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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 4 L 44/17   

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https://dejure.org/2019,18669
OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 4 L 44/17 (https://dejure.org/2019,18669)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.05.2019 - 4 L 44/17 (https://dejure.org/2019,18669)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 4 L 44/17 (https://dejure.org/2019,18669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Vollstreckung des Anschluss- und Benutzungszwangs; öffentliche Abwassereinrichtung; Hinterliegergrundstück; Sicherung einer Leitungsführung; Wegerecht

  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer ausdrücklichen dinglichen Sicherung einer Leitungsführung; Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts im Grundbuch; Rechtli...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-VwVG § 71 ; LSA-SOG § 53; LSA-SOG § 56 I
    Anschluss- und Benutzungszwang; Abwassereinrichtung; Vollstreckung; Zwangsgeld; Hinterliegergrundstück; Wegerecht; Geh- und Fahrtrecht; Leitungsrecht; Vollstreckung des Anschluss- und Benutzungszwangs an die öffentliche Abwassereinrichtung bei Hinterliegergrundstück

  • rechtsportal.de

    LSA-SOG § 53; LSA-SOG § 56 Abs. 1; VwVG LSA § 71
    Eintragung einer ausdrücklichen dinglichen Sicherung einer Leitungsführung; Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts im Grundbuch; Rechtlich zulässige Durchquerung eines Vorderliegergrundstücks mit einer Wasserversorgungsleitung; Festsetzung eines Zwangsgeldes zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1996 - 11 B 2310/96

    Betriebswohnung - Unzulässige Zwangsgeldsfestsetzung gegen Pflichtigen, wenn die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 4 L 44/17
    Ist der Pflichtige zur Erfüllung nicht in der Lage, weil er in Rechte Dritter eingreifen müsste, so führt dies zwar nicht zur Rechtswidrigkeit der Grundverfügung, hindert aber ihre Durchsetzbarkeit (Vollziehbarkeit), und zwar so lange, bis eine vollziehbare Duldungsverfügung gegen den Dritten erlassen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Oktober 1996 - 11 B 2310/96 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).
  • VG Dresden, 12.04.2016 - 2 K 2102/15
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 4 L 44/17
    Damit wird dem Eigentümer des Hinterliegergrundstücks die auf Dauer privatrechtlich gesicherte Handhabe gegeben, den Anschluss an das zentrale Entsorgungssystem auch gegen den Willen des Eigentümers des Vorderliegergrundstücks durchzusetzen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. August 2008 - 4 ZB 08.1071 -, juris, Rn. 10; VG Dresden, Urteil vom 12. April 2016 - 2 K 2102/15 -, juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 4 L 44/17
    Auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung kommt es bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahme nicht an (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 -, juris, Rn. 30).
  • VGH Bayern, 28.08.2008 - 4 ZB 08.1071

    Anschluss- und Benutzungszwang; Erschließung; bebautes Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 4 L 44/17
    Damit wird dem Eigentümer des Hinterliegergrundstücks die auf Dauer privatrechtlich gesicherte Handhabe gegeben, den Anschluss an das zentrale Entsorgungssystem auch gegen den Willen des Eigentümers des Vorderliegergrundstücks durchzusetzen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. August 2008 - 4 ZB 08.1071 -, juris, Rn. 10; VG Dresden, Urteil vom 12. April 2016 - 2 K 2102/15 -, juris, Rn. 24).
  • VG Lüneburg, 07.12.2021 - 3 A 65/19

    Abwasserbeseitigung; Abwassersatzung; Anhörung; Anschluss- und Benutzungszwang;

    Damit wird dem Eigentümer des Hinterliegergrundstücks die auf Dauer privatrechtlich gesicherte Handhabe gegeben, den Anschluss an das zentrale Entsorgungssystem auch gegen den Willen des Eigentümers des Vorderliegergrundstücks durchzusetzen (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.5.2019 - 4 L 44/17 -, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Denn wenn der Pflichtige zur Erfüllung seiner Anschlusspflicht aufgrund von Rechten Dritter gehindert ist, handelt es sich um eine Frage der Vollstreckung von Verwaltungsakten, welche nicht zu einer Rechtswidrigkeit des - hier allein streitgegenständlichen - Grundverwaltungsaktes führen würde und durch eine vollziehbare Duldungsverfügung gegenüber dem Dritten aufgefangen werden könnte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.5.2019 - 4 L 44/17 -, juris Rn. 28 m.w.N.).

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