2 K 258/06, juris Rn. 30 f.; VGH München, Urt. v. 3.3.2003, BRS 66 Nr. 15).

    Soweit sich die Antragsteller für ihre gegenteilige Ansicht auf das Urteil des OVG Magdeburg vom 21. Februar 2008 (2 K 258/06, juris Rn. 31) berufen, handelt es sich um einen nicht vergleichbaren Fall.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16

    Bekanntmachungsfehler bei Erlass einer Veränderungssperre; Erreichbarkeit des

    Ein zeitlicher Prognosehorizont von mindestens etwa 20 Jahren entzieht allerdings der Planung eines Gewerbegebiets regelmäßig eine realistische Grundlage und macht ihre Verwirklichung unabsehbar, denn für die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird im Allgemeinen ein zeitlicher Prognosehorizont von 10 bis 15 Jahren zugrunde gelegt (Urt. d. Senats v. 21.02.2008 - 2 K 258/06 -, juris, RdNr. 30; BayVGH Urt. v. 03.03.2003 - 15 N 02.593 -, BauR 2003, 1691, RdNr. 30 in juris, m.w.N.).

    Das setzt eine zutreffende Beurteilung des planungsrechtlichen "Status" der überplanten Grundstücke voraus, weil das Gewicht der Eigentumsbelange bei einer Lage im Innenbereich oder in einem Baugebiet größer ist als bei einer Außenbereichslage; gerade wenn die Überplanung von Wohngrundstücken die Eigentümerbefugnisse in starkem Maß einschränkt, ist die Gemeinde gezwungen, das Eigentum bei der Aufstellung des Bebauungsplanes in hervorgehobener Weise zu berücksichtigen (Urt. d. Senats v. 21.02.2008, a.a.O., RdNr. 37, m.w.N.).

    Bei der Überplanung eines (teilweise) bebauten Gebiets durch einen Bebauungsplan erfordert die Ermittlung aller abwägungsrelevanten Gesichtspunkte eine erkennbare Bestandsaufnahme (Urt. d. Senats v. 21.02.2008, a.a.O., RdNr. 38 in juris; OVG NW, Urt. v. 07.03.2006 - 10 D 10/04.NE -, ZfBR 2007, 64, RdNr. 56 in juris).

  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Danach darf eine Überplanung einer Gemengelage zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung regelmäßig einen Immissionskonflikt nicht vorprogrammieren oder verschärfen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.2.2006, BRS 70 Nr. 14; OVG Magdeburg, Urt. v. 21.2.2008, 2 K 258/06, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2018 - 2 K 87/16

    Bekanntmachungsfehler bei Erlass einer Veränderungssperre; Erreichbarkeit des

    Ein zeitlicher Prognosehorizont von mindestens etwa 20 Jahren entzieht allerdings der Planung eines Gewerbegebiets regelmäßig eine realistische Grundlage und macht ihre Verwirklichung unabsehbar, denn für die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird im Allgemeinen ein zeitlicher Prognosehorizont von 10 bis 15 Jahren zugrunde gelegt (Urt. d. Senats v. 21.02.2008 - 2 K 258/06 -, juris, RdNr. 30; BayVGH Urt. v. 03.03.2003 - 15 N 02.593 -, BauR 2003, 1691, RdNr. 30 in juris, m.w.N.).

    Das setzt eine zutreffende Beurteilung des planungsrechtlichen "Status" der überplanten Grundstücke voraus, weil das Gewicht der Eigentumsbelange bei einer Lage im Innenbereich oder in einem Baugebiet größer ist als bei einer Außenbereichslage; gerade wenn die Überplanung von Wohngrundstücken die Eigentümerbefugnisse in starkem Maß einschränkt, ist die Gemeinde gezwungen, das Eigentum bei der Aufstellung des Bebauungsplanes in hervorgehobener Weise zu berücksichtigen (Urt. d. Senats v. 21.02.2008, a.a.O., RdNr. 37, m.w.N.).

    Bei der Überplanung eines (teilweise) bebauten Gebiets durch einen Bebauungsplan erfordert die Ermittlung aller abwägungsrelevanten Gesichtspunkte eine erkennbare Bestandsaufnahme (Urt. d. Senats v. 21.02.2008, a.a.O., RdNr. 38 in juris; OVG NW, Urt. v. 07.03.2006 - 10 D 10/04.NE -, ZfBR 2007, 64, RdNr. 56 in juris).

  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 N 11.1758

    Normenkontrollverfahren - Ausschluss sonstiger Wohngebäude in einem Dorfgebiet

    Das setzt auch eine zutreffende Beurteilung des "planungsrechtlichen Status" des überplanten Gebiets voraus, weil hiervon das Gewicht der bei der Abwägung zu berücksichtigenden Belange abhängt (vgl. BayVGH, U.v. 2.6.2006 - 1 N 03.1546 - juris; U.v. 30.11.2006 - 26 N 03.586 - juris; U.v. 15.9.2009 - 1 N 05.917 - juris; OVG Sachsen Anhalt, U.v. 21.2.2008 - 2 K 258/06 - NVwZ-RR 2008, 768).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2013 - 8 S 2145/12

    Bebauungsplan; Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung; Rügeverlust; konkrete

    Dies folgt aus der Vorgabe, dass es sich um "bestimmte" bauliche oder sonstige Anlagen handeln muss (ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.02.2008 - 2 K 258/06 - NVwZ-RR 2008, 768; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2007 - 7 D 64/06.NE - NVwZ-RR 2008, 13; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 1 BauNVO, Stand Juni 2009, Rn. 108; Ziegler in Brügelmann, Baugesetzbuch, BauNVO § 1 Rn. 461).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 C 10544/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans Einzelhandel und Gewerbe; Sondergebiet,

    Ob sich die die textlichen Festsetzungen für die einzelnen Teilflächen dabei - wie die die Antragsgegnerin ausführt - in systematischer Hinsicht an den sogenannten "Fremdkörperfestsetzungen" nach § 1 Abs. 10 BauNVO orientieren (vgl. OVG LSA, Urt. v. 21.02.2008 - 2 K 258/06, juris LS 4), kann im Hinblick auf § 1 Abs. 3 S. 3 BauNVO insofern dahinstehen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 K 102/09

    Bebauungsplanerweiterung mit bedingter und befristeter Nutzungsart

    Nicht erforderlich sind zwar Bebauungspläne bzw. bauplanerische Festsetzungen, deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856; Urt. v. 21.03.2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144 [147]; Urt. d. Senats v. 21.02.2008 - 2 K 258/06 - NVwZ-RR 2008, 768, m. w. Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2011 - 5 S 2718/09

    Überplanung eines faktischen Gewerbegebietes; Abwägungsrelevanz einer im

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2020 - 1 KN 2/19

    Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre: Erforderlichkeit einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2016 - 2 R 86/16

    Veränderungssperre - einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren -

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2020 - 1 KN 3/19

    Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre: Erforderlichkeit einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 K 91/09

    Normenkontrollverfahren - Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche auf einem

  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 1 N 05.917

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

  • VG München, 03.12.2009 - M 11 K 08.3157

    Veränderungssperre; Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung vor Klageerhebung

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