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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06   

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OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06 (https://dejure.org/2006,16383)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.08.2006 - 2 M 228/06 (https://dejure.org/2006,16383)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. August 2006 - 2 M 228/06 (https://dejure.org/2006,16383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; AuslG § 60a Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aussetzung der Abschiebung bei Anerkennung der Vaterschaft und familiärer Lebensgemeinschaft mit Kleinkind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtliche Unmöglichkeit einer Abschiebung; Gewährung eines unmittelbaren Rechtes auf Aufenthalt durch Art. 6 GG; Gerichtliche Geltendmachung des Nichtbestehens der Vaterschaft; Familiäre Lebensgemeinschaft; Verfahren auf Erteilung eines Aufenthaltstitels; Rechtsanspruch ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aussetzung der Abschiebung bei Anerkennung der Vaterschaft und familiärer Lebensgemeinschaft mit Kleinkind

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse v. 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682, u. v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, InfAuslR 2006, 122, m. w. N.) gewährt Art. 6 GG zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23.01.2006 (a. a. O.) nochmals betont, dass maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen sei, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit bestehe, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen sei; dabei sei zu berücksichtigen, dass bei einer Vater-Kind-Beziehung der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich werde, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben könne.

    Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass ein noch sehr kleines Kind wie die derzeit 10 Monate alte Tochter des Antragstellers den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BVerfG, Beschl. v. 23.01.2006, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2004 - 2 M 441/04

    D (A), Duldung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, Vater,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06
    Hat ein Ausländer die Vaterschaft über ein deutsches Kind den Formerfordernissen des BGB entsprechend anerkannt und die Kindesmutter dem formrecht zugestimmt, können auch die Behörden und Verwaltungsgerichte das Berufen auf eine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 2 BGB - seien Zweifel daran auch noch so berechtigt - nicht als rechtsmissbräuchlich ansehen und sie für unbeachtlich halten; Abhilfe könnte nur der Gesetzgeber schaffen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 01.10.2004 - 2 M 441/04 -, InfAuslR 2006, 56).

    Die von dem Antragsgegner aufgeworfenen Zweifel an der Vaterschaft des Antragstellers vermögen an der zivilrechtlichen Rechtslage nichts zu ändern (Beschl. d. Senats v. 01.10.2004 - 2 M 441/04 -, InfAuslR 2006, 56).

    Angesichts dieser zivilrechtlichen Rechtslage können auch die Behörden und Verwaltungsgerichte das Berufen auf eine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 2 BGB - seien Zweifel daran auch noch so berechtigt - nicht als rechtsmissbräuchlich ansehen und sie für unbeachtlich halten; Abhilfe könnte nur der Gesetzgeber schaffen (Beschl. d. Senats v. 01.10.2004, a. a. O.).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06
    Bei einem kleinen Kind kann auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein (vgl. BVerfG. Beschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59).

    Daher kann gerade bei einem kleinen Kind auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein (BVerfG, Beschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06
    Eine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem minderjährigen Kind ist aber auch dann möglich, wenn der Vater mit seinem Kind nicht in einer häuslichen Gemeinschaft lebt; dies gilt insbesondere mit Rücksicht auf die mit dem In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes in §§ 1626 Abs. 3, 1684 Abs. 1 BGB zum Ausdruck gekommenen Bedeutung des Umgangsrechts und der Umgangverpflichtung eines Vaters mit seinem Kind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, NVwZ 2002, 849).

    Eine verantwortungsvoll gelebte und dem Schutzzweck des Art. 6 GG entsprechende Eltern-Kind-Beziehung lässt sich nicht nur quantitativ etwa nach Datum und Uhrzeit des persönlichen Kontakts oder genauem Inhalt der einzelnen Betreuungshandlungen bestimmen; die Entwicklung eines Kindes wird vielmehr auch durch die geistige und emotionale Auseinandersetzung geprägt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.01.2002, a. a. O.).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06
    Ein zwingendes Abschiebungshindernis liegt insbesondere vor, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Beziehungen durch Ausreise zu unterbrechen (BVerwG, Urt. v. 04.06.1997 - BVerwG 1 C 9.95 -, InfAuslR 1997, 355).

    Der Aussetzung der Abschiebung (Duldung) kommt nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.08.2005 - 2 M 65/05 -, m. w. Nachw.; sowie zu § 55 Abs. 2 AuslG: BVerwG, Urt. v. 25.09.1997 - 1 C 3.97 -, BVerwGE 105, 35 [43]).

  • OVG Niedersachsen, 06.02.1996 - 13 M 460/96

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung; Ermessen; Ermessensfehler; Visumverstoß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06
    Bei dieser Ermessensentscheidung, die bislang nicht getroffen wurde, hat die Ausländerbehörde abzuwägen, ob die öffentlichen Interessen an der Einhaltung der Einreisevorschriften das private Interesse an der Erteilung eines Aufenthaltstitels im Inlandsverfahren überwiegen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 06.02.1996 - 13 M 460/96 -, NVwZ-RR 1997, 68 [69]).
  • OVG Hamburg, 15.05.2006 - 4 Bs 129/06

    Aussetzung der Abschiebung wegen familiärer Lebensgemeinschaft mit deutschem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06
    Das gilt namentlich für die Frage, ob der Antragsteller eine schützenswerte familiäre Lebensgemeinschaft mit seinem Kind aufrechterhält (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.05.2006 - 4 Bs 129/06 - Juris).
  • VGH Hessen, 15.11.2002 - 9 TG 2990/02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausübung der Personensorge

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06
    Maßgeblich ist dann, ob zwischen dem Ausländer und seinem Kind aufgrund des gepflegten persönlichen Umgangs ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, das von der nach außen manifestierten Verantwortung für die leibliche und seelische Entwicklung des Kindes geprägt ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.06.2005 - 2 M 76/05 - HessVGH, Beschl. v. 15.11.2002 - 9 TG 2990/02 -, AuAS 2003, 86).
  • KG, 11.12.2001 - 1 W 193/01

    Verpflichtung des Standesbeamten zur Beischreibung eines Randvermerks betreffend

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06
    Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit einer nach den §§ 1594 ff. BGB wirksamen Vaterschaftsanerkennung außerhalb der Vaterschaftsanfechtungsklage sind daher auch bei erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit nicht zugelassen (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 11.12.2001 - 1 W 193/01 -, FamRZ 2002, 1725 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06
    Der Aussetzung der Abschiebung (Duldung) kommt nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.08.2005 - 2 M 65/05 -, m. w. Nachw.; sowie zu § 55 Abs. 2 AuslG: BVerwG, Urt. v. 25.09.1997 - 1 C 3.97 -, BVerwGE 105, 35 [43]).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 1.17

    Kleinkind kann deutsche Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanfechtung

    Die Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung setzt nicht voraus, dass der Anerkennende tatsächlich der leibliche Vater des anerkannten Kindes ist oder dies zumindest glaubt (siehe auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 25. August 2006 - 2 M 228/06 - juris Rn. 18 f.; OVG Koblenz, Urteil vom 6. März 2008 - 7 A 11276/07 - AuAS 2008, 194; Kau, in: Hailbronner u.a. , Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, § 4 Rn. 25).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - 2 O 31/17

    Aufenthaltserlaubnis bei Eltern-Kind-Beziehung nach Rücknahme des Asylantrags

    Eine verfassungsrechtlich geschützte Elternschaft besteht auch dann, wenn die Vaterschaft durch Anerkennung nach § 1592 Nr. 2 BGB begründet wurde und der Anerkennende nicht der biologische Vater des Kindes ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.12.2013 - 1 BvL 6/10 -, juris RdNr. 95; Beschl. d. Senats v. 25.08.2006 - 2 M 228/06 -, juris RdNr. 19).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 58/07

    falsche Angaben; begriff; Personenstandsfeststellung; Vaterwschaftsanerkenntnis

    Deshalb haben auch die Strafgerichte die durch die Anerkennung entstandenen rechtlichen Auswirkungen der Vaterschaft als vorrangig zu respektieren und sind an diese ebenso gebunden wie an ein gerichtliches Statusurteil (ganz h.M.: Palandt/Diederichsen, BGB, § 1592 Rndr. 8; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 01. Oktober 2007 - 2 M 441/04 - und vom 25. August 2006 - 2 M 228/06 -, beide Beschlüsse abgedruckt bei juris; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 169 Rdnr. 6; Schönke/Schröder/Lenckner, § 169 Rndnr. 7 jeweils m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 11 S 1886/14

    Familiennachzug: Aufenthaltstitel an Scheinvater

    Die Aufzählung der Gründe für die Unwirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 1594 ff. BGB sind abschließend, so dass sogar die bewusst wahrheitswidrige Anerkennung der Vaterschaft nicht zu deren Unwirksamkeit führt (Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 1598 Rn. 2; Nickel, in: jurisPK-BGB, 7. Aufl., 2014, § 1598 Rn. 11; OVG LSA, Beschluss vom 25.08.2006 - 2 M 228/06 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2007 - 1 Ss 58/07 - juris).
  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13

    Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig

    d) Der im Fall 18 bb erteilten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gingen ausweislich der Urteilsgründe (UA S. 58) falsche Mitteilungen zu einem gesicherten Lebensunterhalt sowie - anspruchsbegründend - zur Ausübung der gemeinsamen Personensorge für das Kind mit dem Scheinvater und damit für das aufenthaltsrechtliche Verfahren allgemein bedeutsame Angaben (BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 146) voraus (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 4 AufenthG; siehe auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 25. August 2006 - 2 M 228/06).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2012 - 18 A 537/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen

    vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 25. August 2006 - 2 M 228/06 - juris, und vom 1. Oktober 2004 - 2 M 441/04 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 9 UZ 364/05 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - 5 Bs 196/08 -, juris Rn. 13; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3. März 2005 - 13 S 3035/04 -, der vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft vom 13. März 2008 (BGBl. I S. 313) ergangen ist.
  • VG Münster, 05.07.2018 - 8 K 1491/17
    Gleiches gilt für die Frage, ob die Einwendung des Rechtsmissbrauchs auch gegen § 1598 BGB verstößt, der die Unwirksamkeitsgründe eines Vaterschaftsanerkenntnisses abschließend bestimmen dürfte, so dass eine Berufung auf die allgemeinen Vorschriften über Willensmängel und die Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften daneben ausscheiden dürfte (BT-Drs. 16/3291 S. 10; vgl. auch Kammergericht, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 88/05 - juris, Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 1. Oktober 2004 - 2 M 441/04 - und vom 25. August 2006 - 2 M 228/06 -, je juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2008 - 7 A 11276/07

    Kein Aufenthaltsrecht bei rechtsmissbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung

    Folglich ist selbst eine bewusst wahrheitswidrige, in rechtsmissbräuchlicher Absicht erklärte Vaterschaftsanerkennung auch staatsangehörigkeitsrechtlich als wirksam anzusehen, solange sie nicht erfolgreich angefochten ist (insoweit im Ergebnis ebenso HessVGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 9 ZU 364/05 -, juris, Rn. 6 f.; OVG LSA, Beschlüsse vom 1. Oktober 2004 - 2 M 441/04 - und vom 25. August 2006 - 2 M 228/06 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11

    Baueinstellungsverfügung - Abgrenzung verfahrensfreie Instandhaltungsarbeiten und

    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn neuer Vortrag Bisheriges, vom Verwaltungsgericht bereits Behandeltes nur ergänzt oder erläutert, wenn ein Obsiegen des Beschwerdeführers offensichtlich ist, so dass er aus prozessökonomischen Gründen nicht auf das besondere Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO verwiesen werden sollte (Beschl. d. Senats v. 02.12.2004, a.a.O.) oder wenn der Eintritt nicht oder nur schwer wieder rückgängig zu machender Folgen noch vor Ergehen einer Entscheidung im Abänderungsverfahren droht (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.08.2006 - 2 M 228/06 -, Juris, zur Abschiebung).
  • KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23

    Strafbarkeit des Erschleichen eines Aufenthaltstitels durch eine

    Dass eine rechtsmissbräuchlich anerkannte Vaterschaft, wie von der Revision weiter hervorgehoben wird, in nur geringem Maße durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 6/10 -, juris Rn. 95), kann im Einzelfall bei der Bewertung des aufenthaltsrechtlichen Status des Vaters eine Rolle spielen (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. August 2006 - 2 M 228/06 -, juris), ist für den hier maßgeblichen Anspruch der Mutter jedoch ohne Bedeutung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08

    Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14

    Abschiebungsschutz wegen Schwangerschaft

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2006 - 2 M 294/06

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 M 98/14

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

  • VG Schleswig, 28.07.2020 - 11 B 36/20

    Ausländerrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 65/11

    Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 B 98/14

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

  • VG Stuttgart, 24.07.2014 - 11 K 2194/14

    Anerkenntnis der Vaterschaft; Nachzug der Mutter; sog. "Afrikanische

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11

    Prozesskostenhilfe für Untätigkeitsklage - Familiennachzug

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2007 - 2 M 172/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21

    Abschiebung bei Erkrankung der deutschen Lebenspartnerin und Verlobten eines

  • KG, 19.04.2023 - 9 ORs 9/23

    Vaterschaftsanerkennung durch nicht leiblichen Vater; Rechtmäßigkeit der

  • VG Düsseldorf, 24.03.2009 - 1 L 146/09

    Umverteilung des Asylbewerbers in das Land Berlin aufgrund familiärer Bindungen;

  • LG Berlin, 11.02.2022 - 533 Qs 8/22

    Strafbarkeit nach dem AufenthG im Zusammenhang mit einer Scheinvaterschaft:

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2006 - 2 M 317/06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz

  • VG Lüneburg, 22.08.2008 - 1 B 49/08

    Asylverfahren; Aufenthaltserlaubnis; Familienangehöriger; Freizügigkeit;

  • VG Magdeburg, 06.06.2007 - 9 B 106/07

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz

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