Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 4 L 177/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992, Art 103 Abs 1 GG, § 95 VwGO, § 138 Nr 3 VwGO
Zur Unterlassung der Anordnung des persönlichen Erscheinens im Asylrechtsstreit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1
Unterlassene Anordnung des persönlichen Erscheinens als vom Regelungsbereich des Art. 103 Abs. 1 GG nicht umfassten Verletzung der Aufklärungspflicht des § 86 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Anordnung des persönlichen Erscheinens im Asylrechtsstreit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassene Anordnung des persönlichen Erscheinens als vom Regelungsbereich des Art. 103 Abs. 1 GG nicht umfassten Verletzung der Aufklärungspflicht des § 86 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 30.06.2010 - 1 A 40/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 4 L 177/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 31.89
Kirchenrecht - Parteiverlangen - Termine - Staatliche Gerichtsbarkeit - Aufhebung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 4 L 177/10
Ein bloßes Anwesenheitsinteresse wird durch den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht geschützt (vgl. BVerwG, Beschl. v. vom 31.05.1990 - BVerwG 7 CB 31.89 -, zit. nach juris). - BVerfG, 22.12.1994 - 2 BvR 168/94
Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 4 L 177/10
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verschafft den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären sowie Anträge zu stellen (Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 86 Abs. 2 und 3, 108 Abs. 2 VwGO), und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen und die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]; BVerfG, Beschl. v. 22.12.1994 - 2 BvR 168/94 -, NVwZ 1995, 1096). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 4 L 177/10
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verschafft den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären sowie Anträge zu stellen (Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 86 Abs. 2 und 3, 108 Abs. 2 VwGO), und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen und die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]; BVerfG, Beschl. v. 22.12.1994 - 2 BvR 168/94 -, NVwZ 1995, 1096).
- BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 43/21
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
Denn die Anordnung des persönlichen Erscheinens dient nicht der Gewährung rechtlichen Gehörs (…BVerwGE 130, 65 Rn. 34; vgl. auch BVerwG, JR 1969, 194, 195; OVG Magdeburg, BeckRS 2010, 53084 mwN; vgl. auch Hornfischer/Janson, JuS 2021, 321, 325;… a.A. Redeker/von Oertzen/Kothe, VwGO, 17. Aufl., § 95 Rn. 5; abweichend in Fällen, in denen der Beteiligte nicht anwaltlich vertreten war: BVerwGE 36, 264, 266; 77, 157, 159 sowie für einen Fall, in dem der vorangegangene Verlegungsantrag unbeschieden geblieben ist: BVerwG, NJW 1961, 892), sondern soll dem Gericht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO die Klärung des Sachverhalts durch Erklärungen der Beteiligten oder aber eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits ermöglichen (…vgl. Gärditz/Jacob, VwGO, 2. Aufl., § 95 Rn. 14;… Eyermann/ Schübel-Pfister, VwGO, 15. Aufl., § 95 Rn. 3, 10;… Kopp/W.-R. Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 95 Rn. 1, 4). - VGH Bayern, 15.04.2020 - 4 ZB 20.30838
Grundsätzlich kein Anspruch eines anwaltlich vertretenen inhaftierten Asylklägers …
Die Anordnung des persönlichen Erscheinens an sich dient grundsätzlich nicht der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern der Klärung des Sachverhalts (…Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 95 Rn. 22, 24), im Asylrechtsstreit insbesondere auch dazu, dem Gericht einen persönlichen Eindruck von der Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers zu vermitteln (vgl. OVG LSA, B.v. 25.8.2010 - 4 L 177/10 - juris Rn. 4).