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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2004 - 2 L 129/02   

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https://dejure.org/2004,33624
OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2004 - 2 L 129/02 (https://dejure.org/2004,33624)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.03.2004 - 2 L 129/02 (https://dejure.org/2004,33624)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. März 2004 - 2 L 129/02 (https://dejure.org/2004,33624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der "Anliegerstraße"; Begriff des "Anliegerverkehrs"; Einstufung als Anliegerstraße bei etwa gleich starkem Auftreten von Anliegerverkehr und übrigem Verkehr; Durchgehender innerörtlicher Verkehr und überörtlicher Verkehr als Charakteristik einer ...

Verfahrensgang

  • VG Magdeburg - A 2 K 497/99
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2004 - 2 L 129/02
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.10.1998 - 3 B 68.97

    Bewilligung einer Zuwendung unter auflösender Bedingung; Rückforderung ohne

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2004 - 2 L 129/02
    Im Übrigen wäre eine Aufrechnung im öffentlichen Recht auch nur mit rechtskräftig oder bestandskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen möglich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.10.1998 - BVerwG 3 B 68.97 -, DVBl. 1999, 160 -161).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.11.1986 - 9 A 25/86
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2004 - 2 L 129/02
    Ferner kommt den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen Bedeutung zu (so auch NdsOVG, Urt. v. 11.11.1986 - 9 A 25/86 -, KStZ 1987, 136; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 34 RdNr. 34).
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2004 - 2 L 129/02
    Im Übrigen wäre eine Aufrechnung im öffentlichen Recht auch nur mit rechtskräftig oder bestandskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen möglich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.10.1998 - BVerwG 3 B 68.97 -, DVBl. 1999, 160 -161).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2012 - 4 L 162/10

    Straßenausbaubeitrag; Vorteilsbemessung, Frontlänge, Außenbereichsgrundstück;

    Auch vermag der Kläger mit seinem Hinweis auf die "bemerkenswerte" Konzentration von Einrichtungen (zwei Schulen, die Vereinten Altenpflegeheime C. (DRK), Autohaus, zwei Kindereinrichtungen, Wohnheim für behinderte Menschen sowie die Heilpädagogische Hilfe, ehemaliges Amtsgericht mit Grundbuchamt), die einen hohen Ziel- und Quellverkehr auslösten, die Gesamtbewertung der Vorinstanz nicht in Zweifel zu ziehen, da auch dieser Ziel- und Quellverkehr Anliegerverkehr ist (OVG LSA, Beschl. v. 24.03.2004 - 2 L 129/02 - zit. nach JURIS; vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 34 Rdnr. 32).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2017 - 5 N 24.15

    Kriterien einer einheitlichen Erschließungsanlage; Bürgerbeteiligung bei der

    Der ebenfalls zitierte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 24. März 2004 (- 2 L 129/02 - juris) bezieht sich ersichtlich auf eine Regelung in der gemeindlichen Straßenausbaubeitragssatzung, in der festgelegt ist, welcher Anteil der beitragspflichtigen Kosten durch die Anlieger zu tragen ist und welcher durch die Gemeinde getragen wird.
  • VG Saarlouis, 17.06.2016 - 3 K 2186/13

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Abgrenzung:

    Bereits die im Internet verfügbaren Stadtpläne der Kreisstadt Saarlouis machen deutlich, dass der Hohenzollernring nach seiner Lage, seinem Ausbauprofil, seiner Verkehrsführung und seiner sich daraus zwangsläufig ergebenden Zweckbestimmung im Gesamtstraßennetz(Vgl. hierzu Driehaus, a.a.O., Rn. 380, wo im Übrigen ausgeführt ist: "Kurzum: 'Eine Straße im innergemeindlichen Bereich, durch die neben Wohngrundstücken in nicht unerheblichem Maße gewerblich genutzte, auch mit Verwaltungsgebäuden bebaute Grundstücke erschlossen werden, ist eine im Wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienende Straße, während Straßen im reinen Wohngebiet der gemeindlichen Planungskonzeption nach im Wesentlichen dem Anliegerverkehr zu dienen bestimmt sind' (OVG Magdeburg, B. v. 10.12.2003 - 2 L 308/02 -)"; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 02.04.2014 - 15 A 571/11 - sowie OVG Magdeburg, Beschluss vom 24.03.2004 - 2 L 129/02 -, juris.) der Kreisstadt Saarlouis neben der Funktion, die an ihm liegenden Grundstücke zu erschließen, eine nicht unbedeutende Verbindungsfunktion hat, nämlich zwischen dem Prälat-Subtil-Ring und dem Kleinen Markt bzw. dem Kaiser-Friedrich-Ring und zwischen der Lisdorfer Straße und dem Prälat-Subtil-Ring.
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