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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 M 36/10   

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OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 M 36/10 (https://dejure.org/2010,5367)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.02.2010 - 1 M 36/10 (https://dejure.org/2010,5367)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 1 M 36/10 (https://dejure.org/2010,5367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 33 Abs 2 GG
    Beamtenrechtliche Beförderungskonkurrenz; Leistungsgrundsatz und Frauenförderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FrFG § 4 Abs. 2 S. 1, 2 LSA; FrFG § 5 Abs. 1 LSA
    Anforderungen an den Leistungsvergleich zwischen Beamten bei der Beförderungsauswahl; Höheres Dienstalter und Lebensalter als zulässiges Hilfskriterium bei im Wesentlichen gleicher Beurteilung; Gebot der Frauenförderung im Leistungsvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beamtenrechtliche Beförderungskonkurrenz; Leistungsgrundsatz und Frauenförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Leistungsvergleich zwischen Beamten bei der Beförderungsauswahl; Höheres Dienstalter und Lebensalter als zulässiges Hilfskriterium bei im Wesentlichen gleicher Beurteilung; Gebot der Frauenförderung im Leistungsvergleich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 598
  • DÖV 2010, 614
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 M 36/10
    Beamte haben gegenüber dem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl unmittelbar nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ( so in ständiger Rechtsprechung: BVerwG, zuletzt Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris [m. z. N.] ).

    Anderen Kriterien darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt ( so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a. a. O. [m. w. N.]; siehe im Übrigen: Beschluss des beschließenden Senates vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 - ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 M 36/10
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - Az.: 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 M 36/10
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - Az.: 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ( etwa: Urteil vom 21. August 2003, a. a. O., m. w. N. ) entspricht es dem bei der Beförderung zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 M 36/10
    Sie ist zugleich auch durch ihren Inhalt, namentlich durch Art und Umfang ihrer eignungs- und leistungsrelevanten Aussagen, gekennzeichnet ( OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2006 - Az.: 1 M 216/06 -, Beschluss vom 14. Mai 2002 - Az.: 3 M 76/02 - [m. w. N.] ).

    Der Bewerber hat dementsprechend (nur) einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, welcher dann verletzt ist, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- bzw. Beurteilungsspielräumen beruht ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2006 - Az.: 1 M 216/06 -, Beschluss vom 14. Mai 2002 - Az.: 3 M 76/02 - [m. w. N.] ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2006 - 6 B 807/06

    Beamtenrecht - Konkurrentenstreit - Auswahlentscheidung - Hilfskriterien -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 M 36/10
    Maßgeblich ist letztlich eine Einzelfallbetrachtung, die von den auch sonst in der Entscheidungspraxis der Ernennungsbehörde herangezogenen Hilfskriterien auszugehen hat ( vgl.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juli 2007 - Az.: 6 B 807/06 -, zitiert nach juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 M 36/10
    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen waren nicht gemäß § 162 Abs. 3 VwGO für erstattungsfähig zu erklären, denn es entspräche nicht der Billigkeit, da er im gegebenen Fall ohnehin keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - Az.: 1 M 64/09 -, veröffentlicht bei juris; vgl. zum Vorstehenden betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nicht-Zulassung der Revision zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - Az.: 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 ).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 4 B 1.95

    Einfügen eines Bauvorhabens in die Umgebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 M 36/10
    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen waren nicht gemäß § 162 Abs. 3 VwGO für erstattungsfähig zu erklären, denn es entspräche nicht der Billigkeit, da er im gegebenen Fall ohnehin keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - Az.: 1 M 64/09 -, veröffentlicht bei juris; vgl. zum Vorstehenden betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nicht-Zulassung der Revision zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - Az.: 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2007 - 6 B 1493/07

    Anforderungen an eine Anwendung des herangezogenen Hilfskriteriums der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 M 36/10
    Die Beachtung des Gebotes der Frauenförderung nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 Satz 1 FrFG LSA ist nämlich jedenfalls dann nicht zu beanstanden, solange nicht die sonst herangezogenen Hilfskriterien zugunsten des männlichen Mitbewerbers deutlich überwiegen und ihrerseits keine diskriminierende Wirkung gegenüber der konkurrierenden Mitbewerberin haben ( vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. November 2007 - Az.: 6 B 1493/07 -, zitiert nach juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 1 M 84/09

    Beförderungskonkurrenz; zur Bildung von Untergruppen innerhalb einer Notenstufe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 M 36/10
    Mit Recht hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass weder die aktuellsten (Anlass-)Beurteilungen der Antragstellerin und des Beigeladenen noch die Einbeziehung der vorangegangenen jeweils zwei Regelbeurteilungen einen deutlichen Leistungsvorsprung der Beteiligten aufzeigen ( vgl. zum Leistungsvergleich bei dienstlichen Beurteilungen nur nach Punkten auch: OVG LSA, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - Az.: 1 M 84/09 -, veröffentlicht bei juris ).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 M 36/10
    Sind nämlich zwei Bewerber auf Dienstposten mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad gleich gut beurteilt worden, so hat derjenige eine höherwertige Leistung erbracht, der die Aufgaben des schwierigeren Dienstpostens erfüllt hat ( BVerwG, Beschluss vom 2. April 1981 - Az.: 2 C 13.80 -, DÖD 1981, 279; OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 14.05.1996 - 2 B 73.96

    Beamtenrecht: Beförderungsauswahl nach dem Dienstalter, Verschulden des

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06

    Zur Beförderungskonkurrenz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2011 - 1 M 118/11

    Leistungsvergleich und Hilfskriterien (Frauenförderung) bei

    Gemäß § 5 Abs. 1 FrFG LSA gilt § 4 FrFG LSA bei Beförderung entsprechend ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 1 M 36/10 -, juris ).

    Maßgeblich ist letztlich eine Einzelfallbetrachtung, die von den auch sonst in der Entscheidungspraxis der Ernennungsbehörde herangezogenen Hilfskriterien auszugehen hat ( vgl.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 6 B 807/06 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 1 M 36/10 -, juris ).

    Der beschließende Senat hat dies etwa für den Fall einer Differenz beim Lebensalter als auch beim Beförderungsdienstalter um dreizehn bzw. fünfeinhalb Jahre angenommen ( OVG LSA, Beschluss vom 24. Februar 2010, a. a. O.; vgl. hierzu auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. November 2007 - 6 B 1493/07 -, juris ).

    Dabei darf (und muss) der Dienstherr in diesem Fall nicht anders als bei der Auswahl zwischen Bewerbern gleichen Geschlechts grundsätzlich (nur) auf diejenigen Hilfskriterien zurückgreifen, die er auch sonst bei einem Qualifikationsgleichstand rechtskonform anzuwenden pflegt ( so auch: OVG Nordrhein-Westfalen, a. a. O.; OVG LSA, Beschluss vom 24. Februar 2010, a. a. O. ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2019 - 6 B 852/19

    Beförderungskonkurrenz; Frauenförderung; Öffnungsklausel; starre; Quote;

    EuGH, Urteil vom 11. November 1997 - C-409/95 - (Marschall), a. a. O.; OVG NRW, etwa Beschlüsse vom 28. März 2011 - 6 B 43/11 -, a. a. O. Rn. 40, und vom 24. Juli 2007 - 6 B 807/06 -, a. a. O. Rn. 19; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. Juni 2011 - 4 S 1075/11 -, NVwZ-RR 2012, 73 = juris Rn. 14 f., zu § 10 Abs. 3 ChancenG BW a.F.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 1 M 36/10 -, juris Rn. 17 f., zu § 4 Abs. 2 FrFG SA; BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 307/02 -, BAGE 104, 264 = juris Rn. 42, zu §§ 7, 9 LGG RP.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 4 S 1075/11

    Beförderung und Frauenförderung

    Starre Grenzen bestehen insoweit nicht, doch kann ein um fünf oder mehr Jahre höheres (Beförderungs-) Dienstalter eines männlichen Konkurrenten ein Anhaltspunkt für in seiner Person liegende überwiegende Gründe sein (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.07.2006 - 6 B 807/06 -, RiA 2007, 78 m.w.N.; s.a. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.02.2010 - 1 M 36/10 -, DÖD 2010, 199).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2010 - 6 B 540/10

    Anwendung der Gleichstellungsregelung des § 20 Abs. 6 S. 2 Landesbeamtengesetz

    vgl. von Roetteken/Rothländer, Loseblatt, § 9 BeamtStG Rn. 67; keine Bedenken insoweit auch bei OVG LSA, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 1 M 36/10 -, juris, sowie Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Loseblatt, § 9 BeamtStG Rn. 9 f.
  • VG München, 29.07.2010 - M 5 K 09.5157

    Beförderung; Lehrer an Volksschulen; funktionsloses Beförderungsamt A 12 mit

    Das Abstellen auf dieses Kriterium liegt innerhalb des dabei eröffneten weiten Ermessensspielraums (BVerwG vom 11.10.1993, a.a.O.; vgl. auch OVG LSA vom 24.2.2010, 1 M 36/10).
  • VG München, 29.07.2010 - M 5 K 10.1120

    Beförderung; Lehrer an Volksschulen; funktionsloses Beförderungsamt A 12 mit

    Das Abstellen auf dieses Kriterium liegt innerhalb des dabei eröffneten weiten Ermessensspielraums (BVerwG vom 11.10.1993, a.a.O.; vgl. auch OVG LSA vom 24.2.2010, 1 M 36/10).
  • VG München, 06.07.2010 - M 5 K 09.5156

    Beförderung; Lehrer an Volksschulen; funktionsloses Beförderungsamt A 12 mit

    Das Abstellen auf dieses Kriterium liegt innerhalb des dabei eröffneten weiten Ermessensspielraums (BVerwG vom 11.10.1993, a.a.O.; vgl. auch OVG LSA vom 24.2.2010, 1 M 36/10).
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