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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 1 L 60/11   

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https://dejure.org/2011,26972
OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 1 L 60/11 (https://dejure.org/2011,26972)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.11.2011 - 1 L 60/11 (https://dejure.org/2011,26972)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. November 2011 - 1 L 60/11 (https://dejure.org/2011,26972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 46 Abs 1 BBesG, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO
    Verwendungszulage nach § 46 BBesG - zum Begriff der vorübergehend vertretungsweisen Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestätigung der Senatsrechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal "vorübergehend vertretungsweise" i.S.d. § 46 Abs. 1 BBesG bei Wahrnehmung eines übertragenen Dienstpostens

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestätigung der Senatsrechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal "vorübergehend vertretungsweise" i.S.d. § 46 Abs. 1 BBesG bei Wahrnehmung eines übertragenen Dienstpostens

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 1 L 60/11
    Bestätigung der Senatsrechtsprechung (insbes. Beschluss vom 14.12.2009 - 1 L 83/09 -) zum Tatbestandsmerkmal "vorübergehend vertretungsweise" i. S. d. § 46 Abs. 1 BBesG durch Urteile des BVerwG vom 28.04.2011 (- 2 C 30.09, 2 C 27.10, 2 C 48.10 - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinen jüngsten vom Verwaltungsgericht noch nicht berücksichtigten Urteilen vom 28. April 2011 (- 2 C 30.09, 2 C 27.10, 2 C 48.10 -, juris) die bisherige Rechtsauffassung des Senats bestätigt, indem es unter Bezugnahme auf seinen auch vom Senat für maßgeblich erachteten Beschluss vom 21. August 2003 (- 2 C 48.02 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 1) das Tatbestandsmerkmal "vorübergehend vertretungsweise" erneut dahingehend definiert, dass der Beamte "die ihm übertragenen, einem höheren Statusamt zugeordneten Aufgaben erfüllen (soll), bis sie einem Beamten mit funktionsgerechtem höheren Statusamt übertragen werden".

    An anderer Stelle führt das Bundesverwaltungsgericht aus, die (zulagenrechtlich erforderliche) Vakanzvertretung ende, "mag sie auch zeitlich unbeschränkt oder sogar ausdrücklich als "dauerhaft" oder "endgültig" bezeichnet worden sein, erst mit der funktionsgerechten Besetzung der Stelle." Dies sei der Fall, wenn ein Beamter mit dem entsprechenden Statusamt in die freie Planstelle eingewiesen und ihm die Stelle, d. h. das Amt im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten) übertragen werde (BVerwG, a. a. O., 2 C 30.09, RdNr. 13).

    Damit nicht in Einklang stehende Verwaltungsübungen und Verwaltungsvorschriften bleiben außer Betracht (vgl. BVerwG, a. a. O. - 2 C 30.09 -, RdNr. 22).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 1 L 60/11
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verlangt nicht, die Berufung wegen eines Fehlers zuzulassen, der für den Ausgang des Berufungsverfahrens und damit für das Ergebnis des Prozesses mit Sicherheit bedeutungslos bleiben wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, juris; jüngst BVerfG, Beschl. v. 23.02.2011 - 1 BvR 500/07 -, RdNr. 15).

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 1 L 60/11
    Bestätigung der Senatsrechtsprechung (insbes. Beschluss vom 14.12.2009 - 1 L 83/09 -) zum Tatbestandsmerkmal "vorübergehend vertretungsweise" i. S. d. § 46 Abs. 1 BBesG durch Urteile des BVerwG vom 28.04.2011 (- 2 C 30.09, 2 C 27.10, 2 C 48.10 - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinen jüngsten vom Verwaltungsgericht noch nicht berücksichtigten Urteilen vom 28. April 2011 (- 2 C 30.09, 2 C 27.10, 2 C 48.10 -, juris) die bisherige Rechtsauffassung des Senats bestätigt, indem es unter Bezugnahme auf seinen auch vom Senat für maßgeblich erachteten Beschluss vom 21. August 2003 (- 2 C 48.02 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 1) das Tatbestandsmerkmal "vorübergehend vertretungsweise" erneut dahingehend definiert, dass der Beamte "die ihm übertragenen, einem höheren Statusamt zugeordneten Aufgaben erfüllen (soll), bis sie einem Beamten mit funktionsgerechtem höheren Statusamt übertragen werden".

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 48.10

    Verwendungszulage auch bei auf Dauer angelegter Wahrnehmung der Aufgaben eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 1 L 60/11
    Bestätigung der Senatsrechtsprechung (insbes. Beschluss vom 14.12.2009 - 1 L 83/09 -) zum Tatbestandsmerkmal "vorübergehend vertretungsweise" i. S. d. § 46 Abs. 1 BBesG durch Urteile des BVerwG vom 28.04.2011 (- 2 C 30.09, 2 C 27.10, 2 C 48.10 - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinen jüngsten vom Verwaltungsgericht noch nicht berücksichtigten Urteilen vom 28. April 2011 (- 2 C 30.09, 2 C 27.10, 2 C 48.10 -, juris) die bisherige Rechtsauffassung des Senats bestätigt, indem es unter Bezugnahme auf seinen auch vom Senat für maßgeblich erachteten Beschluss vom 21. August 2003 (- 2 C 48.02 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 1) das Tatbestandsmerkmal "vorübergehend vertretungsweise" erneut dahingehend definiert, dass der Beamte "die ihm übertragenen, einem höheren Statusamt zugeordneten Aufgaben erfüllen (soll), bis sie einem Beamten mit funktionsgerechtem höheren Statusamt übertragen werden".

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2006 - 1 L 346/05

    Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 1 L 60/11
    Eine analogiefähige, d. h. vom Verordnungsgeber unbeabsichtigte und von der Rechtsprechung zu schließende Regelungslücke (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 15.03.2006 - 1 L 346/05 -, juris) ist nicht feststellbar.

    Der Gesetzgeber hat im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes große Gestaltungsfreiheit, so dass der Gleichheitssatz in seiner Bedeutung als Willkürverbot erst dann verletzt ist, wenn sich für die ungleiche Behandlung ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund nicht finden lässt (so OVG LSA, Beschl. v. 15.03.2006 - 1 L 346/05 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 1 L 60/11
    Bestätigung der Senatsrechtsprechung (insbes. Beschluss vom 14.12.2009 - 1 L 83/09 -) zum Tatbestandsmerkmal "vorübergehend vertretungsweise" i. S. d. § 46 Abs. 1 BBesG durch Urteile des BVerwG vom 28.04.2011 (- 2 C 30.09, 2 C 27.10, 2 C 48.10 - juris).

    Zwar stellt die Antragsbegründungsschrift die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts im angefochtenen Urteil, es fehle an einer vorübergehend vertretungsweisen Wahrnehmung des übertragenen Dienstpostens i. S. d. § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG in der für das Land Sachsen-Anhalt bis zum 31. Juli 2007 geltenden Fassung, weil der Klägerin besagter Dienstposten nach durchgeführtem Besetzungsverfahren ohne zeitliche Beschränkung, bei langer Verweildauer und mangels Verwendung der Begriffe "vorübergehend vertretungsweise", mithin dauerhaft übertragen worden sei, unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Senats, insbesondere im Beschluss vom 14. Dezember 2009 (- 1 L 83/09 -) schlüssig infrage.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 1 L 60/11
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 1 L 60/11
    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verlangt nicht, die Berufung wegen eines Fehlers zuzulassen, der für den Ausgang des Berufungsverfahrens und damit für das Ergebnis des Prozesses mit Sicherheit bedeutungslos bleiben wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, juris; jüngst BVerfG, Beschl. v. 23.02.2011 - 1 BvR 500/07 -, RdNr. 15).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 1 L 60/11
    II 2 der Antragsbegründungsschrift zur Abweichung der erstinstanzlichen Rechtsprechung von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts genügt bereits nicht den Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge, wonach es unverzichtbar ist, die voneinander abweichenden abstrakten Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen des Divergenzgerichts einerseits sowie des angefochtenen Urteils andererseits aufzuzeigen und gegenüberzustellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1995 - 6 B 35.95 -, juris).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 48.02

    Kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben eines Konrektors durch Lehrerin im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 1 L 60/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinen jüngsten vom Verwaltungsgericht noch nicht berücksichtigten Urteilen vom 28. April 2011 (- 2 C 30.09, 2 C 27.10, 2 C 48.10 -, juris) die bisherige Rechtsauffassung des Senats bestätigt, indem es unter Bezugnahme auf seinen auch vom Senat für maßgeblich erachteten Beschluss vom 21. August 2003 (- 2 C 48.02 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 1) das Tatbestandsmerkmal "vorübergehend vertretungsweise" erneut dahingehend definiert, dass der Beamte "die ihm übertragenen, einem höheren Statusamt zugeordneten Aufgaben erfüllen (soll), bis sie einem Beamten mit funktionsgerechtem höheren Statusamt übertragen werden".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - 1 L 33/20

    Chefarzt-Nutzungsentgelt für privatärztliche Leistungen als Nebentätigkeit

    Die Prüfung der Verjährung geht auch nicht über den mit Blick auf den eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens vom Berufungsgericht vernünftigerweise zu leistenden Prüfungsumfang hinaus (vgl. hierzu etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 10; OVG LSA, Beschlüsse vom 25. November 2011 - 1 L 60/11 -, juris Rn. 6, und vom 1. März 2017 - 2 L 31/15 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 5. November 2019 - 11 A 1142/17 -, juris Rn. 6).
  • VG Regensburg, 06.03.2013 - RO 1 K 12.1453

    Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amts; Tatbestandsmerkmal

    Unter Heranziehung der Entscheidungen des BVerwG vom 28.4.2011 (2 C 30/09) und des OVG Sachsen-Anhalt vom 25.11.2011 (Az. 1 L 60/11) sei vorliegend auch das Tatbestandsmerkmal der vorübergehenden vertretungsweisen Übertragung erfüllt.

    Dies ist der Fall, wenn ein Beamter mit dem entsprechenden Statusamt in die freie Planstelle eingewiesen und ihm die Stelle, d.h. das Amt im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten) übertragen wird (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2011 - 2 C 27/10 - juris; v. 23.9.2004 - 2 C 27.03 - juris; v. 25.11.2004 - 2 C 17.03 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 25.11.2011 - 1 L 60/11 - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 1 L 30/12

    Erfolgloses beamtenrechtliches Beförderungsbegehren eines Richters kraft Auftrags

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verlangt nicht, die Berufung wegen eines Fehlers zuzulassen, der für den Ausgang des Berufungsverfahrens und damit für das Ergebnis des Prozesses mit Sicherheit bedeutungslos bleiben wird ( so: BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2011 - 1 BvR 500/07 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 25. November 2011 - 1 L 60/11 -, juris ).
  • VGH Bayern, 14.06.2012 - 8 ZB 11.2366

    Berufungszulassung (abgelehnt); allgemeiner Abwehranspruch wegen unzumutbarer

    Die Divergenz der angegriffenen Entscheidung von obergerichtlicher Rechtsprechung ist nur dann hinreichend dargelegt, wenn die jeweils voneinander abweichenden Rechtssätze bzw. Tatsachenfeststellungen des Obergerichts und des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts aufgezeigt und gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG vom 20.12.1995 Az. 6 B 35/95 ; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.11.2011 Az 1 L 60/11 ).
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