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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09 (https://dejure.org/2009,4719)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.10.2009 - 1 L 72/09 (https://dejure.org/2009,4719)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Oktober 2009 - 1 L 72/09 (https://dejure.org/2009,4719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    EGV Art. 119 a. F.; ; EGV Art. 141; ; EGV Art. 234; ; LBesG § 18a; ; Richtlinie 75/117/EWG; ; VerfLSA Art. 7; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch von Beamten und Richtern in Elternzeit auf die in § 18a Landesbesoldungsgesetz (LBesG) geregelte Einmalzahlung für Beamte im aktiven Dienst; Verstoß der Regelung des § 18a Abs. 1 LBesG gegen Art. 141 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ( EGV ); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Rechtmäßigkeit einer besoldungsrechtlichen Einmalzahlung, die an das Bestehen von Besoldungsansprüchen in einem bestimmten Monat knüpft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch von Beamten und Richtern in Elternzeit auf die in § 18a Landesbesoldungsgesetz (LBesG) geregelte Einmalzahlung für Beamte im aktiven Dienst; Verstoß der Regelung des § 18a Abs. 1 LBesG gegen Art. 141 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV); ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 146
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 18.94

    Gewährung einer Jubiläumszuwendung - Beginn einer zu berücksichtigenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) entfaltet der Grundsatz der Lohngleichheit unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten und verleiht dem Einzelnen Rechte, welche die innerstaatlichen Gerichte zu wahren haben (vgl.: EuGH, Urteil vom 8. April 1976 - Az.: Rs 43/75 -, DVBl. 1976 487; siehe zudem [m. w. N.]: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - Az.: 2 C 18.94 -, Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2).

    Art. 141 Abs. 1 EGV würde auf der Grundlage von Art. 24 Abs. 1 GG entgegenstehendes innerstaatliches Recht überlagern und verdrängen (vgl.: BVerfG, Urteil vom 9. Juni 1971 - Az.: 2 BvR 225/69 -, BVerfGE 31, 145; Beschluss vom 8. April 1987 - Az.: 2 BvR 687/85 -, BVerfGE 75, 223; BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995, a. a. O. [m. w. N.]; Urteil vom 25. Mai 2005 - Az.: 2 C 6.04 -, Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 10).

    Das Entgeltgleichheitsgebot des Art. 141 EGV verbietet dabei - wie die Klägerin zutreffend geltend macht - nicht nur unmittelbare Diskriminierungen, also solche, die sich unmittelbar aus Regelungen ergeben, die ausdrücklich nach dem Geschlecht differenzieren, sondern es erstreckt sich auch auf mittelbare Diskriminierungen, mithin Regelungen, die zwar geschlechtsneutral formuliert und deshalb auf Frauen und Männer gleichermaßen anzuwenden sind, tatsächlich jedoch aus Gründen, die auf dem Geschlecht und der Geschlechtsrolle beruhen, (prozentual) erheblich mehr Frauen als Männer nachteilig betreffen (vgl.: EuGH, Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 -, NJW 1986, 3020; Urteil vom 7. Februar 1991 - Az.: Rs C-184/89 -, NVwZ 1991, 461; Urteil vom 4. Juni 1992 - Az.: Rs C-360/90 -, NZA 1992 687; vgl. zudem: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - Az.: 2 C 18.94 -, Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2 [m. w. N.]).

    Eine mittelbare Diskriminierung liegt nämlich auch dann nicht vor, wenn die betreffende Regelung durch objektive Gründe gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben; die Feststellung, ob und inwieweit solche Gründe für die betreffende Regelung vorliegen, ist Sache des nationalen Gerichtes (vgl.: EuGH, Urteil vom 4. Juni 1992, a. a. O.; vgl. zudem: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995, a. a. O.).

    Im Übrigen ist seitens des Bundesverwaltungsgerichtes die Anknüpfung an den Beschäftigungsumfang im Beamtenverhältnis sowie die pauschalierenden Berücksichtigung des unterschiedlichen Beschäftigungsumfanges als Rechtfertigungsgrund anerkannt (siehe: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995, a. a. O.).

    Da im Übrigen - wie bereits ausgeführt - sowohl die Feststellung, ob und inwieweit eine Diskriminierung rechtfertigende Gründe für die betreffende Regelung vorliegen, als auch die Klärung anhand nationalen Rechts, ob ein Zahlbetrag als Vergütung für im Jahr der Gewährung der Zahlung geleistete Arbeit zu qualifizieren ist, Sache der nationalen Gerichte ist, ist eine Vorlage an den EuGH gemäß Art. 234 EGV zu der Frage, ob § 18a LBesG gegen Art. 141 EGV verstößt, nicht geboten (vgl. insoweit auch: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - Az.: 2 C 18.94 -, Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2).

  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97

    Lewen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
    Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 21. Oktober 1999 (Az.: C-333/97) geklärt, dass die Nichtgewährung einer Vergütung, die keine Zahlung für in der Vergangenheit geleistete Arbeit darstellt und deren Zahlung nur von der Voraussetzung abhängt, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Gewährung im aktiven Beschäftigungsverhältnis stand, weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes darstellt.

    Mit seinem - von der Klägerin selbst angeführten - Urteil vom 21. Oktober 1999 (Az.: C-333/97 -, zitiert nach juris) hat der EuGH gerade geklärt, dass die Nichtgewährung einer Vergütung, die keine Zahlung für in der Vergangenheit geleistete Arbeit darstellt und deren Zahlung nur von der Voraussetzung abhängt, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Gewährung im aktiven Beschäftigungsverhältnis stand, weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes darstellt.

    Anders verhielte es sich nur, wenn das nationale Gericht anhand seines nationalen Rechts den Zahlbetrag als Vergütung für im Jahr der Gewährung der Zahlung geleistete Arbeit zu qualifizieren hätte (vgl.: EuGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - Az.: C-333/97 -, zitiert nach juris).

  • EuGH, 04.06.1992 - C-360/90

    Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin / Bötel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
    Das Entgeltgleichheitsgebot des Art. 141 EGV verbietet dabei - wie die Klägerin zutreffend geltend macht - nicht nur unmittelbare Diskriminierungen, also solche, die sich unmittelbar aus Regelungen ergeben, die ausdrücklich nach dem Geschlecht differenzieren, sondern es erstreckt sich auch auf mittelbare Diskriminierungen, mithin Regelungen, die zwar geschlechtsneutral formuliert und deshalb auf Frauen und Männer gleichermaßen anzuwenden sind, tatsächlich jedoch aus Gründen, die auf dem Geschlecht und der Geschlechtsrolle beruhen, (prozentual) erheblich mehr Frauen als Männer nachteilig betreffen (vgl.: EuGH, Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 -, NJW 1986, 3020; Urteil vom 7. Februar 1991 - Az.: Rs C-184/89 -, NVwZ 1991, 461; Urteil vom 4. Juni 1992 - Az.: Rs C-360/90 -, NZA 1992 687; vgl. zudem: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - Az.: 2 C 18.94 -, Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2 [m. w. N.]).

    Eine mittelbare Diskriminierung liegt nämlich auch dann nicht vor, wenn die betreffende Regelung durch objektive Gründe gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben; die Feststellung, ob und inwieweit solche Gründe für die betreffende Regelung vorliegen, ist Sache des nationalen Gerichtes (vgl.: EuGH, Urteil vom 4. Juni 1992, a. a. O.; vgl. zudem: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995, a. a. O.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2008 - 1 O 54/08

    Zur Höhe des Streitwertes bei begehrter Aufhebung bereits gewährten Sonderurlaubs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
    Dies unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt von der Fallgestaltung der bloßen Aufhebung bereits bewilligten Erholungsurlaubes, für die der beschließende Senat bereits entschieden hat, dass eine diesbezügliche monetäre Bewertung daran scheitert, dass dem Beamten oder Richter Urlaub unter Fortzahlung seiner Bezüge bewilligt wurde, mithin der Widerruf des Urlaubes in keiner Hinsicht finanzielle Folgewirklungen zeitigt (vgl. zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 9. Mai 2008 - Az.: 1 O 54/08 -, veröffentlicht bei juris, unter Hinweis auf OVG LSA, Beschluss vom 24. Mai 2007 - Az.: 1 O 87/07 - und vom 20. Februar 2007 - Az.: 1 L 10/07 - [m. w. N.])).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 25/09

    Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i. V. m. §

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
    Die Klägerin legt auch insoweit nicht substantiiert dar, dass im Rahmen einer Grundsatzberufung noch Veranlassung besteht, sich über die Entscheidung im konkreten Einzelfall hinaus mit ausgelaufenem Recht zu befassen (vgl. insoweit: BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - Az.: 5 B 57.04 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Beschluss vom 26. März 2009 - Az.: 1 L 25/09 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 19. April 2006 - Az.: 1 L 256/05 -, JMBl. LSA 2007, 60 [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 1 L 256/05

    Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
    Die Klägerin legt auch insoweit nicht substantiiert dar, dass im Rahmen einer Grundsatzberufung noch Veranlassung besteht, sich über die Entscheidung im konkreten Einzelfall hinaus mit ausgelaufenem Recht zu befassen (vgl. insoweit: BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - Az.: 5 B 57.04 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Beschluss vom 26. März 2009 - Az.: 1 L 25/09 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 19. April 2006 - Az.: 1 L 256/05 -, JMBl. LSA 2007, 60 [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2009 - 1 L 104/08

    Zum Wegfall der Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") an Beamte und Richter für das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
    Dem stände im Übrigen auch schon entgegen, dass die Alimentation der Sache nach der Befriedigung eines gegenwärtigen und nicht zurückliegenden Bedarfes dient (siehe hierzu etwa: BVerfG, Beschluss vom 22. März 1990 - Az.: 2 BvL 1/89 -, BVerfGE 81, 363; OVG LSA Beschluss vom 6. Februar 2009 - Az.: 1 L 104/08 -, veröffentlicht bei juris).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2007 - 1 L 10/07

    Zum Umfang der Gewährung von Sonderurlaub

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

  • BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04

    Gerichtskosten.

  • EuGH, 27.05.2004 - C-285/02

    Elsner-Lakeberg

  • LAG Düsseldorf, 14.02.1995 - 8 Sa 1958/94

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Jubiläumszuwendung und Erziehungsurlaub

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 6.04

    Versorgungsabschlag; Teilzeitbeschäftigung; Diskriminierungsverbot.

  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20

    Fortführung eines Stellenbesetzungsverfahrens; formell fehlerhafter Abbruch, wenn

    Der Hilfsantrag war im Hinblick auf die wirtschaftliche Identität des den Begehren zugrunde liegenden Bewerbungsverfahrensanspruches nicht gemäß § 39 Abs. 1 GKG streitwerterhöhend zu berücksichtigen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. März 2020 - 1 M 21/20 -, Beschluss vom 26. November 2011 - 1 O 115/12 - Beschluss vom 30. August 2011 - 1 O 119/11 -, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 1 L 72/09 -, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 1 O 54/08 -, jeweils juris ).
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