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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09 (https://dejure.org/2011,11487)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.05.2011 - 3 L 374/09 (https://dejure.org/2011,11487)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 3 L 374/09 (https://dejure.org/2011,11487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 60 AufenthG 2004, Art 3 EGRL 93/2004, Art 9 Abs 1 Buchst a EGRL 93/2004, Art 9 Abs 1 Buchst b EGRL 93/2004
    Anforderungen an den Begriff der Verfolgungshandlung iSv EGRL 93/2004 Art 3; Rückkehr von staatenlosen Kurden in die Arabische Republik Syrien

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 3 Abs. 1, AufenthG § ... 60 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 9 Abs. 1 Bst. a, RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 3 Bst. c, RL 2004/83/EG Art. 3, RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4, EMRK Art. 3, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2, RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c
    Flüchtlingsanerkennung, Syrien, Berufung, Kurden, Yeziden, staatenlos, Rückkehr, Ausbürgerung, Verfolgungshandlung, politische Verfolgung, Registrierung, Willkür, deutsch-syrisches Rückübernahmeabkommen, Maktumin, Ajanib, Asylantrag, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein auf die Verletzung eines geschützten Rechtsguts zielendes Verhalten als Voraussetzung für den Begriff der Verfolgungshandlung i.S.d. Art. 3 QRL; Anknüpfen eines Wiedereinreiseverbots für die Kurden aus Syrien i.S.e. objektiven Gerichtetheit an die kurdische Ethnie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Möglichkeit der Rückkehr von staatenlosen Kurden in die Arabische Republik Syrien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ein auf die Verletzung eines geschützten Rechtsguts zielendes Verhalten als Voraussetzung für den Begriff der Verfolgungshandlung i.S.d. Art. 3 QRL; Anknüpfen eines Wiedereinreiseverbots für die Kurden aus Syrien i.S.e. objektiven Gerichtetheit an die kurdische Ethnie

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 26.02.2009 - 10 C 50.07

    Ausbürgerung; ordnungsrechtliche Ausbürgerung; asylerhebliche Ausbürgerung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09
    Für die Beurteilung der Schwere der Rechtsverletzung im Einzelfall kann auch von Bedeutung sein, ob und in welchem Maße sich der Betroffene um die Aufhebung der Ausbürgerung und die Wiedererlangung der ihm entzogenen Staatsangehörigkeit bemüht hat, gegebenenfalls auch welche Gründe ihn hiervon abgehalten haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.02.2009 - 10 C 50.07 -, NVwZ-RR 2010, 252).

    Asylerheblich können auch De-facto-Ausbürgerungen sein, bei denen der Staat dem betroffenen Bürger die formale Rechtsposition belässt, ihm aber tatsächlich die daraus abzuleitenden staatsbürgerlichen Rechte und insbesondere den staatlichen Schutz nicht gewährt, denn für die flüchtlingsrechtliche Beurteilung von Ausgrenzungsmaßnahmen kommt es auf die damit bezweckten tatsächlichen Folgen an (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.02.2009, a. a. O.).

    Auch in diesem Fall wäre er nicht als Staatenloser im Sinne von § 3 Abs. 1 AsylVfG anzusehen, da als solche nur Personen zu verstehen sind, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörige ansieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.02.2009, a. a. O.).

    Soweit es den Kläger selbst betrifft, ist nicht ersichtlich und auch nicht geltend gemacht worden, dass er sich in Syrien um die Erlangung der syrischen Staatsbürgerschaft bemüht hat und dass derartige Bemühungen erfolglos geblieben sind (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urt. v. 26.02.2009, a. a. O.).

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09
    Das durch das Richtlinienumsetzungsgesetz neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügte Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG dient der Umsetzung der Regelung über den subsidiären Schutz nach Art. 15 lit. c der Richtlinie (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.2010 - 10 C 11.09 -, juris; Urt. v. 29.06.2010 - 10 C 10.09 -, NVwZ 2011, 48; Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 4.09 -, NVwZ 2011, 56).

    Diese Sperrwirkung kann nur dann im Wege einer verfassungskonformen Auslegung eingeschränkt werden, wenn für den Schutzsuchenden ansonsten eine verfassungswidrige Schutzlücke besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.06.2010, a. a. O.).

    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.06.2010, a. a. O.).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09
    Dieser stellt bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ab ("real risk"; vgl. EGMR, Urt. v. 28.02.2008 - Nr. 37201/06 -, NVwZ 2008, 1330); dies entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010, a. a. O).Art. 4 Abs. 4 QRL privilegiert den Vorverfolgten bzw. Geschädigten auf andere Weise: Wer bereits Verfolgung bzw. einen ernsthaften Schaden erlitten hat, für den streitet die tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden.

    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010, a. a. O.).

    Das durch das Richtlinienumsetzungsgesetz neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügte Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG dient der Umsetzung der Regelung über den subsidiären Schutz nach Art. 15 lit. c der Richtlinie (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.2010 - 10 C 11.09 -, juris; Urt. v. 29.06.2010 - 10 C 10.09 -, NVwZ 2011, 48; Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 4.09 -, NVwZ 2011, 56).

  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09
    Streitgegenstand der Flüchtlingsanerkennung ist damit die Frage, ob dem betroffenen Ausländer in seinem Heimatstaat, mithin im Staat, dessen Staatsangehörigkeit er regelmäßig besitzt bzw. bei einem Staatenlosen in dem Land des vorherigen gewöhnlichen Aufenthaltes, für den Fall seiner Wiedereinreise eine politische Verfolgung droht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.1995 - 9 C 3.95 -? NVwZ-RR 1996, 602).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass auch der Entzug der Staatsangehörigkeit eine asylerhebliche Verfolgung darstellen kann (vgl. Urt. v. 24.10.1995 - 9 C 3.95 -, NVwZ-RR 1996, 602).

    In der Rechtsprechung ist - wie bereits zur Frage der Ausbürgerungen - geklärt, dass auch "Aussperrungen" und "Ausgrenzungen" in Gestalt von Rückkehrverweigerungen politische Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG darstellen können, wenn sie wegen einer der in § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Merkmale des Betroffenen erfolgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.05.2006 - 1 B 9.06 -, juris; Urt. v. 24.10.1995 - 9 C 3.95 -, NVwZ-RR 1996, 602).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09
    Die Qualifikationsrichtlinie modifiziert diese - asylrechtliche - Nachweiserleichterung in Art. 4 Abs. 4. Der der Prognose zugrunde zu legende Wahrscheinlichkeitsmaßstab bleibt unverändert, auch wenn der Antragsteller bereits Vorverfolgung oder einen ernsthaften Schaden im Sinne des Art. 15 QRL erlitten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, NVwZ 2011, 51; EuGH, Urteil v. 02.03.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - Abdulla -, NVwZ 2010, 505).

    Die Vorschrift misst den in der Vergangenheit liegenden Umständen Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft bei (vgl. EuGH, Urt. v. 02.03.2010, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 2 LB 643/07

    Abkommen; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutzsuchender;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09
    Danach jedenfalls kann nicht davon ausgegangen werden, dass die in Syrien lebende kurdische Minderheit, auch sofern sie wie der Kläger yezidischen Glaubens ist, einer politischen Verfolgung ausgesetzt ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 24.03.2009 - 2 LB 643/07 -, juris m. w. N.; Hajo/Savelsberg - Europäisches Zentrum für Kurdische Studien - Gutachten an das Bundesasylamt Österreich vom 19.05.2010; Kurdwatch, Yeziden in Syrien, Dezember 2010).

    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ist die kurdische Bevölkerung in Syrien - und zwar auch im Gebiet der Provinz Al-Hassake - keiner staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt; ebenso lässt sich nicht feststellen, dass eine programmatische Politik der Vertreibung, Ausbürgerung oder Ausgrenzung von Kurden wegen ihrer Volkszugehörigkeit betrieben wird, selbst wenn gegenüber den 1962 ausgebürgerten bzw. unregistrierten Kurden Vorbehalte verblieben und sie aufgrund ihres Status erheblich benachteiligt sind (vgl. zuletzt: OVG Lüneburg, Urt. v. 24.03.2009 - 2 LB 643/07 -, juris, m. w. N.).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09
    Dieser hohe Wahrscheinlichkeitsgrad ist in der Formulierung umschrieben, dass die Abschiebung dann ausgesetzt werden müsse, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2001 - 1 C 5.01 -, NVwZ 2002, 101).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09
    Die Qualifikationsrichtlinie modifiziert diese - asylrechtliche - Nachweiserleichterung in Art. 4 Abs. 4. Der der Prognose zugrunde zu legende Wahrscheinlichkeitsmaßstab bleibt unverändert, auch wenn der Antragsteller bereits Vorverfolgung oder einen ernsthaften Schaden im Sinne des Art. 15 QRL erlitten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, NVwZ 2011, 51; EuGH, Urteil v. 02.03.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - Abdulla -, NVwZ 2010, 505).
  • OVG Saarland, 30.08.2010 - 3 A 121/10

    Rückkehrgefährdung syrischer Staatsangehöriger wegen Asylantragstellung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09
    Ferner drohen Asylbewerbern aus Syrien allein wegen der Stellung eines Asylantrages und eines gegebenenfalls mehrjährigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland bei einer Rückkehr nach Syrien nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit asylerhebliche Maßnahmen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 09.05.2011 - 14 A 1049/11.A -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 30.08.2010 - 3 A 121/10 -, juris; OVG LSA, Urt. v. 30.01.2008 - 3 L 75/06 -, juris).
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09
    Bei einem regional begrenzten Konflikt außerhalb seiner Herkunftsregion muss der Ausländer stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass für ihn eine Rückkehr in seine Herkunftsregion ausscheidet und nur eine Rückkehr gerade in die Gefahrenzone in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.2009 - 10 C 9.08 -, NVwZ 2010, 196).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06

    Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, rechtliches Gehör, grundsätzliche

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 14 A 1049/11

    Erkenntnisse für eine erhöhte Gefahr politischer Verfolgung für unpolitische

  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 75.95

    Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Verlust des

  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - 3 L 75/06

    Asyl und Abschiebungsschutz

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 12.07.2005 - 1 C 22.04

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 327/03

    Staatenlose Kurden aus Syrien

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2006 - 3 L 315/03

    Syrien, Kurden, Staatenlose, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit,

  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03

    Familienasyl; Begriff der Ehe; Zivilehe; religiöse Eheschließung; staatliche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - 3 B 19.05

    Anerkennung als asylberechtigter staatenloser Kurde yezidischen Glaubens aus

  • VGH Hessen, 06.08.2009 - 3 A 2842/05

    Syrien, Türkei, Kurden, Staatsangehörigkeit, Staatenlose, gewöhnlicher

  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2018 - 11a K 3417/16

    Syrien Kurde Staatenloser staatenlos Ausbürgerung Wehrpflicht

    Dies hat zur Folge, dass sie - wie dies regelmäßig auch in anderen Staaten der Fall ist - weniger Rechte besitzen und eben auch in ihren Möglichkeiten beschränkt sind, sich wirtschaftlich und in sonstiger Weise zu betätigen, so auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Mai 2011 - 3 L 374/09 -, juris.

    Damit wirkt die staatliche Maßnahme hinsichtlich der damit einhergehenden Rechtsfolgen in Bezug auf den Verlust der Staatsangehörigkeitsrechte fort, so dass es für den jeweiligen Abkömmling hinsichtlich der Art und Intensität der Rechtsgutbeeinträchtigung nicht an den für eine asylrelevante Verfolgungsmaßnahme erforderlichen Voraussetzungen fehlt, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Mai 2011 - 3 L 374/09 -, juris.

    Dies kann hier aber aus den dargelegten Gründen nicht festgestellt werden, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Mai 2011 - 3 L 374/09 -, juris.

    so auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24. März 2009 - 2 LB 643/07 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Mai 2011 - 3 L 374/09 -, juris.

  • VG Augsburg, 23.02.2012 - Au 6 K 10.30657

    Asylbewerber aus Syrien

    Hinzukommt, dass das Dekret Nr. 49 mittlerweile durch das Dekret Nr. 43 faktisch außer Kraft gesetzt worden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 Az. 3 L 374/09).

    Selbst wenn eine tatsächliche Möglichkeit der Rückführung für Staatenlose nicht bestehen sollte (vgl. dazu OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 Az. 3 L 374/09 Rd.Nr. 32 juris), stellt dies jedenfalls keine politische Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG dar.

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der syrische Staat bei der Anwendung und Interpretation des syrischen Staatsangehörigkeitsrechts an die Ethnie der kurdischen Volkszugehörigkeit anknüpft (vgl. OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O.; VG Augsburg vom 23.10.2006 a.a.O.).

    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 Az. Au 6 K 11.30036 RdNr. 50).

  • VG Augsburg, 17.02.2012 - Au 6 K 11.30073

    Syrien; staatenloser Kurde; aktuelle Lage in Syrien

    Hinzukommt, dass das Dekret Nr. 49 mittlerweile durch das Dekret Nr. 43 faktisch außer Kraft gesetzt worden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 Az. 3 L 374/09).

    Selbst wenn eine tatsächliche Möglichkeit der Rückführung für Staatenlose nicht bestehen sollte (vgl. dazu OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 Az. 3 L 374/09 Rd.Nr. 32 juris), stellt dies jedenfalls keine politische Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG dar.

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der syrische Staat bei der Anwendung und Interpretation des syrischen Staatsangehörigkeitsrechts an die Ethnie der kurdischen Volkszugehörigkeit anknüpft (vgl. OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O.; VG Augsburg vom 23.10.2006 a.a.O.).

  • VG Berlin, 27.04.2023 - 34 K 69.21

    Asylrecht: Subsidiärer Schutz für einen originär aus Syrien stammenden

    Er stehe dem Staatenlosen dann in gleicher Weise gegenüber wie jeder andere auswärtige Staat und sei nicht mehr taugliches Subjekt "politischer Verfolgung" im Sinne des Asylrechts; der Status der betroffenen Person richte sich dann nach dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen (vgl. zuletzt ausführlich BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2005 - 1 C 17.03 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 C 3/95 -, juris Rn. 13 sowie BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 9 C 30/85 -, juris Rn 14; vgl. auch Verweise in BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 10 B 88.07 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 28/18 -, juris Rn. 19; a. A. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Mai 2011 - 3 L 374/09 -, juris Rn. 24 zu Art. 2 lit. c der früheren Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004).

    Eine Wiedereinreisemöglichkeit wird bei beiden Definitionen nicht verlangt (vgl. zur Richtlinie 2004/83/EG: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Mai 2011 - 3 L 374/09 -, juris Rn. 24).

  • VG Berlin, 27.04.2023 - 34 K 92.22

    Zuerkennung internationalen Schutzes

    Er stehe dem Staatenlosen dann in gleicher Weise gegenüber wie jeder andere auswärtige Staat und sei nicht mehr taugliches Subjekt "politischer Verfolgung" im Sinne des Asylrechts; der Status der betroffenen Person richte sich dann nach dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen (vgl. zuletzt ausführlich BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2005 - 1 C 17.03 - juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 C 3.95 - juris Rn. 13 sowie BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 9 C 30.85 - juris Rn 14; vgl. auch Verweise in BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 10 B 88.07 - juris Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 28.18 - juris Rn. 19; a. A. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Mai 2011 - 3 L 374/09 -, juris Rn. 24 zu Art. 2 lit. c der früheren Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004).

    Eine Wiedereinreisemöglichkeit wird bei beiden Definitionen nicht verlangt (vgl. zur Richtlinie 2004/83/EG: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Mai 2011 - 3 L 374/09 - juris Rn. 24).

  • VG Augsburg, 12.12.2011 - Au 6 K 10.30356

    Syrischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Wehrdienstentzug

    Die Benachteiligung erreicht jedoch über Schikanen und eine Diskriminierung hinaus keinen Grad der Intensität, der die Annahme einer politischen Verfolgung allein wegen der Ethnie rechtfertigen würde (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 Az. 3 L 374/09 RdNrn. 40 ff; VG Augsburg vom 8.6.2011 Az. Au 6 K 11.30036 RdNr. 48).

    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 a.a.O. RdNr. 50).

  • VG Augsburg, 09.12.2011 - Au 6 K 10.30653

    Staatenloser Kurde aus Syrien; Mitgliedschaft des Bruders in der Yeketi-Partei

    Die Benachteiligung erreicht jedoch über Schikanen und eine Diskriminierung hinaus keinen Grad der Intensität, der die Annahme einer politischen Verfolgung allein wegen der Ethnie rechtfertigen würde (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 Az. 3 L 374/09 RdNrn. 40 ff; VG Augsburg vom 8.6.2011 Az. Au 6 K 11.30036 RdNr. 48).

    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 a.a.O. RdNr. 50).

  • VG Augsburg, 26.10.2011 - Au 6 K 10.30333

    Syrischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit

    Die Benachteiligung erreicht jedoch über Schikanen und eine Diskriminierung hinaus keinen Grad der Intensität, der die Annahme einer politischen Verfolgung allein wegen der Ethnie rechtfertigen würde (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 Az. 3 L 374/09 RdNrn. 40 ff; VG Augsburg vom 8.6.2011 Az. Au 6 K 11.30036 RdNr. 48).

    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 a.a.O. RdNr. 50).

  • VG Augsburg, 25.10.2011 - Au 6 K 10.30447

    Syrischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Yezide; Nötigung zu

    Die Benachteiligung erreicht jedoch über Schikanen und eine Diskriminierung hinaus keinen Grad der Intensität, der die Annahme einer politischen Verfolgung allein wegen der Ethnie rechtfertigen würde (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 Az. 3 L 374/09 RdNrn. 40 ff; VG Augsburg vom 8.6.2011 Az. Au 6 K 11.30036 RdNr. 48).

    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 a.a.O. RdNr. 50).

  • VG Halle, 31.08.2011 - 1 A 5/10

    Zur Frage der Staatsangehörigkeit von Kurden aus Syrien und zur Anwendung des

    Dafür, dass die praktische Anwendung des Abkommens durch die Vertragsstaaten demgegenüber (doch) eine Rückführungsmöglichkeit für die Kläger eröffnet, gibt es keinerlei belastbare Anhaltspunkte (OEufach0000000014, Urteil vom 25. Mai 2011 - 3 L 374/09 -, Juris).

    Lediglich ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich diese Situation tatsächlich auch nicht durch das deutsch-syrische Rückführungsübereinkommen geändert hat, unabhängig davon, dass es auch nicht anwendbar ist (vgl. hierzu OEufach0000000014, Urteil vom 25. Mai 2011 - 3 L 374/09 -, Juris m. w. N.; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Ds. 17/5429, Drucksache 17/5679 vom 29.04.2011, insbes. Frage 4, S. 8 ff. und Frage 6, S. 11 f.).

  • VG Aachen, 08.03.2019 - 3 K 1069/16

    Asyl; Libyen; Bengasi; Palästinenser; staatenlos; Gruppenverfolgung

  • VG Magdeburg, 26.01.2012 - 9 A 33/11

    Abschiebungsschutz für Syrien wegen bestehender Unruhen; Rechtsbehelfsbelehrung

  • VG Augsburg, 18.06.2013 - Au 6 K 13.30111

    Syrischer Asylberwerber; Flucht vor Einberufung

  • VG Magdeburg, 29.04.2013 - 9 A 185/12

    Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Abs.1 AufenthG

  • VG Magdeburg, 26.10.2009 - 9 A 166/08

    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Syrien, staatenlos, Kurden, politische

  • VG Augsburg, 12.03.2013 - Au 6 K 12.30376

    Asylbewerber syrischer Staatsangehörigkeit; Teilnahme an Demonstrationen;

  • VG Magdeburg, 25.04.2013 - 9 A 127/12

    Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Abs.1 AufenthG 2004

  • VG Magdeburg, 24.08.2011 - 9 A 152/10

    Rückkehrgefährdung von Asylbewerbern aus Syrien wegen des illegalen Verlassens

  • VG Potsdam, 16.11.2022 - 12 K 1219/18

    Syrien: Flüchtlingsschutz wegen Desertion von der syrischen Armee bei Zwang zu

  • VG Magdeburg, 29.04.2013 - 9 A 164/12
  • VG Augsburg, 28.12.2012 - Au 6 K 12.30264

    Syrische Staatsangehörige; politische Verfolgung nicht glaubhaft gemacht;

  • VG Magdeburg, 25.08.2011 - 9 A 239/10

    Flüchtlingsanerkennung, Syrien, Asylantrag, Verfolgungsgefahr, politische

  • VG Magdeburg, 25.01.2012 - 9 A 46/11

    Sog. herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden

  • VG Potsdam, 05.10.2022 - 12 K 1976/16
  • VG Potsdam, 05.10.2022 - 12 K 3008/16
  • VG Potsdam, 14.09.2022 - 12 K 3258/16
  • VG Berlin, 10.08.2022 - 34 K 208.19

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft: Verfolgungsgefahr für einen Asylbewerber

  • VG Potsdam, 27.06.2022 - 12 K 2546/16
  • VG Potsdam, 08.12.2021 - 12 K 2469/16
  • VG Potsdam, 03.09.2021 - 12 K 2356/16
  • VG Magdeburg, 05.10.2011 - 9 A 262/10

    Syrien, Asylantrag, Auslandsaufenthalt, illegale Ausreise, unerlaubte Ausreise,

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