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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 44/10   

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https://dejure.org/2011,20921
OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 44/10 (https://dejure.org/2011,20921)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.10.2011 - 2 L 44/10 (https://dejure.org/2011,20921)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 2 L 44/10 (https://dejure.org/2011,20921)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 12 Abs 5 AufenthG 2004, § 69 Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 69 Abs 2 AufenthG 2004, § 47 Abs 1 Nr 9 AufenthV
    Gebühr für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis nach § 12 Abs 5 AufenthG 2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis nach § 12 Abs. 5 AufenthG und die vom Ausländer nicht beantragte Ausstellung einer Bescheinigung darüber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 12 Abs. 5
    Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis nach § 12 Abs. 5 AufenthG und die vom Ausländer nicht beantragte Ausstellung einer Bescheinigung darüber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Gebühr für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis nach § 12 Abs.5 AufenthG

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Keine Gebührenpflicht für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Gebühren für Verlassenserlaubnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 44/10
    So hat das Bundesverwaltungsgericht einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG Verwaltungsaktsqualität beigemessen, weil darin in inhaltlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht Regelungen im Einzelfall getroffen würden (BVerwG, Urt. v. 29.04.1988 - 9 C 54.87 -, BVerwGE 79, 291 [293 ff.]; a. A.: Funke-Kaiser, in: GK-AsylVfG; § 63 RdNr. 9).
  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 44/10
    Mitunter stellen Bescheinigungen feststellende Verwaltungsakte dar, an die sich im Einzelnen geregelte Rechtsfolgen knüpfen (BVerwG, Urt. v. 17.04.1997 - 3 C 2.95 -, BayVBl 1998, 346, zur Bescheinigung über einen Referenzmengenübergang; Urt. v. 28.01.2010 - 3 C 17.09 -, BVerwGE 136, 43, zu fleischhygienerechtlichen Genusstauglichkeitsbescheinigungen; Urt. v. 17.02.1993 - 11 C 47.92 -, BVerwGE 92, 81, zu Investitionszulagebescheinigungen).
  • BVerwG, 17.04.1997 - 3 C 2.95

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Rechtsqualität der Bescheinigung über

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 44/10
    Mitunter stellen Bescheinigungen feststellende Verwaltungsakte dar, an die sich im Einzelnen geregelte Rechtsfolgen knüpfen (BVerwG, Urt. v. 17.04.1997 - 3 C 2.95 -, BayVBl 1998, 346, zur Bescheinigung über einen Referenzmengenübergang; Urt. v. 28.01.2010 - 3 C 17.09 -, BVerwGE 136, 43, zu fleischhygienerechtlichen Genusstauglichkeitsbescheinigungen; Urt. v. 17.02.1993 - 11 C 47.92 -, BVerwGE 92, 81, zu Investitionszulagebescheinigungen).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 17.09

    Genusstauglichkeitsbescheinigung; Rindfleisch; Schlachttieruntersuchung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 44/10
    Mitunter stellen Bescheinigungen feststellende Verwaltungsakte dar, an die sich im Einzelnen geregelte Rechtsfolgen knüpfen (BVerwG, Urt. v. 17.04.1997 - 3 C 2.95 -, BayVBl 1998, 346, zur Bescheinigung über einen Referenzmengenübergang; Urt. v. 28.01.2010 - 3 C 17.09 -, BVerwGE 136, 43, zu fleischhygienerechtlichen Genusstauglichkeitsbescheinigungen; Urt. v. 17.02.1993 - 11 C 47.92 -, BVerwGE 92, 81, zu Investitionszulagebescheinigungen).
  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 44/10
    Wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.06.2007 - 10 C 9.05 -, BVerwGE 126, 222 [229], RdNr. 30) ausgeführt hat, muss der Gebührenpflichtige erkennen können, für welche öffentliche Leistung die Gebühr erhoben wird und welche Zwecke der Gesetzgeber mit der Gebührenerhebung verfolgt.
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 44/10
    Spätestens mit dem Erlass des Widerspruchsbescheides hat das Landesverwaltungsamt dem Verwaltungshandeln des Beklagten gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO die Gestalt eines Verwaltungsakts gegeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1987 - 8 C 21.86 -, BVerwGE 78, 3).
  • VG Würzburg, 04.04.2006 - W 4 K 05.765
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 44/10
    Aus den dargelegten Gründen vermag der Senat auch nicht der vom Beklagten herangezogenen, nicht näher begründeten Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Würzburg in seinem Urteil vom 04.04.2006 (W 4 K 05.765 - Juris) zu folgen, wonach "davon auszugehen sei", dass § 47 Abs. 1 Nr. 9 AufenthV (wie bereits § 3 Nr. 7 AuslGebV) alle Erlaubnisse zum Verlassen des auf der Grundlage des geltenden Ausländerrechts beschränkten Aufenthaltsbereichs eines Ausländers erfasse.
  • VG Regensburg, 19.06.2013 - RN 9 K 12.584

    Asylverfahrensrechtliche "Verlassenserlaubnis"; Gebührenerhebung

    Da der Anwendungsbereich von § 47 Abs. 1 Nr. 9 AufenthV sonach hier von vornherein nicht eröffnet ist, bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob dieser Gebührentatbestand überhaupt die Erteilung einer "Verlassenserlaubnis" (nach § 12 Abs. 5 AufenthG) bzw. einer Bescheinigung hierüber erfasst (verneinend: OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 26.10.2011 - 2 L 44/10 - juris; vgl. auch: Antwort der Bundesregierung vom 20.9.2010, BT-Drs. 17/2991, S. 2: "Eine Gebühr für die Verlassenserlaubnis ist weder im Aufenthaltsgesetz noch in der Aufenthaltsverordnung vorgesehen." Anders, allerdings ohne Begründung: IMS v. 26.11.2012, Az. IA 2-2080.10-501, zitiert nach Wendel, Die neuen Formen der "Residenzpflicht", S. 37).
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