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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 3 M 125/12   

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https://dejure.org/2013,10821
OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 3 M 125/12 (https://dejure.org/2013,10821)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.03.2013 - 3 M 125/12 (https://dejure.org/2013,10821)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. März 2013 - 3 M 125/12 (https://dejure.org/2013,10821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 HundVerbrEinfG, § 4 HundVerbrEinfVO
    Beschlagnahme eines aus dem Ausland stammenden vermutet gefährlichen Hundes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Beschlagnahme eines illegal nach Sachsen-Anhalt verbrachten vermutet gefährlichen Hundes bei erfolgreicher Ablegung eines Wesenstests

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beschlagnahme eines aus dem Ausland stammenden vermutet gefährlichen Hundes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Beschlagnahme eines illegal nach Sachsen-Anhalt verbrachten vermutet gefährlichen Hundes bei erfolgreicher Ablegung eines Wesenstests

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschlagnahme eines gefährlichen Hundes auch bei erfolgreicher Ablegung eines Wesenstestes möglich

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 3 M 125/12
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausführlich Stellung genommen und die auf der Grundlage des HundVerbrEinfG zulässigen Maßnahmen als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft (BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, juris).
  • VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7961/09

    Untersagung der Haltung eines Pitbull Terriers unter Anordnung der sofortigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 3 M 125/12
    Denn ein "öffentliches Interesse" an der Vermeidung von Hundehaltung im Tierheim, das die Haltung eines gefährlichen Hundes außerhalb eines Tierheims zu rechtfertigen vermöchte, ist anders als in dem vom Antragsteller herangezogenen Urteil des VG Köln (20 K 7961/09 vom 12.08.2010; juris), das die Regelung des § 4 Abs. 2 des Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002 (juris) betrifft - in Sachsen-Anhalt nicht Gegenstand der Prüfung, ob die Haltung eines gefährlichen Hundes erlaubt werden kann oder nicht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2016 - 3 M 199/16

    Einfuhr- /Verbringungsverbot bei ungeklärter Rassezugehörigkeit - Bullterrier

    Hiergegen ist rechtlich nichts zu erinnern (vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 21. März 2013 - 3 M 125/12 -, juris) , zumal die Antragstellerin keine Gründe benennt, wonach vorliegend ein Abweichen vom Regelfall gerechtfertigt sein soll.

    Zudem kommt es im Rahmen der Interessenabwägung nicht entscheidend darauf an, dass der Hund bis heute völlig unauffällig sei (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21. März 2013 , a. a. O., Rdnr. 6) , zumal zu konstatieren ist, dass nach der seit dem 1. März 2016 und damit mehr als neun Monaten geltenden Rechtslage auch das Halten eines Miniatur Bullterriers den Nachweis sozialverträglichen Verhaltens (sog. Wesenstest) gemäß §§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 1 HundeG LSA i. V. m. § 4a HundeVO LSA voraussetzt.

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