Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,38143
OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18 (https://dejure.org/2020,38143)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.11.2020 - 2 L 104/18 (https://dejure.org/2020,38143)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. November 2020 - 2 L 104/18 (https://dejure.org/2020,38143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,38143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsinteresse; Bleibeinteresse; familiäre Lebensgemeinschaft; Visum; Aufenthaltserlaubnis zum Familennachzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18
    Unter diesen Umständen steht Art. 20 AEUV nationalen Maßnahmen entgegen, die bewirken, dass den Unionsbürgern der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihnen der Unionsbürgerstatus verleiht, verwehrt wird (so das Urteil der Großen Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. März 2011 - C-34/09 - "Ruiz Zambrano", Rn. 40 ff., m.w.N.).

    Würde die Tochter des Klägers, obwohl sie (auch) Unionsbürgerin ist, gezwungen, das Gebiet der Union zu verlassen, um ihre Eltern zu begleiten, wäre es ihr unmöglich, den Kernbestand der Rechte, die ihr der Unionsbürgerstatus verleiht, tatsächlich in Anspruch zu nehmen (vgl. Urteil der Großen Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. März 2011, a.a.O., Rn. 43; OVG RP, Urteil vom 18. April 2012, a.a.O., Rn. 39).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 - 7 A 10112/12

    Aufenthaltserlaubnis bei geschützter Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18
    Der Zwang, der auf einen deutschen Staatsangehörigen durch Vorenthaltung einer Aufenthaltserlaubnis für seinen ausländischen Familienangehörigen ausgeübt wird, entweder das Bundesgebiet verlassen oder die Trennung der familiären Gemeinschaft hinnehmen zu müssen, um im Bundesgebiet bleiben zu können, steht in Widerspruch zum Schutzgebot des Art. 6 GG (zum Ganzen: OVG RP, Urteil vom 18. April 2012 - 7 A 10112/12 - juris Rn. 37, m.w.N.).

    Würde die Tochter des Klägers, obwohl sie (auch) Unionsbürgerin ist, gezwungen, das Gebiet der Union zu verlassen, um ihre Eltern zu begleiten, wäre es ihr unmöglich, den Kernbestand der Rechte, die ihr der Unionsbürgerstatus verleiht, tatsächlich in Anspruch zu nehmen (vgl. Urteil der Großen Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. März 2011, a.a.O., Rn. 43; OVG RP, Urteil vom 18. April 2012, a.a.O., Rn. 39).

  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18
    Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 2020 (1 C 12.19 - juris Rn. 54 ff.) ist geklärt, dass § 39 Satz 1 Nr. 1 AufenthV auch für den Fall Anwendung findet, dass dem Ausländer zunächst eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde und dieser nunmehr die Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) begehrt.(Rn.51).

    Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 2020 (1 C 12.19 - juris Rn. 54 ff.) ist geklärt, dass § 39 Satz 1 Nr. 1 AufenthV auch für den Fall Anwendung findet, dass dem Ausländer zunächst eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde und dieser nunmehr die Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG begehrt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2018 - 2 M 96/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18
    Das gefahrenabwehrrechtlich und damit zukunftsbezogen zu interpretierende Ausweisungsinteresse muss noch "aktuell" vorliegen in dem Sinne, dass eine gegenwärtige bzw. in absehbarer Zukunft fortwirkende Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Interessen der Bundesrepublik Deutschland ernsthaft droht; die Anforderungen an die erforderliche Gefahr sind dabei grundsätzlich anhand des Gewichts des jeweils betroffenen Ausweisungsinteresses zu bestimmen (zum Ganzen, Beschluss des Senats vom 12. November 2018 - 2 M 96/18 - juris Rn. 16, m.w.N.).

    Da eine Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen voraussetzt, dass bei dem Ausländer eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht, ist ein Ausweisungsinteresse nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels auch nicht mehr erheblich, wenn eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden kann (Beschluss des Senats vom 12. November 2018, a.a.O., Rn. 17, m.w.N.).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18
    Für die zeitliche Begrenzung eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses, das an strafrechtlich relevantes Handeln anknüpft, ist für die vorzunehmende gefahrenabwehrrechtliche Beurteilung eine Orientierung an den Fristen der §§ 78 ff. StGB zur Strafverfolgungsverjährung angezeigt (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 16 ff.).(Rn.37).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 16 ff.) können zwar auch allein generalpräventive Gründe ein Ausweisungsinteresse begründen, wobei allerdings ein generalpräventives Ausweisungsinteresse der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ebenfalls nur dann entgegensteht, wenn es noch aktuell ist, das heißt zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung noch vorhanden ist.

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18
    Denn die weitere Staatsangehörigkeit führt nicht zu einer Beschränkung der Rechtswirkungen der deutschen, insbesondere des Rechts auf Aufenthalt in Deutschland nach Art. 11 GG (BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 - juris Rn. 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 11 B 5.17

    Aufenthaltserlaubnis anstelle des versagten "passenden" Aufenthaltstitels

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18
    Die dem Kläger vorzuwerfenden Verletzungen (strafbewehrter) aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen haben kein solches Gewicht (mehr), dass sie das Interesse des Klägers und seiner Familie an einer Verfestigung ihrer familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland verdrängen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2019 - OVG 11 B 5.17 - juris Rn. 30, 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 2 M 148/18

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 8. März 2019 - 2 M 148/18 - juris Rn. 25, m.w.N.) sind die familiären Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet und die Wertentscheidung des Art. 6 GG in den Fällen des Familiennachzugs im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen.
  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13

    Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18
    Das Vergehen nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG ist zwar regelmäßig frühestens mit der Erteilung der erschlichenen Duldung beendet, weil erst ab diesem Zeitpunkt der Angriff auf das von der Vorschrift geschützte Rechtsgut abgeschlossen sein kann (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13 - juris Rn. 12).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18
    Im Übrigen konsumiert nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09 - juris Rn. 12, 20) die Sonderregelung des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG den allgemeinen Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung nach § 271 Abs. 1 und 2 StGB.
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15

    Gesetzlicher Richter (nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; anhängige

  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Aufbau einer familiären Gemeinschaft

    Es muss Wiederholungsgefahr bestehen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 42, m. w. N.; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 24.11.2020 - 2 L 104/18 -, juris Rn. 34 f.; unentschieden OVG Bremen, Beschluss vom 02.03.2021 - 2 B 328/20 -, juris Rn. 27; a. A. möglicherweise VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.2020 - 12 S 2065/20 -, juris Rn. 14 ff.).
  • VG Potsdam, 16.02.2021 - 8 K 2285/18
    Bei Anwendung dieser Vorschrift kommt hinzu, dass ein Ausweisungsinteresse noch hinreichend aktuell sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 -, juris, Rz. 18; Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, juris, Rzn. 22 ff.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. November 2020 - 2 L 104/18 -, juris, Rz. 35; Hailbronner, a.a.O., Stand: Oktober 2019, Rz. 31b zu § 5 AufenthG).
  • VG Bayreuth, 18.07.2022 - B 6 E 22.448

    Duldung aus familiären Gründen (deutsches Kind), Nachholung des Visumverfahrens,

    Bei der insofern erforderlichen Ermessensentscheidung ist zu berücksichtigen, ob der Ausländer sich auf ein gewichtiges (insbesondere familienbedingtes) Aufenthaltsinteresse berufen kann, wie es im Ausweisungsrecht in § 55 AufenthG typisiert umschrieben ist (OVG LSA, B.v. 24.11.2020 - 2 L 104/18 - BeckRS 2020, 32469 Rn. 39; Zimmerer in BeckOK MigR, Stand 15.4.2022, § 27 AufenthG Rn. 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht