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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09 (https://dejure.org/2009,28654)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.07.2009 - 1 M 52/09 (https://dejure.org/2009,28654)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 (https://dejure.org/2009,28654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichzeitige Entscheidung des Senats in derselben Besetzung über die zu einem Verfahren abgegebenen Selbstanzeigen der Richter sowie über die Ablehnungsgesuche im Falle der Vertretung aller im Tenor benannten Richter; Vorbefassung des Gerichtspräsidenten i.S.d. § 54 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gleichzeitige Entscheidung des Senats in derselben Besetzung über die zu einem Verfahren abgegebenen Selbstanzeigen der Richter sowie über die Ablehnungsgesuche im Falle der Vertretung aller im Tenor benannten Richter; Vorbefassung des Gerichtspräsidenten i.S.d. § 54 ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 15.11.1961 - VI A 1.60
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    "Mitgewirkt" i. S. des § 54 Abs. 2 VwGO hat nicht nur derjenige Amtsträger, der unmittelbar die Entscheidung in dem eigentlichen Verwaltungsverfahren getroffen hat, das zu der gerichtlich zu überprüfenden Entscheidung geführt hat; auch eine beratende Betätigung in der Sache, die Teilnahme an Erörterungen der Sache in amtlicher Eigenschaft, z.B. als Verhandlungsleiter und die Mitwirkung an der Willensbildung einer die abschließende Entscheidung vorbereitenden Entscheidung sind im Lichte des Art. 101 Satz 2 GG dem Richter als Vorbefassung mit der Sache gem. § 54 Abs. 2 VwGO zuzurechnen (vgl. BFH, Urt. v. 25.04.1978 - VII R 7/78 - BFHE 125, 33 zu der mit § 54 Abs. 2 VwGO übereinstimmenden Vorschrift des § 51 Abs. 2 FGO ; BVerfG, Beschl. v. 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885 ; BFH, Urt. v. 14.07.1988 - IV R 74/87 - [...]; BVerwG, Urt. v. 15.11.1961 - VI A 1.60 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 1; BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - 5 CB 50.74 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 25).

    Maßgeblich ist insoweit, dass die mit der Sachbearbeitung im Stellenbesetzungsverfahren befassten Richter veranlasst waren, den Fall mit den Augen des Antragsgegners zu sehen und in dessen Interesse eine sachgerechte und rechtlich richtige Behandlung der Sache gewährleisten sollten (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1961, a.a.O.; Urt. v. 26.10.1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.1978 - V CB 50.74
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    "Mitgewirkt" i. S. des § 54 Abs. 2 VwGO hat nicht nur derjenige Amtsträger, der unmittelbar die Entscheidung in dem eigentlichen Verwaltungsverfahren getroffen hat, das zu der gerichtlich zu überprüfenden Entscheidung geführt hat; auch eine beratende Betätigung in der Sache, die Teilnahme an Erörterungen der Sache in amtlicher Eigenschaft, z.B. als Verhandlungsleiter und die Mitwirkung an der Willensbildung einer die abschließende Entscheidung vorbereitenden Entscheidung sind im Lichte des Art. 101 Satz 2 GG dem Richter als Vorbefassung mit der Sache gem. § 54 Abs. 2 VwGO zuzurechnen (vgl. BFH, Urt. v. 25.04.1978 - VII R 7/78 - BFHE 125, 33 zu der mit § 54 Abs. 2 VwGO übereinstimmenden Vorschrift des § 51 Abs. 2 FGO ; BVerfG, Beschl. v. 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885 ; BFH, Urt. v. 14.07.1988 - IV R 74/87 - [...]; BVerwG, Urt. v. 15.11.1961 - VI A 1.60 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 1; BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - 5 CB 50.74 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 25).

    Maßgeblich ist insoweit, dass die mit der Sachbearbeitung im Stellenbesetzungsverfahren befassten Richter veranlasst waren, den Fall mit den Augen des Antragsgegners zu sehen und in dessen Interesse eine sachgerechte und rechtlich richtige Behandlung der Sache gewährleisten sollten (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1961, a.a.O.; Urt. v. 26.10.1978, a.a.O.).

  • BVerfG, 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    "Mitgewirkt" i. S. des § 54 Abs. 2 VwGO hat nicht nur derjenige Amtsträger, der unmittelbar die Entscheidung in dem eigentlichen Verwaltungsverfahren getroffen hat, das zu der gerichtlich zu überprüfenden Entscheidung geführt hat; auch eine beratende Betätigung in der Sache, die Teilnahme an Erörterungen der Sache in amtlicher Eigenschaft, z.B. als Verhandlungsleiter und die Mitwirkung an der Willensbildung einer die abschließende Entscheidung vorbereitenden Entscheidung sind im Lichte des Art. 101 Satz 2 GG dem Richter als Vorbefassung mit der Sache gem. § 54 Abs. 2 VwGO zuzurechnen (vgl. BFH, Urt. v. 25.04.1978 - VII R 7/78 - BFHE 125, 33 zu der mit § 54 Abs. 2 VwGO übereinstimmenden Vorschrift des § 51 Abs. 2 FGO ; BVerfG, Beschl. v. 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885 ; BFH, Urt. v. 14.07.1988 - IV R 74/87 - [...]; BVerwG, Urt. v. 15.11.1961 - VI A 1.60 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 1; BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - 5 CB 50.74 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 25).

    Soweit es das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 5. Februar 1996 (a.a.O., NVwZ 1996, 885 ) letztlich offen gelassen hat, ob auch die Beteiligung an einer die abschließende Entscheidung vorbereitenden Willensbildung eine Vorbefassung i. S. des § 54 Abs. 2 VwGO darstellt, hat es doch zugleich darauf hingewiesen, dass eine Verneinung der Vorbefassung nach verfassungsrechtlichen Maßstäben fraglich erscheint und näherer Prüfung bedürfe.

  • OVG Thüringen, 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08

    Recht der Richter; Besorgnis der Befangenheit wegen Beteiligung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    Es dient dem Vertrauen der Verfahrensbeteiligten in eine unparteiliche Entscheidung, dass über die vorliegend in sehr engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zur gerichtlichen Überprüfung gestellten Ablehnungsgründe durch solche Richter entschieden wird, denen das ausgedrückte Misstrauen nicht entgegengebracht wird (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - [...] m.w.N. sowie unter Verweis auf ThürVerfGH, Beschl. v. 24.01.2007 - VerfGH 49/06 u.a. - BVerfG, Beschl. v. 14.04.2004 - 2 BvR 2225/03 - NJW 2004, 2514 ).

    Der Begriff des "vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens" ist weit auszulegen und umfasst das Verwaltungsverfahren, das Widerspruchsverfahren oder andere Teilverfahren, die auf die zur Entscheidung berufene Behörde durch Stellungnahmen, Einvernehmen usw. einwirken, aber andererseits auch nur das Verfahren, in dem die gerichtliche Entscheidung ergangen ist oder ergehen müsste, die vom Gericht zu überprüfen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.02.1977 - V C 071.75 - BVerwGE 52, 47 ; ThürOVG, Beschl. v. 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - [...]; BVerwG, Urt. v. 29.01.1965 - VII C 84.62 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 3; Redeker/von Oertzen, VwGO , 12. Aufl., § 54 Rdnr. 8).

  • KG, 06.09.1995 - 11 W 5392/95
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    Es hieße die rechtsethischen Wurzeln des richterlichen Berufes zu leugnen und die rechtsstaatliche verfassungsrechtliche Institution der dritten Staatsgewalt von vornherein in Frage zu stellen, würde die Tatsache, dass ein Richter über ein gegen seinen Dienstherrn gerichtetes gerichtliches Verfahren zu entscheiden hat, als ein vernünftiger und verständiger Umstand gewürdigt werden, der geeignet sein kann, die Unparteilichkeit des Richters in Zweifel zu ziehen (so KG, Beschl. v. 06.09.1995 - 11 W 5392/95 - MDR 1995, 1164 unter Verweis auf OVG C-Stadt in JR 1969, 159; ebenso J., DRiZ 1978, S. 42 [S. 44, 45]).
  • BVerfG, 14.04.2004 - 2 BvR 2225/03

    Recht auf den gesetzlichen Richter; Richterablehnung (Gleichzeitig vorgetragene

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    Es dient dem Vertrauen der Verfahrensbeteiligten in eine unparteiliche Entscheidung, dass über die vorliegend in sehr engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zur gerichtlichen Überprüfung gestellten Ablehnungsgründe durch solche Richter entschieden wird, denen das ausgedrückte Misstrauen nicht entgegengebracht wird (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - [...] m.w.N. sowie unter Verweis auf ThürVerfGH, Beschl. v. 24.01.2007 - VerfGH 49/06 u.a. - BVerfG, Beschl. v. 14.04.2004 - 2 BvR 2225/03 - NJW 2004, 2514 ).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 730/01

    Zum Richterausschluss wegen Vorbefasstheit gemäß ZPO § 41 Nr 6 - gesetzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn ein Beteiligter die auf objektiv feststellbaren Tatsachen beruhende, subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis hat, ein Richter werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2001 - 1 BvR 730/01 -, NJW 2001, 3533 ; Entscheidung v. 26.01.1971 - 2 BvR 443/69 - BVerfGE 30, 149 ; BVerwG, Urt. v. 05.12.1975 - VI C 129.74 - BVerwGE 50, 38 in std. Rspr.; OVG LSA, Beschl. v. 17.05.2006 - 1 L 4/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn ein Beteiligter die auf objektiv feststellbaren Tatsachen beruhende, subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis hat, ein Richter werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2001 - 1 BvR 730/01 -, NJW 2001, 3533 ; Entscheidung v. 26.01.1971 - 2 BvR 443/69 - BVerfGE 30, 149 ; BVerwG, Urt. v. 05.12.1975 - VI C 129.74 - BVerwGE 50, 38 in std. Rspr.; OVG LSA, Beschl. v. 17.05.2006 - 1 L 4/06 -).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn ein Beteiligter die auf objektiv feststellbaren Tatsachen beruhende, subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis hat, ein Richter werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2001 - 1 BvR 730/01 -, NJW 2001, 3533 ; Entscheidung v. 26.01.1971 - 2 BvR 443/69 - BVerfGE 30, 149 ; BVerwG, Urt. v. 05.12.1975 - VI C 129.74 - BVerwGE 50, 38 in std. Rspr.; OVG LSA, Beschl. v. 17.05.2006 - 1 L 4/06 -).
  • BGH, 04.07.1957 - IV ARZ 5/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    Eine über das bloße Kollegialitätsverhältnis nicht hinausgehende Beziehung zwischen Richterkollegen vermag eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen (vgl. BGH, Beschl. v. 04.07.1957 - IV ARZ 5/57 - FamRZ 1957, 314).
  • BVerwG, 29.01.1965 - VII C 84.62
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 74/87

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheides

  • VerfGH Thüringen, 26.03.2007 - VerfGH 49/06

    Konkurrentenklage

  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 71.75

    Ausschluß eines Richters - Aufsichtsbehörde - Mitwirkung an Maßnahmen -

  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

  • BFH, 25.04.1978 - VII R 7/78

    Verwaltungsverfahren - Beratende Tätigkeit eines Richters

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12

    Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Eine andere Bewertung rechtfertigt auch nicht der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 21.07.2009 (- 1 M 52/09 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderung (Konkurrentenstreit), Richterablehnung

    Soweit der Antragsteller die dienstliche Äußerung des Richters vom 5. Februar 2015 für nicht überzeugend, weil nicht nachvollziehbar hält, wird dies mit dem Verweis auf den Ausschluss der vormaligen Präsidialrichterin R'inOVG K. in einem früheren Konkurrentenverfahren (Senatsbeschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 -) schon deshalb nicht plausibel gemacht, weil die Ri´inOVG K. im damaligen Verfahren selbst angezeigt hat, bei der Erstellung des Besetzungsberichtes unterstützend tätig geworden zu sein.

    Die Frage, ob ein Richter aus mehr als einem Grund kraft Gesetzes vom Verfahren ausgeschlossen ist oder ob er einen Anlass für die Besorgnis der Befangenheit bietet, stellt sich bei einem bereits ausgeschiedenen Richter nicht mehr (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09-).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15

    Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegenüber Richterkollegen im Rahmen eines

    Soweit der Antragsteller die dienstliche Äußerung des Richters vom 5. Februar 2015 für nicht überzeugend, weil nicht nachvollziehbar hält, wird dies mit dem Verweis auf den Ausschluss der vormaligen Präsidialrichterin Ri´inOVG K. in einem früheren Konkurrentenverfahren (Senatsbeschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 -) schon deshalb nicht plausibel gemacht, weil die Ri´inOVG K. im damaligen Verfahren selbst angezeigt hat, bei der Erstellung des Besetzungsberichtes unterstützend tätig geworden zu sein.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15

    Spruchkörperbedingte Zusammenarbeit als Befangenheitsgrund im richterlichen

    Es kommt mithin darauf an, ob unter den konkreten Umständen des Einzelfalles angesichts besonderer, im Einzelnen darzulegender tatsächlicher Umstände nach der Verkehrsauffassung die Unparteilichkeit des zur Entscheidungsfindung berufenen Richters nicht ausreichend gewahrt ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 -, juris).
  • VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20

    Abordnung beamteter Professoren/Beendigung einer Abordnung

    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob unter den konkreten Umständen des Einzelfalles angesichts besonderer, im Einzelnen darzulegender tatsächlicher Umstände nach der Verkehrsauffassung die Unparteilichkeit des zur Entscheidungsfindung berufenen Richters nicht ausreichend gewahrt ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 -, juris, Rn. 17).
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