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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2019 - 2 M 47/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2019 - 2 M 47/19 (https://dejure.org/2019,24948)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.07.2019 - 2 M 47/19 (https://dejure.org/2019,24948)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 2 M 47/19 (https://dejure.org/2019,24948)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 4 LB 2/10

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2019 - 2 M 47/19
    Tatbestandliche Voraussetzung für ein Einschreiten der Wasserrechtsbehörde auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG ist somit entweder das Erfordernis der Vermeidung oder Beseitigung einer Beeinträchtigung des Wasserhaushalts (Alt. 1) oder die Erforderlichkeit zur Sicherstellung der Verpflichtungen nach Satz 1 (Alt. 2) (vgl. OVG SH, Urt. v. 23.06.2011 - 4 LB 2/10 -, juris RdNr. 32).
  • VG Halle, 08.04.2019 - 8 B 160/19

    Anordnung der Überprüfung der Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2019 - 2 M 47/19
    Mit Beschluss vom 08.04.2019 - 8 B 160/19 HAL - hat das Verwaltungsgericht den Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruches gegen die Anordnung unter I.1.
  • VG Düsseldorf, 26.05.2015 - 17 L 1099/15

    Wasserrechtliche Ordnungsverfügung bei unsachgemäßer Lagerung von Gülle und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2019 - 2 M 47/19
    Eine Gefahr als Voraussetzung wasserbehördlichen Einschreitens auf der Grundlage von § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG ist bei einem Verstoß gegen Normen des geltenden Wasserrechts grundsätzlich gegeben (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 26.05.2015 - 17 L 1099/15 -, juris RdNr. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - 8 A 1576/14

    Nachbarklage gegen einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid bzgl.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2019 - 2 M 47/19
    Der im Immissionsschutzrecht vor dem Hintergrund der Regelung des § 1 Abs. 1 Satz 4 der 4. BImSchV anerkannte Grundsatz der Betreiberidentität, wonach eine Anlage grundsätzlich nur einen Betreiber haben kann (vgl. OVG NW, Urt. v. 16.03.2016 - 8 A 1576/14 -, juris RdNr. 44; Jarass, BImSchG, 12. Aufl., § 4 RdNr. 15), beruht auf Besonderheiten des Rechts der genehmigungsbedürftigen Anlagen und beansprucht im Wasserrecht keine Geltung.
  • VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 162/02

    Rechtmäßigkeit einer Forderung zur vorübergehenden Außerbetriebsetzung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2019 - 2 M 47/19
    Im Rahmen von Miet-, Pacht- und Leihverhältnissen können auch mehrere Personen nebeneinander Betreiber sein; neben dem Eigentümer auch Pächter, Mieter, Leasingnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 15.04.2004 - 14 A 162/02 -, juris RdNr. 33; Meyer, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 62 WHG RdNr. 29).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 53/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2019 - 2 M 47/19
    Maßgeblich ist, dass ein kooperationsbereiter Störer in der Situation des Betroffenen innerhalb der bestimmten Frist die ihm aufgegebene Maßnahme abschließen oder jedenfalls ins Werk setzen kann, zumal mit der Anwendung des Zwangsmittels zuzuwarten ist, wenn sich abzeichnet, dass der Pflichtige sich entschließt, die durchzusetzende Anordnung selbst zu erfüllen (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.04.2015 - 2 L 53/13 -, juris RdNr. 92; Beschl. v. 25.06.2019 - 2 M 42/19 -).
  • VGH Bayern, 03.09.2014 - 8 CS 13.2535

    Ein geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2019 - 2 M 47/19
    Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Vertiefung, ob eine wasserrechtliche Ordnungsverfügung gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG nach dem Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr auch gegen Personen gerichtet werden können, die zwar nicht Betreiber der Anlage, aber in ihrem Verantwortungsbereich (als Verhaltensstörer) verpflichtet sind, einer Gefahr wie etwa der Gefahr einer Gewässerverunreinigung entgegenzuwirken (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.09.2014 - 8 CS 13.2535 -, juris RdNr. 27, betreffend einen geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2019 - 2 M 42/19

    Das Freilager der GTS Grube Teutschenthal muss stillgelegt und beräumt werden.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2019 - 2 M 47/19
    Maßgeblich ist, dass ein kooperationsbereiter Störer in der Situation des Betroffenen innerhalb der bestimmten Frist die ihm aufgegebene Maßnahme abschließen oder jedenfalls ins Werk setzen kann, zumal mit der Anwendung des Zwangsmittels zuzuwarten ist, wenn sich abzeichnet, dass der Pflichtige sich entschließt, die durchzusetzende Anordnung selbst zu erfüllen (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.04.2015 - 2 L 53/13 -, juris RdNr. 92; Beschl. v. 25.06.2019 - 2 M 42/19 -).
  • VGH Hessen, 20.04.2009 - 7 B 838/09

    Wasserrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2019 - 2 M 47/19
    Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist demgemäß, wer in tatsächlicher sowie rechtlicher Hinsicht über die Anlage bestimmt und auch wirtschaftlich für sie verantwortlich ist, also ihre Kosten trägt und Nutzen aus ihr zieht (vgl. HessVGH, Beschl. v. 20.04.2009 - 7 B 838/09 -, juris RdNr. 41; Gößl, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, § 62 WHG RdNr. 143; Meyer, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 62 WHG RdNr. 29).
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