Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 258/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31802
OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 258/03 (https://dejure.org/2006,31802)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.03.2006 - 3 L 258/03 (https://dejure.org/2006,31802)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. März 2006 - 3 L 258/03 (https://dejure.org/2006,31802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,31802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93

    Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 258/03
    Mit dieser weiten Ermächtigung ist zugleich verbunden, dass dem Satzungsgeber keine strikte Festlegung auf einen bestimmten Einkommensbegriff vorgegeben wird, noch fordert Bundes- oder Landesrecht eine Abstufung unter Ausrichtung an der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; sogar die völlige Vernachlässigung der Einkommensverhältnisse und der Familiengröße wäre zulässig (so BVerwG, Beschl. v. 13.4.1994 - 8 NB 4/93 - DVBl. 1994, 818; diese Rechtsprechung haben nachfolgend sowohl der 11. wie der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich bestätigt, vgl. Beschl. v. 10.9.1999 - 11 BN 2/99 - NJW 2000, 1129 sowie Beschl. v. 14.5.2004 - 5 B 24/04 - FEVS 56, 297).

    Dies berechtigt den Gesetz- und Satzungsgeber dazu, bei der Bemessung von Kindertagesstättengebühren grundsätzlich von der der Leistung entsprechenden Betragshöhe auszugehen und Einkommensaspekte nur vergröbernd und nicht mit dem Anspruch auf steuerrechtliche Genauigkeit zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 13.4.1994, a. a. O.).

    Namentlich können bereits Erwägungen der Praktikabilität regelmäßig einen vernünftigen Grund dafür abgeben, dass der Gesetz- oder Satzungsgeber bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage eine ungleiche Inanspruchnahme der Abgabepflichtigen hinnehmen darf (BVerwG, Beschl. v. 13.4.1994, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 258/03
    Auch die Nutzer, die die volle Gebühr zahlen, werden nicht zusätzlich und nicht voraussetzungslos zur Finanzierung allgemeiner Lasten und vor allem nicht zur Entlastung sozial schwächerer Nutzer herangezogen ( BVerfG, Beschl. v. 10.3.1998 - 1 BvR 178/97 - BVerfGE 97, 332 [BVerfG 10.03.1998 - 1 BvR 178/97] ).

    Selbst diejenigen Kindergartenbenutzer, die die volle Gebühr zahlen, kommen in den Genuss einer öffentlichen Infrastrukturleistung, deren Wert die Gebührenhöhe erheblich übersteigt und erhalten im Ergebnis aus Haushaltsmitteln der Beklagten einen Vermögensvorteil zugewendet (BVerfGE 97, 332 [BVerfG 10.03.1998 - 1 BvR 178/97] ).

  • BVerwG, 10.09.1999 - 11 BN 2.99

    Kindergartengebühren; Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Familien;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 258/03
    Mit dieser weiten Ermächtigung ist zugleich verbunden, dass dem Satzungsgeber keine strikte Festlegung auf einen bestimmten Einkommensbegriff vorgegeben wird, noch fordert Bundes- oder Landesrecht eine Abstufung unter Ausrichtung an der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; sogar die völlige Vernachlässigung der Einkommensverhältnisse und der Familiengröße wäre zulässig (so BVerwG, Beschl. v. 13.4.1994 - 8 NB 4/93 - DVBl. 1994, 818; diese Rechtsprechung haben nachfolgend sowohl der 11. wie der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich bestätigt, vgl. Beschl. v. 10.9.1999 - 11 BN 2/99 - NJW 2000, 1129 sowie Beschl. v. 14.5.2004 - 5 B 24/04 - FEVS 56, 297).

    Die Forderung nach einer weitergehenden Differenzierung der Entgeltregelung findet in § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII (und vorliegend auch nach Landesrecht) keine Grundlage (BVerwG, Beschl. v. 10.9.1999, a. a. O.); § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII ermächtigt zwar zur u. a. einkommensabhängig gestaffelten Gebührenfestsetzung, aber es verpflichtet den Landesgesetz- bzw. Satzungsgeber hierzu nicht kraft Bundesrecht (BVerwG, Beschl. v. 14.5.2004, a. .a. O.).

  • BVerwG, 15.03.1995 - 8 NB 1.95

    Kindergarten - Gebührenstaffelung - Satzungsermächtigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 258/03
    Berücksichtigt man zudem die seit Jahren zu verzeichnenden allgemeinen Kostensteigerungen, ergeben sich keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass die von der Beklagten erhobenen Elternbeiträge danach kostendeckend oder gar - unter Verletzung des Äquivalenzprinzips (Beschränkung der Gebührenhöhe durch den Wert der erbrachten Leistung, vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.3.1995 - 8 NB 1/95 - NWwZ 1995, 790) überhöht sein könnten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.1997 - 16 A 827/95

    Heranziehung zu Elternbeiträgen; Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht; Gesetz über

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 258/03
    Im Lande Nordrhein-Westfalen ist man bei den Ausschussberatungen für den Erlass einer Verordnung über die Höhe der Elternbeiträge nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder im Dezember 1992 sogar davon ausgegangen, dass ein Kindergartenplatz ohne Mittagsbetreuung rund 6.000,00 DM kostet (lt. Ausschussprotokoll 11/769 der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 11.12.1992, S. 33, zitiert von OVG NRW, Urt. v. 5.6.1997 - 16 A 827/95 - NWVBl. 1998, 14).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 9 B 90.01

    Kindergartengebühren; Geschwisterrabatt; Gleichheitssatz; Belastungsgleichheit.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 258/03
    Der Senat rechnet die Streitigkeit dem Abgabenrecht und nicht dem Sachgebiet der Jugendhilfe zu, für welches § 188 Satz 2 VwGO Kostenfreiheit gewährt (ebenso BVerwG, Beschl. v. 19.12.2001 - 9 B 90.01 - ).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 L 1171/99

    Möglichkeit einer Gemeinde zur Ausrichtung ihrer Gebührenstaffellung zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 258/03
    Die Vielzahl der Fälle in einem Bereich der Leistungsverwaltung, die dem Prinzip verpflichtet ist, dass einer gleichen Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung grundsätzlich eine gleich hohe Gebühr entspricht, rechtfertigt es aus der Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Praktikabilität typisierende Regelungen zu treffen, Einkommensverhältnisse nur "vergröbernd" zu berücksichtigen und dabei Ungleichheiten in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gebührenpflichtigen in Kauf zu nehmen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 7.9.1999 - 9 L 1171/99 - FEVS 51, 411).
  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 258/03
    Als Korrelat für die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht des Beamten, seine Arbeitskraft unter Einsatz seiner ganzen Persönlichkeit dem Dienstherrn - grundsätzlich auf Lebenszeit - zur Verfügung zu stellen (vgl. §§ 54 BBG , BG LSA), hat der Dienstherr dem Beamten und seiner Familie in Form von Dienstbezügen sowie einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Dienstrang, Bedeutung des Amtes und entsprechend der Entwicklung der allgemeinen Verhältnisse angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (so BVerfGE 70, 69 [BVerfG 15.05.1985 - 2 BvL 24/82] ).
  • BVerwG, 14.05.2004 - 5 B 24.04

    Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Staffelung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 258/03
    Mit dieser weiten Ermächtigung ist zugleich verbunden, dass dem Satzungsgeber keine strikte Festlegung auf einen bestimmten Einkommensbegriff vorgegeben wird, noch fordert Bundes- oder Landesrecht eine Abstufung unter Ausrichtung an der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; sogar die völlige Vernachlässigung der Einkommensverhältnisse und der Familiengröße wäre zulässig (so BVerwG, Beschl. v. 13.4.1994 - 8 NB 4/93 - DVBl. 1994, 818; diese Rechtsprechung haben nachfolgend sowohl der 11. wie der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich bestätigt, vgl. Beschl. v. 10.9.1999 - 11 BN 2/99 - NJW 2000, 1129 sowie Beschl. v. 14.5.2004 - 5 B 24/04 - FEVS 56, 297).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1994 - 16 A 2645/93

    Kindergarten; Elternbeiträge; Einkommen; Wirksame Rechtsgrundlage; Einklang mit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 258/03
    Diese Regelungen bedeuten zusammengefasst, dass als Einkommen die in § 2 Abs. 1 EStG im Einzelnen genannten einkommenssteuerpflichtigen Einkünfte zuzüglich der Beträge nach § 5 Abs. 5 a Satz 3 der Gebührensatzungen abzüglich Werbungskosten ( § 9 EStG ), Betriebsausgaben ( § 4 EStG ) und Sparerfreibetrag (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 20 Abs. 4 EStG ) zugrunde zu legen sind (vgl. OVG NRW, Urt. v. 13.6.1994 - 16 A 2645/93 - OVGE Mü-Lü 44, 107 zu der in Bezug auf § 5 Abs. 5 a Sätze 1 bis 3 der Gebührensatzungen wortgleichen Definition des Einkommensbegriffes des § 17 Abs. 3 GTK).
  • BVerwG, 28.10.1994 - 8 B 159.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen einer Revision -

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

  • OVG Thüringen, 19.07.2006 - 3 N 582/02

    Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartengebühren;

    Hinsichtlich weiterer Gründe, die für die hier vertretene Ansicht streiten, nimmt der Senat Bezug auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt in dessen Urteil vom 22. März 2006 (a. a. O.), in dem das Gericht zusammenfassend zu dem Ergebnis gelangt, dass § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII für die Fälle, in denen Landesrecht eine Staffelung der Teilnahmebeiträge und Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen vorsieht, die Beiträge entweder nach Einkommensgruppen und Kinderzahl oder nach Einkommensgruppen und Zahl der Familienangehörigen zu bemessen sind.

    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte inzwischen geklärt (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 -, BVerfGE 97, 332 - 349, Juris; BVerwG, Beschlüsse vom 13. April 1994 - 8 NB 4/93 - und vom 28. Oktober 1994 - 8 B 159/94 -, Juris; OVG NRW, Urteil vom 13. Juni 1994 - 16 A 2645/93 -, Juris, Rdn. 12 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 6. Juni 1997 - 1 N 5/96 -, Juris, Rdn. 42; OVG SAnh, Urteil vom 22. März 2006 - 3 L 258/03 -, Juris).

  • VG Düsseldorf, 22.01.2009 - 24 K 4349/08
    Das Erfordernis einer weitergehenden Differenzierung findet in § 90 SGB VIII und § 17 GTK n. F. keine Grundlage, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. März 2006 - 3 L 258/03 - juris - m.w.N.

    Auch Nutzer die den vollen Beitrag zahlen, werden nicht zusätzlich und nicht voraussetzungslos zur Finanzierung allgemeiner Lasten und vor allem nicht zur Entlastung sozial schwächerer Nutzer herangezogen, vgl. BVerfG, Beschuss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - BVerfGE 97, 332; BVerwG, Beschluss vom 13. April 1994 - 8 NB 4/93 - DVBl. 1994, 818; Beschluss vom 10. September 1999 - 11 BN 2/99 - NJW 2000, 1129; Beschluss vom 14. Mai 2004 - 5 B 24/04 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. März 2006 - 3 L 258/03 -.

    Mithin kommen selbst diejenigen Kindergartenbenutzer, die den vollen Beitrag zahlen, in den Genuss einer öffentlichen Infrastrukturleistung, deren Wert die Beitragshöhe erheblich übersteigt und erhalten im Ergebnis aus Haushaltsmitteln des Beklagten einen Vermögensvorteil zugewendet, vgl. Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 22. März 2006 - 3 L 258/03 - m.w.N.

    Härtefälle werden mit der Möglichkeit des (Teil-) Erlasses nach § 90 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII in Verbindung mit § 5 Abs. 3 EBS aufgefangen und damit ausreichend berücksichtigt, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. März 2006 - 3 L 258/03 -.

  • OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 3/18

    Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung bei Vorliegen von erheblichen

    bb) Im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz bestehen keine Bedenken, bei der Bestimmung des Einkommensbegriffs nicht zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen zu differenzieren (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.10.2017 - OVG 6 B 1/16 -, juris Rn. 18; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.03.2006 - 3 L 258/03 -, juris Rn. 35 f.).
  • VG Minden, 05.03.2007 - 6 K 1895/05
    Das Urteil des OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.03.2006 - 3 L 258/03 - stehe dieser Argumentation nicht entgegen.

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.03.2006 - 3 L 258/03 -, bei juris, zu einer auf Satzungsrecht beruhenden, ebenfalls Vorsorgeaufwendungen und Sozialversicherungsbeiträge nicht berücksichtigenden Regelung.

    vgl. näher: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.03.2006 - 3 L 258/03 -, a.a.O.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2008 - 3 O 215/07

    Übernahme des Elternbeitrages; PKH-Beschwerde

    Soweit der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. Beschl. v. 19.12.2001 - 9 B 90.1 -) die Erhebung von Elternbeiträgen dem Abgabenrecht und nicht dem Sachgebiet der Jugendhilfe zurechnet, für welches § 188 Satz 2 VwGO Kostenfreiheit gewährt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 22.03.2006 - 3 L 258/03 -), besteht keine Veranlassung diesen Rechtsgedanken auch auf Fälle der Übernahme des Elternbeitrages durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII - wie hier - anzuwenden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 249/04

    Erhebung von Beiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht Argumente gegen eine "Kumulation" anführt, die sich die Beklagte zu eigen macht, verkennt der Senat nicht, dass es vor dem Hintergrund, dass § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII den Ländern und Trägern von Kindertageseinrichtungen auch die Möglichkeit einräumt, auf eine Staffelung der Elternbeiträge gänzlich zu verzichten, durchaus sinnvoll und zweckmäßig erscheint, dem Normgeber für den Fall der Beitragsstaffelung keine obligatorischen Maßgaben zu erteilen (vgl. allgemein zum Ermessen des Satzungsgebers bei der Ausgestaltung der Elternbeiträge: Urt. d. Senates vom 22.03.2006 - 3 L 258/03 -).
  • VG Minden, 20.11.2007 - 6 K 3249/06
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21.09.2007 - 12 A 1156/07 - (bzgl. des wortgleichen § 17 Abs. 4 GTK a.F.), n.v.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.03.2006 - 3 L 258/03 -, juris; VG Minden , Urteil vom 05.03.2007 - 6 K 1895/05 -, juris; Stähr in: Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch - SGB VIII, Loseblatt-Kommentar (Stand: Juni 2007), § 90 Rn. 14c.
  • VG Minden, 27.05.2010 - 5 K 271/10

    Beitragsmindernde Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Ermittlung der

    -B. , Urteil vom 22.03.2006 - 3 L 258/03 -, juris; VG Minden, Urteil vom 05.03.2007 - 6 K 1895/05 -, juris; Stähr in: Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch - SGB VIII, Loseblatt-Kommentar (Stand: Juni 2007), § 90 Rn. 14c.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht