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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 68/10   

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OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 68/10 (https://dejure.org/2012,35291)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.07.2012 - 2 L 68/10 (https://dejure.org/2012,35291)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 2 L 68/10 (https://dejure.org/2012,35291)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 AsylVfG 1992, § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 AsylVfG 1992, § 60 Abs 1 AufenthG 2004, § 60 Abs 2 AufenthG 2004
    Abschiebungsschutz für vorverfolgten Tschetschenen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, AsylVfG § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AsylVfG § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, AsylVfG § 3 Abs. 2 S. 2, RL 2004/83/EG Art. 12 Abs. 2 Bst. b, AufenthG § 60 Abs. 2
    Russland, Russische Föderation, Tschetschnien, Tschetschenen, Flüchtlingsanerkennung, Ausschlussgrund, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Maschadow-Regime, Kadyrow, Ramsan Kadyrow, Folter, erniedrigende Behandlung, erniedrigende Bestrafung, ...

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung wegen Vorliegens eines Kriegsverbrechens und einer schweren nichtpolitischen Straftat; Vorliegen der Gefahr der Folter eines tschetschenischen Volkszugehörigen in der Russischen Föderation bei Beteiligung an der Tötung oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Abschiebungsschutz für vorverfolgten Tschetschen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung wegen Vorliegens eines Kriegsverbrechens und einer schweren nichtpolitischen Straftat; Vorliegen der Gefahr der Folter eines tschetschenischen Volkszugehörigen in der Russischen Föderation bei Beteiligung an der Tötung oder ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tschetschenen kann wegen Verletzung von russischen Soldaten politische Verfolgung drohen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 984
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 16.02.2010 - 10 C 7.09

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; funktionaler Zusammenhang;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 68/10
    Zum Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung wegen Vorliegens eines Kriegsverbrechens und einer schweren nichtpolitischen Straftat (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 16.02.2010 - 10 C 7.09 - BVerwGE 136, 89).(Rn.43).

    Mit Urteil vom 16.02.2010 (BVerwG 10 C 7.09) hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    So erstreckt sich Buchst. e Nr. IX - XI auf den Schutz gegnerischer Kombattanten im Falle meuchlerischer Tötung oder Verwundung, der Erklärung, dass kein Pardon gegeben wird sowie der körperlichen Verstümmelung von Personen, die sich in der Gewalt einer anderen Konfliktpartei befinden (vgl. zum Ganzen das Revisionsurteil des BVerwG vom 16.02.2010 - 10 C 7.09 -, BVerwGE 136, 89 [97], RdNr. 26 ff.).

    b) Der Umstand, dass der Kläger nach seinen Schilderungen nicht Mitglied der organisierten bewaffneten tschetschenischen Rebellen war und damit als Zivilperson anzusehen sein dürfte, schließt nicht aus, dass er Täter eines Kriegsverbrechens nach Art. 8 Abs. 2 IStGH-Statut sein kann (BVerwG, Urt. v. 16.02.2010, a.a.O., RdNr. 30).

    Nach der Rechtsprechung internationaler Strafgerichtshöfe und nach der völkerstrafrechtlichen Literatur kann grundsätzlich auch eine Zivilperson Täter eines Kriegsverbrechens sein, nicht nur ein Kämpfer der sich gegenüberstehenden Konfliktparteien; es muss aber ein funktionaler Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt bestehen (BVerwG, Urt. v. 16.02.2010, a.a.O., RdNr. 31, m.w.N.).

    Die persönliche Motivation des Täters ist unerheblich (BVerwG, Urt. v. 16.02.2010, a.a.O., RdNr. 32, m.w.N.).

    Die persönliche Motivation des Klägers, seinen Bruder aus russischer Haft zu befreien, steht dem nicht entgegen, da die spezifische Gefährdungssituation des bewaffneten Konflikts die Tat erst ermöglichte (BVerwG, Urt. v. 16.02.2010, a.a.O., RdNr. 33).

    Während dieses Kriegsverbrechen im internationalen bewaffneten Konflikt auch gegenüber Zivilpersonen begangen werden kann (vgl. Art. 8 Abs. 2 Buchst. b Nr. XI IStGH-Statut), sind taugliche Opfer im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt nur Kämpfer der gegnerischen Partei (Art. 8 Abs. 2 Buchst. e Nr. IX IStGH-Statut) (BVerwG, Urt. v. 16.02.2010, a.a.O., RdNr. 37).

    Zur näheren Bestimmung der Voraussetzungen der "meuchlerischen Tötung" kann auf das Verbot der Heimtücke im internationalen bewaffneten Konflikt nach Art. 37 Abs. 1 des am 08.06.1977 unterzeichneten Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen vom 12.08.1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Zusatzprotokoll I - BGBl 1990 II S. 1551) zurückgegriffen werden, das auch für den innerstaatlichen bewaffneten Konflikt gilt (BVerwG, Urt. v. 16.02.2010, a.a.O., RdNr. 38).

    Diese Wertung ist auch für die Anwendung des Perfidieverbots im innerstaatlichen bewaffneten Konflikt zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 16.02.2010, a.a.O., RdNr. 39 f., m.w.N.).

    Zudem bejahte er im Rahmen seiner Anhörung durch das Bundesamt die Frage, ob er zur Rettung seines Bruders "zum Mörder geworden" sei, was gegen ein bloß fahrlässiges Handeln spricht (BVerwG, Urt. v. 16.02.2010, a.a.O., RdNr. 42).

    Strafausschließungsgründe sind am Maßstab von Art. 31 Abs. 1 IStGH-Statut zu messen (BVerwG, Urt. v. 16.02.2010, a.a.O., RdNr. 43).

    Es muss sich um ein Kapitalverbrechen oder eine sonstige Straftat handeln, die in den meisten Rechtsordnungen als besonders schwerwiegend qualifiziert ist und entsprechend strafrechtlich verfolgt wird (BVerwG, Urt. v. 16.02.2010, a.a.O., RdNr. 47, m.w.N.).

    Die vom Kläger begangene Tötung oder Verwundung der beiden Soldaten und die Geiselnahme eines Offiziers sind schwere Straftaten in diesem Sinne, insbesondere weil sie nicht durch einen Kombattantenstatus legitimiert sind; etwas anderes könnte sich nur dann ergeben, wenn der Kläger nicht vorsätzlich gehandelt hätte oder sich auf Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe berufen könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.02.2010, a.a.O., RdNr. 47).

    Besteht keine eindeutige Verbindung zwischen dem Verbrechen und dem angeblichen politischen Ziel oder ist die betreffende Handlung in Bezug zum behaupteten politischen Ziel unverhältnismäßig, überwiegen nichtpolitische Beweggründe und kennzeichnen die Tat damit insgesamt als nichtpolitisch (BVerwG, Urt. v. 16.02.2010, a.a.O., RdNr. 48; Urt. v. 24.11.2009, a.a.O., RdNr. 42).

    Für die politische Qualität der Straftat genügt es nicht, dass sich das Handeln des Klägers aus der Sicht der russischen Sicherheitskräfte (möglicherweise) als Engagement des Klägers für die "tschetschenisch-separatistische Sache" darstellte; vielmehr kommt es insoweit maßgeblich auf die tatsächliche Motivation des Klägers an (BVerwG, Urt. v. 16.02.2010, a.a.O., RdNr. 49).

  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 68/10
    Eine Vorverfolgung kann nicht mehr wegen einer zum Zeitpunkt der Ausreise bestehenden Fluchtalternative in einem anderen Teil des Herkunftsstaates verneint werden; dies bedeutet, dass im Rahmen der Flüchtlingsanerkennung die Beweiserleichterung auch dann gilt, wenn im Zeitpunkt der Ausreise keine landesweit ausweglose Lage bestand (BVerwG, Urt. v. 24.11.2009 - 10 C 24.08 -, BVerwGE 135, 252 [259], RdNr. 18).

    Verlangt wird ein gewisses Maß an Intensität und Dauerhaftigkeit des Konflikts, um den Eingriff in die Souveränität des betroffenen Staates zu rechtfertigen (BVerwG, Urt. v. 24.11.2009, a.a.O., S. 265, RdNr. 33).

    Besteht keine eindeutige Verbindung zwischen dem Verbrechen und dem angeblichen politischen Ziel oder ist die betreffende Handlung in Bezug zum behaupteten politischen Ziel unverhältnismäßig, überwiegen nichtpolitische Beweggründe und kennzeichnen die Tat damit insgesamt als nichtpolitisch (BVerwG, Urt. v. 16.02.2010, a.a.O., RdNr. 48; Urt. v. 24.11.2009, a.a.O., RdNr. 42).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 68/10
    Die Europäische Kommission hat sich bei der Formulierung dieser Richtlinienbestimmung an Art. 3 EMRK orientiert und in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Bezug genommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, a.a.O., RdNr. 15).

    Bei der anzustellenden Prognose, ob der Ausländer den in § 60 Abs. 2 AufenthG genannten Gefahren ausgesetzt ist, ist grundsätzlich der sog. Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5.09 - BVerwGE 136, 377 [382], RdNr. 18 ff., m.w.N.).

    In beiden Varianten des internationalen Schutzes privilegiert sie den von ihr erfassten Personenkreis durch eine Beweiserleichterung (BVerwG, Urt. v. 27.04.2010, a.a.O., RdNr. 20).

  • VGH Bayern, 24.10.2007 - 11 B 03.30710
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 68/10
    In sog. Filtrationslagern, die dazu dienen sollten, tschetschenische Terroristen aufzuspüren, kam es im großen Stil abgeschirmt von der Öffentlichkeit zu systematischen Folterungen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Urt. v. 24.10.2007 - 11 B 03.30710 -, Juris, m. w. Nachw.).

    Auch der BayVGH (vgl. Urt. v. 24.10.2007, a. a. O.) geht davon aus, dass von asylerheblichen Verfolgungsmaßnahmen solche Personen betroffen sind, die einer bestimmten Risikogruppe angehören, so insbesondere Personen, die selbst der Kooperation mit den Separatisten verdächtig sind.

    In sog. Filtrationslagern, die dazu dienen sollten, tschetschenische Terroristen aufzuspüren, kam es im großen Stil, abgeschirmt von der Öffentlichkeit, zu systematischen Folterungen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Urt. v. 24.10.2007 - 11 B 03.30710 -, Juris, m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 68/10
    Außerdem setzt die Vermutung nach Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie, dass der Antragsteller "erneut von einem solchen Schaden bedroht wird", einen inneren Zusammenhang zwischen dem vor der Ausreise erlittenen oder damals drohenden Schaden (Vorschädigung) und dem befürchteten künftigen Schaden voraus (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 07.09.2010, a.a.O., S. 182, RdNr. 15; Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 -, NVwZ 2012, 454 [455], RdNr. 21).

    Denn der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Verpflichtung zur Feststellung eines auf Unionsrecht beruhenden Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG bildet einen einheitlichen, nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand mit mehreren Anspruchsgrundlagen (BVerwG, Urt. v. 08.09.2011 - 10 C 14.10 -, BVerwGE 140, 319 [326 f.], RdNr. 16 f.; Urt. v. 17.11.2011, a.a.O., RdNr. 11).

  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 68/10
    Dieser Ausschlussgrund gilt nach dem eindeutigen Wortlaut nur für das flüchtlingsrechtliche Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 1 AufenthG, nicht hingegen für die sonstigen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG (BVerwG, Urt. v. 07.09.2010 - 10 C 11.09 -, Buchholz 451.902 Europ Ausl- u Asylrecht Nr. 42, S. 181, RdNr. 13).

    Außerdem setzt die Vermutung nach Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie, dass der Antragsteller "erneut von einem solchen Schaden bedroht wird", einen inneren Zusammenhang zwischen dem vor der Ausreise erlittenen oder damals drohenden Schaden (Vorschädigung) und dem befürchteten künftigen Schaden voraus (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 07.09.2010, a.a.O., S. 182, RdNr. 15; Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 -, NVwZ 2012, 454 [455], RdNr. 21).

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 68/10
    Diese Frage kann letztlich nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles, vor allem unter Berücksichtigung der jeweiligen Sicherheitslage und der allgemeinen Verhältnisse in dem betreffenden Staat beurteilt werden (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. vom 25.07.2000 - 9 C 28.99 -, BVerwGE 111, 334 [338]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 68/10
    Auch hier kann aber politische Verfolgung zu bejahen sein, wenn der Betroffene eine Behandlung erleidet, die härter ist als die sonst zur Verfolgung ähnlicher - nicht politischer - Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat übliche (BVerfG, Beschl. v. 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 - BVerfGE 81, 42 [151]).
  • BVerfG, 27.04.2004 - 2 BvR 1318/03

    GG Art 16a Abs 1 verletzende Erwägungen zur Asylrelevanz von in der Türkei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 68/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 27.04.2004 - 2 BvR 1318/03 -, NvWZ-RR 2004, 613) ist eine Verfolgung dann eine politische, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen.
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 68/10
    Diese Abschiebungsverbote beruhen auf Art. 15 der Richtlinie 2004/83/EG und bilden einen eigenständigen, vorrangig vor den verbleibenden nationalen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu prüfenden Streitgegenstand (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008 - 10 C 43.07 -, BVerwGE 131, 198 [201], RdNr. 11 ff.; Urt. v. 14.07.2009 - 10 C 9.08 -, BVerwGE 134, 188 [191], RdNr. 9; Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 4.09 -, BVerwGE 136, 360 [364 f.], RdNr. 16).
  • BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08

    Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz;

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06

    Rückkehrgefährdung von Tschetschenen

  • VGH Bayern, 18.07.2011 - 9 B 10.30246

    Türkei; vorverfolgter PKK-Aktivist; Abschiebungsschutz; Gefahr von Misshandlungen

  • VGH Hessen, 24.04.2008 - 3 UE 410/06

    Flüchtlingseigenschaft tschetschenischer Volkszugehöriger; Prognosemaßstab bei

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17
    Ein Kriegsverbrechen liegt insbesondere vor, wenn sich militärische Handlungen gegen Personen und Einrichtungen richten, die durch das Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12.08.1949 (dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. vom 26.07.2012 - 2 L 68/10 -, NVwZ-RR 2012; BeckOK AuslR/Kluth, 20. Ed. 01.11.2018, AsylG § 3 Rn. 22) und die Zusatzprotokolle I und II vom 08.06.1977 besonders geschützt sind.
  • VG Aachen, 08.04.2013 - 5 K 109/11
    Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 L 68/10 -, juris; Hailbronner, Ausländerrecht, A 1 § 60 Rdnr. 107, m.w.N.

    Hailbronner, a.a.O., Rdnr. 114 f.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 L 68/10 a.a.O.

  • VG Aachen, 28.10.2013 - 5 K 1823/12

    China; Folgeverfahren; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Religion; 'Zeugen

    vgl. zum Ganzen: Hailbronner, Ausländerrecht, A 1, § 60 Rdnr. 110 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 L 68/10 -, a.a.O.

    vgl. Hailbronner, a.a.O., Rdnr. 114 f.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 L 68/10 -, a.a.O.

  • VG Halle, 23.04.2021 - 4 A 38/21

    Syrien: Klage abgewiesen; Keine asylrelevante Verfolgung wegen Wehrdienstentzugs

    Dessen Abs. 2 Buchst, c) bis f) bezieht sich auf Handlungen in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt ohne internationalen Charakter und führt unter Buchst, c) schwere Verstöße gegen den gemeinsamen Art. 3 der vier Genfer Konventionen über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte vom 12. August 1949 sowie unter Buchst, e) andere schwere Verstöße an (z. B. vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als solche, vorsätzliche Angriffe auf Krankenhäuser) (zu alledem OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 L 68/10, juris).
  • VG Schwerin, 06.10.2017 - 15 A 3802/16

    Asylrecht: Intendiertes Ermessen beim Einreise- und Aufenthaltsverbot; besondere

    OVG Magdeburg, Urt. v. 26. Juli 2012 - 2 L 68/10 -, juris, Rn. 155; Marx, AsylVfG, 9. Aufl. 2017, § 4 Rn. 33.
  • VG Halle, 23.04.2021 - 4 A 72/21

    Asylrecht (Syrien)

    Dessen Abs. 2 Buchst. c) bis f) bezieht sich auf Handlungen in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt ohne internationalen Charakter und führt unter Buchst. c) schwere Verstöße gegen den gemeinsamen Art. 3 der vier Genfer Konventionen über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte vom 12. August 1949 sowie unter Buchst. e) andere schwere Verstöße an (z. B. vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als solche, vorsätzliche Angriffe auf Krankenhäuser) (zu alledem OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 L 68/10, juris).
  • VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 A 157/16

    (Zum "gewöhnlichen Aufenthalt" i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 2b AsylG

    Der erniedrigende Charakter der Maßnahme zeigt sich darin, dass sie im Opfer ein Gefühl der Furcht, Schmerzen und Erniedrigung hervorruft, das geeignet ist, dieses zu erniedrigen und zu entwürdigen (OVG Magdeburg, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 L 68/10 - Juris Rn. 155; Marx, AsylG, 9. Auflage, § 4 Rn 33).
  • VG Schwerin, 12.05.2021 - 15 A 2188/20SN

    Russische Föderation: Bescheid rechtmäßig. Zur Lage in Tschetschenien.

    Der erniedrigende Charakter der Maßnahme zeigt sich darin, dass sie im Opfer ein Gefühl der Furcht, Schmerzen und Er niedrigung hervorruft, das geeignet ist, dieses zu erniedrigen und zu entwürdigen (OVG Magdeburg, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 L 68/10 - juris Rn. 155; Marx, AsylG, 9. Auflage, § 4 Rn 33).
  • VG München, 20.10.2015 - M 16 K 13.30527

    Folgeantrag, Russische Föderation, subsidiärer Schutz, drohende

    Dies würde auch mit dem im Fahndungsaufruf genannten Delikt des Art. 209 des russischen Strafgesetzbuchs (Banditentum, vgl. Stellungnahme von Amnesty International an das OVG LSA vom 27.2.2012 im Verfahren 2 L 68/10, S.3) übereinstimmen.
  • VG Magdeburg, 28.02.2013 - 3 A 335/11

    Flüchtlingsschutzklage eines russischen Staatsangehörigen tschetschenischer

    Er gehört damit einer typischen Risikogruppe (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 24.4.2008 - 3 UE 410/06.A -, zit. nach juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 5.12.2011 - 2 L 136/11-, Beschl. v. 1.3.2012 - 2 L 170/11 -) an, deren Mitglieder bei einer Rückkehr in die Russische Föderation nicht hinreichend sicher sind vor schwersten Menschenrechtsverletzungen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26.7.2012 - 2 L 68/10 -).
  • VG Schwerin, 09.09.2021 - 15 A 1976/19

    Russische Föderation: Widerruf des Abschiebungsverbots nach § 60 Abs 7 AufenthG

  • VG Schwerin, 02.11.2018 - 5 A 2428/16
  • VG Schwerin, 20.10.2017 - 15 A 1001/17
  • VG Schwerin, 19.08.2021 - 15 A 1899/19

    Russische Föderation: Widerruf bei Verjährung der Desertion rechtmäßig

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