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OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2000 - 1 L 41/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung von Investitionszuschüssen für die Erweiterung von Betriebsstätten; Antragszugang als Maßstab für die Bestimmung der anwendbaren Förderrichtlinien; Voraussetzungen für die Förderung eines gewerblichen Investitionsvorhabens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 28.10.1999 - A 1 K 775/97
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2000 - 1 L 41/00
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 376
- DÖV 2001, 170
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79
Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2000 - 1 L 41/00
Bei der Prüfung, ob eine solche Nichtbeachtung vorliegt, macht es keinen Unterschied, ob die zur Bewilligung zuständige Stelle sich bei der Entscheidung des Einzelfalles auf den schlichten Wortlaut der Richtlinien berufen oder diesen ihrerseits interpretiert hat; entscheidend ist, ob das Ergebnis des Einzelfalles im Widerspruch zum gesetzlich bestimmten Förderungszweck steht (vgl. BVerwG, U. v. 26.4.1979 - 3 C 111.97 -, BVerwGE 58, 45 [51];… BVerwG, U. v. 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, DVBl. 1996, S. 814). - BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95
Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG , …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2000 - 1 L 41/00
Bei der Prüfung, ob eine solche Nichtbeachtung vorliegt, macht es keinen Unterschied, ob die zur Bewilligung zuständige Stelle sich bei der Entscheidung des Einzelfalles auf den schlichten Wortlaut der Richtlinien berufen oder diesen ihrerseits interpretiert hat; entscheidend ist, ob das Ergebnis des Einzelfalles im Widerspruch zum gesetzlich bestimmten Förderungszweck steht (vgl. BVerwG, U. v. 26.4.1979 - 3 C 111.97 -, BVerwGE 58, 45 [51]; BVerwG, U. v. 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, DVBl. 1996, S. 814).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 1 L 82/10
Förderschädliche Handlung des Arbeitnehmers eines Zuwendungsempfängers
Das Gericht ist vielmehr auf die Überprüfung beschränkt, ob bei Anwendung der Verwaltungsvorschriften/Richtlinien der Gleichheitssatz verletzt oder der Rahmen, der durch die gesetzliche Zweckbestimmung gezogen ist, nicht beachtet worden ist (OVG LSA, Urt. v. 24.08.2000 - 1 L 41/00 - juris). - VG Magdeburg, 17.09.2012 - 3 A 111/11
Subvention: Teilwiderruf eines die Erweiterung einer Betriebsstätte betreffenden …
Denn die zum Investitionsvorhaben gehörenden Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze unterliegen im Rahmen der GA-Förderung schon deshalb einer örtlichen Betrachtung, weil es darauf ankommt, aus der Betriebsstätte heraus im fraglichen Wirtschaftsraum Güter herzustellen oder Dienstleistungen anzubieten und hierdurch den subventionsrechtlich erwünschten Primäreffekt zu erzielen (Ziff. 2.1, 2.2.1 des Rahmenplans, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 24.8.2000, DÖV 2001, 170).