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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2009 - 4 L 137/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2009 - 4 L 137/09 (https://dejure.org/2009,21907)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.12.2009 - 4 L 137/09 (https://dejure.org/2009,21907)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 4 L 137/09 (https://dejure.org/2009,21907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 6 Abs. 4 LSA; KAG § 6d Abs. 1 LSA
    Kriterien für die Qualifizierung einer Straße als Anliegerstraße; Objektiv zugewiesene Funktion einer Straße nach der gemeindlichen Verkehrsplanung im gemeindlichen Verkehrsnetz; Überwiegende Bedeutung einer schematischen Gegenüberstellung der absoluten Zahlen der dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2009 - 4 L 137/09
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133, 145).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat; das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1992, a.a.O. S. 146; Beschl. v. 17. November 1992, a.a.O. S. 392).

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert gehalten wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1992, a.a.O. S. 146).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.12.2007 - 4 L 275/07

    Erstattung von Grundstücksanschlusskosten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2009 - 4 L 137/09
    Eine solche Verletzung allein führt aber nicht zur Rechtswidrigkeit der Festsetzung des Beitrags (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. Dezember 2007 - 4 L 275/07 -, zit. nach [...]).

    Im Übrigen verlangt § 6d Abs. 1 KAG LSA von den beitragserhebenden Körperschaften lediglich, dass sie das geplante Vorhaben beschreiben und den voraussichtlichen Gesamtaufwand beziffern (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. Dezember 2007, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2002 - 2 M 175/02
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2009 - 4 L 137/09
    Denn die Zulässigkeit einer Abschnittsbildung findet - auch im Straßenausbaubeitragsrecht - eine bundesrechtliche Schranke im Willkürverbot (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. November 2002 - 9 C 2.02 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 5. November 2002 - 2 M 175/02 -, jeweils zit. nach [...]; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 112; vgl. zur insoweit vergleichbaren Rechtslage im Erschließungsbeitragsrecht: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 14 Rdnr. 24 ff.).

    Um eine Teilstrecke einer Anbaustraße als Abschnitt für die Aufwandsermittlung i.S. der genannten Vorschriften zu verselbständigen, muss die Teilstrecke eine gewisse selbständige Bedeutung als Verkehrsanlage haben; sie muss von ihrem Umfang her - gleichsam stellvertretend - "Straße" sein können (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 5. November 2002 - 2 M 175/02 -, zit. nach [...]).

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2009 - 4 L 137/09
    Denn die Zulässigkeit einer Abschnittsbildung findet - auch im Straßenausbaubeitragsrecht - eine bundesrechtliche Schranke im Willkürverbot (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. November 2002 - 9 C 2.02 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 5. November 2002 - 2 M 175/02 -, jeweils zit. nach [...]; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 112; vgl. zur insoweit vergleichbaren Rechtslage im Erschließungsbeitragsrecht: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 14 Rdnr. 24 ff.).

    Diese Grenze ist erst erreicht, wenn einer Regelung jeder vernünftige oder einleuchtende Grund fehlt (so BVerwG, Urt. v. 18. November 2002, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06

    Beitragspflichtigkeit von ausschließlich an einem befahrbaren Privatweg

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2009 - 4 L 137/09
    Soweit der Kläger geltend macht, eine solche Unverhältnismäßigkeit ergebe sich daraus, dass sich die beitragspflichtige Fläche infolge der Einbeziehung des Gewerbegebietes um ca. 75% erhöhen würde und die (jetzigen) Beitragsschuldner (dann) um 50% bzw. 51% geringere Straßenausbaubeiträge zu leisten hätten, verkennt er, dass sich der vom bundesrechtlichen Willkürverbot und dem Gleichheitsgrundsatz geforderte Vergleich ausschließlich auf die voraussichtlichen Herstellungskosten bezieht (Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 112 m.w.N.; vgl. auch OVG Niedersachsen, Urt. v. 20. Juni 2007 - 9 LC 59/06 -, zit. nach [...]; a.M. wohl VG Schleswig, Urt. v. 10. Juni 2009 - 9 A 213/08 -, zit. nach [...]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2000 - B 2 S 704/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2009 - 4 L 137/09
    Ein zur Begrenzung eines Abschnitts geeignetes äußeres Merkmal ist aber auch das Ende einer (fortlaufenden) Bebauung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23. November 2000 - B 2 S 704/99 -, zit. nach [...]; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 112 m.w.N.; für das Erschließungsbeitragsrecht: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26. September 2003 - 2 M 487/02 -, VGH Bayern, Beschl. v. 15. Juli 2008 - 6 CS 08.950 - jeweils zit. nach [...]; Schrödter, BauGB , 7. A., § 130 Rdnr. 9; Brügelmann, BauGB , § 130 Rdnr. 17).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2000 - 2 M 48/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2009 - 4 L 137/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Sachsen-Anhalt kommt es für die Frage, ob eine Straße als Anliegerstraße zu qualifizieren ist, in erster Linie auf die der Straße nach der gemeindlichen Verkehrsplanung objektiv zugewiesene Funktion im gemeindlichen Verkehrsnetz, den aufgrund solcher Planung verwirklichten Ausbauzustand, die straßenverkehrsrechtliche Einordnung und die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse an (vgl. Urt. v. 23. Januar 2006 - 4 L 643/04 - Beschl. v. 19. Dezember 2005 - 4 L 654/04 - Beschl. v. 27. Mai 2003 - 2 M 171/01 - Beschl. v. 29. Juni 2000 - 2 M 48/00 -).
  • VG Schleswig, 10.06.2009 - 9 A 213/08

    Erhebung von Ausbaubeiträgen bei nachträglicher Abschnittsbildung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2009 - 4 L 137/09
    Soweit der Kläger geltend macht, eine solche Unverhältnismäßigkeit ergebe sich daraus, dass sich die beitragspflichtige Fläche infolge der Einbeziehung des Gewerbegebietes um ca. 75% erhöhen würde und die (jetzigen) Beitragsschuldner (dann) um 50% bzw. 51% geringere Straßenausbaubeiträge zu leisten hätten, verkennt er, dass sich der vom bundesrechtlichen Willkürverbot und dem Gleichheitsgrundsatz geforderte Vergleich ausschließlich auf die voraussichtlichen Herstellungskosten bezieht (Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 112 m.w.N.; vgl. auch OVG Niedersachsen, Urt. v. 20. Juni 2007 - 9 LC 59/06 -, zit. nach [...]; a.M. wohl VG Schleswig, Urt. v. 10. Juni 2009 - 9 A 213/08 -, zit. nach [...]).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 9.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2009 - 4 L 137/09
    Wie im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 -, zit. nach [...]) ist die hier zu beurteilende Frage aber vorrangig der Aufwendungsphase zuzuordnen und die Berücksichtigung von - möglicherweise schwierigen und im Zeitpunkt der Abschnittsbildung regelmäßig noch nicht abschließend einschätzbaren - Verteilungsaspekten würde die Handhabung des Instruments der Abschnittsbildung unnötig erschweren und damit dieses zugunsten der beitragserhebenden Körperschaften geschaffene Vorfinanzierungsinstitut beeinträchtigen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 154/05

    Abschnittsbildung aufgrund äußerlich erkennbarer Merkmale

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2009 - 4 L 137/09
    Sowohl die grundsätzliche Forderung einer gewissen selbständigen Bedeutung als auch das Verlangen einer optisch erkennbaren Begrenzung ist letzten Endes darauf ausgerichtet, willkürliche Abschnittsbildungen zu verhindern (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11. Dezember 2007 - 4 L 154/05 -, zit. nach [...] m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2003 - 2 M 487/02

    Erschließungsanlage und Abschnitt

  • VGH Bayern, 15.07.2008 - 6 CS 08.950

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anlagenabgrenzung; Heilung durch nach

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2012 - 4 L 162/10

    Straßenausbaubeitrag; Vorteilsbemessung, Frontlänge, Außenbereichsgrundstück;

    Um eine Teilstrecke einer Anbaustraße als Abschnitt für die Aufwandsermittlung i.S. der genannten Vorschrift zu verselbständigen, muss die Teilstrecke eine gewisse selbständige Bedeutung als Verkehrsanlage haben; sie muss von ihrem Umfang her - gleichsam stellvertretend - "Straße" sein können (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 21.12.2009 - 4 L 137/09 -, zit. nach JURIS; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 14 Rdnr. 24 m. w. N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt kommt es für die Frage, ob eine Straße als Anliegerstraße zu qualifizieren ist, in erster Linie auf die der Straße nach der gemeindlichen Verkehrsplanung objektiv zugewiesene Funktion im gemeindlichen Verkehrsnetz, den aufgrund solcher Planung verwirklichten Ausbauzustand, die straßenverkehrsrechtliche Einordnung und die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse an (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21. Dezember 2009 - 4 L 137/09 - Beschl. v. 22.02.2011 - 4 L 207/11 - zit. nach JURIS).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2016 - 4 L 162/15

    Absetzung von Wassermengen nach Wasserrohrbruch bei Bemessung der Abwassergebühr

    Die Bestimmung der Ausschlussfrist von einem Monat ab Kenntnisnahmemöglichkeit des Wasserrohrbruchs ist vom Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAG-LSA gedeckt (allgemein zum Gestaltungsspielraum im Abgabenrecht z. B. OVG LSA, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 4 L 137/09 -, juris, Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - 4 L 401/08

    Zu Fragen des (erschließungsbeitragsrechtlichen) Anlagenbegriffs und der

    Er orientiert sich insbesondere an den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen, wonach es sich bei dem gebildeten Abschnitt um eine Straßenstrecke handeln muss, die vorwiegend durch äußere, in den tatsächlichen Verhältnissen begründete Merkmale begrenzt ist und der eine gewisse selbständige Bedeutung als Verkehrsweg zukommt (OVG LSA, Beschl. v. 21.12.2009 - 4 L 137/09 -, zit. nach juris), und lässt keine Rechtsfehler erkennen.
  • OVG Sachsen, 11.12.2017 - 5 A 259/15

    Straßenausbaubeitrag; Verbesserung einer Verkehrsanlage; Erneuerung einer

    Erscheint eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes, bedarf es auch keiner Abschnittsbildung, weil bereits eine selbstständige Verkehrsanlage vorliegt (SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2012 - 5 B 230/12 - juris Rn. 8/9; OVG LSA, Beschl. v. 21. Dezember 2009 - 4 L 137/09 -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2008 - 6 CS 08.105 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14

    Straßenausbaubeitrag; selbstständige Verkehrsanlage; Abschnittsbildung;

    Erscheint eine Verkehrsfläche dagegen augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes, bedarf es keiner Abschnittsbildung, weil bereits eine selbstständige Verkehrsanlage vorliegt (SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2012 - 5 B 230/12 - juris Rn. 8/9; OVG LSA, Beschl. v. 21. Dezember 2009 - 4 L 137/09 -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2008 - 6 CS 08.105 -, juris Rn. 6).26 Gemessen daran ist der hier gebildete Abschnitt der M........straße durch die beiden Querstraßen Kä............- und F...................Straße optisch erkennbar deutlich begrenzt, kann über beide Querstraßen sowie die ihn etwa hälftig kreuzende S.............-Straße selbstständig in Anspruch genommen werden und hat dabei mit etwa 240 m Länge (vgl. Lagepläne 1 und 2 der Ausführungsplanung) noch eine gewisse eigenständige Bedeutung als Verkehrsweg, so dass die Abschnittsbildung insofern nicht willkürlich ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 38, wonach auch eine Strecke von 150 m für eine Abschnittsbildung genügen kann).
  • VG Lüneburg, 23.09.2021 - 3 B 15/21

    Beleuchtung; Hinterliegergrundstück; Straßenausbaubeitrag

    Erscheint eine Verkehrsfläche augenfällig als abgegrenztes, eigenständiges Element des Straßennetzes, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 25 f..; SächsOVG, Urt. v. 31.3.2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 23, Beschl. v. 20.2.2013 - 5 A 541/10 -, juris Rn. 16, Urt. v. 3.9.2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 47; OVG Magdeburg, Beschl. v. 21.12.2009 - 4 L 137/09 -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 6.5.2008 - 6 CS 08.105 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2011 - 4 L 207/10

    Einstufung einer Straße im Ausbaubeitragsrecht als Anliegerstraße; Verpflichtung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt, der das Verwaltungsgericht gefolgt ist, kommt es für die Frage, ob eine Straße als Anliegerstraße zu qualifizieren ist, in erster Linie auf die der Straße nach der gemeindlichen Verkehrsplanung objektiv zugewiesene Funktion im gemeindlichen Verkehrsnetz, den aufgrund solcher Planung verwirklichten Ausbauzustand, die straßenverkehrsrechtliche Einordnung und die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse an (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21. Dezember 2009 - 4 L 137/09 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16

    Straßenausbaubeitrag; Verkehrsanlage; Abschnittsbildung; konkrete Ausbauabsicht

    Erscheint eine Verkehrsfläche dagegen augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes, bedarf es keiner Abschnittsbildung, weil bereits eine selbstständige Verkehrsanlage vorliegt (SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2012 - 5 B 230/12 - juris Rn. 8/9; OVG LSA, Beschl. v. 21. Dezember 2009 - 4 L 137/09 -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2008 - 6 CS 08.105 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 08.03.2018 - 5 A 593/15

    Eigenständige Verkehrsanlage; Eckgrundstücksermäßigung; Kappungsgrenze für

    Erscheint eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes, bedarf es auch keiner Abschnittsbildung, weil bereits eine selbstständige Verkehrsanlage vorliegt (SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2012 - 5 B 230/12 - juris Rn. 8/9; SächsOVG, Urt. v. 11. Dezember 2017 - 5 A 259/15 - Rn. 27; OVG LSA, Beschl. v. 21. Dezember 2009 - 4 L 137/09 -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2008 - 6 CS 08.105 -, juris Rn. 6).33 Abzustellen ist dabei auf den Zustand nach Abschluss der geplanten Ausbaumaßnahme, weil Ausbaubeiträge für die fertiggestellte Verkehrsanlage erhoben werden, so dass deren Ausdehnung bestimmt, welche Grundstücke bevorteilt sind (vgl. SächsOVG, Urt. v. 11. Dezember 2017 - 5 A 259/15 , Rn. 28; OVG Schl.- H., Urt. v. 5. März 2015 - 4 LB 4/14 -, juris Rn. 53; BayVGH, Beschl. v. 18. Juli 2013 - 6 CS 13.1141 -, juris Rn. 8; OVG LSA, Urt. v. 29. Oktober 2008 - 4 L 261/07 -, juris Rn. 25; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 21. August 2007 - 6 A 10527/07 -, juris Rn. 18; NdsOVG, Beschl. v. 20. September 2005 - 9 ME 365/04 -, juris Rn. 2 a. E.; OVG NRW, Beschl. v. 12. August 2004 - 3 A 2169/03 -, juris Rn. 8; OVG M-V, Beschl. v. 15. September 1998 - 1 M 54/98 -, juris Rn. 16; Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 111a S. 99 oben).
  • VG Lüneburg, 06.04.2021 - 3 A 15/17

    Herstellung, technisch; Straßenbaulast; Straßenbaulast, Übernahme der;

    Erscheint eine Verkehrsfläche augenfällig als abgegrenztes, eigenständiges Element des Straßennetzes, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015, a.a.O.; Sächs. OVG, Urt. v. 31.3.2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 23 und Beschl. v. 20.2.2013 - 5 A 541/10 -, juris Rn. 16; OVG Magdeburg, Beschl. v. 21.12.2009 - 4 L 137/09 -, juris Rn. 8; Bay. VGH, Beschl. v. 6.5.2008 - 6 CS 08.105 -, juris Rn. 6).
  • VG Lüneburg, 01.11.2022 - 3 A 201/18

    Außenbereich; begrenzte Vorteilswirkung; Elastizität der Widmung; Gemeindestraße;

  • OVG Sachsen, 06.11.2012 - 5 B 230/12

    Straßenausbaubeitrag, Verkehrsanlage, Abschnittsbildung

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