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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2017 - 3 L 172/17   

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OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2017 - 3 L 172/17 (https://dejure.org/2017,31996)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.07.2017 - 3 L 172/17 (https://dejure.org/2017,31996)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 3 L 172/17 (https://dejure.org/2017,31996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen; Drohende Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung bei Rückkehr

  • rechtsportal.de

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen; Drohende Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung bei Rückkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2017 - 3 L 172/17
    Den Berufungsgerichten fällt in asylrechtlichen Streitigkeiten deshalb in erster Linie die Aufgabe zu, innerhalb ihres Gerichtsbezirks auf eine einheitliche Beurteilung gleicher oder ähnlicher Sachverhalte hinzuwirken und zu einer einheitlichen Beurteilung vom Vorhandensein sowie vom Erkenntniswert bestimmter, die Herkunftsländer allgemein betreffender Erkenntnisquellen beizutragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24-28, Rn. 18).

    Ebenso wenig hat der Senat außer Acht gelassen, dass es im Interesse sowohl der Allgemeinheit als auch des individuellen Rechtsschutzes liegt, dass zur Klärung der in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinausreichenden Fragen zu den in den Herkunftsländern der Asylbewerber generell bestehenden staatlichen und politischen Verhältnissen der Weg in eine zweite Tatsacheninstanz freigegeben wird (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984, a.a.O.).

    Die Divergenzrüge kann im Hinblick auf die Funktion des Rechtsmittels der Berufung und die Aufgaben der Berufungsinstanz gerade in Asylstreitigkeiten - ähnlich wie die grundsätzliche Bedeutung bei der Grundsatzberufung im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, juris) - sowohl rechtliche als auch tatsächliche Fragenbereiche betreffen.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2017 - A 11 S 511/17

    Asyl; Syrien; Verfolgungsgefahr bei Wehrdienstentziehung; Erster Asylstaat

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2017 - 3 L 172/17
    Das Verwaltungsgericht ist bei dieser Bewertung - wie etwa auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 -, juris) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 14. Februar 2017 - 21 B 17.30073 -, juris) - zu dem Ergebnis gelangt, dass in Syrien der Wehrpflicht unterliegende Männer, die ohne Genehmigung der zuständigen Militärbehörden Syrien verlassen und sich im Ausland aufgehalten haben, im Falle der Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung droht.

    Mit diesen vom Verwaltungsgericht gegenüber der Generalamnestie erhobenen Bedenken setzt sich die Beklagte nicht weiter auseinander (zur Relevanz der verkündeten Amnestien für die hier interessierende Fragestellung siehe auch VGH BW, Urteil vom 14. Juni 2017, a.a.O., Rn. 49).

    In welcher Weise allerdings das erhebliche Mobilisierungsinteresse der syrischen Armee (also das Interesse des syrischen Staates an der Einziehung zum Wehrdienst) gegen die beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung im Falle der Wehrdienstentziehung sprechen soll, legt die Beklagte nicht dar (zu diesen Gesichtspunkte ebenfalls VGH BW, Urteil vom 14. Juni 2017, a.a.O., Rn. 71).

  • OVG Niedersachsen - 2 LB 117/17 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Keine zusätzliche Flüchtlingsanerkennung für syrische Schutzsuchende, die bereits

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2017 - 3 L 172/17
    Die Beklagte hält diese Fragen für grundsätzlich klärungsbedürftig und beruft sich zur Begründung im Wesentlichen auf die Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte, wonach rückkehrenden syrischen Asylbewerbern nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit deswegen politische Verfolgung droht, weil sie sich dem Wehrdienst in der syrischen Armee durch Flucht nach Deutschland entzogen haben (BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30371 -, juris; Saarl. OVG, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 -, juris; OVG RP, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 117/17 - n.v.).

    Die Zulassung der Berufung rechtfertigt auch nicht der weitere Einwand der Beklagten, "in der deutschen Rechtsprechung [sei] unstreitig, dass in der alleinigen (illegalen) Ausreise, einer Asylantragstellung und einem (auch) längeren Verbleib im westlichen Ausland selbst der syrische Staat keine verfolgungsrelevanten Anknüpfungspunkte sieht (zuletzt und für viele: OVG Lüneburg, Urt. v. 27.06.2017 - 2 LB 117/17, Pressemitteilung vom 27.06.2017)".

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16

    Syrien - unzureichende Darlegung des Berufungszulassungsgrundes der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2017 - 3 L 172/17
    Dabei gilt allgemein, dass die Anforderungen an die Darlegung nicht überspannt werden dürfen, sondern sich nach der Begründungstiefe der angefochtenen Entscheidung zu richten haben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 29. März 2017 - 3 L 249/16 -, juris m.w.N.).

    Soweit die Beklagte ihr Zulassungsbegehren auf eine Divergenz i. S. d. § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG stützt und eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung von der Rechtsprechung des Senats vom 29. März 2017 (- 3 L 249/16 -, juris) sowie vom 4. April 2017 (- 3 L 69/17 -, juris) geltend macht, vermag sie hiermit ebenfalls nicht durchzudringen.

  • BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2017 - 3 L 172/17
    Wegen der Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, § 137 Abs. 2 VwGO, scheidet eine weitergehende Vereinheitlichung der Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht aus (BVerfG, Beschluss vom 14. November 2016 - 2 BvR 31/14 -, juris Rn. 11).

    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass der Gesetzgeber mehrere Instanzen geschaffen hat, weshalb der Zugang zu ihnen nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (hierzu BVerfG, Beschluss vom 14. November 2016 - 2 BvR 31/14 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2017 - 3 L 172/17
    Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht befugt, Tatsachen(würdigungs)fragen grundsätzlicher Bedeutung in "Länderleitentscheidungen" zu treffen (BVerwG, Beschluss vom 24. April 2017 - 1 B 22.17 -, juris Rn. 4).

    Bei der Bewertung der Rückkehrgefährdung nach Syrien zurückkehrender wehrpflichtiger Personen handelt es sich um eine den Tatsachengerichten vorbehaltene Sachverhalts- und Beweiswürdigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2017, a.a.O. juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - 14 A 2023/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2017 - 3 L 172/17
    Die Beklagte hält diese Fragen für grundsätzlich klärungsbedürftig und beruft sich zur Begründung im Wesentlichen auf die Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte, wonach rückkehrenden syrischen Asylbewerbern nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit deswegen politische Verfolgung droht, weil sie sich dem Wehrdienst in der syrischen Armee durch Flucht nach Deutschland entzogen haben (BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30371 -, juris; Saarl. OVG, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 -, juris; OVG RP, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 117/17 - n.v.).

    Ebenso habe das OVG Münster mit Urteil vom 4. Mai 2017 (a.a.O.) entschieden, "dass ein Anspruch auf Flüchtlingsanerkennung nicht aus dem Umstand resultiere, dass sich ein wehrdienstpflichtiger Syrer durch seine Ausreise dem drohenden Wehrdienst entzogen habe und deshalb bei seiner Rückkehr mit einer Bestrafung rechnen müsse".

  • VGH Bayern, 14.02.2017 - 21 B 17.30073

    Furcht vor Verfolgung wegen Entzug vor dem Militärdienst in Syrien

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2017 - 3 L 172/17
    Das Verwaltungsgericht ist bei dieser Bewertung - wie etwa auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 -, juris) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 14. Februar 2017 - 21 B 17.30073 -, juris) - zu dem Ergebnis gelangt, dass in Syrien der Wehrpflicht unterliegende Männer, die ohne Genehmigung der zuständigen Militärbehörden Syrien verlassen und sich im Ausland aufgehalten haben, im Falle der Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung droht.

    Für den "Regelfall" geht im Übrigen auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass die syrischen Sicherheitsbehörden einen Reservisten, der sich durch seinen Auslandsaufenthalt dem Militärdienst entzogen hat, bei seiner Rückkehr als Oppositionellen behandeln und deshalb mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter droht (BayVGH, Urteile vom 14. Februar 2017, a.a.O., sowie vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30372 -, juris).

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30371

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2017 - 3 L 172/17
    Die Beklagte hält diese Fragen für grundsätzlich klärungsbedürftig und beruft sich zur Begründung im Wesentlichen auf die Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte, wonach rückkehrenden syrischen Asylbewerbern nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit deswegen politische Verfolgung droht, weil sie sich dem Wehrdienst in der syrischen Armee durch Flucht nach Deutschland entzogen haben (BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30371 -, juris; Saarl. OVG, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 -, juris; OVG RP, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 117/17 - n.v.).

    Sie stellt unter Hinweis auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Dezember 2016 (- 21 B 16.30371 -, juris) zunächst fest, "es sei nicht beachtlich wahrscheinlich, dass ein syrischer Staatsangehöriger aus Damaskus, der als einziger Sohn der Familie endgültig vom Militärdienst freigestellt sei, im Falle einer Rückkehr über den Flughafen Damaskus von staatlichen Stellen in Anknüpfung an eine ihm (unterstellte) oppositionelle Gesinnung verfolgt werde".

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2017 - 3 L 172/17
    Die Beklagte hält diese Fragen für grundsätzlich klärungsbedürftig und beruft sich zur Begründung im Wesentlichen auf die Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte, wonach rückkehrenden syrischen Asylbewerbern nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit deswegen politische Verfolgung droht, weil sie sich dem Wehrdienst in der syrischen Armee durch Flucht nach Deutschland entzogen haben (BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30371 -, juris; Saarl. OVG, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 -, juris; OVG RP, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 117/17 - n.v.).

    Auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz habe mit Urteil vom 16. Dezember 2016 (a.a.O.) eine regelmäßige beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung wegen Wehrdienstentziehung verneint, "denn der syrische Staat habe kein Sanktionsinteresse bei Wehrdienstentziehung von Bürgerkriegsflüchtlingen und unterstelle insofern auch keine oppositionelle Gesinnung".

  • OVG Saarland, 07.02.2017 - 2 A 515/16

    Keine generelle Flüchtlingsanerkennung für Syrer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2017 - 3 L 69/17

    Verfolgung in Syrien

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

  • VGH Bayern, 21.12.2012 - 13a ZB 12.30423

    Asylrecht Afghanistan; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils

  • BVerwG, 20.02.1964 - IV CB 10.64
  • BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - A 16 S 976/93

    Berufungszulassung in Asylsachen: Anforderungen an die Darlegung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

  • VG Trier, 10.05.2016 - 1 K 771/16
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - 4 A 2103/15

    Klärungsbedürftigkeit der Verelendung eines pakistanischen Staatsangehörigen bei

  • VGH Bayern, 27.06.2016 - 20 ZB 16.50021

    Wiedereinführung Dublin-Verfahren für Flüchtlinge aus Syrien - Abschiebung nach

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2015 - 8 LA 146/15

    Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Verschlimmerung der Situation eines

  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1987 - A 12 S 348/87

    Berufungszulassung im Asylrechtsstreit wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2017 - 2 LA 295/17

    Rückschluss der syrischen Behörden auf regimefeindlicher Gesinnung aufgrund der

    Zu den Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Tatsachenfrage (Abgrenzung zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Juli 2017 - 3 L 172/17 -, juris).

    Bei dieser Auffassung verbleibt der Senat auch in Ansehung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Juli 2017 (- 3 L 172/17 -, juris), der bei einem - allerdings anders gefassten - Zulassungsantrag der Beklagten von unzureichender Darlegung im Sinne des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG ausgegangen ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2017 - 3 L 348/17

    Syrien - unzureichende Darlegung des Berufungszulassungsgrundes der

    Insbesondere weist eine abweichende Tatsachenfeststellung oder -würdigung durch ein anderes Berufungsgericht für sich allein nicht auf weiteren Klärungsbedarf hin (hierzu OVG LSA, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 3 L 172/17 -, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2017 - 2 LA 238/17

    Beruhen; Divergenz; Druse; Risikoprofil; UNHCR

    Bei dieser Auffassung verbleibt der Senat auch in Ansehung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Juli 2017 (- 3 L 172/17 -, juris), der bei einem - allerdings anders gefassten - Zulassungsantrag der Beklagten von unzureichender Darlegung im Sinne des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG ausgegangen ist.
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2017 - 2 LA 1467/17

    Divergenzrüge; Referenzfall

    Bei dieser Auffassung verbleibt der Senat auch in Ansehung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Juli 2017 (- 3 L 172/17 -, juris), der bei einem - allerdings anders gefassten - Zulassungsantrag der Beklagten von unzureichender Darlegung im Sinne des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG ausgegangen ist.
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