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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16   

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OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16 (https://dejure.org/2017,24418)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.05.2017 - 3 L 201/16 (https://dejure.org/2017,24418)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 3 L 201/16 (https://dejure.org/2017,24418)
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    Vergabe von Rettungsdienstleistungen ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung!

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (39)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2014 - 3 M 527/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die dem Konkurrenten erteilte Genehmigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16
    Über das öffentliche Gemeinwohlinteresse hinaus dienen diese Vorschriften dem Interesse des einzelnen Bewerbers an der Erteilung einer Genehmigung, denn die hoheitliche Verteilung knapper Ressourcen auch durch die Erteilung von Genehmigungen findet in einem durch Grundrechte (Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG) geschützten Raum statt (vgl. zur vorherigen Fassung des Rettungsdienstgesetzes OVG LSA, Urteil vom 22. Februar 2012, a.a.O.; zur aktuellen Fassung des Rettungsdienstgesetzes vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 3 M 527/14 -, juris Rn. 4).

    Was überdies die seit dem 1. Januar 2013 geltende Rechtslage anbelangt, so hat der Senat zur Regelung in § 13 Abs. 1 RettDG LSA festgestellt, dass die objektiven Auswahlkriterien, anhand deren die Bewerbungen gewertet werden sollen, durch die Genehmigungsbehörde zu bestimmen sind, um die Bewerbung mit dem besten Leistungs-Kosten-Verhältnis zu ermitteln (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30. Dezember 2014, a.a.O. Rn. 5).

    Hierzu gehören jedenfalls auch die Festlegung der objektiven Auswahlkriterien und deren Gewichtung (zur möglichen Gewichtung der verschiedenen Auswahlkriterien siehe auch OVG LSA, Beschluss vom 30. Dezember 2014, a.a.O.).

    Der Beklagte meint, der Senat habe mit Beschluss vom 30. Dezember 2014, a.a.O., Rn. 4) festgestellt, dass § 13 Abs. 1 RettDG LSA regelmäßig nur einen Anspruch auf Durchführung eines chancengleichen Verfahrens vermittele.

    Im Übrigen hat sich der Senat in der Vergangenheit bereits mit den §§ 12, 13 RettDG LSA auseinandergesetzt (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 30. Dezember 2014, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 259/10

    Genehmigungen zur Durchführung des Rettungsdienstes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16
    Der Senat hat deshalb bereits entschieden, dass es in Vergabeverfahren der vorliegenden Art an der Klagebefugnis nur dann fehlt, wenn der Bieter durch die angefochtenen Bescheide offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise in seinen subjektiven Rechten verletzt sein kann bzw. offensichtlich kein subjektiv-öffentliches Recht hinsichtlich seines Begehrens geltend machen kann (OVG LSA, Urteil vom 22. Februar 2012 - 3 L 259/10 -, juris Rn. 61 m.w.N.).

    Über das öffentliche Gemeinwohlinteresse hinaus dienen diese Vorschriften dem Interesse des einzelnen Bewerbers an der Erteilung einer Genehmigung, denn die hoheitliche Verteilung knapper Ressourcen auch durch die Erteilung von Genehmigungen findet in einem durch Grundrechte (Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG) geschützten Raum statt (vgl. zur vorherigen Fassung des Rettungsdienstgesetzes OVG LSA, Urteil vom 22. Februar 2012, a.a.O.; zur aktuellen Fassung des Rettungsdienstgesetzes vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 3 M 527/14 -, juris Rn. 4).

    Was die ins Feld geführte "Regelungsdichte" der §§ 12, 13 RettDG LSA und die Entscheidung des Senats vom 22. Februar 2012 (a.a.O.) anbelangt, vermag der Beklagte hieraus nichts zu seinen Gunsten abzuleiten.

    Zugleich hat der Senat betont, dass unter Berücksichtigung aller Umstände das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln sei, wobei in der Auswahlentscheidung neben den drei im Gesetz ausdrücklich aufgeführten Merkmalen auch weitere Bewertungskriterien Berücksichtigung finden können (vgl. OVG LSA, Urteil vom 22. Februar 2012, a.a.O. Rn. 77).

  • BVerwG, 18.03.2016 - 3 B 16.15

    Ausschreibung; Vergabeentscheidung; Auswahlentscheidung; Auswahl des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16
    Wann das der Fall sei, hänge gleichfalls von den Umständen jedes Einzelfalls ab (BVerwG, Beschluss vom 18. März 2016 - 3 B 16.15 -, juris Rn. 17 f.).

    Damit hat sie ausdrücklich die Rechtmäßigkeit des gesamten Auswahlverfahrens in Zweifel gezogen, weshalb das Rechtsschutzbegehren im wohlverstandenen Interesse der Klägerin und unter Berücksichtigung der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 (a.a.O.) - jedenfalls auch - darauf gerichtet war, das gesamte Auswahlverfahren erneut durchzuführen, wenn das erforderlich ist, um ihr den verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutz (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) zu gewähren.

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16
    Für dieses Grundrecht hat das Bundesverfassungsgericht namentlich im Beschluss vom 18. Juni 1986 (- 1 BvR 787/80 -, juris, für Notarbewerber) dargelegt, dass durch eine Gestaltung von Auswahlverfahren unmittelbar Einfluss auf Konkurrenzsituationen und damit auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung genommen werden kann, so dass ein Verfahren, soll es den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG genügen, gewährleisten muss, dass tatsächlich von allen potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzten Anforderungen entspricht (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, zu diesem Begriff siehe auch OVG Nds., Beschluss vom 1. Juli 2015 - 8 LA 174/14 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Bln-Bbg., Beschluss vom 30. November 2010 - OVG 1 S 107.10 -, juris Rn. 7).

    Richtig ist allerdings, dass eine Grundrechtsverletzung durch Verfahrensfehler nicht in Betracht kommt, wenn von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass bei fehlerfreier Verfahrensgestaltung eine für den Beschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen worden wäre oder hätte getroffen werden müssen (BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1986, a.a.O. Rn. 49).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 501/11

    Organisationsentscheidung des Landkreises für Erbringung der Leistungen des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16
    Der 3. Senat habe mit Urteil vom 19. September 2012 (- 3 K 501/11 -, juris Rn. 29) entschieden, dass die Entscheidung des Trägers des Rettungsdienstes, die Leistungen durch seinen Eigenbetrieb selbst zu erbringen, eine nach seinem Ermessen zu bestimmende Organisationsentscheidung sei.

    Allerdings hat der Senat zur Frage der Leistungserbringung durch Dritte und die Möglichkeit der Eigenerbringung im Rahmen der vorherigen Fassung des Rettungsdienstgesetzes darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber in atypisch gelagerten Einzelfällen auch die Eigenerbringung zugelassen habe, was angesichts der gesetzlichen Pflicht des Trägers, jederzeit einen funktionsfähigen Rettungsdienst vorzuhalten, auch die Entscheidung zur Eigenerbringung der Leistung rechtfertigen könne (OVG LSA, Urteil vom 19. September 2012, a.a.O. Rn. 29).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 32/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16
    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 19. April 2007 - 1 L 32/07 -, juris m.w.N.).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Divergenz nicht gegeben ist, wenn das Verwaltungsgericht aus nicht (ausdrücklich) bestrittenen Rechtssätzen nicht die gebotenen (Schluss-)Folgerungen zieht und lediglich unbewusst von der divergenzfähigen Entscheidung abgewichen ist (OVG LSA, Beschluss vom 19. April 2007, a. a. O. m. w. N.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG LSA, a.a.O. m.w.N.), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03

    Anspruch auf Zulassung zu einem Frühjahrsmarkt unter Berücksichtigung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16
    a) Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte zunächst auf die Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte, die für Auswahlentscheidungen auf der Grundlage von § 70 Abs. 3 GewO davon ausgehen, Bewerbern sei eine Berufung auf etwaige interkommunale Zuständigkeitsverstöße von vornherein verwehrt (OVG NRW, Urteil vom 27. Mai 1993 - 4 A 2800/92 -, GewArch 1994, 25; OVG Nds., Urteil vom 16. Juni 2005 - 7 LC 201/03 -, juris Rn. 40; ebenso: OVG R-Pf., Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 11 A 11462/99 -, juris Rn. 4).

    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte daneben auf eine Passage aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 16. Juni 2005 (a.a.O., Rn. 41).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1993 - 4 A 2800/92

    Vergabe von Standplätzen auf einer Kirmes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16
    a) Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte zunächst auf die Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte, die für Auswahlentscheidungen auf der Grundlage von § 70 Abs. 3 GewO davon ausgehen, Bewerbern sei eine Berufung auf etwaige interkommunale Zuständigkeitsverstöße von vornherein verwehrt (OVG NRW, Urteil vom 27. Mai 1993 - 4 A 2800/92 -, GewArch 1994, 25; OVG Nds., Urteil vom 16. Juni 2005 - 7 LC 201/03 -, juris Rn. 40; ebenso: OVG R-Pf., Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 11 A 11462/99 -, juris Rn. 4).

    Zum einen lagen der Auswahlentscheidung, die Gegenstand der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Mai 1993 (a.a.O.) gewesen ist und auf die sich die beiden anderen zitierten Obergerichte zur Begründung ihrer Rechtsauffassung maßgeblich stützen, Vergaberichtlinien zugrunde.

  • BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16
    Bei Rechtsmitteln, die der Zulassung bedürfen, ist dies erst nach der Zulassung möglich (BVerwG, Beschluss vom 6. März 2002 - 4 BN 7.02 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 15 ZB 07.1141 -, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 27.08.2009 - 2 C 26.08

    Antrag auf Entlassung; Aushändigung; Ausschuss; Bestätigung eines

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2006 - 1 A 11596/05

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Wege der Eilentscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1997 - 5 S 2498/95

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts an einem Waldgrundstück - fehlender

  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 L 159/03

    Ausübung des denkmalschutzrechtlichen Vorkaufsrechts der Gemeinde durch Haupt-

  • VGH Bayern, 25.07.2007 - 4 BV 06.3308

    Duldung einer Wasserversorgungsleitung unter privatem Grundstück

  • VGH Bayern, 09.05.2006 - 3 CS 06.863
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - 1 S 107.10

    Dienstleistungskonzession bei privat durchgeführtem Wochenmarkt

  • VGH Bayern, 22.02.2008 - 15 ZB 07.1141

    Antrag auf Zulassung der Berufung; (unzulässige) Anfechtung der

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2013 - 7 LA 160/11

    Erlaubnis zur Aufsellung hunderter Container kein Geschäft der laufenden

  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12

    Öffentlicher Personennahverkehr; Personenbeförderung; Linienverkehr mit

  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12

    Öffentlicher Personennahverkehr; Personenbeförderung; Linienverkehr mit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13

    Therapietandem mit Elektrohilfsmotor

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13

    Sofortige Vollziehbarkeit einer Zulassung als Fensterprogrammveranstalter gemäß §

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2015 - 2 M 32/15

    Bestimmtheit einer Immissionsschutzrechtlichen Messanordnung - Anhörungsmangel

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2015 - 8 LA 174/14

    Befähigung; Bestenauslese; Beurteilungsspielraum; Bewertungsmatrix;

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VGH Bayern, 15.03.2004 - 22 B 03.1362

    Zulassung zum Volksfest, Ausschluss von Bewerbern, Kommunale Organkompetenzen,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1990 - 14 S 2400/88

    Zur Zuständigkeit des Gemeinderates für die Aufstellung von Richtlinien zur

  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 158/06

    Trabrennbahn

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2000 - 11 A 11462/99

    Erforderlichkeit einer förmlichen Satzung für Vergaberichtlinien für die

  • OVG Sachsen, 20.10.2009 - 4 A 300/08

    Hausnummer; Zuständigkeit; Ermessen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.1994 - 2 M 37/93
  • OVG Saarland, 14.09.2010 - 3 B 268/10
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2013 - 13 ME 168/13

    Anordnung der sofortigen Vollziehung eines den Krankenhausbetreiber

  • VK Südbayern, 12.01.2021 - 3194.Z3-3_01-20-15

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Vergabeverfahren, Vergabekammer, Leistungen, Ermessen,

    Da die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung unter den Gemeindeorganen, im Unterschied zur verwaltungsinternen Geschäftsverteilung (Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayGO), auch gegenüber Außenstehenden rechtliche Bedeutung besitzt (vgl. BayVGH Urteil vom 31.03.2003 - 4 B 00.2823; Urteil vom 15.03.2004 †22 B 03.1362, so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.05.2017 - 3 L 201/16 für eine Konzessionsvergabe), führt eine Vergabeentscheidung, die unter Verletzung dieser gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung getroffen wurde, jedenfalls dann zu einer Rechtsverletzung von Bietern, wenn die Entscheidung durch das Vergaberecht nicht zwingend vorgegeben war, sondern in Ausübung von Ermessen erfolgt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 6 S 416/23

    Auswahlentscheidung nach

    In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung der Zeitpunkt der Entscheidung der Widerspruchsbehörde als letzter Verwaltungsentscheidung ist (vgl. für personenbeförderungsrechtliche Konkurrentenklagen: BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - 3 C 30.12 -, BVerwGE 148, 307 ; sowie in anderem Zusammenhang auch OVG LSA, Beschluss vom 24.05.2017 - 3 L 201/16 -, juris Rn. 31).
  • BVerfG, 30.03.2020 - 1 BvR 843/18

    Wegen Subsidiarität unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 13 des

    Sie könnten ihren Anspruch auf Durchführung eines chancengleichen Verfahrens zur Erteilung einer Genehmigung im Wege der Anfechtung der erteilten Genehmigung und Verpflichtung zur Neubescheidung eines gestellten Antrags geltend machen (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Februar 2012 - 3 L 259/10 -, juris, Rn. 61; Beschluss vom 24. Mai 2017 - 3 L 201/16 -, juris, Rn. 11).
  • OLG Naumburg, 30.03.2022 - 7 Verg 2/22

    Rechtswegzuständigkeit für die Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des

    Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat sich in den letzten Jahren mehrfach mit vermeintlichen Fehlern des Auswahlverfahrens nach § 13 RettDG LSA in der Hauptsache befasst und ist also von der Eröffnung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsweges ausgegangen (vgl. nur OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 30.12.2014, 3 M 527/14; v. 10.08.2016, 3 L 6/16; v. 24.03.2017, 3 L 201/16, alle nach juris).
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