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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2018 - 3 L 202/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2018 - 3 L 202/18 (https://dejure.org/2018,33627)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.09.2018 - 3 L 202/18 (https://dejure.org/2018,33627)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. September 2018 - 3 L 202/18 (https://dejure.org/2018,33627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Verhältnis von Polizei-/Ordnungsrecht zum Immissionsschutzrecht hier: bei einer nicht genehmigungsbedürften (Sport-)Anlage (Jet-Ski) - Sonn- und Feiertagsschutz

  • rechtsportal.de

    Untersagung des Befahrens des Runstedter Sees mit verbrennungsmotorbetriebenen Wassersportfahrzeugen (Jetbooten) an (allen) Sonntagen und Feiertagen; Qualifizierung der Geräuschimmissionen als schädliche Umwelteinwirkungen einer Anlage; Jet-Skis als Wasserfahrzeuge in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2018 - 3 L 202/18
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (vgl. OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000, a. a. O.).

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2018 - 3 L 202/18
    Außerdem bedarf es Darlegungen dazu, dass die aufgeworfenen Fragen für den zu entscheidenden Rechtsstreit entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senates vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, 552).
  • OVG Sachsen, 17.07.2017 - 3 B 87/17

    § 3 Abs. 1 SächsPolG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2018 - 3 L 202/18
    Soweit sich die Beklagte schließlich auf eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 17. Juli 2017 - 3 B 87/17 -) beruft, ergeben sich ernstliche Zweifel ebenfalls nicht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2018 - 3 L 202/18
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris [m. w. N.]).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2018 - 3 L 202/18
    Vielmehr wird in der Begründung unter dem Gliederungspunkt "A. Allgemeines" bezugnehmend auf das sog. Tegelsbarg-Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197) ausgeführt, dass Formen der Sportausübung, wie bspw. Leichtathletik, Fußball, sonstige Ballspiele, Schulsport, Vereinssport, Sport nicht organisierter Freizeitsportler, Wettkämpfe vielfältig seien (vgl. BR-Drs. 17/91, S. 32 f.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2018 - 3 L 202/18
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - 1 L 71/08

    Zum Vorteilsausgleich für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2018 - 3 L 202/18
    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 3 M 497/14

    Untersagung des Befahrens eines Binnensees mit sog. Jetskis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2018 - 3 L 202/18
    Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang unter Berufung auf die Entscheidungen des Senates im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 3 M 497/14 -, juris) einwendet, dass die 18. BImSchV nicht sämtliche Erscheinungsformen körperlich-spielerischer Aktivität vom kindlichen Spielen bis zum berufsmäßig betriebenen Leistungssport erfasse, sondern der Verordnungsgeber sich am Leitbild einer Sportanlage orientiert habe, die dem Vereinssport, Schulsport oder vergleichbar organisiertem Freizeitsport diene, lässt sich Letzteres der amtlichen Begründung tatsächlich nicht entnehmen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2020 - 3 R 73/20

    Nutzung einer in einem Freizeitpark befindlichen Offroadstrecke als isolierte

    Der Begriff des Motorsportes wird sehr weit gefasst (zum Begriff des Motorsportes: vgl. BFH, Urteil vom 29. Oktober 1997 - I R 13/97 - juris Rn. 11; OVG LSA, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 3 M 497/14 - juris Rn. 7; Jetski als Motorsport: vgl. OVG LSA, Beschluss vom 24. September 2018 - 3 L 202/18 - juris Rn. 10; Motorsport auf Panzerstrecke: vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 28. März 2019 - 4 A 228/18 - juris Rn. 24).
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