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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09 (https://dejure.org/2012,5608)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.04.2012 - 2 L 192/09 (https://dejure.org/2012,5608)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. April 2012 - 2 L 192/09 (https://dejure.org/2012,5608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 15 Abs 2 S 2 BImSchG, § 18 Abs 1 Nr 2 BImSchG, § 67a Abs 1 BImSchG, § 4 Abs 1 UmwRG, § 4 Abs 3 UmwRG
    Baugenehmigung für Schweinemastanlage; immissionsschutzrechtliche Anforderungen; Nachbarklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auwirkungen einer Einstallung von Jungsauen in eine Schweinemastanlage zum Zwecke der Verhinderung eines Erlöschens der immissionsschutzrechltichen Genehmigung; Abhängigkeit der Freistellungserklärung i.R.d. Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagenänderungen von der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Anfechtung einer Baugenehmigung für Schweinemastanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auwirkungen einer Einstallung von Jungsauen in eine Schweinemastanlage zum Zwecke der Verhinderung eines Erlöschens der immissionsschutzrechltichen Genehmigung; Abhängigkeit der Freistellungserklärung i.R.d. Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagenänderungen von der ...

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09
    Die Einstallung von Jungsauen in eine Schweinemastanlage, deren Betrieb eingestellt worden war, über einen Zeitraum von etwa 4 Monaten hindert nicht das Erlöschen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder genehmigungsersetzenden Anzeige nach drei Jahren gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, wenn nur etwa 3 % der genehmigten Mastplätze belegt werden und so nur der Zweck verfolgt wird, das Erlöschen der Genehmigung oder genehmigungsersetzenden Anzeige zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 [159]).(Rn.59).

    Die Regelung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, nach der die Genehmigung erlischt, wenn eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist, ist auf die genehmigungsersetzende Anzeige nach § 67a Abs. 1 BImSchG entsprechend anwendbar (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 [159]).

    Für den Beginn der Frist ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Betrieb tatsächlich eingestellt worden ist; dabei kann neben objektiven Umständen auch eine subjektive Erklärung des Betreibers Indizwirkung haben (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, a.a.O.).

    Bei einer Schweinemastanlage, deren Betrieb der Anlagenbetreiber ordnungsgemäß einstellt, ist nach der Lebenserfahrung anzunehmen, dass solche Betriebshandlungen regelmäßig bis zur Ausstallung der letzten Schweine stattfinden (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, a.a.O.).

    An dieser Voraussetzung fehlt es aber, wenn mit der Einstallung der Tiere lediglich das Erlöschen der Genehmigung verhindert werden soll (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09
    Im gerichtlichen Verfahren ist eine Nachholung einer unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfung in der Regel nicht mehr möglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.2008 - 4 C 11.07 -, BVerwGE 131, 352 [360 f.], RdNr. 26).

    Zwar kann eine erforderliche Vorprüfung des Einzelfalls in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 und 2 VwVfG (i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG LSA) bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden; für die (eigentliche) Umweltverträglichkeitsprüfung gilt dies in der Regel aber nicht (BVerwG, Urt. v. 20.08.2008 - 4 C 11.07 -, BVerwGE 131, 352 [360 f.], RdNr. 26).

    Maßnahmen, die erst im Anschluss an eine Genehmigung getroffen wurden, sind unbeachtlich (BVerwG, Urt. v. 20.08.2008, a.a.O.; EuGH, Urte.

    Damit gelten auch im Rahmen des § 4 Abs. 1 UmwRG die gleichen Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20.08.2008 (a.a.O., RdNr. 24 ff.) für die Nachholbarkeit von Vorprüfung einerseits und Umweltverträglichkeitsprüfung andererseits in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 und 2 VwVfG aufgestellt hat.

  • BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10

    Freistellungserklärung; Regelungsinhalt der -; Bindungswirkung der -;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09
    (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.2010 - 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120).

    Im Anzeigeverfahren nach §§ 15, 16 BImSchG ist der Blickwinkel und damit der Prüfungsgegenstand - wie der Wortlaut der Vorschriften nahelegt - auf die Änderung ausgerichtet (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 28.10.2010 - 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120, m.w.N.).

    Vielmehr teilt eine Freistellungserklärung das Schicksal der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bzw. der genehmigungsersetzenden Wirkung einer Anzeige nach § 67a Abs. 1 BImSchG (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09
    Indem § 4 Abs. 3 UmwRG die Regelung des § 4 Abs. 1 UmwRG auf Rechtsbehelfe von Beteiligten nach § 61 Nr. 1 und 2 VwGO für entsprechend anwendbar erklärt, bringt er zum Ausdruck, dass auch insoweit die Fehler einer unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfung oder UVP-Vorprüfung unabhängig von den sonst nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geltenden einschränkenden Maßgaben zur Begründetheit der Klage führen; die Norm lässt zwar den individualrechtsbezogenen Ansatz des § 42 Abs. 2 VwGO unangetastet, weitet aber durch Verzicht auf die sonst geltenden Einschränkungen der Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern - insofern § 47 VwGO ähnelnd - den gerichtlichen Umfang der Begründetheitsprüfung gegenüber der Prüfung der Klagebefugnis aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 30.10 -, DVBl 2012, 501 [504]).

    Diese Auslegung entspricht nicht nur dem Wortlaut der Vorschrift, sondern auch dem vom Gesetzgeber damit verfolgten Zweck (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09
    Die Aufhebung der angefochtenen Zulassungsentscheidung kann bereits dann verlangt werden, wenn die in § 4 Abs. 1 UmwRG genannten Verfahrensverstöße vorliegen, ohne dass es darauf ankommt, ob sich diese Verstöße auf die Entscheidung ausgewirkt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.2011 - 9 A 23.10 -, DVBl 2012, 443, RdNr. 17).(Rn.68).

    Danach kann die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung bereits dann verlangt werden, wenn die in § 4 Abs. 1 UmwRG genannten Verfahrensverstöße vorliegen, ohne dass es darauf ankommt, ob sich diese Verstöße auf die Entscheidung ausgewirkt haben; es handelt sich insoweit um eine Sonderregelung, die die Relevanz bestimmter Verfahrensverstöße gegenüber dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht erweitert (BVerwG, Urt. v. 24.11.2011 - 9 A 23.10 -, DVBl 2012, 443, RdNr. 17).

  • BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 20.11

    Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09
    Die Bestimmung des § 4 Abs. 1 UmwRG ist nach ihrem Wortlaut eindeutig in dem Sinne, dass allein die Nichtdurchführung einer erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung einen Aufhebungsanspruch begründet (BVerwG, Vorlagebeschl. v. 10.01.2012 - 7 C 20.11 -, Juris, RdNr. 31).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2008 - 2 M 146/08

    Außervollzugsetzung einer Baugenehmigung wegen unterbliebener

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09
    Diese Regelungen räumen u. a. Individualklägern - abweichend von der früheren Rechtslage (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83) - ein subjektives Recht auf Durchführung einer erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. auf Vorprüfung oder der Prüfung ein mit der Folge, dass ein Verfahrensfehler als beachtlich einzustufen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 17.09.2008 - 2 M 14608 -, NVwZ 2009, 340).
  • EuGH, 25.07.2008 - C-142/07

    Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Prüfung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09
    v. 03.07.2008 - C-215/06 - Juris, RdNr. 49, u. v. 25.07.2008 - C-142/07 -, RdNr. 33).
  • EuGH, 03.07.2008 - C-215/06

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09
    v. 03.07.2008 - C-215/06 - Juris, RdNr. 49, u. v. 25.07.2008 - C-142/07 -, RdNr. 33).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 07.01.2004 (Rs. C-201/02, Vorabentscheidungsverfahren Delenna Wells gegen Vereinigtes Königreich) zur Fassung der UVP-Richtlinie vor der Änderung durch die Richtlinie 2003/35/EG könne sich der Einzelne unter Umständen auf Bestimmungen der UVP-Richtlinie berufen.
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2008 - 7 ME 170/07

    Kommunale Klagebefugnis gegen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan

  • BVerwG, 08.12.2000 - 4 B 75.00

    Allgemeine Verbindlichkeit der Entscheidung eines Normenkontrollgerichtes über

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Veräußerung des streitbefangenen Grundstücks

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2013 - 1 LB 5/12

    Klagebefugnis aufgrund fehlender oder fehlerhafter Umweltverträglichkeitsprüfung

    Abweichend von der früheren Rechtslage (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83) führt dies dazu, dass ein solcher Verfahrensfehler als beachtlich einzustufen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob die verletzten Verfahrensvorschriften der Gewährleistung eines materiellen subjektiven Rechts dienen und ob sich diese Verstöße auf die Sachentscheidung ausgewirkt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 30.10 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25.04.2012 - 2 L 192/09 -, jeweils zitiert nach juris).

    Unter Buchstabe b) fielen insbesondere alle Verkehrsvorhaben nach Nr. 14 der Anlage 1. In den Ziffern 7.7 bis 7.9 der Anlage 1 zum UVPG ist von der "Errichtung und dem Betrieb" und nicht etwa vom "Bau" einer Anlage zur Intensivtierhaltung oder -aufzucht von Mastschweinen, Sauen und Ferkeln die Rede (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25.04.2012 - 2 L 192/09 -, zitiert nach juris).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 37.12

    Anforderung an die grundsätzliche Bedeutung bei Übergangsregelungen; maßgeblicher

    HAL OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 25.04.2012 - AZ: OVG 2 L 192/09.
  • VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18

    SOFORTVOLLZUG; ÖFFENTLICHES INTERESSE; GESETZGEBERISCHES ERMESSEN; KLIMAZIELE;

    Nach § 2 Abs. 1 UmwRG ist ein vom Antragsteller geltend gemachter und feststellbarer Verfahrensfehler einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung deshalb als beachtlich einzustufen, ohne dass es darauf ankommt, ob die verletzten Verfahrensvorschriften der Gewährleistung eines ihm zustehenden materiellen subjektiven Rechts dienen und ob sich diese Verstöße auf die Sachentscheidung ausgewirkt haben (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 02.05.2015 - 9 B 1971/14 -, Beschlussabdruck S. 5, nach BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 30.10 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25.04.2012 - 2 L 192/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 5 K 4/14

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Ebenso hat das OVG Magdeburg im Rahmen eines Verfahrens betreffend eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Schweinemastanlage keinen Anlass gesehen, das Verfahren zur Nachholung der erforderlichen UVP auszusetzen (OVG Magdeburg, Urt. v. 25.04.2012 - 2 L 192/09 -, juris, insbes. Rn. 74 ff).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2016 - 11 S 54.15

    NABU mit Eilantrag gegen eine Schweine- bzw. Ferkelzuchtanlage im

    Eine lediglich diesen Zweck verfolgende Einstallung begründet jedoch nur einen "Scheinbetrieb" und stellt sich nicht - wie erforderlich - als Gebrauchmachen von der (immissionsschutzrechtlichen) Genehmigung dar (vgl. dazu das o.g. Urteil des BVerwG vom 25. April 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 14 i.V.m. Rz. 10 zur entsprechenden Anwendbarkeit in - wie vorliegend - Fällen einer genehmigungsersetzenden Anzeige für Altanlagen nach § 67a Abs. 1 BImSchG; vgl. ferner OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2012 - 2 L 192/09 -, juris Rz. 59).

    Dass die im Verhältnis zur genehmigten Platzzahl nur geringe prozentuale Einstallung ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen lediglich eines Scheinbetriebs ist bzw. sein kann, entspricht der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2005, a.a.O., Rz. 14, und OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2012 - 2 L 192/09 -, juris Rz. 60).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2014 - 5 S 534/13

    Erfolglose Klage gegen die Planänderung für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

    Insbesondere lässt § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 UmwRG nicht den Rückschluss auf eine drittschützende Wirkung der in ihr bezeichneten Verfahrenserfordernisse oder gar auf ein selbständig durchsetzbares Verfahrensrecht zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2011, a.a.O.; Beschl. v. 27.06.2013, a.a.O.; Beschl. v. 02.10.2013 - 9 A 23.12 - OVG LSA, Urt. v. 25.04.2012 - 2 L 192/09 - unklar noch Beschl. v. 17.09.2008 - 2 M 146/08 -, NVwZ 2009, 36; Nieders.OVG, Beschl. v. 21.10.2008 - 7 ME 170/07 -, NuR 2009, 58; OVG SH, Urt. v. 08.03.2013 - 1 LB 5/12 -, NordÖR 2013, 437; BayVGH, Beschl. v. 28.03.2011 - 15 ZB 08.1872 - OVG NW, Urt. v. 03.01.2006 - 20 D 118/03.AK, 20 D 35/04.AK, 20 D 118/04.AK, 20 D 120/04.AK, 20 D 159/04.AK -, NVwZ-RR 2007, 89; offengelassen von OVG Saarl., Beschl. v. 22.11.2007 - 2 B 176/07 -, ZfB 2008, 288; Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, UmweltR Bd. I Komm., 2014, § 4 UmwRG Rn. 45 ff; Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 73 Rn. 151; anders u. a. Ziekow, NVwZ 2007, 259; Kment, in: Hoppe/Beckmann, a.a.O., § 4 UmwRG Rn. 21; Greim, NuR 2014, 81, 87; Wickel, in: Fehling/Kastner, VwR, 3. A. 2013; dazu auch Held, NVwZ 2012, 461, 465; zum Ganzen Greim, Rechtsschutz bei Verfahrensfehlern im UmweltR, 2013, S. 119 ff.).
  • OVG Saarland, 05.06.2019 - 2 B 326/18

    (Keine) Prüfung der Freistellungsentscheidung der Immissionsschutzbehörde im

    Besteht - wie vorliegend - eine nach § 15 Abs. 1 BImSchG angezeigte Änderung in einer baurechtlich relevanten Maßnahme, so ist in einem Baugenehmigungsverfahren nur die Einhaltung der anderen das Vorhaben betreffenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu prüfen.(vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.4.2012 - 2 L 192/09 -, juris) Ist eine anderweitige Genehmigung erteilt worden, so ist im Baugenehmigungsverfahren die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigung nicht zu prüfen.(so für die atomrechtliche Genehmigung VGH München, Beschluss vom 12.7.1983 - 2 AS 83 A.881; NVwZ 84, 51 = BRS 40, 372; Molodovsky/Famers/Waldmann, in Bayerische Bauordnung, 42. Update Febr. 2019, Artikel 55 Rdnr. 71) Der Antragsgegner war daher nicht gehalten, die Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG, die allein in die Sachentscheidungskompetenz der Immissionsschutzbehörde - hier des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz - fällt, einer eigenen rechtlichen Bewertung zu unterziehen.
  • VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
    Nach Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes ist der von ihr geltend gemachte Verfahrensfehler einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung - abweichend von der früheren Rechtslage (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83) - als beachtlich einzustufen, ohne dass es darauf ankommt, ob die verletzten Verfahrensvorschriften der Gewährleistung eines materiellen subjektiven Rechts dienen und ob sich diese Verstöße auf die Sachentscheidung ausgewirkt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 30.10 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25.04.2012 - 2 L 192/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - 2 B 940/12

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage des Typs

    Losgelöst von Inhalt und Reichweite des § 4 Abs. 1, Abs. 3 UmwRG im Hinblick auf Rechtsbehelfe natürlicher Personen im Sinne von § 61 Nr. 1 VwGO wie dem Antragsteller, vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 2011 9 A 30.10 -, DVBl. 2012, 573 = juris Rn. 20 ff., und vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 -, DVBl. 2012, 443 = juris Rn. 17 f.; OVG LSA, Urteil vom 25. April 2012 - 2 L 192/09 -, juris Rn. 68; der antragsteller-seits zitierte Vorlagebeschluss des BVerwG vom 10. Januar 2012 - 7 C 20.11 -, NVwZ 2012, 448 = juris, betrifft u. a. die sich vorliegend nicht stellende Frage der (europarechtskonformen) Anwendung des § 4 UmwRG bei einer zwar durchgeführten, aber fehlerhaften Umweltverträglichkeitsprüfung und entsprechender Folgefragen wie dem Kausalitätserfordernis, ist der Anwendungsbereich der Bestimmung nicht eröffnet, weil der Antragsteller nicht die Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG verlangt.
  • VG Schwerin, 05.06.2019 - 2 B 33/19

    Verzicht auf eine Baulast

    Daran fehlt es nur, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Antragstellerin verletzt sein können (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 25.04.2012 - 2 L 192/09 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2013 - 10 B 679/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Aufhebung einer Baugenehmigung wegen umwelt-

  • VGH Bayern, 20.05.2014 - 15 N 12.1517

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Übernahme des Normenkontrollverfahrens

  • OVG Sachsen, 13.11.2019 - 4 A 671/16

    Feststellungsklage; Amtshaftungsprozess; Betriebseinstellung; Scheinbetrieb;

  • VG Magdeburg, 26.11.2013 - 2 B 299/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

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