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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2007 - 2 M 170/07   

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OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2007 - 2 M 170/07 (https://dejure.org/2007,17834)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.06.2007 - 2 M 170/07 (https://dejure.org/2007,17834)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 2 M 170/07 (https://dejure.org/2007,17834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AufenthG § 5 Abs. 1; ; AufenthG § 5 Abs. 2; ; AufenthG § 27; ; AufenthG § 28 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis: Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Ehe; Einreise; Visumsverfahren; Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsanspruch eines ausreisepflichtigen, vor der Abschiebung in sein Heimatland mit einer deutschen Staatsangehörigen verheirateten, Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Anspruch auf ermessensfehlerfreie ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2006 - 2 M 236/06

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Ausweisungsgrund

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2007 - 2 M 170/07
    Gleiches gilt, wenn der Versagung der Aufenthaltserlaubnis höherrangiges Recht entgegensteht, insbesondere die Versagung mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen nicht vereinbar ist (st. Rechtsprechung des Senats, z.B.: Beschl. vom 01.08.2006 - 2 M 236/06 - m. w. N. nach juris).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2007 - 2 M 170/07
    Da das Verwaltungsgericht, bei dem das Verfahren erstinstanzlich anhängig war, den Schriftsatz vom 13.06.2007 aber rechtzeitig innerhalb der Begründungsfrist an das zuständige Oberverwaltungsgericht weitergeleitet hat, ist die Frist des § 146 Abs. 4 Satz 2 VwGO als gewahrt anzusehen (vgl. grundsätzlich zur fristgerechten Weiterleitung von Schriftsätzen an das Rechtsmittelgericht: BVerfG, Beschl. v. 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99 [113 ff.]).
  • VGH Hessen, 08.02.2005 - 12 TG 215/05

    Aufenthaltserlaubnis für nichtsorgeberechtigten Vater eines minderjährigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2007 - 2 M 170/07
    Die Aufenthaltserlaubnis kann hiernach auch dann nach Ermessen erteilt werden, wenn ein Ausweisungsgrund vorliegt (Hess.VGH, Besch. V. 08.02.2005 -12 TG 215/05 - NVwZ 2005, 468).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 11.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthalt; Einreise;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2007 - 2 M 170/07
    Der Fall der Ermesssensreduktion fällt nach der Rechtsprechung des BVerwG nämlich nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1996 - BVerwG 1 C 17.95 - BVerwGE 101, 265 [271]; BVerwG, Urt. v. 17.03.2004 - BVerwG 1 C 11 03 - NVwZ-RR 2004, 687 für die identische Konstellation nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 AusIG 1990; a. A.: OVG Bremen, Urt. v. 28.02.1995 - OVG 1 BA26/94 - AuAS 1995, 233 [234]; VG Stuttgart, Urt. v. 10.12.1998 -2K 2912/98 - InfAusIR 1999, 201 [202]).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2007 - 2 M 170/07
    In rechtlicher Hinsicht liegt deshalb ein Ausnahmefall auch vor, wenn die Versagung mit völker- oder verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen, insbesondere den Grundrechten nicht vereinbar wäre (BVerwG, B. v. 26.03.1999 -1 B 18/99 - NVwZ-RR 1999, 610; VGH Bad-Württ., Urt. v.. 05.07 2000, - 13 5 1726/99 - InfAusIR 2000, 491); als solche Wertentscheidungen kommen insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1996, BVerwGE 102, 12 [17]), und der Schutz der Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG in Betracht (BVerwG, Urt. v. 04.06.1997 - 1 C 9/95 - BVerwGE 105, 35 [43 f.]) Die Beurteilung muss sich insoweit an Ergebnis und Folgen der Entscheidung ausrichten (Jakeober in: Jakober/ Welte, Akt. AusIR, 93. Lfg. 2005, 1.0.1 [Komm. z. AufenthG], § 5, Rdnr. 27).
  • BVerwG, 26.03.1999 - 1 B 18.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2007 - 2 M 170/07
    In rechtlicher Hinsicht liegt deshalb ein Ausnahmefall auch vor, wenn die Versagung mit völker- oder verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen, insbesondere den Grundrechten nicht vereinbar wäre (BVerwG, B. v. 26.03.1999 -1 B 18/99 - NVwZ-RR 1999, 610; VGH Bad-Württ., Urt. v.. 05.07 2000, - 13 5 1726/99 - InfAusIR 2000, 491); als solche Wertentscheidungen kommen insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1996, BVerwGE 102, 12 [17]), und der Schutz der Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG in Betracht (BVerwG, Urt. v. 04.06.1997 - 1 C 9/95 - BVerwGE 105, 35 [43 f.]) Die Beurteilung muss sich insoweit an Ergebnis und Folgen der Entscheidung ausrichten (Jakeober in: Jakober/ Welte, Akt. AusIR, 93. Lfg. 2005, 1.0.1 [Komm. z. AufenthG], § 5, Rdnr. 27).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2007 - 2 M 170/07
    Die Erleichterungen sollten im Sinne einer Härteregelung die Möglichkeit eröffnen, die Aufenthaltsgenehmigung zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach der Einreise einzuholen, wenn erst nach der Einreise die Voraussetzungen eines gesetzlichen Anspruchs oder eines Härtefalles nach den § 17 bis 23 AusIG 1990 eingetreten waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.1997 - BVerwG 1 C 19.96 - BVerwGE 106, 13 [16]).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2007 - 2 M 170/07
    Wünschten die Ehepartner in Deutschland zu verbleiben, stelle sich jeder - auch nur mittelbare - Zwang zum Verlassen des Landes als ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.05.1973 - BVerwG 1 C 33.72 - BVerwGE 42, 133).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2007 - 2 M 170/07
    Dies folgt aus einer Abwägung des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG) einerseits mit den öffentlich anerkannten Interessen andererseits (BVerwG, Urt. v. 20.05 1980 - BVerwG 1 C 55.78 - BVerwGE 60, 126 [132]).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2007 - 2 M 170/07
    Der Fall der Ermesssensreduktion fällt nach der Rechtsprechung des BVerwG nämlich nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1996 - BVerwG 1 C 17.95 - BVerwGE 101, 265 [271]; BVerwG, Urt. v. 17.03.2004 - BVerwG 1 C 11 03 - NVwZ-RR 2004, 687 für die identische Konstellation nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 AusIG 1990; a. A.: OVG Bremen, Urt. v. 28.02.1995 - OVG 1 BA26/94 - AuAS 1995, 233 [234]; VG Stuttgart, Urt. v. 10.12.1998 -2K 2912/98 - InfAusIR 1999, 201 [202]).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - 2 M 184/08

    Nachholung des Visumverfahrens

    Eine auch nur vorübergehende Trennung von der Ehefrau ist nur dann unzumutbar, wenn weitere besonderer Umstände im Einzelfall vorliegen, etwa wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa infolge einer Krankheit, mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (vgl. Beschl. v. 22.06.2007 - 2 M 170/07 - Juris).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 22.06.2007 - 2 M 170/07 - Juris) sowie anderer Obergerichte (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22.08.2008 - 10 CE 08.1830 -, Juris; NdsOVG, Beschl. v. 18.06.2007 - 10 PA 65/07 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 10.04.2007 - 18 B 303/07 -, AuAS 2007, 195; weitere Nachweise bei Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, II - § 5 RdNr. 173), dass es einem Ausländer, der ohne das erforderliche Visum in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist und keinen strikten Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat, auch dann grundsätzlich zugemutet werden kann, das Visumverfahren nachzuholen, wenn er mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, und dass auch eine nur vorübergehende Trennung von der Ehefrau nur dann unzumutbar ist, wenn weitere besonderer Umstände im Einzelfall vorliegen, etwa wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa infolge einer Krankheit, mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.06.2007, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

    So ist dem ausreisepflichtigen Familienmitglied ein auch nur vorübergehendes Verlassen des Bundesgebiets namentlich dann nicht zuzumuten, wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa infolge einer Krankheit, mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (vgl. Beschlüsse des Senats v. 25.09.2008 - 2 M 184/08,- Juris, u. v. 22.07.2007 - 2 M 170/07 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2007 - 2 M 172/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke

    Bei der ersten Alternative des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG muss es sich um einen strikten Rechtsanspruch handeln; die Fälle der Ermessensreduzierung auf "Null" fallen nicht darunter (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.07.2007 - 2 M 170/07 -, m. w. Nachw.).

    Bei der ersten Alternative des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG muss es sich um einen strikten Rechtsanspruch handeln; die Fälle der Ermessensreduzierung auf "Null" fallen nicht darunter (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.07.2007 - 2 M 170/07 -, m. w. Nachw.).

  • VG Magdeburg, 16.06.2014 - 3 A 91/13

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Diese Auffassung der Kammer steht in Einklang mit der Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (vgl. Beschl. v. 22.6.2007 - 2 M 170/07 - zur Versagung der Aufenthaltserlaubnis trotz Heirat).
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