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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15   

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https://dejure.org/2017,13472
OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15 (https://dejure.org/2017,13472)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.03.2017 - 2 L 34/15 (https://dejure.org/2017,13472)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. März 2017 - 2 L 34/15 (https://dejure.org/2017,13472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-VwVfG § 1; VwVfG § 48 Abs. 1 S. 1
    Aufrechterhaltung; schlechthin unerträglich; Dauerverwaltungsakt; Ermessensreduzierung auf Null; Rücknahme; Vergangenheit; Zur Rücknahme eines rechtswidrigen belastenden Dauerverwaltungsakts mit Wirkung für die Vergangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Schlechthin unerträglicher" Dauerverwaltungsakt ist aufzuheben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 804
  • BauR 2017, 1739
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Ob sich die Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes als schlechthin unerträglich erweist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte ab (BVerwG, Urt. v. 19.01.2007 - BVerwG 6 C 32.06 -, juris RdNr. 13).(Rn.20).

    Hierunter fällt etwa, wenn die Behörde durch unterschiedliche Ausübung der Rücknahmebefugnis in gleichen oder ähnlich gelagerten Fällen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt (BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - BVerwG 6 C 32.06 -, juris RdNr. 13) oder wenn Umstände gegeben sind, die die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder Treu und Glauben erscheinen lassen (BVerwG, Urt. v. 20.03.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, juris RdNr. 13).

    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme begehrt wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (BVerwG, Urt. v. 17.01.2007, a. a. O.).

    Ob sich die Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes als schlechthin unerträglich erweist, hängt vielmehr stets von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte ab (BVerwG, Urt. v. 19.01.2007 - BVerwG 6 C 32.06 -, juris RdNr. 13).

    Als divergierende Entscheidung benennt der Beklagte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.01.2007 (- BVerwG 6 C 32.06 -, juris) und leitet aus dieser Entscheidung die Rechtssätze her "Im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz VwVfG besteht dann ein Anspruch auf Aufhebung eines Verwaltungsaktes, wenn seine Aufrechterhaltung schlechthin unerträglich ist.

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Dementsprechend gibt es auch keine allgemeine Verpflichtung der vollziehenden Gewalt, rechtswidrige belastende Verwaltungsakte unbeschadet des Eintritts ihrer Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 -, juris, RdNr. 80; Beschl. v. 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01 -, juris, RdNr. 33; BVerwG, Urt. v. 24.02.2011 - BVerwG 2 C 50.09 -, juris, RdNr. 14.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (vgl. Urt. v. 09.05.2012 - BVerwG 6 C 3.11 -, juris RdNr. 51 m.w.N.; Urt. v. 24.02.2011, a.a.O., RdNr. 15 bei geänderter Rechtslage).

    Ob solches angenommen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte ab (BVerwG, Urt. v. 24.02.2011, a. a. O., RdNr. 11 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - 2 L 222/11

    Anordnung zur Wasserhaltung an einem Tagebaurestloch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Zudem hat der Senat in seinem Urteil vom 28.11.2013 - 2 L 222/11 - rechtskräftig erkannt, dass das Tagebaurestloch Golpa IV nach wie vor den Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG) und damit der Bergaufsicht unterliegt (S. 15 ff. UA), mit der Folge, dass für die Erfüllung der erforderlichen Sicherungs- und Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen der in § 58 BBergG bestimmte Personenkreis, also insbesondere der Bergbautreibende bzw. dessen Rechtsnachfolger oder der Inhaber einer Aufsuchungs- oder Gewinnungsberechtigung, verantwortlich ist.

    Ohne Erfolg beanstandet der Beklagte, das Verwaltungsgericht habe über zwei Seiten aus seinem nicht rechtskräftigen Urteil vom 24.11.2011 (Az. 3 A 861/10 HAL) zitiert, obwohl er sich zu der Frage der Beendigung der Bergaufsicht bereits in dem Verfahren auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Az: 2 L 222/11) ausführlich geäußert habe.

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Ein ursprünglich rechtmäßiger Verwaltungsakt mit Dauerwirkung wird allerdings nachträglich rechtswidrig, wenn die Voraussetzungen für seinen Erlass im maßgeblichen Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung infolge einer Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht mehr vorliegen (BVerwG, Urt. v. 09.05.2012 - BVerwG 6 C 3.11 -, juris, RdNr. 44).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (vgl. Urt. v. 09.05.2012 - BVerwG 6 C 3.11 -, juris RdNr. 51 m.w.N.; Urt. v. 24.02.2011, a.a.O., RdNr. 15 bei geänderter Rechtslage).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 2 L 570/04

    Baugenehmigung für Windenergieanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenüber gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2012 - BVerwG 4 BN 35.12 -, juris RdNr. 7; OVG LSA, Beschl. v. 13.07.2006 - 2 L 570/04 -, juris RdNr. 3).
  • BVerwG, 23.10.2012 - 4 BN 35.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenüber gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2012 - BVerwG 4 BN 35.12 -, juris RdNr. 7; OVG LSA, Beschl. v. 13.07.2006 - 2 L 570/04 -, juris RdNr. 3).
  • VG Halle, 24.11.2011 - 3 A 861/10

    Gefahrenabwehr im Bereich früherer bergbaulicher Tätigkeit in Bereichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Ohne Erfolg beanstandet der Beklagte, das Verwaltungsgericht habe über zwei Seiten aus seinem nicht rechtskräftigen Urteil vom 24.11.2011 (Az. 3 A 861/10 HAL) zitiert, obwohl er sich zu der Frage der Beendigung der Bergaufsicht bereits in dem Verfahren auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Az: 2 L 222/11) ausführlich geäußert habe.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, juris RdNr. 9).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Dementsprechend gibt es auch keine allgemeine Verpflichtung der vollziehenden Gewalt, rechtswidrige belastende Verwaltungsakte unbeschadet des Eintritts ihrer Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 -, juris, RdNr. 80; Beschl. v. 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01 -, juris, RdNr. 33; BVerwG, Urt. v. 24.02.2011 - BVerwG 2 C 50.09 -, juris, RdNr. 14.).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01

    Verwaltungsentscheidungen der DDR nur bei Verstoß gegen fundamentale

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
    Dementsprechend gibt es auch keine allgemeine Verpflichtung der vollziehenden Gewalt, rechtswidrige belastende Verwaltungsakte unbeschadet des Eintritts ihrer Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 -, juris, RdNr. 80; Beschl. v. 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01 -, juris, RdNr. 33; BVerwG, Urt. v. 24.02.2011 - BVerwG 2 C 50.09 -, juris, RdNr. 14.).
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 4 S 1790/10

    Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens allein wegen Nichtigerklärung

  • BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07

    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme;

  • VG Gelsenkirchen, 23.09.2021 - 7 L 901/21

    Fahrerlaubnisfreie Teilnahme am Straßenverkehr, Untersagung des Führens eines

    vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, juris, Rn. 80; BVerwG, Urteile vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 -, juris, Rn. 14, und vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 -, juris, Rn. 51; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 L 34/15 -, juris, Rn. 16; Schoch, in: Schoch/Schneider (Hrsg.), Verwaltungsverfahrensgesetz, Werksstand: Juli 2020, § 48 Rn. 114.
  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2023 - 7 L 1617/23

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Verfassungsmäßigkeit der

    vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, juris, Rn. 80; BVerwG, Urteile vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 -, juris, Rn. 14, und vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 -, juris, Rn. 51; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 L 34/15 -, juris, Rn. 16; Schoch/Schneider, Verwaltungsverfahrensgesetz, Werk-stand: Juli 2020, § 48 Rn. 114.
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